Unfall - Habe ich mich korrekt verhalten?
Hallo Leute,
mir ist heute jemand hinten drauf gefahren, weil er nicht genügend Abstand gehalten hat. Als ich den Stoß gespürt habe, habe ich sofort den Warnblinker eingeschaltet und bin ausgestiegen und zu meinem Hintermann. Dieser hat seine Schuld gleich eingestanden und wir haben unsere Personalien ausgetauscht. Er meinte er würde das mit seiner Versicherung klären. Da ich jedoch Angst hatte, dass er später was Anderes behauptet, habe ich darauf bestanden, die Polizei zu rufen und verständigte diese dann auch umgehend. Daraufhin ist mein Unfallgegner ausgerastet und hat mich beschimpft, "was mir als Ausländer einfallen würde, die Polizei zu rufen" (Ich bin Deutscher und diese Aussage macht auch 0 Sinn). Er würde seine Schuld ja auch eingestehen. Ich habe aber weggehört und auf die Polizei gewartet. Die haben den Unfall aufgenommen, er hat seine Schuld eingestanden, die Polizisten einen Bericht angefertigt, und mich gebeten, einen KV machen zu lassen und es der Polizei zu melden. Diese würde den Schaden dann dem Verursacher mitteilen, woraufhin er dann alles mit seiner Versicherung abklären kann.
Habe ich korrekt gehandelt? War ich zu misstrauisch? Ich will einfach keinen Ärger später haben. Ist jetzt alles so abgelaufen wie es sollte?
Danke für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von infuso
und wofür die polizei? für den mythos, dass sie schuld und unschuld bestimmt 😮
Alkohol, Drogen ?
Unfallaufnahme, Beweissicherung, Spurensicherung, Halterabfrage.
Alleine deswegen um gegensätzliche Aussagen im nachhinein zu vermeiden.
84 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...im Gegensatz zu vielen anderen hier, muss ich nichts mit Google suchen, sondern kann auf entsprechende Ausbildung, Studium und 20-jähriger Praxiserfahrung zurückgreifen.Zitat:
Original geschrieben von AS60
Fast alles richtig und genauso wird´s auch praktiziert. Auch das mit den mündlichen Verwarnungen wird so praktiziert. Stehen tut dies aber nirgendwo. Laut Tatbestandskatalog kann das Verwarngeld lediglich auf Grund wirtschaftlicher Verhältnisse gesenkt werden. Von einer mündlichen Verwarnung ist nirgendwo die Rede. Zumindest hab ich es nicht gefunden.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Grundsätzlich hast du recht, außer in einem Fall. Hier nochmals mein Zitat:Zitat:
Original geschrieben von AS60
Und die Schadenhöhe hat nichts mit dem Buß- bzw. Verwarngeld zu tun. Das richtet sich nach dem Verstoß. Das heißt, wenn ich einen Verkehrsunfall z.B. durch einen Fahrstreifenwechsel verursache, zahle ich 35 Euro ob ein Sachschaden von 100 Euro oder 100000 Euro entstanden ist.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
NTZitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Nach Punkt "c" kann aber auch nur verfahren werden, wenn die Schadenshöhe einen bestimmten Betrag nicht überschreitet da nur bei einem "geringen" Sachschaden von einem "geringen" Verkehrsverstoß ausgegangen werden kann. Hier muß/kann der Polizeibeamte vor Ort nach seinen laienhaften Kentnissen entscheiden.
Kann ich so leider nicht stehen lassen.
Mündliche Verwarnungen gibt´s eigentlich nicht. Ich weiß, dass es im Rahmen des Ermessens eines Beamten praktiziert wird. Ist aber nirgendwo gesetzlich geregelt. Solltest du einen dementsprechenden Passus in den Vorschriften finden, lass es mich wissen. Und deine 20jährige Praxiserfahrung in allen Ehren. Hättest mein Praktikant sein können.🙂
Du zitierst dich immer wieder nur selbst und das hat so gar keine Relevanz. Ist zwar sehr elegant, aber dadurch dass man immer wieder das gleiche behauptet, wird es nicht glaubwürdiger bzw. gewinnt es nicht mehr an Wahrheitsgehalt.
Nochmals: Die Schadenhöhe hat mit dem Bussgeld nichts aber auch gar nichts zu tun. Hier zählt allein der Verstoß.
