Unfall - Habe ich mich korrekt verhalten?
Hallo Leute,
mir ist heute jemand hinten drauf gefahren, weil er nicht genügend Abstand gehalten hat. Als ich den Stoß gespürt habe, habe ich sofort den Warnblinker eingeschaltet und bin ausgestiegen und zu meinem Hintermann. Dieser hat seine Schuld gleich eingestanden und wir haben unsere Personalien ausgetauscht. Er meinte er würde das mit seiner Versicherung klären. Da ich jedoch Angst hatte, dass er später was Anderes behauptet, habe ich darauf bestanden, die Polizei zu rufen und verständigte diese dann auch umgehend. Daraufhin ist mein Unfallgegner ausgerastet und hat mich beschimpft, "was mir als Ausländer einfallen würde, die Polizei zu rufen" (Ich bin Deutscher und diese Aussage macht auch 0 Sinn). Er würde seine Schuld ja auch eingestehen. Ich habe aber weggehört und auf die Polizei gewartet. Die haben den Unfall aufgenommen, er hat seine Schuld eingestanden, die Polizisten einen Bericht angefertigt, und mich gebeten, einen KV machen zu lassen und es der Polizei zu melden. Diese würde den Schaden dann dem Verursacher mitteilen, woraufhin er dann alles mit seiner Versicherung abklären kann.
Habe ich korrekt gehandelt? War ich zu misstrauisch? Ich will einfach keinen Ärger später haben. Ist jetzt alles so abgelaufen wie es sollte?
Danke für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von infuso
und wofür die polizei? für den mythos, dass sie schuld und unschuld bestimmt 😮
Alkohol, Drogen ?
Unfallaufnahme, Beweissicherung, Spurensicherung, Halterabfrage.
Alleine deswegen um gegensätzliche Aussagen im nachhinein zu vermeiden.
84 Antworten
@ mattalf
dann lies nur den beitrag von as60 über deinen beitrag.
ab zeile 5 geht es los. die bewerten...
Zitat:
Original geschrieben von infuso
@ mattalfdann lies nur den beitrag von as60 über deinen beitrag.
ab zeile 5 geht es los. die bewerten...
Was du natuerlich beim Erstellen deines Posts schon wusstest 🙂 Ich ziehe meinen Hut vor deinen faeigkeiten und halte mich demnaechst etwas mehr zurueck. 😉
Ich lasse in 4 Stunde einen KV machen, diesen kann ich in einer Werkstatt meiner Wahl machen lassen,richtig? Und außer die Schadenhöhe der Polizei und dem Verursacher zu melden, muss ich nichts weiter unternehmen,oder? Also meine eigene Versicherung anrufen brauche ich ja nicht soweit ich weiß?
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Fast alles richtig und genauso wird´s auch praktiziert. Auch das mit den mündlichen Verwarnungen wird so praktiziert. Stehen tut dies aber nirgendwo. Laut Tatbestandskatalog kann das Verwarngeld lediglich auf Grund wirtschaftlicher Verhältnisse gesenkt werden. Von einer mündlichen Verwarnung ist nirgendwo die Rede. Zumindest hab ich es nicht gefunden.
...im Gegensatz zu vielen anderen hier, muss ich nichts mit Google suchen, sondern kann auf entsprechende Ausbildung, Studium und 20-jähriger Praxiserfahrung zurückgreifen.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Und die Schadenhöhe hat nichts mit dem Buß- bzw. Verwarngeld zu tun. Das richtet sich nach dem Verstoß. Das heißt, wenn ich einen Verkehrsunfall z.B. durch einen Fahrstreifenwechsel verursache, zahle ich 35 Euro ob ein Sachschaden von 100 Euro oder 100000 Euro entstanden ist.
Grundsätzlich hast du recht, außer in einem Fall. Hier nochmals mein Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Nach Punkt "c" kann aber auch nur verfahren werden, wenn die Schadenshöhe einen bestimmten Betrag nicht überschreitet da nur bei einem "geringen" Sachschaden von einem "geringen" Verkehrsverstoß ausgegangen werden kann. Hier muß/kann der Polizeibeamte vor Ort nach seinen laienhaften Kentnissen entscheiden.
