Unfall/Kosten/Stoßstange/A3
Hallöchen,
ich habe da eine bescheidene Frage:
Mir ist am 10.01.22 jemand aufgefahren. Soweit ist die Sachlage klar, habe aber unter ähnlichen Umständen schon anderes erlebt, weswegen ich vorsichtig bin.
Erstmal habe ich gerade gelesen, dass die gegnerische Versicherung nur einen Gutachter bezahlen muss, wenn es sich nicht um Bagatellschäden handelt - woher soll ich das als Laie wissen? Eventuell könnte jemand von euch mir weiter helfen (Bild anbei-ich versuche weitere hochzuladen wenn möglich).
Die Versicherung der Gegegnpartei wollte nur einen Kostenvoranschlag (um wahrscheinlich die Gutachter-Kosten nicht tragen zu müssen).
Die Stoßstange hinten ist eingedrückt und total zerkratzt. Ich habe bisher nichts gemacht, sondern es so gelassen, wie es nach dem Unfall war.
Vielen Dank schon mal.
20 Antworten
Das die Versicherung die Kosten für den Gutachter sparen will, hast Du richtig erkannt.
Die Bagatellschadengrenze liegt zwischen 750-1000€.
Wenn Du ohnehin den Schaden reparieren lassen möchtest, such Dir eine Werkstatt Deiner Wahl aus.
Wenn Du den Schaden auszahlen lassen möchtest, lass Dir die Kostenübernahme für den KVA bestätigen und lasse einen erstellen.
Wenn die Stoßstange tatsächlich physisch beschädigt ist, liegen die Reparaturkosten ganz klar über den 1.000€ - dann kannst Du einen Gutachter Deiner Wahl aufsuchen. Bevor Du aber den Auftrag erteilst, würde ihn darauf ansprechen ob hier die Bagatellschadengrenze tatsächlich überschritten ist. Nicht dass Du am Ende das Gutachten selbst bezahlen musst.
Die Stoßstange ist eingedrückt und zerkratzt, und das nicht gerade wenig.
Sein Nummernschild und etwas von da drüber hat ordentlich aufgesetzt - auch wenn es im Stop and Go Verkehr war.
Das Reparieren werde ich abwägen, je nachdem was die Versicherung zahlt und ob es sich für das alte Auto noch lohnt. (Was wahrscheinlich nicht der Fall sein wird, da mir mehrere Händler schon gesagt haben, das Auto hätte einen Wert von 1500 €). Hatte den Wagen damals für viel zu viel erworben (das erwähnte ich mal in einem anderen Beitrag).
Mit der Übernahme der Kosten vom KVA ist das gemeint, was die Werkstatt in Rechnung stellt, für die Ausstellung des KVA?
Zitat:
@Fiestaknechter schrieb am 13. Januar 2022 um 10:07:52 Uhr:
Das die Versicherung die Kosten für den Gutachter sparen will, hast Du richtig erkannt.
Die Bagatellschadengrenze liegt zwischen 750-1000€.Wenn Du ohnehin den Schaden reparieren lassen möchtest, such Dir eine Werkstatt Deiner Wahl aus.
Wenn Du den Schaden auszahlen lassen möchtest, lass Dir die Kostenübernahme für den KVA bestätigen und lasse einen erstellen.
Wenn die Stoßstange tatsächlich physisch beschädigt ist, liegen die Reparaturkosten ganz klar über den 1.000€ - dann kannst Du einen Gutachter Deiner Wahl aufsuchen. Bevor Du aber den Auftrag erteilst, würde ihn darauf ansprechen ob hier die Bagatellschadengrenze tatsächlich überschritten ist. Nicht dass Du am Ende das Gutachten selbst bezahlen musst.
Zitat:
Mit der Übernahme der Kosten vom KVA ist das gemeint, was die Werkstatt in Rechnung stellt, für die Ausstellung des KVA?
So war es gemeint...
Ja gut.. wenn Du Dir den Schaden auszahlen lassen möchtest, kannst Du versuchen nochmal mit der Versicherung zu telefonieren und mitteilen, dass die Werkstatt einen wirtschaftlichen Totalschaden vermutet und dir das Einverständnis/Kostenübernahme für einen Gutachtern bestätigen lässt.
