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Unfall - Habe ich mich korrekt verhalten?

Themenstarteram 11. Dezember 2012 um 17:36

Hallo Leute,

mir ist heute jemand hinten drauf gefahren, weil er nicht genügend Abstand gehalten hat. Als ich den Stoß gespürt habe, habe ich sofort den Warnblinker eingeschaltet und bin ausgestiegen und zu meinem Hintermann. Dieser hat seine Schuld gleich eingestanden und wir haben unsere Personalien ausgetauscht. Er meinte er würde das mit seiner Versicherung klären. Da ich jedoch Angst hatte, dass er später was Anderes behauptet, habe ich darauf bestanden, die Polizei zu rufen und verständigte diese dann auch umgehend. Daraufhin ist mein Unfallgegner ausgerastet und hat mich beschimpft, "was mir als Ausländer einfallen würde, die Polizei zu rufen" (Ich bin Deutscher und diese Aussage macht auch 0 Sinn). Er würde seine Schuld ja auch eingestehen. Ich habe aber weggehört und auf die Polizei gewartet. Die haben den Unfall aufgenommen, er hat seine Schuld eingestanden, die Polizisten einen Bericht angefertigt, und mich gebeten, einen KV machen zu lassen und es der Polizei zu melden. Diese würde den Schaden dann dem Verursacher mitteilen, woraufhin er dann alles mit seiner Versicherung abklären kann.

Habe ich korrekt gehandelt? War ich zu misstrauisch? Ich will einfach keinen Ärger später haben. Ist jetzt alles so abgelaufen wie es sollte?

Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von infuso

und wofür die polizei? für den mythos, dass sie schuld und unschuld bestimmt :o

Alkohol, Drogen ?

Unfallaufnahme, Beweissicherung, Spurensicherung, Halterabfrage.

Alleine deswegen um gegensätzliche Aussagen im nachhinein zu vermeiden.

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am 11. Dezember 2012 um 18:39

Hallo TE, ich denke du hast dich richtig verhalten. Allen eine unfallfreie Fahrt.

Themenstarteram 11. Dezember 2012 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von eugain

Zitat:

Original geschrieben von Suedlaender93

Dieser hat seine Schuld gleich eingestanden 

selbst schuld :)

Was wäre denn gewesen, wenn ers nicht getan hätte bei so einer eindeutigen Sachlage wie einem Auffahrunfall? Außerdem was heißt hier "selbst schuld", bin froh wenn es noch ehrliche Bürger gibt.

Hallo,

ob es nun besser war die Polizei hinzu zu holen, kann hier keiner beantworten. Das ist einzig und allein eine Entscheidung die man selbst treffen muss. Wenn der Eindruck besteht, dass hier vielleicht Drogen oder Alkohol im Spiel sind, wäre es sicherlich sinnvoll und vielleicht sogar ein Muss. Ggf. liegt dann ja ein Straftatbestand vor.

Wenn nichts daraufhin deutet und der Unfallgegner bereit ist, die Schuld auch schriftlich einzugestehen kann man sicherlich auf die Polizei verzichten. Auf jeden Fall ein paar Fotos machen. Heute hat jeder ein Handy dabei und somit auch eine Kamera. Ok, fast jeder.

Unter Umständen gibt es sogar einen Zeugen.

Anders sieht es aus, wenn eine Person verletzt ist, hier gibt es dann kein wenn oder aber, in dem Fall ist die Polizei zu rufen. Hier will die Staatsanwaltschaft immer klären.

In Deinem Fall hätte man darauf verzichten können. Der Grund, warum der Unfallgegner ausfallend wurde, liegt bestimmt darin, dass es ihm nicht geschmeckt hat nun auch noch eine Bußgeld zahlen zu müssen und Punkte zu kassieren.

Das wäre sicherlich vermeidbar gewesen. Jeder kann mal unachtsam sein und wenn es dann nur ein kleiner Auffahrunfall ist und die Rechtslage klar, wäre ein Verzicht auf die Polizei in Ordnung und auch gut so.

Gerade in dieser Zeit gibt es zuviel kleine harmlose Unfälle, bei denen unnötig die Kapazität der Polizei in Anspruch genommen wird.

Aber wie schon gesagt, dass muss letztendlich jeder für sich entscheiden.

Nette Grüße

Themenstarteram 11. Dezember 2012 um 18:48

Soweit ich es überblickt habe, musste er kein Bußgeld zahlen?

Zitat:

Original geschrieben von Suedlaender93

Soweit ich es überblickt habe, musste er kein Bußgeld zahlen?

Bei einem Auffahrunfall bekommt er mit Sicherheit noch Post von der zuständigen Bußgeldstelle. Was glaubst Du weshalb die Polizei auch noch die Schadenhöhe haben will :D

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Was glaubst Du weshalb die Polizei auch noch die Schadenhöhe haben will :D

was glaubst du denn, warum die die haben wollen? :confused:

mit buß-/verwarngeldern hat die schadenshöhe jedenfalls nix zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V

Zitat:

Original geschrieben von infuso

zum glück aber es gibt ja auch schon bundesländer, wo die polizei dafür nicht ausrückt.

und wenn du dass erste aml der Gelackmeierte ist wirst auch dudeine Meinung ändern...

