Unfall, jetzt Nachschulung anzweifeln?
Servus,
ich habe hier leider am Freitag einen kleinen Crash gehabt.
1,7 Prom. Kollege war dabei, beifahrer. Bin auf leerer Straße an leitplanke gefahren.
Heute kam Brief, 8 Monate Schein weg, ärztloches gutachten incl. verkehrspsychologischen Stellungnahme, und Nachschulung.
Nun meine Frage, ob ich die Nachschulung anzweifeln kann, weil ich fahre jetzt 13 Jahre Unfallfrei und bin ja nicht irgendwie geisterfahrer auf Autobahn, oder habe 10 Verkehrschilder mißachtet.
Schein weg 8 Monate und Strafe passt ja, aber wozu bitte dann Nachprüfung? Für was? Das man am Auto nix trinken soll weiß ich auch so, is aber nun mal passiert.
Hat man da überhaupt eine Chance?
danke
Beste Antwort im Thema
Hier im Forum nehmen es manche zwar nicht so genau mit den Regeln, aber in Sachen "Volltrunken am Steuer" herrscht hier eigentlich Einigkeit. Insofern denke ich, wird dein Anliegen auf wenig Verständnis stoßen.
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn er dazu noch in der Lage ist...Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Wer mit 1,7 die Leitplanke küsst, wird doch nicht noch die Polizei rufen, sondern sich möglichst unauffällig vom Acker machen.
Naja, über den Daumen sind das 6 Bier und bis zur Leitplanke isser ja auch gekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Aufgrund welcher gesetzlichen Lage sollte dies geschehen ?Zitat:
Original geschrieben von Counderman
Mich wundert das der Kollege seinen Schein nicht mit abgeben musste
Ab 1,1 Promille wird der Führerschein IMMER beschlagnahmt / sichergestellt.
Relevante Paragraphen in der StPO sind der §69 und 111a.
Die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel z.b. nach einer 24a StVG Fahrt läuft nach dem §40 HSOG.
// Edit zur Vereinfachung
Ab 1,1 Promille ist man automatisch im Straftatenbereich. Daher greift hier die StPO. Da eine folgenlose Fahrt unter Drogen keine Grenzwerte kennt wie die 1,1 Promille, wird bei Drogen der Führerschein _nicht_ beschlagnahmt.
Zitat:
Original geschrieben von xkoy
[...] ärztloches [...]
Ich liebe Freud´sche Verschreiber... 😁
Erstens meldet er sich eh nicht nochmal, zweitens ist das nunmal so wie es ist, passiert hoffentlich nicht nochmal (das mit der Trunkenheit am Steuer) und gut ist´s (nach der Nachschulung), hoffentlich.
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
auf der oben genannten 😁Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Aufgrund welcher gesetzlichen Lage sollte dies geschehen ?du bist geistig nicht fähig ein Fahrzeug zu führen
www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=0378
a da stehts ja
Da steht nichts darüber, daß der Beifahrer, der zu nem alk. Fahrer einsteigt, den Lappen abgenommen bekommt! Lies richtig: Der Fahrer, der offensichtlich noch einen sehr erheblichen Restalkoholanteil hatte, bekommt seinen FS abgenommen, auch wenn er denkt, er sei nüchtern! Besoffen beizufahren ist keine Straftat und auch kein Vergehen! Sonst wäre ja jeder der besoffen ein Taxi ruft, fällig! Kopfschüttel, wie du Countermann überhaupt auf die Idee kommst!
Übrigens drei unterschiedliche Sachverhalte:
Nachschulung: Ist nicht als Strafe, sondern zur Veränderung der Einstellung beim FAhren gedacht! Einsicht in die Problemstellung, idF. Fahren mit Alk., zu entwickeln. Offensichtlich ist der Kenntnisstand des TE ziemlich nachschulungsbedürftig!
Fahrverbot: Wie schon geschrieben. Die Behörde verwahrt für die angeordnete Zeit den FS und du bekommst ihn anschließend wieder.
FS-Entzug: Nach Ablauf der Sperrfrist NEUEN FS beantragen. Möglicherweise darfst du noch vorher ne MPU "Idiotentest" machen und wenn wie hier ALK-Delikt und kein entsprechender Kurs belegt, siehe Nachschulung, kann es dir passieren, daß du alleine deshalb, weil der TE keinen Nachweis über eine mindestens einjährige Abstinenz vorlegen kann (SCHULUNG!!!! bei TÜV, DEKRA oder entsprechenden zertifizierten Beratungsstellen, FS-Behörde vor Ort gibt Auskunft), er noch ein Jahr mehr warten muss!
Natürlich kann der TE dagegen klagen. Nützt angesichts der Eile deutscher Gerichte allerdings so gut wie gar nichts!
Besser die Auflagen erfüllen und noch besser, fahr nüchtern!!!!