NT
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
was glaubst du denn, warum die die haben wollen? 😕Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Was glaubst Du weshalb die Polizei auch noch die Schadenhöhe haben will 😁mit buß-/verwarngeldern hat die schadenshöhe jedenfalls nix zu tun!
Unfallbericht !!! Da wird die Schadenshöhe mit aufgenommen ! Da kann sich bei der Festsetzung des Bußgeldes der Sachbearbeiter ggf. ein Bild machen und die meist unterschiedlichen Aussagen der Betroffenen einordnen. Auch ein Sachbearbeiter der Bußgeldstelle hat die Möglichkeit, bei einem minderschweren Unfall, damit ist gemeint, dass die Unfallfolgen sehr gering sind und die Schadenhöhe niedrig, dass Bußgeld zu redizieren. Der Bußgeldkatalog weist Regelsätze auf, von denen kann der Sachbearbeiter nach pflichtgemäßen Ermessen abweichen, rauf oder auch runter ! Achte auf die Feinheiten 🙂
Informiere Dich bei Deiner Bußgeldstelle !
Aus diesen Grund wird die Schadenhöhe , wenn ein Unfallbericht erfolgt (Polizei war vor Ort), der Bußgeldstelle mitgeteilt, weiterhin werden diese Daten zu statistischen Zwecken ausgewertet.
Beispiel: Warum wohl teilt die Polizei mit, wann und wo Unfälle waren und die entstandene Schadenshöhe = Statistik !
Heutzutage werden alle Zahlen erfasst, man weis ja nie welche Statitik als nächstes benötigt wird 😉
@ mattalf
dazu braucht man keine fähigkeiten. in jedem unfallbeitrag findest du sowas, egal ob hier oder sonstwo. es geht nicht aus den köpfen. viele denken, dass die polente über schuld und unschuld bestimmt.
Dein Unfallgegner ist selten dämlich...!
Gesteht jedem seine Schuld und will nicht, dass Polizei gerufen wird. War schon alles richtig so, wie du dich verhalten hattest. 🙂
Der wollte dich sicherlich verarschen; wenige sind so ehrlich, leider!
Tipp: Bei JEDEM Unfall - und sei es auch ein Spiegelklatscher - solltest du die Polizei rufen. Ist zumindestens für die Schadensregulierung förderlich. Rechtschutz ist ebenso eine sinnvolle Ergänzung, falls noch nicht vorhanden. 😉
Danke für die bisherigen Antworten! Könnte mir jemand bitte hierbei noch helfen?
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Ich lasse in 4 Stunde einen KV machen, diesen kann ich in einer Werkstatt meiner Wahl machen lassen,richtig? Und außer die Schadenhöhe der Polizei und dem Verursacher zu melden, muss ich nichts weiter unternehmen,oder? Also meine eigene Versicherung anrufen brauche ich ja nicht soweit ich weiß?
Verstaendlich wird der Aerger des Unfallgegners wenn er noch in der Probezeit ist. 😉 Als mir damals eine Frau ins Auto fuhr, hab ich Zettel und Stift genommen, Skizze von beiden Fahrzeugen mit Kennzeichen und dazu geschrieben das Fahrzeug A der Unfallverursacherin rueckwaerts in das stehende Fahrzeug von mir gefahren ist. Das hatte sie auch gleich Unterschrieben. Somit holte ich keine Polizei. Mein Gedanke dies gleich so schriftlich vor Ort festzuhalten war das die Frau eventuell zu Hause so einen findigen Fuchs sitzen hat der sagt ,,wie ? Ne Ne, der ist dir hinten drauf gefahren und nicht du ihm rueckwarts vorn drauf.``
Waere ich Schuld an einem Unfall zu 100% dann wuerde ich das auch im Produkoll so angeben. Wuerde meine Versicherung den Schaden melden und fertig. Besteht er auf Polizei, soll er sie holen. Gluecklich waere ich ach nicht drueber, aber was will man machen.