Koppschüttel...

an den TE- vollkommen in Ordnung!

lediglich auf die Behinderung des fliesenden Verkehrs sollte man bei BAGATELLSCHÄDEN rücksicht nehmen....

Foto und Beweissichgerung ist aber auch dort zu machen- bevor man zur seite fährt!

Alex

jaja, die polizei richtet alles und entscheidet :o

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von Suedlaender93

Soweit ich es überblickt habe, musste er kein Bußgeld zahlen?

Bei einem Auffahrunfall bekommt er mit Sicherheit noch Post von der zuständigen Bußgeldstelle. Was glaubst Du weshalb die Polizei auch noch die Schadenhöhe haben will :D

Falsch. Bei einem Auffahrunfall kassiert die Polizei vor Ort 35 Euro. Die Bussgeldstelle ist da aussen vor, es sei denn das Verwarngeld wird abgelehnt.

Und an den TE. Du hast hier alles richtig gemacht. Es ist immer besser, die Polizei zu rufen. Die bewerten die ganze Sache, stellen fest, wer aus verkehrsrechtlicher Sicht Schuld an diesem Unfall hat und treffen dann die erforderlichen Massnahmen. Anzeige oder Verwarngeld.

Auch wenn es hier Schlaumeier gibt, die von der Materie sovile Ahnung haben wie eine Kuh vom Eierlegen und was anderes behaupten.:eek: So lange du in einem Bundesland lebst, wo die Polzei noch rauskommt, sollte man dies auch in Anspruch nehmen.

Wenn die Unfallursache unklar ist, versuchen sie Licht ins Dunkel zu bringen.

Wie gesagt, lieber einmal zu viel die Polizei rufen, als hinterher dumm da zu stehen.

am 11. Dezember 2012 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von infuso

 

jaja, die polizei richtet alles und entscheidet :o

Schwer von Begriff??? Es geht einzig und allein um die Unfall aufnahme und gegebenfalls Beweissicherung. Keiner will hier ein Urteil der Polizei zur Schuldfrage!

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von infuso

 

jaja, die polizei richtet alles und entscheidet :o

Schwer von Begriff??? Es geht einzig und allein um die Unfall aufnahme und gegebenfalls Beweissicherung. Keiner will hier ein Urteil der Polizei zur Schuldfrage!

Aber selbst das wirst du bei solch einem Unfall bekommen. Der Verursacher wird kostenpflichtig verwarnt und fertig.

am 11. Dezember 2012 um 19:56

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

 

 

Schwer von Begriff??? Es geht einzig und allein um die Unfall aufnahme und gegebenfalls Beweissicherung. Keiner will hier ein Urteil der Polizei zur Schuldfrage!

Aber selbst das wirst du bei solch einem Unfall bekommen. Der Verursacher wird kostenpflichtig verwarnt und fertig.

Die Polizei kann einen Strafzettel austellen weil sie der Meinung sind das der Fahrer schuld ist. Der Fahrer kann aber dagegen in Widerspruch gehen. Am Ende klaert die Schuldfrage ein Verkehrsrichter zusammen mit den Anwaelten der Versicherung wenn beide Seiten hart sind. Da spielt die Meinung der Polizei keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von AS60

 

Aber selbst das wirst du bei solch einem Unfall bekommen. Der Verursacher wird kostenpflichtig verwarnt und fertig.

Die Polizei kann einen Strafzettel austellen weil sie der Meinung sind das der Fahrer schuld ist. Der Fahrer kann aber dagegen in Widerspruch gehen. Am Ende klaert die Schuldfrage ein Verkehrsrichter zusammen mit den Anwaelten der Versicherung wenn beide Seiten hart sind. Da spielt die Meinung der Polizei keine Rolle.

Richtig. Ich sprach auch nicht von Widerspruch. In aller Regel werden solche Bagatellunfälle mit einem Verwarngeld von 35 € abgefrühstückt. Von daher wird schon eine Art Schuld festgelegt. Verkehrsrechtlich. Das hat natürlich mit einem späteren Zivilprozess nichts zu tun, ist aber auch nicht hinderlich.

Die Polizei stellt bei einem Unfall nicht die "Schuld" der Unfallbeteiligten fest, sondern verfolgt die beim Unfall begangenen Owi- und evtl. vorliegende Straftatbestände. Die Versicherung kann sich bei der Schadensregelung auf diese "Unfallaufnahme" berufen, wird sie grundsätzlich auch anfordern, muss sie aber nicht.