Hi, eher ein Thema für das Versicherungsforum, dort sitzen die Spezis.
Aus eigener Erfahrung - der Verursacher muss das ganze seiner Versicherung melden, Protokoll habt ihr hoffentlich ausgefüllt. Die meldet sich bei dir, bis dahin überlegst du, ob fiktiv (Auszahlung) abgerechnet werden soll oder ob du reparieren möchtest, hier gilt aufgrund des Alters ggfs die 130%-Regelung bei Rep. Melden die sich, gehts weiter mit der Wahl der Werkstatt, du brauchst die Info ob nach KVA oder Gutachter die Schadenshöhe bestimmt werden soll (bei offensichtlich defekter Stoßstange wirds der Gutachter werden, den DU aussuchen kannst, die Versicherung wird dir ihren aufs Auge drücken bzw. empfehlen). Erklärt der dir das Teil zum wirtschaftlichen Totalschaden, muss geklärt werden, ob das innerhalb der 130%-Regelung repariert werden kann oder ob du nur das Geld abzgl. Restwert erhältst. So ganz grob..
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Die Stoßstange ist übrigens sehr flexibel, wenn die optisch immer noch eingedrückt ist, ist die normal definitiv fällig. (Bild kann ich leider derzeit nicht sehen)
Wenn es kein kapitaler Totalschaden ist, dann kannst du dir max. den Reparaturbetrag exklusive der MwSt auszahlen lassen. Audi Werkstätten sind meisstens die teuersten. Der Rest wurde bereits gesagt.
Das Idealmodell musst du dann mit Excel berechnen.
😉
Das sich die gegnerische Versicherung bei mir meldet, hatte die Polizei erwähnt. Allerdings hat mein eigener Versicherungsberater und ein Bekannter gesagt, ich muss alles selber übernehmen, dass die sich nicht melden würden. Und da ich zusätzlich nicht wusste, ob der andere das so verstanden hatte, habe ich das selber in die Hand genommen und bei seiner Versicherung angerufen und auch eine Email hingeschickt.
Die Versicherung hat mir bisher nur gesagt, dass ich ein KVA einreichen soll. Dann war ich gestern bei einer Firma die Gutachten macht zum erkundigen. Die Dame sagte mir sehr selbstsicher, dass alle Kosten definitiv übernommen werden, mir ein Gutachter zu 1000% zusteht und eine Werkstatt 10% berechnen für einen KVA die ich selber zahlen muss.
Im Bekanntenkreis hatte ich eine ähnliche Sache, da blieb derjenige auf alle Kosten sitzen und wurde vor Gericht Teilschuldig gesprochen. Obwohl er definitiv keine Teilschuld hatte und das die Polizei vor Ort auch eindeutig festgestellt hat. Deswegen bin ich da vorsichtig...
Was bedeutet die 130% Regelung?
Also offensichtlich defekt alle Male.
Sensoren sind auch an der Stoßstange dran, die nicht mehr funktionieren.
Zitat:
@Brechreiz schrieb am 13. Januar 2022 um 16:27:37 Uhr:
Hi, eher ein Thema für das Versicherungsforum, dort sitzen die Spezis.Aus eigener Erfahrung - der Verursacher muss das ganze seiner Versicherung melden, Protokoll habt ihr hoffentlich ausgefüllt. Die meldet sich bei dir, bis dahin überlegst du, ob fiktiv (Auszahlung) abgerechnet werden soll oder ob du reparieren möchtest, hier gilt aufgrund des Alters ggfs die 130%-Regelung bei Rep. Melden die sich, gehts weiter mit der Wahl der Werkstatt, du brauchst die Info ob nach KVA oder Gutachter die Schadenshöhe bestimmt werden soll (bei offensichtlich defekter Stoßstange wirds der Gutachter werden, den DU aussuchen kannst, die Versicherung wird dir ihren aufs Auge drücken bzw. empfehlen). Erklärt der dir das Teil zum wirtschaftlichen Totalschaden, muss geklärt werden, ob das innerhalb der 130%-Regelung repariert werden kann oder ob du nur das Geld abzgl. Restwert erhältst. So ganz grob..
