Unfall - Ich bin zu 100% schuld
Hallo liebe Community,
ich habe mir ja vor ca. 2 Wochen für 800 Euro einen gebrauchten Daewoo Matiz Baujahr 2003 mit ca. 130.000 Km gekauft. Der ist also nicht mehr viel wert, so viel dazu.
Gestern um ca. 16 Uhr war viel in Hamburg los (Feierabendverkehr).
Ich ordne mich an einer Kreuzung bei grün (Ohne Pfeil) also zum Linksabbiegen ein. Vor mir ein rotes Auto was auch Linksabbiegen will.
1. Wir stehen also auf der Kreuzung und lassen den Gegenverkehr von vorne durch.
2. Gegenverkehr hält an, wir müssen also flott rüber kommen um den Rest der Kreuzung nicht zu blockieren.
3. Das rote Auto vor mir fährt los, ich zieh nach. (Der Gegenverkehr stand und hat unser Problem auch gesehen!)
4. Dann bin ich fast in meiner Straße wo ich rein will angekommen und werde plötzlich stark zurück geschleudert.
Das Auto was mich getroffen hat muss sehr schnell gewese sein (Ich war noch nicht schnell, mein Matiz kann gar nicht so schnell beschleunigen) und wollte wohl rechts in die STraße wo ich auch fein wollte abbiegen (Ist aber geradeaus gefahren?!), hätte also Vorfahrt gehabt.
Sie müsste mich gesehen haben, ich war schon fast in meiner Straße auf der Spur in die ich (und sie) wollte.
Die Fahrerin des Gegnerautos war schon etwas älter und war nicht einmal angeschnallt, kommt nicht aus Hamburg, wurde auch bestätigt -.- (Sie fuhr einen neuen Golf TDI Firmenwagen, der kaum Schaden hat)
Mein Auto ist total Schaden, ich wurde wie gesagt geschleudert und mein Auto war viel leichter und kleiner. Alles ist zerquetscht.
Klar habe ich ihr irgendwie die Vorfahrt genommen, aber wieso beschleunigt man so beim Abbiegen wenn man sieht dass da ein Auto vor einem abbiegt ?? SIe muss mich doch gesehen haben, ich war schon weg von der Mitte und alle Autos hinter ihr standen.
Im Endeffekt habe ich gestern dann den Anruf bekommen. Da ich im Krankenhaus schon entlassen wurde, konnte ich ja nicht befragt werden. Ja, sehr toll. Woher soll ich denn wissen, dass ich da warte soll? Der Arzt meinte ich kann gehen. Jedenfalls war die Unfallgegnerin noch anzutreffen und wurde befragt, hat ja angeblich so fürcherlich geweint blababla und ich wurrde zu 100% schuldig gesprochen. Plus Körperverletzung. (Sie blutete leicht am Handgelenkt, ich auch!)
Mir wird ein Brief zugeschickt, den ich unterschreiben soll. Wahrscheinlich Schuld eingestehen.
Was soll ich jetzt machen? Mein Auto ist futsch und ich bin 100% schuld, auch weil ich ja Fahranfängerin in der Probezeit bin und wurde nicht einmal befragt. Das ist so ungerecht -.-
Ich und mein Hund waren angeschnall, ich bin immer langsam und vorichtig gefahren. Wie kann sowas passieren, ich stand so unter Schock. Und jetzt bin ich auch noch Schuld und habe einen Unfall verursacht und mein Auto ist futsch. Ich bin so verzweifelt.
Was soll ich machen?
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
@DieFiona Du erwartest hier Hilfe für dein Problem und das haben auch mehrere hier versucht zu leisten. Allerdings sind viele deiner Beiträge sehr unsachlich und auch schwer zu lesen. Gilt natürlich auch für andere.
Also, bleiben wir sachlich und betrachten nochmal die Ausgangslage:
Du hast einen Unfall mit Personenschaden gehabt.
Der Unfallhergang und damit die Schuldfrage ist nicht abschließend geklärt.
Zeugen fehlen offenbar zum jetzigen Zeitpunkt.
Du hast einen Brief bekommen mit dem Hinweis die Schuld anzuerkennen.
Du hast/wirst einen Strafbefehl oder einen Anhörungsbogen bekommen (haben) wegen des Personenschadens.
Und deine Frage war, ob du das Schreiben unterschreiben musst
und du wirklich 100% schuld bist.