Beim gängigen Auffahrunfall (Sonderfälle ausgenommen) wird dem Auffahrenden eine der folgenden Owi zur Last gelegt - welche kommt auf Situation und Aussagen der Beteiligten und Zeugen an:

a) § 4 StVO: zu geringer Abstand oder

b) § 3 StVO: nicht angepasste Geschwindigkeit oder

c) § 1 StVO: Aufgefahren wg. Unachtsamkeit

Eine Unfallaufnahme nach Punkt "a" und Punkt "b" zieht einen größeren Arbeits-/Verwaltungsaufwand bei den aufnehmenden Polizeibeamten als auch ein entsprechendes Bußgeldverfahren für den Auffahrenden nach sich.

Grundsätzlich werden in Ballungsgebieten (erhöhter Arbeitsaufwand bei der Polizei) die Auffahrunfälle gerne nach Punkt "c" abgehändelt - insofern der Auffahrende nach erfolgter Belehrung nicht auf seinen Verstoß nach "a" oder "b" pocht. Auf Grund des "geringen" Verkehrsverstoßes hat hier der aufnehmende Beamte noch die Möglichkeit, eine mündliche Verwarnung oder eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld auszustellen. Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist hier nicht unbedingt notwendig.

Nach Punkt "c" kann aber auch nur verfahren werden, wenn die Schadenshöhe einen bestimmten Betrag nicht überschreitet da nur bei einem "geringen" Sachschaden von einem "geringen" Verkehrsverstoß ausgegangen werden kann. Hier muß/kann der Polizeibeamte vor Ort nach seinen laienhaften Kentnissen entscheiden;).

NT

 

 

 

... es soll doch tatsächlich Polizeibeamte geben, die beide Unfallbeteiligte bei Bagatellschäden und nicht geräumter Unfallstelle gerne noch gem. 34 StVO mit 30,- € verwarnen.

NT

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

Die Polizei stellt bei einem Unfall nicht die "Schuld" der Unfallbeteiligten fest, sondern verfolgt die beim Unfall begangenen Owi- und evtl. vorliegende Straftatbestände. Die Versicherung kann sich bei der Schadensregelung auf diese "Unfallaufnahme" berufen, wird sie grundsätzlich auch anfordern, muss sie aber nicht.

Beim gängigen Auffahrunfall (Sonderfälle ausgenommen) wird dem Auffahrenden eine der folgenden Owi zur Last gelegt - welche kommt auf Situation und Aussagen der Beteiligten und Zeugen an:

a) § 4 StVO: zu geringer Abstand oder

b) § 3 StVO: nicht angepasste Geschwindigkeit oder

c) § 1 StVO: Aufgefahren wg. Unachtsamkeit

Eine Unfallaufnahme nach Punkt "a" und Punkt "b" zieht einen größeren Arbeits-/Verwaltungsaufwand bei den aufnehmenden Polizeibeamten als auch ein entsprechendes Bußgeldverfahren für den Auffahrenden nach sich.

Grundsätzlich werden in Ballungsgebieten (erhöhter Arbeitsaufwand bei der Polizei) die Auffahrunfälle gerne nach Punkt "c" abgehändelt - insofern der Auffahrende nach erfolgter Belehrung nicht auf seinen Verstoß nach "a" oder "b" pocht. Auf Grund des "geringen" Verkehrsverstoßes hat hier der aufnehmende Beamte noch die Möglichkeit, eine mündliche Verwarnung oder eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld auszustellen. Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist hier nicht unbedingt notwendig.

Nach Punkt "c" kann aber auch nur verfahren werden, wenn die Schadenshöhe einen bestimmten Betrag nicht überschreitet da nur bei einem "geringen" Sachschaden von einem "geringen" Verkehrsverstoß ausgegangen werden kann. Hier muß/kann der Polizeibeamte vor Ort nach seinen laienhaften Kentnissen entscheiden;).

NT

Fast alles richtig und genauso wird´s auch praktiziert. Auch das mit den mündlichen Verwarnungen wird so praktiziert. Stehen tut dies aber nirgendwo. Laut Tatbestandskatalog kann das Verwarngeld lediglich auf Grund wirtschaftlicher Verhältnisse gesenkt werden. Von einer mündlichen Verwarnung ist nirgendwo die Rede. Zumindest hab ich es nicht gefunden.

Und die Schadenhöhe hat nichts mit dem Buß- bzw. Verwarngeld zu tun. Das richtet sich nach dem Verstoß. Das heißt, wenn ich einen Verkehrsunfall z.B. durch einen Fahrstreifenwechsel verursache, zahle ich 35 Euro ob ein Sachschaden von 100 Euro oder 100000 Euro entstanden ist.

Aber die Verkehrsunfallaufnahme wird, wie ich schon einige Male hier im Forum erlebt habe ( auch Diskussionen per PN ) von Bundesland zu Bundesland teilweise sehr unterschiedlich gesetzlich geregelt und dementsprechend auch gehandhabt.

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