Wie ich schon sagte. Schaden 100 oder 100000 Euro. Ob ich jetzt durch Unachtsamkeit einen alten Polo oder einen neuen Ferrari zusammenschiebe. Es zählt der Verstoß. Und dementsprechend wird auch geahndet. Die Schadenhöhe wird zu statitistischen Zwecken festgehalten.
Und nochmals, bevor wir hier komplett aneinander vorbei reden, mein Hinweis auf die unterschiedelichen Erlasse der Bundesländer zur Unfallaufnahme.
Es ist nicht überall gleich. Ganz im Gegenteil. Vielleicht liegen wir beide nicht daneben.
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Und was wäre wenn mein Unfallgegner plötzlich die Schuld nicht mehr eingesteht?
das ist der normalfall und sollte auch so praktiziert werden, frag mal deine versicherung, was passiert, wenn du vor ort schuld eingestehst und das vielleicht noch schriftlich.
kein mensch muss sich selbst belasten...
das auseinander zu klamüstern ist sache der versicherungen nach unfallbericht und ggf. zeugenbefragung. daher sollte man am unfallort adressen und namen sammeln.
als ergänzung dazu zweierlei:
- viele versicherungen schliessen in ihren 2355-seitigen agb´s ausdrücklich aus, dass sie bei schuldeingeständnissen am unfallort zahlungen leisten
- ein oberlandesgericht hat mal festgestellt, dass solche schuldeingeständnisse NICHT automatisch als beweis, sondern nur als indiz einer beweiskette dienen. muss aber nicht verpflichtend für andere gerichte gelten....
nur mal so zur info.... 🙂
Zum Thema Polizei rufen oder nicht, möchte ich nur meine eigenen Erfahrungen kurz darlegen:
1. Fall nicht Schuld:
Gegner macht Spurwechsel ohne Blinker, fährt wesentlich langsamer als ich und trotz Vollbremsung knallts. Polizei nimmt Unfall auf. Danach will gegnerische Versicherung nicht zahlen, da Gegner sagt ich wäre zu schnell gefahren.
Ich brauchte nur auf den Polizeibericht und der ausgemessenen Bremsspur verweisen um mein Geld zu bekommen. (Ärger gespart)
2. Fall Schuld (freundin):
Freundin rollt auf geparktes Auto, ihr erster Unfall, also Polizei gerufen.
Polizei nimmt schaden auf, meint da kann man vor lauter Kratzer an der Stossstange nicht sehen welcher von Ihnen ist und ob da überhaupt einer von Ihnen ist.
Abends ruft der Gegner an und verlangt 1500 Euro für Reparatur Lack usw.
Hat auch schon ein Gutachten der Werkstatt.
Daraufhin mal kurz bei Ihm nachgefragt ob er das Gutachten zuschicken kann, man möchte sich doch gerne mal mit dem Gutachter zwecks Versicherungsbetruges unterhalten. Nach kurzem Hinweiß auf die polizeiliche Aufnahme und der Aussage des Beamten, einigte man sich auf 80 Euro smartrepair und fertig.
Die Polizei kann in vielen Fällen einfach nur als Zeuge auftreten, sie klärt keine Schuldfrage, aber sie schützt einen vor Betrügern und Rausredlern:-)
Zitat:
Ich hab den Polizisten gefragt und er hat gesagt, die Polizei hat es jetzt aufgenommen und die Schuldfrage ist klar. Wenn mein Gegner jetzt behauptet, ich bin rückwärts die gesamte Strecke gefahren dann wäre das komisch und die Polizei würde dann der Versicherung mitteilen, was sie vorgefunden hat. Was kann man denn noch mehr tun als die Polizei rufen?
Es gibt sowas wie den Beweis des ersten Anscheins. Der geht davon aus, daß er dir reingefahren ist, so wie es ja auch war.
Ansonsten kann ich nur jedem raten eine Kamera im Auto mitzuführen.
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Der Kostenvoranschlag hat eine Summe von insgesamt 1300 € Reparaturkostne mit MwSt zustande gebracht, obwohl äußerlich nichts zu sehen ist. Ist das möglich? War bei einer BMW Vertragswerkstatt. Ich habe ja nichts falsch gemacht, indem ich dahin gegangen bin?
1300€ ist brauchbar. Nimm die Kohle und lass es vom Bekannten für die Hälfte richten.
