Unfall - gegnerische Versicherung kürzt Zahlung

Hallo,

ich habe ein Problem und bräuchte euren Rat.

Voletzte Woche hatte ich einen unverschuldeten Unfall - Totalschaden
Daraufhin habe ich ein Gutachten (unabhängiger Gutachter) machen lassen.

13.000€ Reparaturkosten
8.900€ Wiederbeschaffungswert
1450€ Restwert

Nach dem ich das Gutachten bekommen habe, habe ich das Auto verkauft. An den höchstbietenden im Gutachten.

Die Versicherung allerdings zahlt mir nur 6000€ aus und meint das sie einen höhreren Aufkäufer gefunden haben.

Nachdem ich anrief und erklärt habe, dass ich das Auto bereits verkaufen konnte. Kam immer nur etwas wie: "Wir haben das Recht das Gutachten zu prüfen und Sie müssen uns vor dem Verkauf genug Zeit dafür lassen."

Das stimmt doch nicht?! Wie würdet ihr weiter vorgehen? Kann man da nur etwas mit dem Anwalt erreichen?

MfG

Beste Antwort im Thema

Ziemlicher Schwachsinn was hier so kommt!

BGH VI ZR 316/09 gibt dem TE eindeutig Recht.

Er hat das Fahrzeug rechtzeitig verkauft und somit Anspruch auf das Restwertangebot vom regionalen Markt.

Falsch hätte er nur gehandelt, wenn er das Auto erst dann am regionalen Markt verkauft hätte, wenn das für ihn schlechtere Restwertangebot von der gegnerischen Versicherung bereits vorgelegen hätte!

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Zitat:

@twindance schrieb am 3. Mai 2016 um 12:53:54 Uhr:



Zitat:

@MaxMueler schrieb am 3. Mai 2016 um 12:40:49 Uhr:


Wieso dünnes Eis?

Übernimmt hier jemand eine Haftung für seine Aussagen?

Weil der Moderator mitliest und auf vernünftige Beiträge und Einhaltung der NUB und Beitragsregeln achtet

Dann darf es das Forum nicht geben.

Denn jede Aussage von jedem User hier, müsste vorher auf Richtigkeit geprüft werden.

Schau dir mal die ersten Antworten in diesem Thema hier an.

Alle rechtlich nicht korrekt!

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 3. Mai 2016 um 13:05:43 Uhr:


Eine Bedenkzeit von 3 Tagen ist üblich.

Höre ich zum ersten Mal.

Wo ist das geregelt?

VVG? AKB?

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 3. Mai 2016 um 13:16:47 Uhr:



Zitat:

@twindance schrieb am 3. Mai 2016 um 12:53:54 Uhr:


Weil der Moderator mitliest und auf vernünftige Beiträge und Einhaltung der NUB und Beitragsregeln achtet

Dann darf es das Forum nicht geben.

Denn jede Aussage von jedem User hier, müsste vorher auf Richtigkeit geprüft werden.

Schau dir mal die ersten Antworten in diesem Thema hier an.

Alle rechtlich nicht korrekt!

Verehrter MaxMueler,

wenn Du es jetzt darauf anlegen willst, irgendwelche Haare zu spalten oder mir hier gegen den Karren zu fahren, bist Du auf dem besagten sehr dünnen Eis. Was an meinem Beitrag war missverständlich und wo ist von Bewertung fachlicher Korrektheit gesprochen worden? Unter vernünftigen Beiträgen verstehe ich auch durchaus fachlich inkorrekte, aber in bestem Willen und themenbezogen geschriebene.

Also genau das Gegenteil von

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 28. April 2016 um 12:31:17 Uhr:


blabla Leberkas...

Hast Du diesbezüglich weiteren Gesprächsbedarf, dann darfst Du diesen gern per PN an mich ausleben, aber im Forum wirst Du es unterlassen, derartige Diskussionen zu führen.