Da du schon bei der Rechtsberatung warst und deine finanziellen Möglichkeiten so sind, wie sie in dem Alter häufig sind können wir dir folgendes Raten:
1. Unterschreibe kein Schuldanerkenntnis! Niemals!
2. Streite dich nicht mit der Unfallgegnerin am Telefon oder so persönlich.
3. Setze dich mit einem Anwalt (oder deinen Eltern) hin und versuche so viele Details wie möglich über den Unfall zu rekonstruieren.
4. Antworte immer Fristgerecht auf die Schreiben der Staatsanwaltschaft bzw. der Ordnungsbehörde.
5. Schildere deiner Versicherung (nach Aufforderung) den Unfallhergang, deine Bedenken bezüglich Schuld oder nicht Schuld sachlich.
6. Melde der anderen Versicherung deinen Schaden und den Unfallhergang, wenn du meinst, dass dich nicht die volle Schuld trifft.
7. Mache ein Fahrsicherheitstraining und erkundige dich zu den Konsequenzen für deinen Führerschein aus dem Unfall.
Dazu alles Gute und wenn du Fragen hast, scheu dich nicht diese hier zu stellen 🙂
176 Antworten
So Kinders, wieder zum Thema zurück !!!!!
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. August 2015 um 12:49:27 Uhr:
RESPEKT, also als ich 18 war, waren für mich alle über 50 schon scheintot, mit 65 war man ein Zombi.Zitat:
@DieFiona schrieb am 18. August 2015 um 12:20:29 Uhr:
Naja, ich bin 18 Jahre alt und sie so ca. 65. 😁
Älter sind für mich alle über 60 😁
Wenn man selbst in diese Region kommt sieht man das natürlich ganz anders.😁
Das kann ich mir vorstellen 😁
https://www.google.de/.../...2JiHtJfIFAZE1FIowe5vEw!2e0!7i13312!8i6656
Hier noch mal die Situation, hat noch Jemand eine Meinung zu der ganzen Situation?
Ich habe leider erfajren, dass mein Vater keinen Rechtschutz hat.
Was mache ich jetzt?
Ich fahre die Strecke auch mindestens 1 mal die Woche und komme dann aus der Richtung aus der deine Unfallgegnerin gekommen ist. Dazu sei gesagt, dass dort kein Rechtsabbiegepfeil oder ähnliches gibt. Die Strecke an sich ist zur Hauptverkehrszeit auch sehr Staugefährlich. Im Normallfall bleibt man an dieser Ampel auch stehen, wenn Sie auf Orange steht, weil es sich weiter vorne in die Kreuzung reinstaut und man damit den Gegenverkehr stark blockiert.
Ich würde hier auch von einem dunkelrot bis Rotlichtverstoß der alten Dame ausgehen. Sie hat wahrscheinlich nur gesehen, dass die vorderen Fahrzeuge langsam wieder die Kreuzung geräumt haben und wollte noch schnell rüberfahren. Aber es wird halt schwer zu beweisen.
Selbst wenn die Unfallgegnerin rechtmässig in die Kreuzung gefahren ist und du ihr die Vorfahrt genommen hast ist die Strecke so lang, daß sie nach insichtkommen von dir hätte Bremsen können.
Damit kann sie sich von einer kompletten Schuldfreistellung schonmal verabschieden.
Weiter wird ihr bei nachweislichem nichtanschnallen das Schmerzensgeld wohl massiv gekürzt, da sie somit an den Folgen massgeblich durch diesen Verstoss beteiligt ist.
Moorteufelchen
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Zitat:
@Needful schrieb am 18. August 2015 um 12:59:07 Uhr:
Ich fahre die Strecke auch mindestens 1 mal die Woche und komme dann aus der Richtung aus der deine Unfallgegnerin gekommen ist. Dazu sei gesagt, dass dort kein Rechtsabbiegepfeil oder ähnliches gibt. Die Strecke an sich ist zur Hauptverkehrszeit auch sehr Staugefährlich. Im Normallfall bleibt man an dieser Ampel auch stehen, wenn Sie auf Orange steht, weil es sich weiter vorne in die Kreuzung reinstaut und man damit den Gegenverkehr stark blockiert.Ich würde hier auch von einem dunkelrot bis Rotlichtverstoß der alten Dame ausgehen. Sie hat wahrscheinlich nur gesehen, dass die vorderen Fahrzeuge langsam wieder die Kreuzung geräumt haben und wollte noch schnell rüberfahren. Aber es wird halt schwer zu beweisen.
