Unfall im Kreisverkehr

Hallo zusammen,

und zwar ist mir was sehr unschönes passiert. Letzte Woche fuhr ich langsam einen Kreisvekehr an, vergewissterte mich, dass dieser leer war und fuhr drauf. Ca. 7 m später krachte es. Ein anderer Autofahrer fuhr mir in die vordere Achse. Ich war total schockiert, da er eben vorher nicht da war und ich den Anschein hatte, dass er nicht großartig gebremst hatte, also mir mit Absicht reinfuhr. Anschließend kam die Polizei und meinte ich wäre schuld gewesen.. dabei war ja niemand im KV. 🙁 Hab mal ein Bild dran gehangen, wie die Auots standen..

Hoffe ihr könnt mir was zu dem Flal sagen. Ich bin total fertig, habe auch ein HWS-Schleudertrauma erlitten und mein Auto ist nicht Fahrbereit 🙁(( Zusätzlich lade ich noch eine Skizze hoch.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Wie soll der BMW die VORDERachse treffen, wenn die TE schon 7 m im Kreisverkehr war? Schon klar - um nicht in das Heck zu krachen zieht er erst weit nach links und lenkt dann nach rechts, um genau die Achse zu treffen? Nein, die TE war noch nicht komplett im Kreisverkehr, sondern noch im Prozess des Einfahrens. Damit ist der Anprallpunkt zwanglos erklärbar.

Die TE hat den BMW schlicht und ergreifend einfach übersehen, der hat noch versucht zu bremsen (daher die geringen Verformungen) und hat das einfahrende Fahrzeug getroffen. So ist auch die Position der Fahrzeuge auf dem Foto zu deuten.

351 weitere Antworten
351 Antworten

Überall befinden sich ein Dreieck (alle 4 Einfahrten)

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 30. Juli 2017 um 09:20:39 Uhr:


Für eine Teilschuld muss man immer erst einmal den Anscheinsbeweis entkräften.
Das dürfte schwerfallen.

Naja, ich denke mal, das man aus Größe des Kreisverkehres und genauer Unfallposition schon ableiten kann, inwieweit der Unfall durch den "Vorfahrtberechtigten" vermeidbar war.

Hoffentlich RS versichert. Dann ab zum Anwalt, eigene Ansprüche geltend machen und über guten Sachverständigen den Unfall rekonstruieren lassen. Der kann über die Schäden meistens auch die Ausgangsgeschwindigkeit feststellen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Juli 2017 um 09:50:30 Uhr:


Hoffentlich RS versichert. Dann ab zum Anwalt, eigene Ansprüche geltend machen und über guten Sachverständigen den Unfall rekonstruieren lassen. Der kann über die Schäden meistens auch die Ausgangsgeschwindigkeit feststellen.

Was bitte für eigene Ansprüche? Die TE hat den Unfallgegner schlicht übersehen. Das sieht man am Foto und das sieht man an der Skizze.
Natürlich kann ganz theoretisch der Unfallgegner ihr absichtlich hinten rauf gefahren sein, aber das ist wohl beweisbar. Zudem werden solche Betrugfälle eher mit alten Autos durchgezogen und nicht mit relativ neuen BMW.

Ähnliche Themen

Wenn eine Leasingrückgabe bevorsteht ... kann das auch eine Gelegenheit sein.

Davon abgesehen kann es in Abhängigkeit der jeweiligen Geschwindigkeiten der beiden Autos schon sein, dass der Corsa sehr langsam in den Kreisel einfährt, während der 3'er noch gar nicht im Kreisel drin war, dann aber am Grenzbereich der Fahrphysik mit hoher Geschwindigkeit hineinfährt. Dann läge die Alleinhaftung beim 3'er. Das auf eigene Tasche ermitteln zu lassen, dürfte aber sehr kostspielig werden. Wenn die eigene HP da nicht drauf anspringt, dann wird das eine zähe Sache.

Bitte Rainer .... jetzt nicht schon wieder. Den zweiten Teil habe ich nicht geschrieben sondern nur zitiert.. Und es passiert anscheinend öfter das bei Zitaten von Zitaten bis zur Unkenntlichkeit des wirklichen Verfassers zitiert wird.
Bitte etwas mehr Sorgfalt bei so etwas.

Natürlich muss man zu den beiden Angaben von denen Du meinst, das man daraus ableiten kann ob der Unfall vermeidbar war noch einige weitere Angaben wie Geschwindigkeit, Strassenverhältnisse, Sichtverhältnisse berücksichtigen.
Im Zweifel und wenn die Situation nicht geklärt werden kann- bleibt es also beim Anscheinsbeweis.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 30. Juli 2017 um 09:46:12 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 30. Juli 2017 um 09:20:39 Uhr:


Für eine Teilschuld muss man immer erst einmal den Anscheinsbeweis entkräften.
Das dürfte schwerfallen.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 30. Juli 2017 um 09:46:12 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 30. Juli 2017 um 09:20:39 Uhr:

Naja, ich denke mal, das man aus Größe des Kreisverkehres und genauer Unfallposition schon ableiten kann, inwieweit der Unfall durch den "Vorfahrtberechtigten" vermeidbar war.

