Unfall Gegnerische Versicherung will Kaufbelege.

Hallo.

Mir hat heute Jemand die Vorfahrt genommen, indem er Rückwärts aus einer Seitenstraße fuhr und ich bin ihm mit meiner Moped auf das Hinterrad gefahren. Passiert ist nichts großartiges. Ich hab ein klein wenig Rückenschmerzen, weswegen ich morgen früh zum Arzt gehe und mein Vorderrad eiert. Am Gegnerischen Fahrzeug war außer ein Dreck-Abdruck von meinem Reifen auf der Alufelge kein sichtbarer Schaden zu erkennen. Ich habe außer den Daten des Unfallgegners noch einen Unfallzeugen.

Jetzt habe ich eben mit der Versicherung Telefoniert und angegeben das ich ihnen einen Kostenvoranschlag von meiner Werkstatt zukommen lassen werde. Ich wurde daraufhin gefragt ob ich den Schaden selber reparieren würde oder das tatsächlich dort machen lasse. Ich antwortete daraufhin das ich es in Erwägung ziehe es selber zu machen, da ich noch Ersatzteile für besagtes Moped habe. Der Vertreter der Versicherung sagte daraufhin, dass sie eine Bestätigung der Werkstatt über die Reperatur des Schadens oder einen Kaufbeleg neuer Teile bräuchten. Wie sieht das rechtlich aus? Weil so würde mir ja bei einer eigenen Reperatur die Kaputte Felge nicht ersetzt werden.

Beste Grüße, Bullipunk.

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Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 16. August 2018 um 20:22:41 Uhr:


Warum wird das Forum nicht endlich geschlossen. Pinnt einfach an: NIEMALS telefonieren, NIEMALS ohne Anwalt, NIEMALS ohne Gutachter, NIEMALS Versicherungsgutachter

Richtig, warum denn nicht gleich so 😛

Ist halt die Erfahrung aus mittlerweile über 10 Jahren Berufserfahrung. Haben übrigens auch die Gerichte bis hin um OLG Frankfurt erkannt:

OLG Frankfurt Urteil vom 1.12.2014 – 22 U 171/13:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."

Amtsgericht Eisenach 17.11.2016 – 57 C 175/16 noch drastischer:

„Angesichts der mittlerweile herrschenden Regulierungs- respektive Nichtregulierungspraxis der Automobilversicherungswirtschaft, bei der sich die den Beklagten in Deutschland vertretende Versicherung amtsbekannt in besonderem Maße hervortut, stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt."

Und dann kommt hier einer mit "nene, nur die Felge, Gabel und Rahmen hat nix und die Versicherung hat gesagt". Jetzt ist die Gabel dann doch krumm. Und bei 600€ und dem Zeitwert ... was soll man da sonst raten außer sich an jemanden zu wenden der weiß wie der Hase bei der Schadenregulierung läuft? Und das sind nicht so manche Koniferen hier die einmal im Leben mal was mit ner Versicherung hatten und meinen sie wären die Profis bei der Schadenregulierung.

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Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 16. August 2018 um 16:22:42 Uhr:


Also ich kann mich auch irren aber immer wenn ich fiktiv, mit oder ohne Gutachten (meist mit) abgerechnet habe und nach der Eigenreparatur Bilder eingesendet hatte und somit nachwies das repariert wurde bekam ich die MwSt und den Nutzungsausfall nachgezahlt.

Ich hoffe ich irre jetzt nicht total, ich meine so ist es immer bei mir gewesen. Nachgezahlt wurde auf jeden Fall, nur was genau weiß ich nicht mehr genau.

Ich wäre mir daher mit der vorigen Aussage nicht ganz einverstanden.

Nutzungsausfall ja - da reicht der Reparaturnachweis.
MwSt nein - da muss seit einigen Jahren der Nachweis erbracht werden, dass MwSt. auch angefallen ist.

Und deswegen Belege einreichen.
Klar, ohne Anwalt geht gar nichts, schließlich wird es hier um Schmerzensgeld in Millionenhöhe gehen, schließlich war der Anprall so unvorstellbar heftig, das ein Speichenrad verbogen ist und am gegnerischen fahrzeug kein Schaden entstand

Ich möchte eigentlich nur meine kaputte Felge ersetzt haben. Der Rest ist mir egal. Außerdem wollte ich wissen ob ich das auch ohne Belege kann. Das wurde mir beantwortet.

Motor-Talk - da werden sie geholfen.

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Zitat:

@BulliPunk schrieb am 16. August 2018 um 18:31:42 Uhr:


Ich möchte eigentlich nur meine kaputte Felge ersetzt haben. Der Rest ist mir egal.

In dem Fall legst du den Krankenschein dem Brief an die Versicherung bei damit dieser etwas schwerer wird ?

Kapiere ich nicht, aber egal.

Zitat:

@BulliPunk schrieb am 16. August 2018 um 08:39:43 Uhr:


Werde mir Freitag den Kostenvoranschlag holen und den zusammen mit meiner Krankmeldung etc zur Versicherung schicken.

@BulliPunk:

Und schreib der Versicherung dann, dass du das Schmerzensgeld erst nach vollständiger Genesung geltend machen wirst. Pass auf, was der Arzt zu deinen Rückenschmerzen sagt. Warte, bis die Schmerzen vollständig weg sind und der Arzt dir sagt, das Spätfolgen (ziemlich) ausgeschlossen sind.

Machst du vorher ein paar hundert Euro geltend, schickt dir ein cleverer Sachbearbeiter eine Verzichtserklärung, dass damit alle körperlichen Schäden abgegolten sind.

Vielleicht kennst du den alten Witz: Nach dem Unfall, wie geht es dir denn? Och, mein Arzt sagt, gut, mein Anwalt sagt das Gegenteil.

