Unfall - Ich bin zu 100% schuld
Hallo liebe Community,
ich habe mir ja vor ca. 2 Wochen für 800 Euro einen gebrauchten Daewoo Matiz Baujahr 2003 mit ca. 130.000 Km gekauft. Der ist also nicht mehr viel wert, so viel dazu.
Gestern um ca. 16 Uhr war viel in Hamburg los (Feierabendverkehr).
Ich ordne mich an einer Kreuzung bei grün (Ohne Pfeil) also zum Linksabbiegen ein. Vor mir ein rotes Auto was auch Linksabbiegen will.
1. Wir stehen also auf der Kreuzung und lassen den Gegenverkehr von vorne durch.
2. Gegenverkehr hält an, wir müssen also flott rüber kommen um den Rest der Kreuzung nicht zu blockieren.
3. Das rote Auto vor mir fährt los, ich zieh nach. (Der Gegenverkehr stand und hat unser Problem auch gesehen!)
4. Dann bin ich fast in meiner Straße wo ich rein will angekommen und werde plötzlich stark zurück geschleudert.
Das Auto was mich getroffen hat muss sehr schnell gewese sein (Ich war noch nicht schnell, mein Matiz kann gar nicht so schnell beschleunigen) und wollte wohl rechts in die STraße wo ich auch fein wollte abbiegen (Ist aber geradeaus gefahren?!), hätte also Vorfahrt gehabt.
Sie müsste mich gesehen haben, ich war schon fast in meiner Straße auf der Spur in die ich (und sie) wollte.
Die Fahrerin des Gegnerautos war schon etwas älter und war nicht einmal angeschnallt, kommt nicht aus Hamburg, wurde auch bestätigt -.- (Sie fuhr einen neuen Golf TDI Firmenwagen, der kaum Schaden hat)
Mein Auto ist total Schaden, ich wurde wie gesagt geschleudert und mein Auto war viel leichter und kleiner. Alles ist zerquetscht.
Klar habe ich ihr irgendwie die Vorfahrt genommen, aber wieso beschleunigt man so beim Abbiegen wenn man sieht dass da ein Auto vor einem abbiegt ?? SIe muss mich doch gesehen haben, ich war schon weg von der Mitte und alle Autos hinter ihr standen.
Im Endeffekt habe ich gestern dann den Anruf bekommen. Da ich im Krankenhaus schon entlassen wurde, konnte ich ja nicht befragt werden. Ja, sehr toll. Woher soll ich denn wissen, dass ich da warte soll? Der Arzt meinte ich kann gehen. Jedenfalls war die Unfallgegnerin noch anzutreffen und wurde befragt, hat ja angeblich so fürcherlich geweint blababla und ich wurrde zu 100% schuldig gesprochen. Plus Körperverletzung. (Sie blutete leicht am Handgelenkt, ich auch!)
Mir wird ein Brief zugeschickt, den ich unterschreiben soll. Wahrscheinlich Schuld eingestehen.
Was soll ich jetzt machen? Mein Auto ist futsch und ich bin 100% schuld, auch weil ich ja Fahranfängerin in der Probezeit bin und wurde nicht einmal befragt. Das ist so ungerecht -.-
Ich und mein Hund waren angeschnall, ich bin immer langsam und vorichtig gefahren. Wie kann sowas passieren, ich stand so unter Schock. Und jetzt bin ich auch noch Schuld und habe einen Unfall verursacht und mein Auto ist futsch. Ich bin so verzweifelt.
Was soll ich machen?
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
@DieFiona Du erwartest hier Hilfe für dein Problem und das haben auch mehrere hier versucht zu leisten. Allerdings sind viele deiner Beiträge sehr unsachlich und auch schwer zu lesen. Gilt natürlich auch für andere.
Also, bleiben wir sachlich und betrachten nochmal die Ausgangslage:
Du hast einen Unfall mit Personenschaden gehabt.
Der Unfallhergang und damit die Schuldfrage ist nicht abschließend geklärt.
Zeugen fehlen offenbar zum jetzigen Zeitpunkt.
Du hast einen Brief bekommen mit dem Hinweis die Schuld anzuerkennen.
Du hast/wirst einen Strafbefehl oder einen Anhörungsbogen bekommen (haben) wegen des Personenschadens.
Und deine Frage war, ob du das Schreiben unterschreiben musst
und du wirklich 100% schuld bist.
Da du schon bei der Rechtsberatung warst und deine finanziellen Möglichkeiten so sind, wie sie in dem Alter häufig sind können wir dir folgendes Raten:
1. Unterschreibe kein Schuldanerkenntnis! Niemals!
2. Streite dich nicht mit der Unfallgegnerin am Telefon oder so persönlich.
3. Setze dich mit einem Anwalt (oder deinen Eltern) hin und versuche so viele Details wie möglich über den Unfall zu rekonstruieren.