Ich würde als BMW-Fahrer argumentieren, dass ich deshalb so weit nach innen gefahren bin, weil ich den Unfall noch vermeiden bzw. abwenden wollte, weil ich zwar sofort gebremst habe, aber doch erkennen musste, dass es nicht mehr reicht.

Und wie schnell ich fuhr? Da ich gerade durch den Kreisel wollte und keine Vorfahrt achten musste, bin ich eben ohne zu halten mit mäßiger Geschwindigkeit (das können Leute ohnehin nicht einschätzen, irgendwas zwischen 20 und 30 km/h) heran- und eingefahren, im zweiten Gang, stand gerade leicht auf dem Gas (hatte schließlich vor die gegenüberliegende Ausfahrt zu nehmen und achtete dort auf die Fußgängerüberwege, beide frei), als der Gegner dann doch plötzlich (obwohl er gebremst hatte und ich davon ausging, das er hält) in den Kreisverkehr einfuhr...

Und nun?

Wurden denn Beweise dafür gesichert, dass er "zu schnell" war? Auch bei ABS gibt´s leichte(ste) Bremsspuren und wenn die von der Einfahrt bis zum Aufprallpunkt gehen würden, dann wäre das ein Argument. Ohne jedoch... ich seh´s kompliziert an und von wegen Aufprallgeschwindigkeit... etwas über Schrittgeschwindigkeit als ungenaue Ferndiagnose.

Wenn ich mit meinem Fahrzeug schon 7 Meter im Kreisverkehr bin.........müßte der BMW mir in den Kofferraum und nicht wie auf dem Bild in die Seite gefahren sein.

MfG kheinz

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 30. Juli 2017 um 09:22:33 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 30. Juli 2017 um 09:05:24 Uhr:



Überhöhte Geschwindigkeit ist Dein Gefühl. Wenn dort keine Trennlinien sind darf er auch übers Kopfsteinpflaster fahren und ist dort wesentlich schneller als Du es erwartet hast.

Das sehe ich nicht so. Soweit mir bekannt ist, herrscht auch im Kreisverkehr das Rechtsfahrgebot.

So ist es, auch bei einem eispurigen Kreisel. Vor einiger Zeit habe ich darüber mal ein Urteil gelesen. Der Fahrer in einem einspurigen Kreisel hat eine deutliche Teilhaftung zugesprochen bekommen, weil er innen im Kreisel gefahren ist. Begründet wurde die Teilhaftung mit dem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

Zitat:

@Bla7 schrieb am 30. Juli 2017 um 08:11:49 Uhr:


Letzte Woche fuhr ich langsam einen Kreisvekehr an, vergewissterte mich, dass dieser leer war und fuhr drauf. Ca. 7 m später krachte es.

Ich weiß nicht, wie langsam oder zügig du in den Kreisverkehr eingefahren bist. Jedenfalls würden viele Unfälle nicht passieren oder würden noch verhindert werden, wenn manche Fahrer nicht so langsam in den Kreisverkehr einfahren oder in eine Vorfahrtstraße einbiegen würden.

Gruß

Uwe

Und ich würde als Corsa-Fahrerin argumentieren, dass der Kreisverkehr - soweit einsehbar - frei war, als ich einbog. Und ich war bereits mehrere Meter gefahren, als der BMW mit überhöhter Geschwindigkeit mich rammte. Fahren auf Sicht im Kreisverkehr war für ihn ein Fremdwort, halt typisch BMW-Fahrer. Wäre er tatsächlich mit 20 km/h gefahren, hätte er den Unfall jederzeit vermeiden können. Wie lang ist denn wohl der Anhalteweg aus 20 km/h?

Das Rechtsfahrgebot gilt auch im einspurigen Kreisverkehr. Es bezweckt hier die Verminderung der Geschwindigkeit durch die Kurvenfahrt und schützt insoweit den von rechts einfahrenden Verkehr. Ein "Schneiden" der Kreisbahn durch Ausnutzung der Fahrbahn bis zum äußersten linken Rand ist daher regelmäßig unzulässig.

Und genau aus diesem Grund gibt es die geteerte Fahrbahn und das daneben liegende Kopfsteinpflaster.

Ergebnis: Ob hier schwarz oder weiß oder grau das Richtige ist, wird letztlich erst ein Gericht nach einem Rekonstruktionsgutachten beurteilen können.

