Unfall in Antalya (Türkei) bitte Hilfe
Hallo zusammen
ein freund von mir ist zurzeit in Antayla im Urlaub und gestern ist Ihm einer hinten rein gefahren siehe unten Bilder
nun die frage
das auto ist sowie man auf dem Bildern sehen kann Fahrbereit kann er das Gutachten hier in Deutschland machen oder muss er das in der Türkei machen? Kofferaumdeckel sowie Stoßstange etc sind kaputt
zum glück nur Blechschaden....
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Hä?
Warum die eigene Versicherung kontaktieren?
92 Antworten
Zitat:
@Guest77 schrieb am 28. November 2015 um 22:43:31 Uhr:
4
Laut Oetteken bietet Condor keine VK für die Asiatische Seite das heisst VK ist ausgeschlossen aber Vielleicht Zahlt die gegenseite den Schaden mal schauen...
Echt, hat er das geschrieben ............
Zitat:
Sieht nicht so aus, als böten die das an.Um sicherzugehen würde ich dort anrufen.
Hier kannst du, links unter Downloads, die AKB der Condor runterladen, das müssen aber nicht die für deinen Bekannten gültigen sein, die werden ständig modifiziert und gültig sind die mit Stand lt. Vertrag.
liest sich m.M. nicht so.
Er hat zu Recht zur Eigeninitiative angestoßen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 27. November 2015 um 23:04:49 Uhr:
Deshalb hatte ich empfohlen, dass er seine Versicherung anruft um das zu klären.
Weiterhin hatte ich bereits diesen Link der Allianz mit Hinweisen zu Unfällen in der Türkei eingestellt, dort sind Rufnummer angegeben, auch in der Türkei.
Weiterhin kann man dort lesen, was übernommen wird und was nicht.
Hat er keine VK, die eintrittspflichtig ist, dann würde ich mir in der Türkei einen Rechtsanwalt nehmen, allerdings vorher unbedingt dessen Kosten klären.
Wäre doch zu einfach, die eigene Versicherung zu kontaktieren, lieber ruft man einen Freund an, der erst einen thread eröffnen muß, dann erwartet das man die passenden antworten liefern kann, ohne das man die Versicherungsbedingungen der Unfallbeteiligten kennt, dann ruft der Freund an und wartet auf aussagekräftige antworten, die niemand wirklich liefern kann und wird weiter vertröstet, bis man die gewünschte Antwort bekommt.
Jeder normal denkende Bürger, hätte seine eigene Versicherung und die des Gegners angerufen, das Ding wäre im Idealfall innerhalb von 15 min geklärt, vor allem weil man auch die selbe Sprache spricht.
Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.
Es ist doch nicht so ungewöhnlich, dass jemand nach einem Unfall etwas kopflos reagiert und Hilfe bei einem Freund sucht, der dann versucht zu helfen.
Ich glaube, dass der TE durch die Diskussion nicht dümmer geworden ist, ich übrigens auch nicht 😉
Ich würde es verstehen wenn es ein Totalschaden wäre, aber es ist ein stink normaler kleiner VU! Kopflos hin oder her, telefonieren kann man doch.
Mir würde es keine Ruhe lassen bis ich alles mit meiner und der gegnerischen Versicherung geklärt hätte. Denn irgendwann ist auch dieser Urlaub vorbei und der Kumpel muss wieder zurück und weiß eventuell immer noch nicht was Phase ist, weil der TE nicht die richtigen Informationen geliefert hat. Dann ist er wieder in Deutschland und muß sich mit der Versicherung in der Türkei herum schlagen, was ich mir als nicht schön ausmalen könnte.
Es geht nicht darum ob jemand dümmer geworden ist oder nicht, aber in diesem Fall fehlen alle nötigen Informationen um einen sinnvollen Rat zu geben. Das ist mehr oder weniger raten auf gut Glück.
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Hey Jungs
der Unfall ist im Ausland passiert da tickt die Uhr anders und da wir uns mit dem Türkischen System nicht auskennen habe ich mich entschieden diesen Thread aufzumachen,den Thread zu öffnen war nicht Verkehrt
Dank Oetteken konnte ich mein bekannten Hilfreiche Informationen geben
Zitat:
@Guest77 schrieb am 25. November 2015 um 13:19:53 Uhr:
Hallo zusammenein freund von mir ist zurzeit in Antayla im Urlaub und gestern ist Ihm einer hinten rein gefahren siehe unten Bilder
nun die frage
das auto ist sowie man auf dem Bildern sehen kann Fahrbereit kann er das Gutachten hier in Deutschland machen oder muss er das in der Türkei machen? Kofferaumdeckel sowie Stoßstange etc sind kaputt
zum glück nur Blechschaden....Danke im Voraus
haha wie der Tofas aussieht, wie eine Ziehharmonika zusammengequetscht die Schrottkiste.