Mit freundlichen Moderatorengrüßen

twindance/MT-Moderation

lass stecken!

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Verblüffende Ähnlichkeit mit meiner 3 Jährigen Tochter 🙂

HTC

Wenn man einen unverschuldeten Unfall erleidet, ist es ein Gebot, das man sich sofort einen RA holt und den mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt. Sonst wird es meist, wie hier zu sehen, kompliziert.

rzz

stimmt 🙂

Zitat:

@HTC schrieb am 3. Mai 2016 um 14:36:37 Uhr:


Verblüffende Ähnlichkeit mit meiner 3 Jährigen Tochter 🙂

HTC

Aber bestimmt nicht halb so süß wie sie! 😁

Kann mich rockyzoomzoom nur anschließen. Unverschuldeter Unfall (Oder anderweitig unverschuldet zu Schaden gekommen) -> (Fach)Anwalt einschalten.
Die kosten darf die gegnerische Versicherung übernehmen, man erspart sich Zeit, Nerven und entgeht der Gefahr Fehler bei der Abwicklung zu machen.

ich bin kein Anhänger von "grundsätzlich immer Anwalt". Oft genug kann man es auch so regeln. Aber wer das nicht kann oder so wie hier einen etwas komplexeren Fall zu lösen hat, sollte zum Anwalt gehen und zwar von Beginn an. Anwälte lieben Teilzahlungen nicht, weil es den Streitwert mindert und daran hängt ihr Honorar.

Jup, so ist es.

Jetzt ist der Streitwert nicht mehr der komplette Schadensersatz, sondern nur noch die 1500,- €

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 3. Mai 2016 um 15:44:13 Uhr:


Jup, so ist es.

Jetzt ist der Streitwert nicht mehr der komplette Schadensersatz, sondern nur noch die 1500,- €

Was immer noch 4xx Euro Gebühren ergibt. Dafür sollte auch ein Anwalt gerne 1 Stunde Arbeitszeit investieren......

Außerdem lässt sich der Streitwert evtl. noch um einige Positionen "strecken" (z.B. Nutzungsausfall).

Das Schlimme ist, dass die Versicherungen diese Mätzchen inzwischen grundsätzlich abziehen, Anwalt hin oder her. 100% klare Sachen und trotzdem.... Entweder sind manche Anwälte wirklich dumm wie Brot und nehmen das für ihre Mandanten so hin oder die Versicherer haben immer noch zuviel Geld. Deshalb: ja, ab zum Anwalt nach dem Unfall und vor der Abrechnung.

Die wollen halt für ihre Versichertengemeinschaft Geld sparen! 😁

Zitat:

@lemonshark schrieb am 3. Mai 2016 um 16:19:26 Uhr:


Das Schlimme ist, dass die Versicherungen diese Mätzchen inzwischen grundsätzlich abziehen, Anwalt hin oder her. 100% klare Sachen und trotzdem....

Wie ich schon geschrieben habe: vermutlich kommen sie in 4 von 5 Fällen damit durch und (je nach Streitwert) bei Widerstand wird ein Rückzieher gemacht.

Schau Dir mal an, was teilweise bei Gebäudeversicherungen abgeht. Da werden vielfach auch ganz eindeutige Fälle nicht bezahlt und darauf spekuliert, dass den Betroffenen auf dem Rechtsweg (unter Umständen ohne Dach über dem Kopf) finanziell die Puste ausgeht und sie sich mit einem billigen Vergleich abspeisen lassen...

Wo kann ich das sehen?

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 3. Mai 2016 um 13:17:41 Uhr:



Zitat:

@HairyOtter schrieb am 3. Mai 2016 um 13:05:43 Uhr:


Eine Bedenkzeit von 3 Tagen ist üblich.

Höre ich zum ersten Mal.

Wo ist das geregelt?

VVG? AKB?

Aussage meines Anwaltes auf die Frage, wie lange ich mir Zeit lassen darf, um mich für eine Option zu entscheiden.

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