Unfall im Kreisverkehr, Schuldfrage
Hallo Gemeinde,
leider hatte ich vorgestern nach ca. 1,5 Monaten A6-Fahrt ein Erlebnis der etwas unschöneren Art: einen Unfall. Vorab: nichts wahnsinnig Schlimmes, keine Verletzten, „nur“ sehr ärgerlich.
Was mich im Moment allerdings am meisten quält, ist die Schuldfrage, dazu möchte ich eure persönliche Meinung hören.
Hier kurz der objektive Unfallhergang ohne Beschönigung oder sonst was:
Ich fahre an einen Kreisverkehr, sehe von links ein Auto kommen und beabsichtige, problemlos noch vorher durch den Kreisverkehr zu fahren; kaum bin ich im Kreisverkehr drin, erkenne ich, dass das von links kommende Fahrzeug anscheinend sehr viel schneller als ursprünglich angenommen unterwegs ist; ich versuche noch nach rechts zu lenken um dem drohenden Unfall zu entgehen, leider klappt dies nicht mehr und das andere Fahrzeug kracht in meine linke Seite.
Meinerseits gibt es zwei Theorien dazu: entweder habe ich das Auto (vielleicht hinter der A-Säule) überhaupt nicht gesehen (ich hoffe es nun mal nicht, könnte allerdings nicht drauf schwören) oder es kam tatsächlich so viel schneller daher als ich anfangs dachte. Ich persönlich war relativ langsam unterwegs, für meine Begriffe eigentlich sogar sehr langsam, andernfalls hätte es mich vermutlich nicht mehr erwischt. Natürlich hätte sich der andere Fahrer ein wenig kooperativ verhalten können und etwas mehr verlangsamen, für mich stellte es sich im Moment des Unfalls wie eine Torpedierung dar, es wäre ja soo viel Platz rundherum gewesen.
Andererseits wollte der andere Fahrzeuglenker ja vielleicht nach links ausweichen, im Glauben, ich würde den Kreisverkehr gleich an der ersten Ausfahrt wieder verlassen, „falsch“ angedeutet auch durch mein Ausweichmanöver nach rechts. Wäre allerdings diese Zeit zum Nachdenken gewesen, hätte er ja auch gleich vom Gas gehen können. Ich denke, ein einfaches Verlangsamen hätte den Aufprall ja schon vermieden, im Kreisverkehr fährt man nun ja nicht wirklich so schnell. Allerdings bin ich natürlich in den Kreisverkehr eingefahren und dadurch schon mal vorab eher schuld?!
Ich denke, wir waren beide gleichzeitig am Einfahren in den Kreisverkehr und es hätte bei „normalerer“ Geschwindigkeit beider (ich schneller, er langsamer) auch keine Probleme gegeben. So ist irgendwie alles blöd zusammengekommen. Sein Weg mich zu treffen, war ja auch ziemlich lang, außer er war langsamer als von mir angenommen und ich hätte ihn tatsächlich übersehen, was ich ehrlich gesagt nicht so klar bestätigen könnte und glauben möchte.
Anbei zwei Fotos dazu, ich freue mich schon auf eure Meinungen.
Zum Schaden: noch nicht ganz klar, anscheinend ist der Rahmen noch ganz, von da her jede Menge Blecharbeit aber doch nicht so schlimm, wie ursprünglich angenommen, wird sich halt um die € 8.000,00 bewegen, und nicht wie anfangs befürchtet, um die € 15.000,00.
Ach ja, noch was: sollte ich evtl., um meiner Darstellung mehr Gewicht zu verleihen, gleich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen?
Beste Antwort im Thema
1. Du hast Schuld !
ABER:
Wieso sehe ich da keine Bremsspur vom Transporter ?
Und wie zum Teufel nochmal können auf diesem breiten Kreisverkehr überhaupt 2 Autos zusammenstossen ?
Da können doch gut und gerne 4 Autos nebeneinander Ihre Runden drehen...
Sorry, aber für mich sieht das so aus:
"ach was, vor dem lahmen Transporter komme ich locker noch über den Kreisverkehr, die lahme billige Kiste kann zur Not auch bremsen"
"och was, der ScheissBonzen A6 drängelt sich noch rein... na warte, ich bremse nicht ! ist doch eh nur ein Mietwagen... dich krieg ich..."
irgendwie sieht die Situation nach deutscher Sturheit aus, und nicht nach italienischer Gelassenheit... in Italien wird doch sonst jedes noch so enge Schlupfloch erfolgreich genutzt, hätten hier BEIDE mitgedacht hätte da nix passieren müssen...