Wenn die Frau aus HH kommt und die Strecke kennt, sollte sie zumindest die Gefährlichkeit der Strecke kennen. Da könnte man ihr dann schon ne Teilschuld anhängen......
ist aber nur meine persönliche Meinung.
Denke sie hatte Vorfahrt und hat die TE schlichtweg vielleicht übersehen. Bei Älteren auch kein großes Geheimnis. Schuldfrage wird halt in erster Linie immer beim Verursacher gesucht.
Die TE wird so oder so nen Anwalt brauchen. Wenn man keine RV hat, ist natürlich scheisse. Wenn was passiert ist der jährliche Beitrag schnell wieder herinnnen. Ohne RV sollte man eh nicht mehr auf der Straße unterwegs sein. Aber mMn. wenns ne Körperverletzung ist gehts so oder so zumindest bis zum Staatsanwalt. Ob der dann die Geschichte vor Gericht zerrt, k.A. Aber ein Gutachten wirds so oder so geben. TE trägt dann die Kosten. Mal abgesehen von der Strafe biste mit Gutachten und Richter gleich mal bei 4t € aufwärts(RV nur fürs kfZ kostet vielleicht nen Fuffi im Jahr). Gutachten alleine kostet nen 1000er. Fahranfänger und Vorfahrt genommen mit Unfallfolge oO. Den Führerschein kannste vermutlich auch abschreiben.
Zitat:
@Needful schrieb am 18. August 2015 um 12:59:07 Uhr:
. Dazu sei gesagt, dass dort kein Rechtsabbiegepfeil oder ähnliches gibt. ................Aber es wird halt schwer zu beweisen.
Also ich sehe einen grünen Blechpfeil.
Zum beweisen: Da kommt es halt drauf an was die Unfallaufname hergibt. Stichwort Akteneinsicht Anwalt.
TE wenn du Post vom Statsanwalt bekommst führt am Anwalt kein weg vorbei.
Moorteufelchen
Vielleicht kann die TS das ja noch mal beobachten, aber ich könnte schwören, da ist keiner mehr. Die Aufnahmen von Google sind immerhin fast 7 Jahre alt. Allerdings biege ich auch nie nach rechts ab.
Zitat:
@DieFiona schrieb am 18. August 2015 um 09:31:46 Uhr:
...
Mir wird ein Brief zugeschickt, den ich unterschreiben soll. Wahrscheinlich Schuld eingestehen.
...
Wie schon geschrieben, keinesfalls etwas unterschreiben, außer bei deinem eigenen Rechtsanwalt oder den Bericht an deine eigene Versicherung.
Habe ich das richtig verstanden, dass die Straße mehrspurig war und die Unfallgegnerin die linke Geradeausspur ihrer Fahrtrichtung befuhr, während die anhaltenden Fahrzeug die Spur rechts von ihr benutzten.
Wenn das so war, dann wäre das nicht gut für dich.
Was den Rechtsschutz angeht ,
Es gibt natürlich auch Versicherungen wo die Karenzzeit deutlich unter 3 Monaten liegt ,bis gar nicht vorhanden.
Das macht sich preislich aber schon bemerkbar.
Muss die TE einfach mal hochrechnen ob sich das lohnt.
Nur soviel ,Anwälte sind nie günstig.
Dafür können die Summen, die man in einen RA investiert, auch schnell mal wieder herinnen sein wenn man vor Gericht steht und die Strafzumessung angeht. Ein guter RA haut dich fast überall raus, musst halt nur nen Guten finden. :-))
Aber wenn man Post vom Staatsanwalt bekommt, zieht man als Laie von Haus aus den Kürzeren. Wenn der Staatsanwalt auf ne Verhandlung verzichtet und du gegen Summe X aus der Nummer rauskommst, wäre an sich überlegenswert. Kommt natürlich auf die Höhe der Rechnung drauf an.
