Unfall - Fragen rumd zum Thema
Hallo Leute,
Ich hatte letzte Woche Mittwoch einen Unfall, bei dem mir jemand seitlich mit etwa 25-30 km/h direkt gegen den Reifen gefahren ist. Durch eine Baustelle wird der Feierabendverkehr mehrerer Ortschaften über eine Straße zusammengelegt, an einer Rechtsabbiegerspur staut es sich deshalb häufig so, dass die Geradeausspur auch blockiert wird. Ich war das erste Fahrzeug in dem Stau, das nicht mehr auf die Rechtsabbiegerspur konnte und stand somit auf der Geradeausspur. Da der Stau hier ewig gedauert hätte, entschied ich mich zu wenden, da hinter mir auch viele Fahrzeuge aufgestaut waren und der Gegenverkehr komplett frei war (außer 3 weiteren, die genau die selbe Idee hatten) entschied ich mich dies auch zu tun, ungeachtet dessen dass zwischen meiner und der Gegenspur so eine durchgestrichene Mittelspur ist. Wie dem auch sei, ich zum Wenden angesetzt, NACHDEM ich mich nach hinten abgesichert habe und den Blinker gesetzt habe. Im selben Moment höre ich nurnoch die Vollbremsung links von mir und schon hat's gekracht. Mein Kotflügel ist komplett kaputt, ansonsten hats eben direkt den Reifen erwischt. Lenkrad war komplett nach links eingeschlagen beim Aufprall, die Räder danach allerdings komplett nach rechts gedrückt -> Lenkrad bei fahrt 90° nach links, sonst fahre ich nicht vorwärts (musste mit dem Wagen zur Werkstatt "schleichen"😉. Da ich in dem Moment unter Schock stand, sah ich durch mein unerlaubtes Wendemanöver die Schuld zuerst bei mir. Erst im Nachhinein wurde mir klar, dass der andere im Überholverbot mehrere Fahrzeuge überholte und dann schließlich mich gerammt hat. Aufgrund dessen sieht meine Versicherung die Schuld voll und ganz beim anderen. Wie der Zwischenstand ist, weiß ich nicht. Weder meine noch die andere Versicherung haben sich bei mir gemeldet, ob die Schuldfrage nun geklärt ist steht für mich in den Sternen.
(Als Anhaltspunkt für euch ist ein Bild aus Google Earth angehängt, das grüne Kreuz markiert die Stelle an der ich vor dem Wenden stand, das rote die Stelle beim Zusammenstoß. Überholt hat er mindestens einen Rückstau von etwa 50m)
Nun hatte ich eben einen Termin mit einem (zert.) Sachverständigen - ich schätze mal von der gegnerischen Versicherung geschickt. Ich kam 10 Minuten nach ihm an meinem Auto an, sodass er nurnoch den KM-Stand fotografierte und mich dann nurnoch fragte ob ich Interesse daran hätte den Wagen im Fall der Reparatur von denen abschleppen und zu ihrer Partnerwerkstatt (VW-Zentrum) bringen lassen möchte. Ersatzwagen bekomme ich gezahlt inkl. Nutzungsausfall. Das Gutachten versucht er im Laufe des Tages noch fertig zu stellen und alles zu kalkulieren. Eine große Frage stellt sich mir da: Woher weiß er was alles kaputt ist? Er hat (angeblich - war nicht dabei) Fotos vom Kotflügel gemacht. Dass das Lenkrad 90° schief steht, der Linke Xenonscheinwerfer laut FIS ein defektes TFL hat, obwohl dieses funktioniert, und die Kupplung nach Gehör irgendwie verbogen ist weil sie beim Treten (Motor aus) ein lautes quietschen von sich gibt - weiß er alles gar nicht. Was passiert nun, falls der Wagen KEIN Totalschaden ist, ich es reparieren lasse und die Reparaturkosten letztendlich diese Grenze des Totalschadens bei weitem sprengen, das Gutachten aber einiges darunter liegt? Könnte mir zumindest gut vorstellen, dass es hier der Fall sein könnte.
Hab euch noch ein Bild von meinem Fahrzeug angehängt, leider bei Nacht aufgenommen. Es betrifft wie gesagt nur den Kotflügel, der wurde so eingedellt dass der von der Spitze des Scheinwerfers getrennt wurde und von der Stoßstange weggedrückt wurde - Schäden haben die beiden selbst allerdings nicht. Die Fahrertür macht beim Öffnen an einer Stelle so als sei da eine Eindellung, allerdings erstreckt sich der Schaden nicht bis zur Tür. Bedeutet dass, dass die tragende Karosserie beschädigt wurde?