Nun ist es passiert, und Dank der eingesparten VK für ein >50.000€ Auto darfst Du nun wohl für den Schaden ausfkommen
44 Antworten
Hi,
ich würde einen Gutachter einschalten (auch wenn ich nicht glaube, dass Du nicht zumindest eine erhebliche Teilschuld bekommst):
Wenn ich sehe,
- dass der VW keine Bremsspur hat und
- dass Dein Auto in Höhe der Hinterachse getroffen wurde (also als Du "fast" vorbei warst)
finde ich Deine Schilderung, dass der Unfall durch Rücksichtnahme des VW-Fahrers vermeidbar war, absolut nachvollziehbar (und wer war nicht schon einmal froh, dass jemand anderes für einen selber aufgepasst hat? Oder wer hat nicht schon mal für einen anderen einen Unfall verhinder?) .
Und wenn Du wirklich keine VK (=Vollkasko) hast, ist jede Mitschuld des anderen bares Geld wert....
Zitat:
Original geschrieben von ledewo
Wenn ich sehe,
- dass Dein Auto in Höhe der Hinterachse getroffen wurde (also als Du "fast" vorbei warst)
Wir sind hier nicht bei der F1 oder der DTM 😁
Das ist ja das Problem, hier zumindest eine Mitschuld des Unfallgegners zu beweisen, wenn man selbst die Vorfahrtsregelung, die zunächst mal bei der Schuldfrage Priorität hat, verletzt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Tommy3000
Italien. VK habe ich nicht, Rechtsschutz schon, was habe ich also für einen Aufwand?
In Deutschland würde ich sagen, ist sehr wenig Chance nach deiner Beschreibung. In Italien würde ich sagen Null Chance,
wenn der "andere" ein Italiener war.
@Italien: Durch die reine Fahrzeugführung deines PKW bist du teilschuldig. Selbst wenn ein Besoffener dich mit einem LKW von hinten bei Tempo 30 überfährt und die Polizei daneben steht. In deinem Fall würde ich Nerven & Zeit schonen.
Zuerst mal vielen Dank für die vielen (frustrierenden) Meinungen; von mir ein paar Antworten dazu:
Alle Beteiligten sind ital. Staatsbürger und es ist in Italien/Südtirol passiert. Von da her kein Problem.
@Hubraumjunkie :
mit VK meine ich Vollkasko (ist bei uns in Italien sauteuer und deshalb habe ich genau mit sowas kalkuliert, nur nicht nach 1,5 Monaten, obwohl das nicht viel ändert, außer dem Ärger, grrr..), du hast da leider NICHTS falsch verstanden.
@dh-paule:
der Transporter hat tatsächlich KEINE Bremsspur, es schaut ja schon fast danach aus, als hätte er auf mich "draufgehalten"
@ledewo:
zumindest ein wenig Hoffnung: eben keine Bremsspur, ich schon fast vorbei, alles sehr breit, der Unfallgegner glaubte wohl, mehr oder weniger grade durchfahren zu können (durch die Konstruktion des Kreisverkehrs ein wenig "erwirkt"😉.
@bobbymotsch:
Nerven und Zeit: soll doch der RA richten, nicht ich...
hatte mal vor 10 Jahren einen dummen Unfall wo ich hinten draufgekracht bin, als zwei Fahrzeuge vor mir jemand einen Frontalcrash verursacht hatte; trotzdem habe ich nach ca. 3 Jahren 80% des Schadens ersetzt bekommen, ganz ohne Zeit- und Nerveneinsatz meinerseits, war selber überrascht...
Ach ja: 3 Zeugen hatte ich auch noch im Auto...
jetzt schaun mer mol...
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Leider kann ich auf den Fotos nicht die Beschilderung des Kreisverkehrs erkennen.
Ist weder das Zeichen "Kreisverkehr" noch ein Vorfahrt-gewähren-Schild aufgestellt, gilt rechts vor links.
siehe hier
Viel Glück und Gruß
Tristan
Grundsätzlich gilt auch im Kreisverkehr Recht vor Links, außer es ist anders ausgeschildert mit, was bei fast allen Kreiverkehren der Fall ist. Dann gilt der Kreisverkehr hat Vorfahrt. Danach wärst du alleine Schuld. Das ist bei dir ja der Fall.
Willst du dem Unfallgegner die Schuld, bzw. Teilschuld zuschieben, dann brauchst du Beweise oder gute Zeugen. Zu hohe Speed, oder Absicht werden quasi unmöglich nachzuweisen sein, ABER, wenn das Fahrzeug von einer anderen Person angemietet wurde, und von wiederum einer anderen Person widersrpüchlich zum Vertrag gefahren wurde, dann hatte diese Person keine Fahrerlaubnis für den Wagen, insbsondere wg. der Versicherung. Dann dürfte der Wagen wahrscheinlich auch in Italien nicht fahren, und damit wäre der Fahrer privat Schuld und müsste blechen.
Du warst also im Kreisverkehr schon drin, erst dann ist der Transporter dir draufgerauscht?
Also wenn das wirklich so war, könnte man zumindest mal annehmen, dass zusammen mit dem offensichtlich fehlenden Bremsverhalten des Transporters er eine Teilschuld bekommen würde. Kreisverkehr heißt nicht "draufhalten, ich hab eh immer Vorfahrt" - da gelten auch dieselben Regeln wie überall sonst.