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Danke für die bisherigen Antworten! Könnte mir jemand bitte hierbei noch helfen?
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Ich lasse in 4 Stunde einen KV machen, diesen kann ich in einer Werkstatt meiner Wahl machen lassen,richtig? Und außer die Schadenhöhe der Polizei und dem Verursacher zu melden, muss ich nichts weiter unternehmen,oder? Also meine eigene Versicherung anrufen brauche ich ja nicht soweit ich weiß?
Genauso machst es. KV an Verursacher und an Polizei. Weisst du wo er Versichert ist? Ich hatte damals meinen KV direkt zur Versicherung der Unfallgegnerin geschickt. Spart Zeit.
was man machen soll? einfach weiterfahren. man hat dem unfallgegner seine personalien gegeben und damit hat es sich, soll er doch alleine auf die polizei warten.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Danke für die bisherigen Antworten! Könnte mir jemand bitte hierbei noch helfen?
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Genauso machst es. KV an Verursacher und an Polizei. Weisst du wo er Versichert ist? Ich hatte damals meinen KV direkt zur Versicherung der Unfallgegnerin geschickt. Spart Zeit.Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Ja, er ist bei der wgv versichert. Er wollte aber, dass ich mich erst bei ihm melde und ihm die Summe nenne, damit er abklärt, ob ers aus eigener Tasche bezahlt. Das hat so weit alles seine Richtigkeit oder? Ich traue ihm nicht ganz über den Weg. Ist übrigens ein 50 Jähriger Familienvater, der meinte, es sei sein erster Unfall.
Also geb ihm den KV, falls er selber zahlen will und du das Fahrzeug nicht Reparieren willst, so muss er dir nur den Nettobetrag minus Ersatzfahrzeug zahlen. Genauso wird es die Versicherung von ihm machen. Ansonsten bei Reparatur mussen die es komplett mit Ersatzwagen uebernehmen.
Ich danke dir für die Hilfe. Also es war eher ein Bagatellschaden, ich glaube da wäre ein Ersatzwagen unverhältnismäßig, oder? Ab welcher Schadenshöhe sind Ersatzwagen denn gerechtfertigt?
Außerdem habe ich noch 2 Fragen aus purer Neugier: Was ist. wenn ich einen Auffahrunfall habe und auf dem Heimweg noch einer hinten reinfährt? Die Schäden lassen sich dann doch schwer zuordnen?
Und was wäre wenn mein Unfallgegner plötzlich die Schuld nicht mehr eingesteht?
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Ich danke dir für die Hilfe. Also es war eher ein Bagatellschaden, ich glaube da wäre ein Ersatzwagen unverhältnismäßig, oder? Ab welcher Schadenshöhe sind Ersatzwagen denn gerechtfertigt?Außerdem habe ich noch 2 Fragen aus purer Neugier: Was ist. wenn ich einen Auffahrunfall habe und auf dem Heimweg noch einer hinten reinfährt? Die Schäden lassen sich dann doch schwer zuordnen?
Und was wäre wenn mein Unfallgegner plötzlich die Schuld nicht mehr eingesteht?
Zum letzten Punkt: Ich versuche das vor Ort schriftlich zu bekommen. Bei der Polizei hat er es auch zugegeben wie du sagst. Da sitzt er eh fest 😉
Ansonsten wuerden das die Versicherungen unter sich ausmachen. Geht aber nicht immer gut aus.
Zur Werkstatt: Wenn du auf ein Fahrzeug angewiesen bist und deines zur reparatur in der Werkstatt nicht nur 10 min steht, klar steht dir da Ersatz zu.
Bei deiner Frage zum Auffahrunfall: kann ich nur vermuten das der erste die A-Karte hat. Zweimal kassieren kannst nicht, es sei denn du klaerst es vor Ort und er bezahlt selbst 😁