Und eigene Ansprüche können z.B. schon aus der normalen Betriebsgefahr resultieren. Da wäre der BMW-Fahrer beweispflichtig, dass der Unfall allein durch die Corsa-Fahrerin verursacht und für ihn unvermeidbar war.

Ich weiß nicht, wie langsam oder zügig du in den Kreisverkehr eingefahren bist. Jedenfalls würden viele Unfälle nicht passieren oder würden noch verhindert werden, wenn manche Fahrer nicht so langsam in den Kreisverkehr einfahren oder in eine Vorfahrtstraße einbiegen würden.

Gruß

Uwe

So sehe ich das auch (in der BRD) und freue mich immer wieder in Frankreich in einem Kreissverkehr zu fahren.
Denn in aller Regel sind die Kreisverkehre so übersichtlich angelegt das man - vorrausschauend - ungebremst in den Kreisel einfahren und wieder ausfahren kann.

MfG kheinz

Ansprüche können aus der Betriebsgefahr resultieren. Richtig. In Fällen wo aber bei unklarer Sachlage der Anscheinsbeweis zählt, muss dieser zuerst aus dem Weg geräumt werden.
Erst dann kann man über eine Betriebsgefahr reden.
Die Beweispflicht ist leider umgekehrt als wie Du es dargestellt hast, denn Kläger wird die Corsa Fahrerin sein.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Juli 2017 um 11:05:08 Uhr:



Und eigene Ansprüche können z.B. schon aus der normalen Betriebsgefahr resultieren. Da wäre der BMW-Fahrer beweispflichtig, dass der Unfall allein durch die Corsa-Fahrerin verursacht und für ihn unvermeidbar war.

Rein vom Foto und wie die PKW stehen - einfach nur den BMW übersehen. Der steht recht weit entfernt vom inneren Radius, ist also anscheinend nicht im Attacke-Modus durch den Kreisel gedriftet. Der Corsa steht anscheinend noch nicht einmal richtig drin im Kreisel. Es sieht so aus, als ob das Einfahren noch gar nicht abgeschlossen war. SOOOO dynamisch kann der BMW höchstwahrscheinlich nicht gewesen sein, geschweige denn im Eck gelauert haben, um einen Unfall zu provozieren.

TE - da sehe ich mit meiner unmaßgeblichen Meinung keine Mitschuld des BMW - Mund abwischen, weitermachen 😉

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Juli 2017 um 11:05:08 Uhr:


Und ich würde als Corsa-Fahrerin argumentieren, dass der Kreisverkehr - soweit einsehbar - frei war, als ich einbog. Und ich war bereits mehrere Meter gefahren, als der BMW mit überhöhter Geschwindigkeit mich rammte. Fahren auf Sicht im Kreisverkehr war für ihn ein Fremdwort, halt typisch BMW-Fahrer. Wäre er tatsächlich mit 20 km/h gefahren, hätte er den Unfall jederzeit vermeiden können. Wie lang ist denn wohl der Anhalteweg aus 20 km/h?
...
Ergebnis: Ob hier schwarz oder weiß oder grau das Richtige ist, wird letztlich erst ein Gericht nach einem Rekonstruktionsgutachten beurteilen können.
...

Wenn man diesen Weg gehen will/kann.

Da selbst bei 20 oder 25 km/h die Reaktionszeit bleibt, sind es rund 8 bis 12 m (nasse Fahrbahn?), wobei selbst auf dem letzten m noch gute 15 km/h abgebaut werden und da war er beim Aufprall geschätzt noch langsamer (beim BMW ist doch nichtmal die Motorhaube verschoben und der Corsa nur deshalb fahruntüchtig, weil´s genau aufs Rad ging).

Mit überhöhter Geschwindigkeit wurde hier niemand gerammt, zum Glück! 😉

Wenn du immer damit rechnest, dass dich an jeder Kreuzung jemand übersehen könnte, anfährt, obwohl du schon im Kreuzungsbereich bist, wie schnell dürftest du dann fahren? Schrittgeschwindigkeit? Ich argumentiere immer gern für § 1 StVO, hasse es, wenn Leute angerast kommen und draufhalten, anstatt wenigstens das Gas zu lupfen, aber hier ist´s irgendwie...

Typisch BMW-Fahrer, hätte mit 20 km/h den Unfall jederzeit vermeiden können... das sind keine Argumente, sondern Behauptungen, obendrein nicht stichhaltig bzw. falsch und u. U. "gefährlich", wenn der Richter einen BMW fährt. 😉

Sorry TE,

Da der Kreisel recht groß ist, hast Du Pech gehabt. Der BMW kann sportlich gefahren sein, ändert aber nichts an der Tatsache wer die alleinige Hauptschuld trägt .... nämlich der TE

Deine Antwort
Ähnliche Themen