Zum Gutachten, nein kann er nicht das Gutachten muss in der Türkei gemacht werden und der gegnerischen Versicherung eingereicht werden. Das Gutachten von hier gilt nicht.
Einen Kollegen ist einer frontal reingefahren in seinen mercedes CLK, das Gutachten wurde in TR gemacht und die Preise hier bei Mercedes-Deutschland abgefragt für Ersatzteile. Das Auto wurde als Totalschaden abgeschrieben und gut war.
Er hat sich bei mir noch nicht gemeldet er hat mir aber das letze mal gesagt er würde sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen also nicht von meinem freund die Versicherung sondern von den anderen
ich bin mal gespannt was passiert denn Oetteken hat gesagt,die Zahlen bis 11.500 Tl und wenn der Schaden höher ist dann wird er auf den Kosten sitzen weil seine VK nicht für die Asiatische Seite gilt
Zitat:
@Guest77 schrieb am 30. November 2015 um 15:47:43 Uhr:
... denn Oetteken hat gesagt,die Zahlen bis 11.500 Tl und wenn der Schaden höher ist dann wird er auf den Kosten sitzen weil seine VK nicht für die Asiatische Seite gilt
Damit du nichts falsch verstehst, ich habe folgendes gesagt bzw. verlinkt:
Bei einem Unfall im Ausland kommt das dortige Recht zur Anwendung.
Es gelten die dortigen Mindestversicherungssummen.
Ausgenommen davon sind Auslandsunfälle zwischen Deutschen bzw. in Deutschland ansässigen Personen, bei denen deutsches Haftungsrecht angewendet wird.
Bei einem Unfall im außereuropäischen Ausland haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nur bis zur dort geltenden Mindestversicherungssumme, das wären nach meinem Kenntnisstand in der Türkei für Sachschaden nur 11.500 YTL, es sei denn, der Unfallverursacher hätte höhere Summen vereinbart.
Davon unbenommen kann man versuchen, weitergehende Ansprüche gegen den Unfallgegner geltend zu machen, ob das aber erfolgreich ist hängt von dessen Zahlungsfähigkeit ab und kann einen langen Klageweg bedeuten, mit ungewissem Ausgang und zudem hohem Kostenrisiko.
Daher kann es bei Schäden, die die geltenden Mindestversicherungssummen überschreiten, sinnvoll sein, lieber seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen.
Ob das Risiko in der VK versichert ist und ob sich das lohnt die in Anspruch zu nehmen, muss in jedem Einzelfall berechnet werden.
Hallo zusammen
mein freund hat sich heute gemeldet,die gegnerische Versicherung wird Ihn 2.150 Tl in € ca 700 aufs Konto Überweisen,
der Fall ist geschlossen
WOW - Hammer - und wie hoch ist der Schaden nach deutschen Maßstäben?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 2. Dezember 2015 um 21:16:37 Uhr:
WOW - Hammer - und wie hoch ist der Schaden nach deutschen Maßstäben?
keine Ahnung,ich weiß nicht mal ob das Auto auf der Bühne war!!! Bzw beim Gutachter,manchmal täuschen sich die Menschen auf dem ersten blick sieht das Auto normal aus aber auf der Bühne dann der schock...
Bei dem Schadenbild des Verursachers dürfte der Schaden an dem Fahrzeug des TE wesentlich höher sein.
Zitat:
@Norbert5 schrieb am 2. Dezember 2015 um 21:48:50 Uhr:
Bei dem Schadenbild des Verursachers dürfte der Schaden an dem Fahrzeug des TE wesentlich höher sein.
Ja das sowieso der weiße ist schrott 🙂
Zitat:
@Norbert5 schrieb am 2. Dezember 2015 um 21:48:50 Uhr:
Bei dem Schadenbild des Verursachers dürfte der Schaden an dem Fahrzeug des TE wesentlich höher sein.
Ja, der arme Kumpel des TE hat anscheinend die Schadensumme des am Verursacher-Auto entstandenen Schadens bekommen 🙄 , schöne Sch....e.
Andere Länder andere Sitten.
Und da streiten sich vor deutschen gerichten tatsächlich deutsche Unfallopfer um 100€ Verbringungskosten mit ihren Versicherungen.
Sollte man sich vor einem Hintegrund wie diesem mal auf der Zunge zergehen lassen, so schlecht gehts und glaube ich gar nicht.