4. Antworte immer Fristgerecht auf die Schreiben der Staatsanwaltschaft bzw. der Ordnungsbehörde.
5. Schildere deiner Versicherung (nach Aufforderung) den Unfallhergang, deine Bedenken bezüglich Schuld oder nicht Schuld sachlich.
6. Melde der anderen Versicherung deinen Schaden und den Unfallhergang, wenn du meinst, dass dich nicht die volle Schuld trifft.
7. Mache ein Fahrsicherheitstraining und erkundige dich zu den Konsequenzen für deinen Führerschein aus dem Unfall.
Dazu alles Gute und wenn du Fragen hast, scheu dich nicht diese hier zu stellen 🙂
176 Antworten
Deswegen.
Ein Erstberatungsgespräch ist immer sinnvoll, da meistens kostenlos und man weiss was auf Einen in etwa zukommt. Prozesskostenhilfe ist ne nette Sache. Hab mir einen der besten Anwälte aus München damals genommen, der hat meinen Gegner schön durch den Fleischwolf gedreht. War zwar Zivilrecht, aber seitdem nie wieder ohne RV, seit ich wieder in Lohn und Brot stehe.
Möchte ja mal wissen, aus welchem Grunde die Fachleute in diesem Forum posten, dass eine Erstberatung beim Rechtsanwalt in aller Regel kostenfrei ist.
Bitte mal sich die Mühe machen und § 34 RVG lesen.
Die Höhe beschränkt sich allerdings bei Privatmandanten auf € 190,-- (§ 34 Abs, 1 RVG.)
Zitat:
@germania47 schrieb am 18. August 2015 um 14:22:19 Uhr:
Möchte ja mal wissen, aus welchem Grunde die Fachleute in diesem Forum posten, dass eine Erstberatung beim Rechtsanwalt in aller Regel kostenfrei ist.Bitte mal sich die Mühe machen und § 34 RVG lesen.
Die Höhe beschränkt sich allerdings bei Privatmandanten auf € 190,-- (§ 34 Abs, 1 RVG.)
Da bist Du hier falsch, das ist hier kein Fachforum.
Zitat:
@germania47 schrieb am 18. August 2015 um 14:22:19 Uhr:
Möchte ja mal wissen, aus welchem Grunde die Fachleute in diesem Forum posten, dass eine Erstberatung beim Rechtsanwalt in aller Regel kostenfrei ist.Bitte mal sich die Mühe machen und § 34 RVG lesen.
Die Höhe beschränkt sich allerdings bei Privatmandanten auf € 190,-- (§ 34 Abs, 1 RVG.)
Ich werde gleich bei einem Anwalt anrufen und nachfragen, mal sehen 🙂
Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Leistung kostenlos angeoten wird!
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Jap, 190 € ... auch mit Hilfe muss ich das selbst zahlen.
Muss ich wohl jetzt mit Leben, das Leben eines Autohalters ist halt ohne Geld beschissen.
Dann gestehe ich meine ''Schuld'' die ich meiner Meinung nach nicht alleine trage einfach und das Kapitel ist hoffentlich abgehakt.
Auto werde ich wohl sowieso nicht mehr fahren.
Das war ein kurzes und teures Vergnügen.
Sorry, bin gerade etwas sehr pessimistisch ...
Danke liebe Community, ihr habt mich aufgebaut! 🙂
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. August 2015 um 14:45:15 Uhr:
Da bist Du hier falsch, das ist hier kein Fachforum.Zitat:
@germania47 schrieb am 18. August 2015 um 14:22:19 Uhr:
Möchte ja mal wissen, aus welchem Grunde die Fachleute in diesem Forum posten, dass eine Erstberatung beim Rechtsanwalt in aller Regel kostenfrei ist.Bitte mal sich die Mühe machen und § 34 RVG lesen.
Die Höhe beschränkt sich allerdings bei Privatmandanten auf € 190,-- (§ 34 Abs, 1 RVG.)
Dann habe ich die Beitragsregeln und den Sinn dieses Forums, im Gegensatz zu Dir, falsch verstanden.
Zitat:
@germania47 schrieb am 18. August 2015 um 15:21:15 Uhr:
Dann habe ich die Beitragsregeln und den Sinn dieses Forums, im Gegensatz zu Dir, falsch verstanden.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. August 2015 um 14:45:15 Uhr:
Da bist Du hier falsch, das ist hier kein Fachforum.
Kann ja passieren !🙂
Zitat:
@DieFiona schrieb am 18. August 2015 um 15:01:39 Uhr:
Jap, 190 € ... auch mit Hilfe muss ich das selbst zahlen.Muss ich wohl jetzt mit Leben, das Leben eines Autohalters ist halt ohne Geld beschissen.
