Unfall Gegnerische Versicherung will Kaufbelege.

Hallo.

Mir hat heute Jemand die Vorfahrt genommen, indem er Rückwärts aus einer Seitenstraße fuhr und ich bin ihm mit meiner Moped auf das Hinterrad gefahren. Passiert ist nichts großartiges. Ich hab ein klein wenig Rückenschmerzen, weswegen ich morgen früh zum Arzt gehe und mein Vorderrad eiert. Am Gegnerischen Fahrzeug war außer ein Dreck-Abdruck von meinem Reifen auf der Alufelge kein sichtbarer Schaden zu erkennen. Ich habe außer den Daten des Unfallgegners noch einen Unfallzeugen.

Jetzt habe ich eben mit der Versicherung Telefoniert und angegeben das ich ihnen einen Kostenvoranschlag von meiner Werkstatt zukommen lassen werde. Ich wurde daraufhin gefragt ob ich den Schaden selber reparieren würde oder das tatsächlich dort machen lasse. Ich antwortete daraufhin das ich es in Erwägung ziehe es selber zu machen, da ich noch Ersatzteile für besagtes Moped habe. Der Vertreter der Versicherung sagte daraufhin, dass sie eine Bestätigung der Werkstatt über die Reperatur des Schadens oder einen Kaufbeleg neuer Teile bräuchten. Wie sieht das rechtlich aus? Weil so würde mir ja bei einer eigenen Reperatur die Kaputte Felge nicht ersetzt werden.

Beste Grüße, Bullipunk.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 16. August 2018 um 20:22:41 Uhr:


Warum wird das Forum nicht endlich geschlossen. Pinnt einfach an: NIEMALS telefonieren, NIEMALS ohne Anwalt, NIEMALS ohne Gutachter, NIEMALS Versicherungsgutachter

Richtig, warum denn nicht gleich so 😛

Ist halt die Erfahrung aus mittlerweile über 10 Jahren Berufserfahrung. Haben übrigens auch die Gerichte bis hin um OLG Frankfurt erkannt:

OLG Frankfurt Urteil vom 1.12.2014 – 22 U 171/13:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."

Amtsgericht Eisenach 17.11.2016 – 57 C 175/16 noch drastischer:

„Angesichts der mittlerweile herrschenden Regulierungs- respektive Nichtregulierungspraxis der Automobilversicherungswirtschaft, bei der sich die den Beklagten in Deutschland vertretende Versicherung amtsbekannt in besonderem Maße hervortut, stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt."

Und dann kommt hier einer mit "nene, nur die Felge, Gabel und Rahmen hat nix und die Versicherung hat gesagt". Jetzt ist die Gabel dann doch krumm. Und bei 600€ und dem Zeitwert ... was soll man da sonst raten außer sich an jemanden zu wenden der weiß wie der Hase bei der Schadenregulierung läuft? Und das sind nicht so manche Koniferen hier die einmal im Leben mal was mit ner Versicherung hatten und meinen sie wären die Profis bei der Schadenregulierung.

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Manfred, die "Intronisationszeremonien" wurden nicht in dieser Weise fortgeführt und das war zeitlich auch ca. 8 Jahre vor meiner aktiven Zeit hier auf MT. Ich habe den Zusatz groß geschrieben, damit es sich von dem hoheitlich verliehenen "Titel" etwas unterscheidet. Und unseren dauerhaften Multiaccer scheint es immer wieder aufs Neue zu begeistern. Das ist Grund genug es so zu lassen. 🙂

...ich kenne nur Intronisations-Zeremonie. .. 😉 😁
Ihr seid mir alle lieb 🙂 und nett 🙂

Ich habe es mal korrigiert. 🙂

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