UNfall gehabt...reperaturkosten ?

Audi A3 8L

Hallo,

ich habe einen Unfall an meinem Audi A3 gehabt (2002er / 5 Türer)

Es war ein Auffahrunfall, bei dem die Stoßstange hinten beschädigt wurde. Zwei Dellen und Kratzer.

Ich war beim Gutachter, der meinte dass auh die Halterungen im Inneren abgebrochen sind und auch ein Riss zu erkennen ist.

DIe Stoßstange muss aufjedenfall gewechselt werden. Diese ist lackiert.

Der Gutachten hat jetzt 1500 € inkl. Steuern aufgeschrieben.

Enn bekannter von mir sagt aber das sei viel zu wenig.

Was schätzt ihr wie hoch könnten die Reperaturkosten sein ? Oder wie hoch sollte so ein Gutachten sein ?

Falls es zu wenig ist, was kann ich dagegen unternhemen? Denn die Dekra hat bereits die Reperaturenrechnnung an die Versicherung geschickt.

22 Antworten

Ja, aber der Anwalt kennt denn auch die Rechte falls die sagen das sie dir weniger geben.Hat auf jedenfall mein Anwalt gesgat das er das Geld vom ersten Gutachten bekommt.Deswegen würd ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Und Niemals zum Dekra Gutachter oder so.

Zitat:

 
Jop man darf sich selber den Sachverständigen aussuchen, aber die Versicherung die das zahlen soll, die hat auch das recht, das Urteil von nem 2. von ihnen bestimmten Sachverständigen noch mal prüfen zu lassen.

Schrieb ich das nicht?

Hallo zusammen,

also mit solchen Haftpflichtschäden ist es immer folgendermassen:

1. hat der Geschädigte immer die freie Wahl eines SV
2. kann er sich einen Anwalt seines Vertrauens nehmen
3. bleibt er der " Herr " des Geschehens - und nicht die gegn. Versicherung die bei Haftungseintritt beide Kostenträger übernehmen muss

natürlich muss jeder Geschädigte immer nach den Regeln der Schadensminderungspflicht handeln und er macht sich im juristischen Sinne des Versicherungsbetruges strafbar, wenn er mutwillig - hier Vorschlaghammer ect. - den Schaden vergrössert oder aber den von ihm beauftragten SV absichtlich zu täuschen versucht.

Ein guter SV erkennt übrigens in der Regel "dazugemachte Schäden ".
Hier sei angemerkt, daß einige grosse SV Organisationen mit mehreren Versicherungen
zusammenarbeiten. Also ein freier SV ist wohl eine Überlegung wert.

Um eine sog. Nachbesichtigung durch die gegn. Haftpflichtversicherung zu umgehen, ist ein fachgerecht erstelltes Gutachten eines geeigneten SV immer mehr wert, als ein überzogenes und nicht nachvollziehbares Geschmiere ,dass das Papier nicht wert ist auf dem es steht.

Hat man ein qualifiziertes GA , so ist es auch die Sache des SV im Streitfall sein GA durchzusetzen - notfalls gibt es ein SV Verfahren nach § 14 AKB.

Der Geschädigte darf sich aber auf die von seinem SV errechneten Werte verlassen und muss nicht einen von der Versicherung geschickten Regulierer kommentarlos akzeptieren.

Da hilft der Anwalt.

Eine sehr gute und inhaltlich völlig korrekte Aussage! (Bin selbst freier KfZ Sachverständiger)

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Wie ihm auch schon woanders hier bei MT geraten wurde: Den wagen in die Werstatt bringen, reparieren lassen und gut ist. Sollten dabei noch weitere Schäden auftauchen sofort den Gutachter informieren damit er sich das ansieht und sein gutachten nachbessert!
 
Alles andere mit Gutachterwahl, Anwalt usw ist doch schon gegessen!
 
grüße
Steini

Hallo,

Crossposting ist zu unterlassen
***GESCHLOSSEN***

Grüße
Schreddi

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