Okay und wie ist es dann wenn mein Unfallgegner es über die Versicherung laufen lässt? Bekomme ich dann die Summe bar in die Hand oder geht sie direkt zur Werkstatt?
Was du mit dem Geld machst, ist, soweit ich weiß, deine Sache.
Ok Dankeschön, die Summe ist mit Einbau etc inbegriffen. Ist das dann auch die Summe, dich in die Hand bekomme, auch wenn eine freie Werkstatt weniger pro Stunde kassiert, habe ich das richtig verstanden?
Also du kannst dir den Schaden definitv auszahlen lassen. Normalerweise bestimmt aber ein Sachverständiger den Schaden. Bei unter 1500€ akzeptiert die gegnerische Versicherung in der Regel den Kostenvoranschlag der Werkstatt. Such dir also einen schön teure raus.
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Ok Dankeschön, die Summe ist mit Einbau etc inbegriffen. Ist das dann auch die Summe, dich in die Hand bekomme, auch wenn eine freie Werkstatt weniger pro Stunde kassiert, habe ich das richtig verstanden?
Kann sein, dass die Versicherung ohne entsprechende Rechnungen da was abziehen will. So ist es mir mal ergangen. Die wollte 30% des Schadens erst nach Einreichen entsprechender Rechnungen begleichen. Doch darauf musst Du aber nicht eingehen. Habe dann ein nettes Schreiben an die Versicherung aufgesetzt, worauf sie dann die gesamte Schadensumme überwiesen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Ok Dankeschön, die Summe ist mit Einbau etc inbegriffen. Ist das dann auch die Summe, dich in die Hand bekomme, auch wenn eine freie Werkstatt weniger pro Stunde kassiert, habe ich das richtig verstanden?
Die Versicherung des Gegners wird den Voranschlag prüfen. In aller Regel versuchen die dir dann etwas abzuziehen weil Vertragswerkstätten sehr hohe Stundensätze haben. Ich hatte Anfang des Jahres auch die Situation, dass mir einer reingeknallt ist... Ich war auch in der Vertragswerkstatt und habe das Schicksal des Abzugs aus mangelndem Wissen meinerseits erlitten. Lass dir das nicht gefallen und leg Widerspruch ein.
Was in jedem Fall und auch rechtens abgezogen wird ist die Angela-Merkel-Gratifikation (Mehrwertsteuer). Was du danach mit der Kohle machst ist einzig und allein deine Sache. Du kannst es auch so machen, dass du die Kohle einsteckst und die Karre weiterfährst wie sie ist. Das würde dann nur bei einem erneuten Unfall als Vorschaden abgezogen. Ich hab meinen Wagen damals nicht mehr reparieren lassen... Der Neue war schon bestellt als es mit dem alten knallte und es war ein nahezu unverkäuflicher Spritfresser. Mein Gegner war verwundert über meine entspannte Reaktion... Fahrbereit und verkehrssicher war mein Auto allerdings noch.
Muss ich mir wirklich die MwSt abzeiehen lassen? Schließlich ist die Summe mit MwSt ja die tatsächliche Summe, die ich blechen müsste um das Auto wieder zu reparieren.
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Muss ich mir wirklich die MwSt abzeiehen lassen? Schließlich ist die Summe mit MwSt ja die tatsächliche Summe, die ich blechen müsste um das Auto wieder zu reparieren.
Schrieb ich dir heut morgen schon 😉 Klar ziehen die die Maerchensteuer ab. Und wenn ein Ersatzwagen berechnet wurde im KV ziehen die den auch ab wenn du nicht Reparieren laesst
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Muss ich mir wirklich die MwSt abzeiehen lassen? Schließlich ist die Summe mit MwSt ja die tatsächliche Summe, die ich blechen müsste um das Auto wieder zu reparieren.
Ja, musst du... Die Mehrwertsteuer steht dir ja nicht zu... Die bekommt der Instandsetzer weil er sie durchreichen muss. Wenn der Schaden nicht zu dolle ist und du den Wagen noch eine Weile fahren willst, lass es wie es ist und steck die Kohle ein... Hab ich bei 2 Schäden an der alten Karre gemacht... Wenn du es in einer freien Werkstatt machen willst lass dir von denen ein Angebot machen und sag, dass du es selber bezahlen musst. Nix von Versicherung erwähnen. Dann schlagen die gerne auf...