Aber mir würde zustehen in die Audi Werkstatt zu gehen oder muss ich die billigste nehmen?
Zitat:
@Glock19_de schrieb am 13. Januar 2022 um 20:50:07 Uhr:
Wenn es kein kapitaler Totalschaden ist, dann kannst du dir max. den Reparaturbetrag exklusive der MwSt auszahlen lassen. Audi Werkstätten sind meisstens die teuersten. Der Rest wurde bereits gesagt.Das Idealmodell musst du dann mit Excel berechnen.
😉
Dir kann keiner vorschreiben in welcher Werkstatt du den Schaden beheben lassen sollst. Damit du auf keinen Kosten z.B. für den Kostenvoranschlag bei Audi sitzen bleibst lass dir von der gegnerischen Versicherung die Kostenübernahme bestätigen. Wurde aber auch schon gesagt.
Jedoch muss man hinzufügen, dass bei einer fiktiven Abrechnung (Auszahlung des Schadens), die Stundenverrechnungssätze auf freie Werkstätten gekürzt werden.
Habe jetzt einen Gutachter beauftragt, er hat sofort gesehen ist kein Bagatellschaden. Und alles weitere lasse ich über den Anwalt klären. Ich hoffe, damit habe ich alles richtig gemacht.
Und mein Auto hat anscheinend mehr wert, als angenommen ??
Vielen Dank euch allen.
Welcher Wert steht denn im Raum?
Du hast natürlich die Wahl, aber gerade bei einem Audi-Vertreter als Werkstatt sind andere Preise zu erwarten als meinetwegen in der freien. Ist halt die Frage, wohin die Reise gehen soll, bei Audi bist du aufgrund des Alters schnell beim wirtschaftlichen Totalschaden (ist halt meiner Meinung nach die Frage, obs das sein soll, weil du eh das Modell wechseln willst) oder der freien - der Schaden wird dann auch behoben, kostet dich bzw. die Versicherung weniger und du läufst nicht so schnell Gefahr des wirtschaftlichen TS.
Da du jetzt schon einen Gutachter beauftragt hast, halt uns gern mal auf dem Laufenden, was er so als Ergebnis rausbringt. Im Gutachten steht dann schon, in welcher Höheder Schaden liegt und was der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ist. Ich drück die Daumen!
Denk bitte dran bzw. sei nicht geschockt, der Gutachter kommt ggfs auch auf dich nach einer Zeit zu, um seine Rechnung beglichen zu haben - du bist der Auftraggeber, gerade wenn die gegnerische Versicherung aufgrund offener Fragen noch keine Freigabe erteilt. Gleiches gilt potentiell auch für die Reparatur. Aber das sagt dir alles der Anwalt. 🙂
Also mehr als die 1500 €, die mir überall genannt wurde. Genaueres hat er noch nicht gesagt.
Ich denke, da er schon so alt ist und manchmal seine 5 Minuten hat,
wird sich eine aufwendige Reparatur nicht lohnen. Ich würde den Wagen zwar gerne behalten,
aber ich warte nur noch auf den Moment, wo nichts mehr mit dem anzufangen ist.
Also mein Anwalt hatte nicht viel dazu gesagt. Wichtige Daten abgefragt und das war es schon.
Denke aber, der wird das gut hinbekommen und ggf. die Versicherung auseinandernehmen wenn da nichts passiert.
Ich melde mich dann noch mal, wenn das Gutachten da ist.
Schönes Wochenende 🙂
Hi, normalerweise sollte er sich aber schon kurz zum Vorgehen äußern. Den Fall hab ich leider selbst gerade, wenn auch nicht annähernd mit der Gefahr eines Totalschadens. 😉
Ist der Zustand außergewöhnlich gut, hat der A3 gerade 20tkm drauf oder wodurch kommt die Meinung? Die jüngsten sind ja dummerweise leider schon 18 Jahre alt.. Warte sinnvollerweise das Ergebnis des Gutachtens ab, dass solltest du per Post oder elektronisch relativ zeitnah bekommen. Dort steht dann der ermittelte Reparaturbetrag sowie der derzeitige Wert des Fahrzeugs drin und eine Empfehlung. Und bis dahin nicht heiß machen, ändern kannst du es eh nicht. 🙂