Zitat:
@ManuelFRG schrieb am 18. August 2015 um 13:06:34 Uhr:
Wenn die Frau aus HH kommt und die Strecke kennt, sollte sie zumindest die Gefährlichkeit der Strecke kennen. Da könnte man ihr dann schon ne Teilschuld anhängen......Zitat:
@Needful schrieb am 18. August 2015 um 12:59:07 Uhr:
Ich fahre die Strecke auch mindestens 1 mal die Woche und komme dann aus der Richtung aus der deine Unfallgegnerin gekommen ist. Dazu sei gesagt, dass dort kein Rechtsabbiegepfeil oder ähnliches gibt. Die Strecke an sich ist zur Hauptverkehrszeit auch sehr Staugefährlich. Im Normallfall bleibt man an dieser Ampel auch stehen, wenn Sie auf Orange steht, weil es sich weiter vorne in die Kreuzung reinstaut und man damit den Gegenverkehr stark blockiert.Ich würde hier auch von einem dunkelrot bis Rotlichtverstoß der alten Dame ausgehen. Sie hat wahrscheinlich nur gesehen, dass die vorderen Fahrzeuge langsam wieder die Kreuzung geräumt haben und wollte noch schnell rüberfahren. Aber es wird halt schwer zu beweisen.
ist aber nur meine persönliche Meinung.
Denke sie hatte Vorfahrt und hat die TE schlichtweg vielleicht übersehen. Bei Älteren auch kein großes Geheimnis. Schuldfrage wird halt in erster Linie immer beim Verursacher gesucht.
Die TE wird so oder so nen Anwalt brauchen. Wenn man keine RV hat, ist natürlich scheisse. Wenn was passiert ist der jährliche Beitrag schnell wieder herinnnen. Ohne RV sollte man eh nicht mehr auf der Straße unterwegs sein. Aber mMn. wenns ne Körperverletzung ist gehts so oder so zumindest bis zum Staatsanwalt. Ob der dann die Geschichte vor Gericht zerrt, k.A. Aber ein Gutachten wirds so oder so geben. TE trägt dann die Kosten. Mal abgesehen von der Strafe biste mit Gutachten und Richter gleich mal bei 4t € aufwärts(RV nur fürs kfZ kostet vielleicht nen Fuffi im Jahr). Gutachten alleine kostet nen 1000er. Fahranfänger und Vorfahrt genommen mit Unfallfolge oO. Den Führerschein kannste vermutlich auch abschreiben.
Ich bin die Strecke erst zum 2. Mal selbst gefahren!
Ich werde mir keinen Anwalt nehmen können, bin noch Schülerin und mein Auto ist auch noch kaputt. Dann gestehe ich lieber die Schuld ein und habe dann keine Kosten.
Mein Führerschein ist mir egal, bringt mir sowieso nichts ohne Auto.
Gut, dann weiß ich bescheid:
Ich habe kein Auto mehr und muss mich damit abfinden, außerdem muss ich die Schuld auf mich nehmen, weil ich kein Geld für einen Anwalt habe. Dazu kommt, dass ich jezt nicht mehr zu meiner Ausbildung komme. Die ist nur mit Auto erreichbar. Naa, das klingt ja rosig für mich 🙂
Gut, dann weiß ich bescheid:
Ich habe kein Auto mehr und muss mich damit abfinden, außerdem muss ich die Schuld auf mich nehmen, weil ich kein Geld für einen Anwalt habe. Dazu kommt, dass ich jezt nicht mehr zu meiner Ausbildung komme. Die ist nur mit Auto erreichbar. Naa, das klingt ja rosig für mich 🙂
Das ist wohl mein Ende.
Trotzdem danke für alle Ratschläge 🙂
Das nenne ich mal Konsequent!!😰
Aber wenigstens nimmstes mit Humor....irgendwie.😉
Das Beratungsgespräch ist in der Regel kostenlos beim Anwalt. Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst und deine Eltern auch gewisse Vorraussetzungen erfüllen kannst du ohne RV auch Prozesskostenhilfe (umgangssprachlich Armenrecht) beantragen. Über das ob und wie musste dich halt selbst schlaumachen beim Amtsgericht.
Kein Geld zu haben, schliesst ne anwaltliche Vertretung nicht grundsätzlich aus. Frag mal Hartz4-Empfänger, die wegen ner Waschmaschine vor Gericht gehen. :-)))
Zitat:
@ManuelFRG schrieb am 18. August 2015 um 13:28:59 Uhr:
Das Beratungsgespräch ist in der Regel kostenlos beim Anwalt. Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst und deine Eltern auch gewisse Vorraussetzungen erfüllen kannst du ohne RV auch Prozesskostenhilfe (umgangssprachlich Armenrecht) beantragen. Über das ob und wie musste dich halt selbst schlaumachen beim Amtsgericht.
Sollte sie auf jeden Fall in Erwägung ziehen.
Auch dabei hilft das Erstberatungsgespräch.
Moorteufelchen