Meine Fragen daher: 1. Wie lange dauert es, bis Versicherungen untereinander ausgemacht haben, wer Schuld ist?
2. Was passiert wenn die Reparaturkosten weit über dem angesetzten Gutachten liegen? Mitten in der Reparatur abbrechen und nach Totalschaden abrechnen?!?
3. Mir ist bewusst dass die Gegnerische Versicherung sparen möchte soviel sie kann. Allerdings wäre deren Partnerwerkstatt ein VW-Zentrum.. Ja sagen, oder doch lieber beim Audihaus um die Ecke reparieren lassen?
Sorry für den langen Text und schon mal danke für's lesen!
lg
Kevin
Edit: Fahrzeug hat etwa einen WBW von 7000-8500€ (1.4 TFSI, 131ktm, Ambition, einen haufen zusätzliche Ausstattung). Eigentlich sollte der Wagen wegen einem Rechtsstreit zum Händler zurück, und ich habe den bloß solange behalten bis wir einen vergleichbaren Wagen gefunden hätten...bloß finde ich da nichts. Wie errechnet man da jetzt den WBW, wenn es einfach keinen 1.4 TFSI in dem Baujahr gibt? Wenn mal alle paar Wochen einer bei Mobile aufgeführt wird, hat der rein gar nichts an Ausstattung. Mit was wird der also verglichen, wenn es nichts zum vergleichen gibt? oO
Beste Antwort im Thema
Zitat:
danach die Übergabe an einen Profi wäre effektiver gewesen.
das wäre das einzig sinnvolle gewesen!
49 Antworten
Klingt auf jeden Fall interessant!
Um den Anwalt wird wahrscheinlich endgültig kein Weg mehr vorbei führen, sollte der Unfallgegner tatsächlich meine Angaben zum Unfall anfechten. Werde mich morgen mal bei seiner Versicherung informieren, ob sie inzwischen etwas von ihm erhalten haben, und was der Zwischenstand ist.
Habe inzwischen mal selbst einen auf Forscher gemacht und meinen Schaden unter die Lupe genommen. Die Art und Weiße der Verteilung des Schadens, das Ausmaß und die Auswirkungen, sprechen eine eindeutige Sprache. Anhand dessen könnte man den Unfall sehr genau rekonstruieren. Da zeigt sich eindeutig, wo mein Wagen gestanden haben muss, von wo der Unfallgegner kommen musste, wie er in mich rein gefahren sein muss etc. Im Prinzip bestätigt es einfach 1:1 wie ich den Unfall geschildert habe und schließt gleichzeitig eindeutig die Behauptungen des Unfallgegners aus. Es bietet sich auch kein Spielraum für ein "Es könnte sein, dass ... und ...".
-> Natürlich alles nach meiner Einschätzung, ich bin mit Logik an die Sache ran gegangen, da ich selbst Zweifel bekommen hatte ob wirklich alles genau so war wie ich dachte!
Vor Gericht würde mein Auto also ganz klar beweisen wie sich der Unfall abgespielt hat. Alles was er hätte, wäre ein falscher Zeuge (wenn der denn überhaupt existiert - bezweifel ich stark).
Ich warte jetzt bis Freitag ab, ob er es bis dahin geschafft hat, bei seiner Versicherung Stellung zu beziehen. Bis dahin soll ich laut meines Versicherungsvertreters (oder wie man das nennt) einfach abwarten. Er ist ebenfalls fest davon überzeugt, dass der Unfallgegner einfach nur blufft. Dass der vollkommen im Unrecht ist, steht außer Frage.
Sollte er es dennoch durchziehen, geht die Sache direkt an den Anwalt - ich mach da nicht mehr groß rum.
Das mit dem Kredit ist wie gesagt sehr interessant, muss mir da aber erst Gedanken drüber machen.
Das Auto läuft selbst schon über einen Kredit. Ein zweiter Kredit auf eine Unfallreparatur..nicht grade das was ich mir beim Kauf des Autos vorgestellt habe^^ Allerdings bleibt mir halt wirklich nichts anderes übrig -.-
Sollte mir die Dame der gegnerischen Versicherung am Telefon mitteilen dass der Unfallgegner dagegen vorgehen will, zählt dann eine Ankündigung bezüglich des Kredits telefonisch?
