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Unfall im Ausland (Belgien)

Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 8:25

Hallo zusammen,

ich war am Wochenende (5-7.10.12) in Belgien bei meinem Bruder zu Besuch. Mein Auto stand ordnungsgemäß auf der Straße direkt vor der Haustür. Gegen 4h30 Am Samstag wurden wir durch einen Prall geweckt, wir sind runtergerannt und sahen mein Auto, dessen linke Seite schwer beschädigt war. Der Unfallverursacher hat 2 weitere Autos getroffen und ist quer auf der Straße stehen geblieben. Paar Minuten danach kam die Polizei, hat alles aufgenommen und Fotos gemacht. Den Bericht bekomme im Laufe dieser Woche per Post.

Mein Wagen war nicht mehr fahrbereit, da der Reifen auch beschädigt war und da ich am Montag arbeiten musste, bin ich mit dem Zug nach Hannover gefahren und habe meinen Wagen dort gelassen.

Ich habe meine Versicherung kontaktiert, allerdings haben sie mir mitgeteilt, dass ich keine Schuld an dem Unfall habe und von daher sie sich nicht darum kümmern werden. Ich habe bei dem „Zentralruf der Autoversicherer“ angerufen und den Regulierungsbeauftragten herausgefunden (DEKRA CLAIMS SERVICES GERMANY GMBH). Den Schaden habe ich gemeldet, allerdings konnten sie mir nicht sagen, was mit dem Auto jetzt passiert, es steht frei und beschädigt auf der Straße und ich kann nicht jedes Mal nach Belgien. Bei der Dekra hieß es, die gegnerische Versicherung hat bis zu 3 Monate Zeit, um sich zu Äußern.

Eine Kosteneinschätzung von einer belgischen Werkstatt lag bei 16.000,-€, man hier von einem wirtschaftlichen Totalschaden reden (Für den Wagen habe ich vor 2 Monaten 17.500,-€ bezahlt).

Einen Rechtsschutz habe ich leider nicht, ich bin bei Admiral.de versichert, habe eine Vollkasko-Versicherung aber keinen Schutzbrief.

Den Wagen habe ich seit 2 Monaten und das war auch mein erster.

Informationen über meinen Wagen:

Renault Megane Tce 130, BJ 02.11, KM-Stand 1400KM, Preis 17.500,-€.

Macht es Sinn einen Anwalt zu nehmen? Macht es vielleicht Sinn das Auto hier über meine Vollkaskoversicherung reparieren zu lassen? Wenn ja, Wie kann ich das Auto nach Deutschland transportieren lassen? Brauche ich in dem Fall einen eigenen Gutachter? Wer übernimmt alle Kosten?

Ich bin gerade hilflos und weiß nicht was ich machen soll.

Danke im Voraus für eure Hilfe.

Youssef Khattabi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von youssef0511

Vielen lieben Dank für die schnelle und vor allem wichtige Antwort.

Ich habe gelesen, dass ich zum Beispiel Recht auf Schmerzensgeld und Nutzungsausfall habe. Wer würde das der gegnerischen Versicherung sagen...Das ist mein Problem!!

Gruß und danke nochmal

für was zum teufel möchtest du schmerzensgeld????

dafür das du deinen nachtschlaf unterbrechen musstest?? und dafür das du dein heißgeliebtes autochen in solchen zustand sehen und mit dem zug nach hannover fahren musstes??

das grenzt natürlich schon an seelische grausamkeit :D:D

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Hier das Merkblatt des ADAC bei Unfällen in Belgien:

 

www.adac.de/.../...f%C3%BCr%20Auslandsunf%C3%A4lle%20Belgien_37945.pdf

 

 

O.

Hast du in der Rue de Brabant geparkt? Wenn ja, kein Wunder :D

Spass beiseite, hast du eine ADAC-Rechtsschutz-Versicherung? Wenn ja, würde ich diese als erstes kontaktieren, da dir diese Fachanwälte vermitteln können.

Und wenn du nur normales Mitglied bist, würde ich abklären, ob der Wagen nicht nach D überführt werden kann.

Aber wie oben schon von den anderen erwähnt wurde, auf jeden Fall einen RA einschalten. Aber auch einen der der französichen Sprache mächtig ist, damit dieser auch telefonisch evtl. einiges klären kann.

drücke dir die Daumen

gruss

TazaTDI

Zitat:

Einen belgischen oder deutschen Anwalt

Ich persönlich würde hier in Deutschland einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.

ich hoffe mal das du wenigstens JETZT eine verkehrsrechtschutz abgeschlossen hast ;)

am 10. Oktober 2012 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Einen belgischen oder deutschen Anwalt

Ich persönlich würde hier in Deutschland einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.

Das kommt ganz darauf an wie hoch der Schaden ist und was für Probleme auftauchen können.

Zitat:

Ob der Schadensfall in Deutschland oder über einen deutschsprachigen Rechtsanwalt in Belgien (Adressen s.u. IV.) reguliert werden soll, hängt von der Schwierigkeit und Schwere des Falles ab. Bei problematischen Fällen, insbesondere mit hohen Sach- oder Personenschäden, empfiehlt sich die Beauftragung eines belgischen Rechtsanwalts, der erforderlichenfalls vor dortigen Gerich-ten klagen kann.

Quelle: http://www.adac.de/.../...r%20Auslandsunf%C3%A4lle%20Belgien_37945.pdf

Moin,

 

Du hast doch ggf eine "Grüne Versicherungskarte" auf der steht in allen Ländern ein Ansprechpartner (i.d.R. ein Anwaltsbüro oder ähnliches) vermerkt, wie wäre es, sich dort mal zu melden ?

 

Wenn ein RAW in Deutschland beauftragt wird, muß dieser warscheinlich einen Korruspondens RAW in Belgien beauftragen, was die Kosten in die Höhe treibt.

 

am 11. Oktober 2012 um 12:34

Das ist völlig korrekt und in einem meiner Fälle musste ich hier in Mailand(Italien) einen Deutschsprachigen Anwalt beauftragen.

Mich würde interessieren, wie weiter gegangen ist. Hat jemand Erfahrungen?

Meine Frau hatte im Mai 2015! einen unverschuldeten Unfall. Auf der AB in Antwerpen ist ihr einer aufgefahren, wirtschaftlicher Totalschaden, KFZ mit ADAC nach Köln verbracht, zunächst Abwicklung über die eigene Vollkassko und haben jetzt (Febr. 2016!) von DEKRA Claims Services Bescheid bekommen, dass die gegnerische Versicherung die Haftung anerkannt hat.

Ich hatte einen Unfall in Italien...

...das hat nur vier Monate mit der Regulierung gedauert.

Mein Glück war, das das Auto voll fahrbereit war. Ich konnte die Regulierung demnach abwarten.

 

Jetzt steht Dir ein Haufen Papierkram bevor, aber letztendlich wird die ausländische Versicherung den Schaden regulieren und Du kommst einigermaßen glimpflich davon.

Problematich bei Auslandsunfällen sind die Gutachterkosten und der Nutzungsausfall. Und bei Anwaltskosten zicken sie...

Am Ende solltest Du die Leistungen der VK + Deiner Selbstbeteiligung ersetzt bekommen und die Rückstufung in der VK revidiert werden.

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