Unfall, jetzt Nachschulung anzweifeln?
Servus,
ich habe hier leider am Freitag einen kleinen Crash gehabt.
1,7 Prom. Kollege war dabei, beifahrer. Bin auf leerer Straße an leitplanke gefahren.
Heute kam Brief, 8 Monate Schein weg, ärztloches gutachten incl. verkehrspsychologischen Stellungnahme, und Nachschulung.
Nun meine Frage, ob ich die Nachschulung anzweifeln kann, weil ich fahre jetzt 13 Jahre Unfallfrei und bin ja nicht irgendwie geisterfahrer auf Autobahn, oder habe 10 Verkehrschilder mißachtet.
Schein weg 8 Monate und Strafe passt ja, aber wozu bitte dann Nachprüfung? Für was? Das man am Auto nix trinken soll weiß ich auch so, is aber nun mal passiert.
Hat man da überhaupt eine Chance?
danke
Beste Antwort im Thema
Hier im Forum nehmen es manche zwar nicht so genau mit den Regeln, aber in Sachen "Volltrunken am Steuer" herrscht hier eigentlich Einigkeit. Insofern denke ich, wird dein Anliegen auf wenig Verständnis stoßen.
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Was ist denn das für ein Argument? Wenn ich etwas zum ersten mal mache ist es also nicht so schlimm - also kann man die vorgesehene Strafe dafür auch mindern. Wenn du so argumentierst, würde ich dich gleich nochmal zur Blutprobe schicken.Mfg Zille
Soweit mir als Nichtjuristen bekannt differenziert die Rechtsprechung in vielen Fällen beim Strafmaß sehr wohl, ob es sich bei dem Betreffenden beispielsweise um einen Erst- oder Wiederholungstäter handelt oder wer kennt nicht auch die berühmte „ schlechte Kindheit “?
Im Fall des TE kann ich mir allerdings eine mögliche Strafmilderung nur sehr schwer vorstellen.
Wer 13 Jahre Fahrerfahrung hat sollte solch einen Blødsinn nicht machen. Bei er Promillzahl dann noch gegen die Strafe motzen ist schon hart. Du weisst anscheinend nicht was du angestellt hast bzw noch anstellen hættest kønnen. 8 Monate ist eigendlich zu wenig. Wo anders sitzt du dafuer ein fuer 6 Monate und siehst deinen Lappen vor 2 Jahren nicht wieder. Arschbacken zusammen kneifen und durch. Trinken konntest ja auch ohne zu Maulen😉
Och, es gibt auch Leute, die fahren die doppelte Zeit unfallfrei und rauchen dann mit 2,58 einen Kradfahrer um. Geübter Trinker 🙁
cheerio
Die MPU schafft er im ersten Rutsch sowieso nicht.
Wetten!? 😁
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Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Die MPU schafft er im ersten Rutsch sowieso nicht.
Wetten!? 😁
Mit seiner einstellung dazu garantiert nicht
Mir ist unverständlich, warum viele Zeitgenossen Aversionen gegen die Nachschulung hegen. Mit diesem Angebot kommt die Judikative den Tätern doch entgegen. Die Chance sollte also genutzt werden.
Zitat:
Original geschrieben von notting
Ich habe die Frage anders verstanden. Irgendjemand muss ja dafür sorgen, dass die Rennleitung überhaupt kommt.
Eben. Wer mit 1,7 die Leitplanke küsst, wird doch nicht noch die Polizei rufen, sondern sich möglichst unauffällig vom Acker machen.
Und wenn ein anderer VT involviert war, sieht die Sache ja noch mal ganz anders aus als bei nem Alleinunfall.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Wer 13 Jahre Fahrerfahrung hat sollte solch einen Blødsinn nicht machen. Bei er Promillzahl dann noch gegen die Strafe motzen ist schon hart. Du weisst anscheinend nicht was du angestellt hast bzw noch anstellen hættest kønnen. 8 Monate ist eigendlich zu wenig. Wo anders sitzt du dafuer ein fuer 6 Monate und siehst deinen Lappen vor 2 Jahren nicht wieder. Arschbacken zusammen kneifen und durch. Trinken konntest ja auch ohne zu Maulen😉
Ich möchte berichtigen:
Es gibt Leute, die fahren auch ohne Fahrerfahrung NIE betrunken (ist in meinen Augen auch in gesundheitlicher, rechtlicher, gesellschaftlicher und nicht zu letzt wirtschaftlicher Sicht einfach komplett unverständlich, mit Alkohol im Blut zu fahren) – und es gibt Leute, wie man sieht, die das auch nach langjähriger Fahrerfahrung machen.
Was ich sagen will: Auch ohne Fahrerfahrung sollte man das nicht machen. Aber ich denke, das wolltest du so sowieso nicht ausdrücken 😉.
Mich wundert das der Kollege seinen Schein nicht mit abgeben musste
wer zu jemanden mit 1.7 Promille ins Auto steigt kann nicht fähig sein ein Fahrzeug zu führen
wie is das eigentlich mit den Ansprüchen der KFZ Versicherung die ist doch aus dem Schneider weil er grob Fahrlässig gehandelt hat oder
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Wer mit 1,7 die Leitplanke küsst, wird doch nicht noch die Polizei rufen, sondern sich möglichst unauffällig vom Acker machen.
Wenn er dazu noch in der Lage ist...
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
Mich wundert das der Kollege seinen Schein nicht mit abgeben musste
Aufgrund welcher gesetzlichen Lage sollte dies geschehen ?
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Aufgrund welcher gesetzlichen Lage sollte dies geschehen ?Zitat:
Original geschrieben von Counderman
Mich wundert das der Kollege seinen Schein nicht mit abgeben musste
auf der oben genannten 😁
du bist geistig nicht fähig ein Fahrzeug zu führen
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=0378
a da stehts ja
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
Mich wundert das der Kollege seinen Schein nicht mit abgeben musstewer zu jemanden mit 1.7 Promille ins Auto steigt kann nicht fähig sein ein Fahrzeug zu führen
Wird wohl so gelaufen sein. Der TE hat's wohl nur (noch) nicht erwähnt.
Zitat:
Original geschrieben von xkoy
ich habe hier leider am Freitag einen kleinen Crash gehabt. [...] Heute kam Brief, 8 Monate Schein weg, ärztloches gutachten incl. verkehrspsychologischen Stellungnahme, und Nachschulung.
"Hier" ist also Österreich und Dich erwartet daher eine VPU (
Verkehrs
psychologische
Untersuchung)?
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
auf der oben genannten 😁Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Aufgrund welcher gesetzlichen Lage sollte dies geschehen ?du bist geistig nicht fähig ein Fahrzeug zu führen
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=0378
a da stehts ja
Der Fahrer hat seinen Führerschein direkt abgegeben / Fahrerlaubnis entzogen, hat ja sogar schon ein Urteil über die Dauer der Fahrerlaubnissperre 🙄
Dachte mit Kollege meinst du den Beifahrer, Rest ergibt sich ja schließlich aus der Frage.