LG
Zitat:
@Razoring schrieb am 23. November 2015 um 21:56:08 Uhr:
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..........., wenn das Ganze in ein paar Monaten durch ein Gericht entschieden wurde?
Na, das wird wohl eher in Richtung 10 Paar gehen.
Versprich Dir vom Nutzungsausfall nicht zu viel. Die gegnerische Versicherung wird Dir im Idealfall den Nutzungsausfall für die reine Reparaturzeit plus vielleicht ein oder zwei Tage bezahlen. Die restliche Standzeit, die Dein Wagen wegen der ungeklärten Rechtslage stand, wird Dir ganz sicher kein Nutzungsausfall gezahlt. Dies wurde in meinem Fall bei späterer "Schuld-"Teilung damit begründet, dass ich den Wagen auch schon eher reparieren lassen konnte. Die gegnerische Versicherung hätte mir dann lediglich mögliche Überziehungs- oder Kreditzinsen bezahlt.
Möglich, dass es bei Dir anders sein kann, ich würde aber eher nicht damit rechnen.
Was sind denn "Überziehungskosten"?^^
Habe heute abend überraschend einen Anruf der gegnerischen Versicherung erhalten bei dem mir selbstständig der Zwischenstand mitgeteilt wurde, und sie nun nurnoch auf ihren Außendienst oder irgendsowas warten müssen, da dieser das entscheidet oder so. Hab das nicht so ganz verstanden. War jedenfalls ein sehr freundliches Gespräch, auch wenn es den Anschein erweckte, dass hier mitgelesen wird und ich deshalb so freundlich informiert wurde.
Als die nette Dame mich dann allerdings fragte, mit was für einer Schuldzuweisung ich denn eigentlich rechne, und ich ihr sagte dass der Unfallgegner definitiv mehr Schuld zugewiesen bekommen MUSS, blieb sie zwar immernoch freundlich, hatte aber definitiv keine Lust mehr mit mir zu telefonieren. Nun gut, hab per Mail nochmals bestätigt dass ich gerne dazu bereit bin zu warten, bis sich dieser Außendienst meldet. Ich es aber nicht einsehen werde, wenn sie tatsächlich versuchen die schuld gleichmäßig aufzuwiegen und eine solche Entscheidung vom Anwalt prüfen lassen werde. Und dass ich jegliche Verzögerung, die dadurch entsteht dass der Unfallgegner mir (ohne Grund - und den hat er nicht da er im unrecht ist - und das weiß er!) widerspricht, als Anlass nehmen werde, mir einen Kredit auf deren Kosten zu nehmen, um damit mein Auto reparieren zu können. Ob es soweit kommt, entscheidet ganz allein die Stellungnahme des Unfallgegners bzw den Glauben den ihm seine Versicherung schenkt.
Damit wissen die jetzt zumindest dass sie jegliche nicht notwendige Verzögerung Geld kosten wird, und sie garnicht versuchen brauchen sich mit "Ja hätten Sie nicht gewendet, wäre der Unfall auch nicht passiert" auf eine 50/50 Entscheidung zu einigen. Ich warte jetzt ruhig und gelassen bis Donnerstag nächster Woche ab ob sie sich melden. Ab da beginnt dann die 5. Woche seit dem Unfall. Länger lasse ich mein Auto definitiv nicht so stehen. Die Ankündigung zur Kreditaufnahme auf deren Kosten haben die ja damit erhalten..
Achja, eine Anfrage bei meiner Versicherung, ob meine RSV Anwaltskosten (es ist immernoch nicht ganz geklärt ob ich durch meine Volljährige den Rechtsschutz den meine Eltern abgeschlossen haben verloren habe) decken würde, die dadurch entstehen dass ich gegen den unfallgegner persönlich vorgehen möchte, läuft ebenfalls. Mir egal wie, aber komplett davonkommen wird er mir nicht, nachdem er sich 3 Wochen lang nicht bei seiner versicherung meldet, dann auch noch kriminell wird und mit einem falschen zeugen droht, und vor hat aus der Sache rauszukommen indem er wissentlich und beabsuchtigt (!!) komplett falsche Angaben bezüglich des Unfalls macht. Ist ja fast schon Versicherungsbetrug was der da vor hat.
Ich hoffe wirklich für ihn dass das am Telefon nur leere Drohungen von ihm waren, sonst begibt er sich auf verdammt dünnes Eis..