Dann gestehe ich meine ''Schuld'' die ich meiner Meinung nach nicht alleine trage einfach und das Kapitel ist hoffentlich abgehakt.
Auto werde ich wohl sowieso nicht mehr fahren.
Das war ein kurzes und teures Vergnügen.
Sorry, bin gerade etwas sehr pessimistisch ...
Danke liebe Community, ihr habt mich aufgebaut! 🙂
Hak das mal nicht so schnell ab... wie meine Vorredner schon erwähnt haben, kommt ja noch die Sache mit der Körperverletzung...
Sobald was von der Staatsanwaltschaft kommt, ab zum Amtsgericht gehen und einen Beratungshilfeschein beantragen und Dir einen Anwalt suchen.
Zitat:
@DieFiona schrieb am 18. August 2015 um 15:01:39 Uhr:
Jap, 190 € ... auch mit Hilfe muss ich das selbst zahlen.Muss ich wohl jetzt mit Leben, das Leben eines Autohalters ist halt ohne Geld beschissen.
Dann gestehe ich meine ''Schuld'' die ich meiner Meinung nach nicht alleine trage einfach und das Kapitel ist hoffentlich abgehakt.
Auto werde ich wohl sowieso nicht mehr fahren.
Das war ein kurzes und teures Vergnügen.
Sorry, bin gerade etwas sehr pessimistisch ...
Danke liebe Community, ihr habt mich aufgebaut! 🙂
Kopf hoch. Ich hatte als Fahranfänger auch 2 Unfälle, allerdings war ich wirklich 100% Schuld. Denn ich bin beide mal in ein parkendes Auto gefahren. Als Fahranfänger unterschätzt man manche Dinge erst einmal. Aber das kommt mit der Zeit. Ich fahre auch noch Auto.
Unterschreibe auf keinen Fall etwas, was die Gegenseite möchte und mache keine Eingeständnisse.
Melde den Unfall, so wie er sich für dich darstellt, deiner Versicherung. Die wird schon tätig, wenn sie Ansprüche als unrechtens sieht.
Hake es als Erfahrung ab. Alles gute für das weitere und nicht die Flinte ins Korn werfen.
also ich habe es irgendwie noch nicht geblickt.
von welcher Straße (mit Name bzw. Ringbezeichnung) kamst Du und in welche Straße wolltest Du rein mit Richtungsangabe.
Am besten ist eine 2D Zeichnung von oben.
einfach blatt papier (din a4) und kuli nehmen und losgehts.
dann mit dem handy fotogrophieren und hier einstellen.
dafür brauche ich in meinem alter keine Minute - da müsstest Du mit 18 das ja in Sekunden schaffen.
gruß
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 18. August 2015 um 17:54:41 Uhr:
also ich habe es irgendwie noch nicht geblickt.von welcher Straße (mit Name bzw. Ringbezeichnung) kamst Du und in welche Straße wolltest Du rein mit Richtungsangabe.
Am besten ist eine 2D Zeichnung von oben.
einfach blatt papier (din a4) und kuli nehmen und losgehts.
dann mit dem handy fotogrophieren und hier einstellen.
dafür brauche ich in meinem alter keine Minute - da müsstest Du mit 18 das ja in Sekunden schaffen.gruß
Gerne 🙂
Ist im Anhang ...
Das 2. BIld war zu erst
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 18. August 2015 um 17:37:59 Uhr:
Kopf hoch. Ich hatte als Fahranfänger auch 2 Unfälle, allerdings war ich wirklich 100% Schuld. Denn ich bin beide mal in ein parkendes Auto gefahren. Als Fahranfänger unterschätzt man manche Dinge erst einmal. Aber das kommt mit der Zeit. Ich fahre auch noch Auto.Zitat:
@DieFiona schrieb am 18. August 2015 um 15:01:39 Uhr:
Jap, 190 € ... auch mit Hilfe muss ich das selbst zahlen.Muss ich wohl jetzt mit Leben, das Leben eines Autohalters ist halt ohne Geld beschissen.
Dann gestehe ich meine ''Schuld'' die ich meiner Meinung nach nicht alleine trage einfach und das Kapitel ist hoffentlich abgehakt.
Auto werde ich wohl sowieso nicht mehr fahren.
Das war ein kurzes und teures Vergnügen.
Sorry, bin gerade etwas sehr pessimistisch ...
Danke liebe Community, ihr habt mich aufgebaut! 🙂
Unterschreibe auf keinen Fall etwas, was die Gegenseite möchte und mache keine Eingeständnisse.
Melde den Unfall, so wie er sich für dich darstellt, deiner Versicherung. Die wird schon tätig, wenn sie Ansprüche als unrechtens sieht.
Hake es als Erfahrung ab. Alles gute für das weitere und nicht die Flinte ins Korn werfen.
