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Unfall - Habe ich mich korrekt verhalten?

Themenstarteram 11. Dezember 2012 um 17:36

Hallo Leute,

mir ist heute jemand hinten drauf gefahren, weil er nicht genügend Abstand gehalten hat. Als ich den Stoß gespürt habe, habe ich sofort den Warnblinker eingeschaltet und bin ausgestiegen und zu meinem Hintermann. Dieser hat seine Schuld gleich eingestanden und wir haben unsere Personalien ausgetauscht. Er meinte er würde das mit seiner Versicherung klären. Da ich jedoch Angst hatte, dass er später was Anderes behauptet, habe ich darauf bestanden, die Polizei zu rufen und verständigte diese dann auch umgehend. Daraufhin ist mein Unfallgegner ausgerastet und hat mich beschimpft, "was mir als Ausländer einfallen würde, die Polizei zu rufen" (Ich bin Deutscher und diese Aussage macht auch 0 Sinn). Er würde seine Schuld ja auch eingestehen. Ich habe aber weggehört und auf die Polizei gewartet. Die haben den Unfall aufgenommen, er hat seine Schuld eingestanden, die Polizisten einen Bericht angefertigt, und mich gebeten, einen KV machen zu lassen und es der Polizei zu melden. Diese würde den Schaden dann dem Verursacher mitteilen, woraufhin er dann alles mit seiner Versicherung abklären kann.

Habe ich korrekt gehandelt? War ich zu misstrauisch? Ich will einfach keinen Ärger später haben. Ist jetzt alles so abgelaufen wie es sollte?

Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von infuso

und wofür die polizei? für den mythos, dass sie schuld und unschuld bestimmt :o

Alkohol, Drogen ?

Unfallaufnahme, Beweissicherung, Spurensicherung, Halterabfrage.

Alleine deswegen um gegensätzliche Aussagen im nachhinein zu vermeiden.

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Suedlaender93

Das kann doch nicht so kompliziert sein.

kompliziert ist das keinesfalls, nur weißt du nicht, was du willst!

du hast exakt 3möglichkeiten:

1. direkt bei bmw reparieren lassen. gewinn = 0€

2. in einer freien werkstatt reparieren lassen. gewinn = 0€

3. "fiktiv" abrechnen und garnicht reparieren lassen. gewinn = schadenssumme abzgl. 10-40%, abzgl. 19% mwst

was ist mit 4.

fiktiv abrechnen lassen auf basis einer vertragswerkstatt und dann in einer freien oder selbst machen

c&p aus nem anderne Forum

Des weiteren werden dann noch die Stundenverrechnungssätze der jeweiligen markengebundenen Vertragswerkstatt auf willkürliche "ortsübliche" Stundenverrechnungssätze gekürzt.

Zum Teil mit dem Hinweis, dass diese Sätze durch renomierte Unternehmen ermittelt worden seien.

Dieser Praxis hat der BGH bereits am 29.04.2003 mit dem legendären Porsche-Urteil (AZ: VI ZR 398/02) eine Absage erteilt.

Nachdem die Kürzerei aufgrund es "Porsche-Urteils" mittelweile nicht mehr zum Erfolg führt, versucht man nunmehr die Stundensätze der markengebundenen Vertragswerkstätten zu kürzen auf Stundenverrechnungssätze "freier Werkstätten" bzw. auf das Lohnnieveau von Partnerwerkstätten = Vertragswerkstätten der Versicherer.

Auch dies widerspricht dem o.a. BGH-Urteil, wie man der weiteren BGH Rechtsprechung entnehmen kann ( VI ZR 53/09 vom 20.10.2009.

Urteile mal googlen und ggf. der versicherung mitteilen.

Themenstarteram 12. Dezember 2012 um 16:21

Zitat:

1300€ ist brauchbar. Nimm die Kohle und lass es vom Bekannten für die Hälfte richten.

Ist diese Aussage also falsch??

Zitat:

was ist mit 4.

fiktiv abrechnen lassen auf basis einer vertragswerkstatt und dann in einer freien oder selbst machen.

Genau diese 4. Variante will ich ja ! Das muss doch möglich sein.

Zitat:

Original geschrieben von opelbrummbaer

was ist mit 4.

fiktiv abrechnen lassen auf basis einer vertragswerkstatt und dann in einer freien oder selbst machen

das wäre möglich, WENN das fahrzeug lückenlos bei bmw scheckheftgepflegt & repariert wurde...

 

Themenstarteram 12. Dezember 2012 um 16:48

Also ich habe das Auto scheckheftgepflegt gekauft und seitdem musste ich wegen einem defekten Lenkwinkelsensor einmal in die Werkstatt zu BMW. Sonst hatte ich nie Kontakt zu BMW.

Wie müsste ich es deiner Meinung nach am Telefon formulieren, um Variante 4 zu erreichen?

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Und deine 20jährige Praxiserfahrung in allen Ehren. Hättest mein Praktikant sein können.:)

...mit Sicherheit nicht! Hättest du die selbe Ausbildung wie ich, würdest du nicht dieses Halbwissen verbreiten!

Zum Ersten:

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Kann ich so leider nicht stehen lassen.