LG
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Jetzt muß ich mal fragen:
wie viel Kohle ist es Dir denn wert eine reduzierte Teilschuld zu bekommen u. welchen materiellen Sinn hat es für Dich?
Den ideellen Sinn brauchst Du mir nicht erläutern, den erahne ich.
Die Kohle spielt keine Rolle, da es nicht meine sein wird. Materiellen Wert hat das Auto für mich insofern, dass ich seit Wochen auf der Suche nach einem anderen A3 mit ungefähr dieser Ausstattung und dem Zustand (vor dem Unfall) bin. Und ich werde mir bestimmt kein schlechteres Auto nehmen, weil irgendjemand meint er könne mich über den Tisch ziehen. Mein Händler hatte damit genauso wenig Erfolg wie ihn die Versicherung oder mein Unfallgegner haben werden.
Zumal es hier bei weitem nicht nur um Geld geht. Es geht ums Prinzip. Um mein Recht. Darum dass ich mir nicht von irgendjemandem auf der Nase rum tanzen lasse der sich in einer Höheren Position sieht. Würde es um das Geld gehen, würde ich den Wagen für die 9000€ abstoßen und hätte dadurch einen Gewinn von 2400€ erzielt. Dass ich das nicht mache, hat ebenfalls den Grund dass ich selbst bis 10.000€ keinen A3 mit der Ausstattung finde...
Da ich hier keinen äußerst negativen Ton anschlagen will, belasse ichs lieber mal hierbei: Mit der AEV wird nun nurnoch gerichtlich kommuniziert, vor einem Richter können die dann gerne versuchen ihre unverschämten kriminellen Machenschaften durchzuziehen.
Mit welcher schwachsinnigen Begründung die mir ein Schreiben zuschicken in dem sie jegliche Zahlung verweigern und die Schuld allein mir anlasten, ist an Dreistigkeit durch nichts zu überbieten. Der Anwalt wird alles weitere regeln, wenn ich noch eine Sekunde länger mit diesen Gestalten telefonieren müsste, würde mir sowieso der Kragen platzen. Das nächste Update gibt's dann nach dem Gerichtsverfahren.
Zitat:
Das nächste Update gibt's dann nach dem Gerichtsverfahren.
...und so lange steht Dein Auto unrepariert und nicht fahrbereit herum?
Zitat:
@Razoring schrieb am 8. Dezember 2015 um 01:23:14 Uhr:
Da ich hier keinen äußerst negativen Ton anschlagen will, belasse ichs lieber mal hierbei: Mit der AEV wird nun nurnoch gerichtlich kommuniziert, vor einem Richter können die dann gerne versuchen ihre unverschämten kriminellen Machenschaften durchzuziehen.
Mit welcher schwachsinnigen Begründung die mir ein Schreiben zuschicken in dem sie jegliche Zahlung verweigern und die Schuld allein mir anlasten, ist an Dreistigkeit durch nichts zu überbieten. Der Anwalt wird alles weitere regeln, wenn ich noch eine Sekunde länger mit diesen Gestalten telefonieren müsste, würde mir sowieso der Kragen platzen. Das nächste Update gibt's dann nach dem Gerichtsverfahren.
"Der Anwalt wird alles weitere regeln"
Jetzt bist du endlich zur Einsicht gekommen, dazu hatten andere User und ich, am 13.12., dir bereits direkt geraten.
Zitat:
@KSV schrieb am 8. Dezember 2015 um 09:28:02 Uhr:
.... dazu hatten andere User und ich, am 13.12., dir bereits direkt geraten.
Kannst Du in die Zukunft schauen? 😰
Zitat:
Kannst Du in die Zukunft schauen? 😰
Das war einfach nur logisch und nicht anders zu erwarten.
Zitat:
@KSV schrieb am 9. Dezember 2015 um 14:51:27 Uhr:
Das war einfach nur logisch und nicht anders zu erwarten.Zitat:
Kannst Du in die Zukunft schauen? 😰
Er bezog sich auf das von Dir angeführte Datum 13.
12
.
Deshalb die Frage nach dem Blick in die Zukunft.
Na, da hat es doch noch einer verstanden. 😮
Mmh...Ich verfolge den Fall jetzt auch von Anfang an... Das die anwaltliche Beratung direkt hätte erfolgen müssen ist ja irgendwie klar. Und gerade auch wenn man den Link von @gammoncrack betrachtet frage ich mich weswegen in diesem Fall am Ende etwas anderes als 50:50 bei der Schuldverteilung herauskommen sollte.