Wolf
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Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Der Fahrer hat seinen Führerschein direkt abgegeben / Fahrerlaubnis entzogen, hat ja sogar schon ein Urteil über die Dauer der Fahrerlaubnissperre 🙄Zitat:
Original geschrieben von Counderman
auf der oben genannten 😁
du bist geistig nicht fähig ein Fahrzeug zu führen
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=0378
a da stehts ja
Dachte mit Kollege meinst du den Beifahrer, Rest ergibt sich ja schließlich aus der Frage.
jo
Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt nennt man das
und das der Beifahrer toleriert das der Fahrer mit 1.7 Promille wohl Besoffen ist und mitfährt lässt an seinem geistigen Zustand zweifeln
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Ab 1,1 Promille wird der Führerschein IMMER beschlagnahmt / sichergestellt.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Aufgrund welcher gesetzlichen Lage sollte dies geschehen ?Relevante Paragraphen in der StPO sind der §69 und 111a.
Die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel z.b. nach einer 24a StVG Fahrt läuft nach dem §40 HSOG.// Edit zur Vereinfachung
Ab 1,1 Promille ist man automatisch im Straftatenbereich. Daher greift hier die StPO. Da eine folgenlose Fahrt unter Drogen keine Grenzwerte kennt wie die 1,1 Promille, wird bei Drogen der Führerschein _nicht_ beschlagnahmt.
Ist klar, Counterman redet aber vom BEIFAHRER:
Zitat:
wer zu jemanden mit 1.7 Promille ins Auto steigt kann nicht fähig sein ein Fahrzeug zu führen
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
joZitat:
Original geschrieben von Kai70
Der Fahrer hat seinen Führerschein direkt abgegeben / Fahrerlaubnis entzogen, hat ja sogar schon ein Urteil über die Dauer der Fahrerlaubnissperre 🙄Dachte mit Kollege meinst du den Beifahrer, Rest ergibt sich ja schließlich aus der Frage.
Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt nennt man das
So ein Unsinn.
Angesichts der Schwere des Deliktes dürfte hier der Nachschulungsbedarf auf jeden Fall gegeben sein, wenn der TE beabsichtigt, wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu kommen.
http://strafprozess.blogspot.com/.../...u-einer-trunkenheitsfahrt.htmlZitat:
Original geschrieben von Kai70
So ein Unsinn.Zitat:
Original geschrieben von Counderman
jo
Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt nennt man das
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ist klar, Counterman redet aber vom BEIFAHRER:Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
wer zu jemanden mit 1.7 Promille ins Auto steigt kann nicht fähig sein ein Fahrzeug zu führen
Eben deshalb lässt er ja fahren! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
So ein Unsinn.
Diesem Trugschluß sich schon viele Zeitgenossen erlegen und wunderten sich anschließend, wie schnell die eigene Fahrerlaubnis weg war.
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
http://strafprozess.blogspot.com/.../...u-einer-trunkenheitsfahrt.htmlZitat:
Original geschrieben von Kai70
So ein Unsinn.
Du solltest das dort geschriebene auch versuchen zu verstehen, und anhand den hier vorliegenden Tatsachen nichts soviel durcheinander würfeln, durch welche gesetzliche Grundlage sollte der Beifahrer denn die Fahrerlaubnis abgeben ?
Du Antwortest nicht auf die gestellten Fragen sondern postet Links welche mit einem Entzug der Fahrerlaubnis des Beifahrers absolut nichts zu tun haben.
Dies war schließlich deine Aussage, warum dem Beifahrer nicht der Führerschein abgenommen wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diesem Trugschluß sich schon viele Zeitgenossen erlegen und wunderten sich anschließend, wie schnell die eigene Fahrerlaubnis weg war.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
So ein Unsinn.
Da nenne mal Beispiele in der Rechtssprechung, und komme nicht mit Urteilen wo der Beifahrer ebenfalls Alkohol und zusätzlich Drogen konsumiert hat.
Wie schon geschrieben, kommt der TE sehr wahrscheinlich aus Austriaco.
Die Formulierung "Verkehrspsychologische Stellungnahme" war der Fingerzeig.
Ich hatte gleich mehrere österr. VPUs erlebt.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Wer 13 Jahre Fahrerfahrung hat sollte solch einen Blødsinn nicht machen. Bei er Promillzahl dann noch gegen die Strafe motzen ist schon hart. Du weisst anscheinend nicht was du angestellt hast bzw noch anstellen hættest kønnen. 8 Monate ist eigendlich zu wenig. Wo anders sitzt du dafuer ein fuer 6 Monate und siehst deinen Lappen vor 2 Jahren nicht wieder. Arschbacken zusammen kneifen und durch. Trinken konntest ja auch ohne zu Maulen😉
Vielleicht fährt der TE schon seit 13 Jahren alkoholisiert, ist aber bisher von der Rennleitung nicht "erwischt" worden.