Dazu kommt noch, dass du bestimmt schon ein paar Meter im Kreisverkehr gefahren warst. Damit könnte der "Grundsatz" gelten: Wer auffährt ist schuld.
Das Problem bei solchen Kreisverkehren ist, dass einige "geradeaus durch" ziehen. Das ist in Deutschland dann verboten, wenn der mittelere Bereich anders belegt ist als der äußere - dieser Bereich ist nur für LKWs bzw. solche Wagen zu befahren, die den Kreis anders nicht fahren könnten. Autos die geradeaus durch ziehen und dabei einen Einfahrenden erwischen würden vermutlich Teilschuld bekommen, weil sie sich ebenfalls nicht an die Regel gehalten haben.
So. Das ist mal meine Sicht - ich bin aber Deutscher und deutsche Regeln gewöhnt. In Italien könnte das alles etwas anders sein - kann ich nicht genau beurteilen.
Für mich sieht es nach zwei Sturköppen aus.
Zitat:
Original geschrieben von afis
ABER, wenn das Fahrzeug von einer anderen Person angemietet wurde, und von wiederum einer anderen Person widersrpüchlich zum Vertrag gefahren wurde, dann hatte diese Person keine Fahrerlaubnis für den Wagen, insbsondere wg. der Versicherung. Dann dürfte der Wagen wahrscheinlich auch in Italien nicht fahren, und damit wäre der Fahrer privat Schuld und müsste blechen.
Sorry, aber das ist Unsinn. Eine Fahrerlaubnis hat jeder mit einem Führerschein. Wenn ich als "Nicht-Mieter" ein Mietfahrzeug bewege, welche vertraglich nur vom Mieter bewegt werden darf, hat das im Zweifel nur im Schadensfall Auswirkungen auf die Versicherung des Fahrzeugs. Kurzum: ich muß selbst bezahlen, obwohl das Fahrzeug versichert ist; aber eben nur auf den Mieter! Das betrifft aber nicht die Schuldfrage, sondern nur die Regulierungsfrage des Schadens. Demnach muß ich nur den Schaden bezahlen, den ich verursacht habe. Eine Teilschuld oder Hauptschuld ist daraus nicht abzuleiten.
Gruß JarodP
hallo tommy3000,
ich komme auch aus südtirol und fahre auch einen A6 avant.
ich habe ihn vollkasko versichert. ist mittlerweise sehr viel billiger geweorden (meine versicherung sitzt in österreich).
ich glaub bei einem fahrzeug das schnell 60.000€ kostet sollte dieser kostenfaktor beim kauf miteinbezogen werden.
grüsse
rené
schon alleine wegen der vorhandenen Rechtschutzvers. würde ich einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Warum soll man sich selbst die Arbeit der Abwicklung machen.
Wenn man nicht darstellen kann - Überholvorgang im Kreisverkehr und schneiden - stehen die Aussichten m.E. nicht gut.
Unfallzeugen vorhanden ?
trotzdem viel Glück
Gruß Wolfgang
Für mich sieht das so aus, als hätte der Bus keine Lust zum Bremsen gehabt und gedacht, er könnte noch so gerade eben hinter Dir den Kreisel verlassen. Dadurch, daß Du dann aber nach rechts ausgewichen bist hat das dann nicht mehr gepasst. Vielleicht hätte es eh nicht passen können, der andere scheint sich ja mal öfter zu verschätzen.
Weiss man denn wo der Bus rauswollte? Also an der Ausfahrt wo er steht oder eine weitere Ausfahrt danach?
Für mich sieht der Hergang des Unfalls auch eher nach Teilschuld beider aus.
Der VW Bus hätte seiner "Sorgfaltspflicht" nachkommen müssen, einen Unfall in jedem Fall zu vermeiden. Dies impliziert immer, dass durch vorausschauendes Fahren, rechtzeitiges Bremsen, Abstand halten und ggf. Ausweichen eine Kollision zu vermeiden ist. Die Bilder zeigen auch, dass ausreichend Platz zur Verfügung stand, um ein Hindernis (in diesem Falle der A6 von Tommy) zu umfahren.
Hier ist die Rechtsprechung in Südtirol nicht anders als im restlichen Europa.
Durch die Verletzung der Vorfahrt trifft es Tommy auf jeden Fall zu 50% mindestens. Den Rest kann ein guter Anwalt "hinbiegen".
@Tommy : Shit happens...ich drück' Dir auf jeden Fall die Daumen.
Grüße
Jens.
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Weiss man denn wo der Bus rauswollte? Also an der Ausfahrt wo er steht oder eine weitere Ausfahrt danach?
Er wollte dort raus, wo er steht, also aus seiner Sicht eben mal gerade durch (und Augen zu!). Die Konstruktion des Kreisverkehrs lädt leider auch dazu ein... ich muss eher eine Kurve machen, der andere kann gerade durch