Danke, das motiviert mich ein wenig 🙂
Zitat:
@DieFiona schrieb am 18. August 2015 um 15:01:39 Uhr:
Jap, 190 € ... auch mit Hilfe muss ich das selbst zahlen.Muss ich wohl jetzt mit Leben, das Leben eines Autohalters ist halt ohne Geld beschissen.
Dann gestehe ich meine ''Schuld'' die ich meiner Meinung nach nicht alleine trage einfach und das Kapitel ist hoffentlich abgehakt.
Auto werde ich wohl sowieso nicht mehr fahren.
Das war ein kurzes und teures Vergnügen.
Sorry, bin gerade etwas sehr pessimistisch ...
Danke liebe Community, ihr habt mich aufgebaut! 🙂
Jetzt mal langsam. So wie ich das Verstanden habe kamen bisher nur Schreiben von deiner Unfallgegnerin oder der gegnerischen Versicherung.
An DICH gehen diese Forderungen nicht, darum musst du dich auch nicht damit rumschlagen. Gib der Gegnerischen Seite einfach deine Versicherungsnummer und schildere deine Sichtweise deiner Haftpflichtversicherung (mit Skizze und genauer Angabe von Unfallort/Richtungen). Deine Haftpflichtversicherung kümmert sich dann darum. Wäre wohl das erste Mal, dass eine Versicherung bereitwillig alles bezahlt 😉 Das heißt deine Gegnerin fordert ihren Schaden von deiner Versicherung ein. Du hast damit eigentlich nur als Zeuge zu tun. Das wird vermutlich vor Gericht gehen, wo dann eine Schuld zugesprochen wird.
Erst wenn es um die im Raum stehende Körperverletzung geht, wirst du einen Anwalt brauchen. Aber dafür musst du auf Schreiben von der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht warten. Das könnte aber auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.
Also erst mal keine Panik und Kopf hoch. Schwierig wird es erst, wenn du einen Teil deines Schadens von der gegnerischen Versicherung haben willst. Das könnte dir nur erleichtert werden, wenn es bei der voraussichtlichen Klage der Gegenseite gegen deine Versicherung auf eine Teilung der Schuld hinausläuft.
Beitrag stammt von einem Laien und kann Spuren von Halbwissen und Nüssen enthalten
Hey Fiona,
ich meine nun verstanden zu haben, dass Du als Linksabbieger auf die Steilshoper Straße Richtung Barmbek, Eilbek eingebogen bist. Die Gegenpartei (Unfallgegnerin) ist ebenfalls als Rechtsabbiegerin auf diese Straße eingebogen.
Nun ist aber im Kreuzungsbereich die Steilshoper Straße zweispurig. Gerade im zähfließenden Verkehr wirft dies für mich - zumindest im Teilschuldbereich - die Frage auf welchen Spuren ihr Euch jeweils befandet bzw. hin wolltst. Anbei ein Bild. Die Linke Spur der Steilshoper Straße habe ich mit einem roten Rechteck markiert; die rechte Spur mit einem blauen Kreis.
Worauf ich hinaus will, ist das in der von mir verstanden Darstellung ein paralleles Abbiegen möglich ist. Die Unfallgegnerin kann auf die rechte Spur fahren; Du könntest auf die linke Spur. Wieso kam es zur Kollision? Hat einer die Spur nicht eingehalten?
gruß
edit:
ups das bild...
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 18. August 2015 um 18:58:48 Uhr:
Hey Fiona,ich meine nun verstanden zu haben, dass Du als Linksabbieger auf die Steilshoper Straße Richtung Barmbek, Eilbek eingebogen bist. Die Gegenpartei (Unfallgegnerin) ist ebenfalls als Rechtsabbiegerin auf diese Straße eingebogen.
Nun ist aber im Kreuzungsbereich die Steilshoper Straße zweispurig. Gerade im zähfließenden Verkehr wirft dies für mich - zumindest im Teilschuldbereich - die Frage auf welchen Spuren ihr Euch jeweils befandet bzw. hin wolltst. Anbei ein Bild. Die Linke Spur der Steilshoper Straße habe ich mit einem roten Rechteck markiert; die rechte Spur mit einem blauen Kreis.
Worauf ich hinaus will, ist das in der von mir verstanden Darstellung ein paralleles Abbiegen möglich ist. Die Unfallgegnerin kann auf die rechte Spur fahren; Du könntest auf die linke Spur. Wieso kam es zur Kollision? Hat einer die Spur nicht eingehalten?
gruß
edit:
ups das bild...
Ich war kurz vorm roten Rechteck, sie wollte anscheinend auch dort hin, denn da sind wir zusammen gestoßen.
Ich wurde dann zurück auf die Habichtstraße geschleudert.