Mündliche Verwarnungen gibt´s eigentlich nicht. Ich weiß, dass es im Rahmen des Ermessens eines Beamten praktiziert wird. Ist aber nirgendwo gesetzlich geregelt.

Falsch!

siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/__2.html

 

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Nochmals: Die Schadenhöhe hat mit dem Bussgeld nichts aber auch gar nichts zu tun. Hier zählt allein der Verstoß.

Wie ich schon sagte. Schaden 100 oder 100000 Euro. Ob ich jetzt durch Unachtsamkeit einen alten Polo oder einen neuen Ferrari zusammenschiebe. Es zählt der Verstoß. Und dementsprechend wird auch geahndet. Die Schadenhöhe wird zu statitistischen Zwecken festgehalten.

Nochmals falsch!

Liegt bei einem Auffahrunfall ein Fremdschaden von über (geschätzten) 1.000 € vor, kann nicht mehr nach §1 StVO gebührenfrei verwarnt werden, da dann keine unbedeutende Owi mehr vorliegt! In diesem Fall spielt die Schadenshöhe schon eine Rolle! Bei anderen VU spielt die Schadenshöhe tatsächlich nur eine statistische Rolle.

NT

am 12. Dezember 2012 um 20:23

Zitat:

das wäre möglich, WENN das fahrzeug lückenlos bei bmw scheckheftgepflegt & repariert wurde...

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Opelbrummbär hat das Urteil doch zitiert:

"Des weiteren werden dann noch die Stundenverrechnungssätze der jeweiligen markengebundenen Vertragswerkstatt auf willkürliche "ortsübliche" Stundenverrechnungssätze gekürzt.

Zum Teil mit dem Hinweis, dass diese Sätze durch renomierte Unternehmen ermittelt worden seien.

Dieser Praxis hat der BGH bereits am 29.04.2003 mit dem legendären Porsche-Urteil (AZ: VI ZR 398/02) eine Absage erteilt. "

Es gibt keine Pflicht, den Schaden reparieren zu lassen. Wenn die Versicherung den Kostenvoranschlag akzeptiert, ist alles ok. Er erhält dann 1300€ - Umsatzsteuer. Es gibt kein legales Runterrechnen mit irgendwelchen ortsgebundenen Stundensätzen mehr. Die Aussage habe ich mir übrigens von einem Versicherungsvertreter bestätigen lassen.

Hier nochmal die Langversion:

"Die Rechtsprechung hat diese Frage – auch jüngst wieder - geklärt: Es muss nicht die günstigste Werkstatt gewählt werden um einen Kostenvoranschlag einzuholen oder eine Reparatur durchzuführen. Auch die Reparatur in einer teuren Markenwerkstatt ist ersatzfähig, da diese vertauens- und damit wertbildenden Charakter hat. Dies gilt auch für den Fall, dass das Fahrzeug überhaupt nicht repariert werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2003, Az. VI ZR 398/02; AG Augsburg, Urteil vom 21.05.2008, Az. 13 C 1145/08; AG Lahnstein, Urteil vom 26.05.2008, Az. 2 C 65/08).

Grundsätzlich kann der Geschädigte aber immer fiktiv nach dem Kostenvoranschlag der für sein Fahrzeug zuständigen Markenwerkstatt abrechnen auch ohne zu reparieren. Zu beachten ist jedoch, dass die Mehrwertsteuer nur im Fall der tatsächlichen Reparatur in angefallener Höhe ersetzt wird."

Tim Geißler, Rechtsanwalt

am 12. Dezember 2012 um 20:51

Ich kann nur eins raten, bei Unfällen, selbst kleineren Auffahrunfällen, immer die Polizei rufen. Ich habe einmal bei einem Parkrempler keine Polizei gerufen, obwohl der Schaden, wie sich später rausstellte bei knapp 1500 Euro lag, und schon war es schief gelaufen. Der Typ war untergetaucht, zum Glück hatte ich mir seine Personalien notiert und das Kennzeichen aufgeschrieben. Zum Glück ist es heute so, dass man als Geschädigter selbst die Knete von der Versicherung holen kann ohne dass der Verursacher einen Unfallbericht ausfüllt.

Das ist nicht nur heute so - die Haftpflichtversicherung bekommt man schone länger über das Kennzeichen raus.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

ziemlich viel...

...nur ist das an den meisten (wie man auch in diesem thread wieder unschwer erkennen kann), die dann immer wieder das porsche-urteil hervorkramen scheinbar spurlos vorbeigegangen!

Zitat:

Opelbrummbär hat das Urteil doch zitiert:

ihr solltet aufhören, euch auf irgendwelche uralt-urteile zu berufen!

die heutige realität sieht nunmal so aus, das man bei fahrzeugen die nicht scheckheftgepflegt sind, nurnoch die ortsüblichen stundensätze ausgezahlt bekommt, wenn man sich für die fiktive abrechnung entscheidet...

am 12. Dezember 2012 um 22:31

Hab den Link gelesen. Scheint zu stimmen. Hat sich also von 2008 bis 2009 mal wieder was geändert. Da steht aber auch drin, daß:

"Will der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen “freien Fachwerkstatt” verweisen, muss der Schädiger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht."

Das fette ist vielleicht noch ein Hinderungsgrund.

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