Hintergrund ist einfach, wenn du aus falscher Bescheidenheit nicht auskurierst, wird erstens der Geldbeutel und zweitens der Körper darunter leiden.

der Anprall führte zu einer verbogenen Felge. Dazu sind gewaltige Kräfte erforderlich, der TE wurde mit unvorstellbarer Wucht auf das generische Fahrzeug geschleudert, so dass dort keine Schäden eingetreten sind.
Wie gesagt, hier sind Schmerzensgeldzahlungen in Millionenhöhe zu erwarten. Sicherlich wird auch die Genesung Jahre wenn nicht sogar Jahrzehnte dauern.

Der Federweg der Telegabel einer S50/51 ist sehr lang. Die Speichenräder sind ebenfalls sehr robust konstruiert. Die Felge zu verbiegen geht nur mit einer erheblichen Energieeinwirkung.

Der Anprall kann sich über die Handgelenke, Arme in die Schulter/Wirbelsäule verteilen. Es braucht keines Einschlags mit dem ganzen Köper im gegnerischen Auto.

Hattest du schon mal so einen Unfall und bist vielleicht mit dem Kopf irgendwo angestoßen?

Kleines Beispiel aus meinem Leben: Auf der nassen Holzterrasse beim Gehen ausgerutscht, auf dem Rücken gelandet und zwei Wirbel angebrochen. Hat einige Monate gedauert, bis das ausgeheilt war.
Beim Tennis ausgerutscht und mit der Hand auf dem Boden abgestützt. Leider war der Daumen noch zwischen Boden und Tennisschläger. Hat auch einige Wochen gedauert, bis der Daumen voll einsatzfähig war.
Mit dem Motorrad umgekippt, zwischen Zylinder und Bordsteinkante befand ich mein rechts Fußgelenk. Das war zwei Stunden später so angeschwollen, dass der Fuß einige Zeit in keinen Stiefel mehr passte.

Die Beurteilung von Verletzungen sollte man also den dafür vorgesehen Fachleuten überlassen und nicht irgendwelchen Möchtegern-Kosmonauten. Und solange die Versicherungen für jeden Kratzer am Blechle zahlen, sehe ich nicht ein, warum "Kratzer" am Körper nicht entschädigt werden sollten. Hab nämlich nur den einen Körper, während ich Blechle jederzeit neu kaufen kann.

Danke Peter, dann wird sich in den letzten Jahren das geändert haben. Mein letzter Fall ist auch über 10 Jahre her.

Sieh zu, dass das so bleibt.

Ja, früher wurde die MwSt. unabhängig vom Anfall bezahlt. Auch bei fiktiver Abrechnung. Hat sich irgendwann geändert, weiß aber aus dem Kopf nicht mehr, wann das war.

01. 08. 2002

@PeterBH
ich glaube, Du bist bei deinem Sturz heftigst auf den Kopf gefallen. Bis jetzt ist die Rede von einem defekten Vorderrad. Hier ist keiner auf den Boden gestürzt, hat sich zwischen Bordsteinen eingeklemmt oder hatte einen Tennisschläger dabei. Momentan ist die Rede weiterhin davon, dass Rückenschmezen vorhanden sind, die ärztlich untersucht werden. Und in diesem Verschwörungsforum für mandantenlose Anwälte wird sofort erkannt, dass die Weiterleitung der Kraft über Telegabel und Lenker zu schwerwiegendsten Rückenverletzungen führen. Einfach mal abzuwarten, was nach dem Arztbesuch die Diagnose ist und dann sinnvolle Empfehlungen geben, ist nicht möglich. Eure rissigen blinden Glaskugeln sind da viel aussagekräftiger.
Heutige Motorräder haben solch hohe Bremskräfte , dass das Hinterrad dabei den Bodenkontakt verliert. Die haben alle danach schwere Rückenleiden, ja, ne is schon klar.
An den TE
du sollst Deinen Schaden ohne wen und aber ersetzt bekommen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
1) Reparatur in der Werkstatt
2) fiktive Abrechnung und Geld versaufen
3) fiktive Abrechnung und für alles , wo Du eine Rechnung nachweisen kannst (also Belege), die MwSt nacherstattet bekommen
eine eventuelle Schmerzensgeldregelung ist von den 3 Punkten unabhängig. Und jetzt: Achtung! sollte Dein Arzt eine durch den Unfall hervorgerufene Verletzung feststellen, dann wäre der Gang zum Anwalt empfehlensert. Gebe dabei aber ganz sehr Acht, dass Du nicht an die Luschen gerätst, die hier im Forum aktiv sind. Leider ist mir das bis jetzt immer passiert, die anwaltliche Hilfe war nicht kostenlos, aber umsonst.
Ich denke, Du hast die Informationen bekommen, die Du gesucht hast.

Was erzählst Du nur immer wieder für einen Unfug. Da wird dir in höflicher Form erklärt, dass der TE keinen Abruck in der Dachkante hinterlassen muss, um unfallbedingt verletzt zu sein und Du beleidigst user, die deine inkompetenten Beiträge freundlicherweise höflich korrigieren. ... 🙄

ach Paule, ich habe Dir doch schoin mehrfach mitgeteilt, dass Du keine Konifere sondern eine Krüppelkiefer bist.

Die Koniferen ala Twelverider, Hafi und xxxAKBxxx haben sich doch vor langer Zeit verabschiedet, da die es satt hatten, gegen Krüppelkiefer zu kämpfen

In diesem Sinne, ihr könnt mich weiter beschimpfen, ist mir egal.
Habe mich gerade wieder mal hinreißen lassen, hier überhaupt mit zu lesen.

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