Unfall Frage, Reperaturkosten...
Hallo,
habe den Roller meines Freundes ( der eig. seinem Vater gehört ) benutzt, natürlich nach erlaubnis vom Freund.
Daraufhin hatte ich einen Unfall, ein Wildtier lief mir vor den Roller und mich schmiss es um.
Folglich war der Roller kaputt.
Das ganze ist jetzt gut 6 Monate her. Weder ich noch der Betroffene kümmerte sich zunächst richtig darum, ausser das er ab und zu fragte wies aussieht und ich meinte muss mal Versicherung anrufen.
Nun macht der Betroffene saumäßig Stress auf einmal ihm Reicht es jetzt er hat mir lang genug Zeit gegeben er will jetzt 1100 Euro Reperaturkosten sonst verklagt er mich.
Auf die 1100 Euro kommt er durch ein Gutachten von einem Peugoet- Händler der den Roller angeblich untersucht hat. Wobei er den Roller dann nicht mal Reparieren lassen will sondern sich davon einen Neuen kaufen will. Meine Haftpflichtversicherung zahlt nix, muss selber zahlen.
Was ich jetzt wissen wollte, kann er die 1100 Euro Reperaturkosten vom Gutachten verlangen oder nur einen Zeitwert ( der Roller ist bj. 2003, Peugoet Viva City ) ?
Weil 1100 Euro ist schon zu viel für den Roller, übersteigt den Wert des Rollers glaube ich also Totalschaden. ( Nich das ich da vor Gericht dann noch mehr blechen muss).
Sorry wusste nicht genau wo ich den Thread unterbringen soll, roller passt nicht finde ich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
prunum on libum oder placenta.........😁Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Mensch Delle - stimmt!
Da war doch einer, der hier so eine Story losgelassen hat...........wie hiess der denn gleich nochmal........Pflaumenhirn oder so😕Gruß
Delle
Verstößt besagter User nicht gegen MT-Vorschriften und kann gesperrt werden??
Es ist doch nur ein Account erlaubt.
Helft mal zählen:
1. Pflaumenmus
2. Pflaumenhirn
3. Pflaumenaugust
4. Pflaumenheini
3. Kirschkuchen
4. Schokokuchen
5. Gebärmutterkuchen
6.????????
Also melden wir den Jung doch an die Mods.
Aber auf der anderen Seite. Soviel Schwachfug und Unwissenheit paßt nicht in einen Account 😉
96 Antworten
Ja ok jetzt hab ich gelesen was ihr gemeint habt.
Ja der Wiederbeschaffungswert/restwert dürfte ja normelerweise geringer sein als die Reperatur oder nicht?
Ist das quasi der Wert den der Roller vor dem Unfll hatte? sorry kenn mich null aus
Zitat:
Original geschrieben von Auatsch
Also ziehe ich jetzt daraus das er nicht im Recht ist, weil er mir ja dieses Gutachten oder Kostenvoranschlag nicht mehr zeigen will... dann bringt ihm also verklagen auch nicht viel
Wie oft mussten dir deine Eltern erklären wie man selbstständig aufs Klo geht?
Twefrider und ich haben das doch eindeutig erklärt. Aber nochmal GANZ GAAANNNZ LANGSAM
1. Briefpapier nehmen
2. Auf Briefpapier schreiben, dass du den KV zur Prüfung haben möchtest und bereit bist den Schaden gemäß gesetzlicher Grundlage zu zahlen
3. Brief falten, dass er in Umschlag passt
4. Brief in Umschlag packeun und Umschlag schließen
5. Empfänger auf Umschlag schreiben
6. Umschlag bei Post als Einschreiben/Rückschein aufgeben
Hoffe geholfen zu haben....
Ich schlage Umbenennung vor. Statt "Auatsch" "Autsch".
Gruß
Frank, Bier und Chips sind bereitgestellt. 😉
@Frank
Die Drogen bringt Delle wieder mit? Mit Bier braucht man aber ziemlich lange, bis man besoffen genug ist um den TE zu ertragen...😁
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Zitat:
Original geschrieben von Auatsch
Also ziehe ich jetzt daraus das er nicht im Recht ist, weil er mir ja dieses Gutachten oder Kostenvoranschlag nicht mehr zeigen will... dann bringt ihm also verklagen auch nicht viel
Menschenskinder............
Er ist im Recht.
Du hast ihm seinen Roller kaputtgefahren richtig?
Er muss seinen Anspruch dir gegenüber beziffern verstanden?
Also, Rede mit mit dem Menschen und kläre das im Vorfeld.
So wie du durch diese Welt rennst, meldest du dich erst wieder mit folgenden Post:
"Hallo, ich habe eine Klage bekommen. Ist die rechtens oder nicht 😕"
Den Rest haben wir dir hier schon erklärt.
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Wie oft mussten dir deine Eltern erklären wie man selbstständig aufs Klo geht?Zitat:
Original geschrieben von Auatsch
Also ziehe ich jetzt daraus das er nicht im Recht ist, weil er mir ja dieses Gutachten oder Kostenvoranschlag nicht mehr zeigen will... dann bringt ihm also verklagen auch nicht viel
Twefrider und ich haben das doch eindeutig erklärt. Aber nochmal GANZ GAAANNNZ LANGSAM1. Briefpapier nehmen
2. Auf Briefpapier schreiben, dass du den KV zur Prüfung haben möchtest und bereit bist den Schaden gemäß gesetzlicher Grundlage zu zahlen
3. Brief falten, dass er in Umschlag passt
4. Brief in Umschlag packeun und Umschlag schließen
5. Empfänger auf Umschlag schreiben
6. Umschlag bei Post als Einschreiben/Rückschein aufgebenHoffe geholfen zu haben....
Entschuldigung aber ey ich hab da sowas von kein Plan von des wegen Frag ich vielleicht so dumm..
Was meinst du mit Punkt. 2 das ich des schaden zahle wie des auf dem gutachten steht oder wie ??
Weil die 1100 Euro will ich ja nicht bezahlen weil das den Wert den Rollers ja warschinlich übersteigt ... deswegen die fragen mit zeitwert und so weiter
Zitat:
Original geschrieben von Auatsch
Ja ok jetzt hab ich gelesen was ihr gemeint habt.
Bin ich mir nicht sicher, aber glauben wirs mal
Zitat:
Ja der Wiederbeschaffungswert/restwert dürfte ja normelerweise geringer sein als die Reperatur oder nicht?
Kann ich in meiner Glaskugel gerade nicht erkennen, was das für ein Roller war und in welchem Zustand und mit welcher Ausrüstung. Muß mal wieder mit Glasreiniger ran...
Zitat:
Ist das quasi der Wert den der Roller vor dem Unfll hatte? sorry kenn mich null aus
Ja.
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.
@ TE
Bei Totalschaden mußt du Wiederbeschaffungswert - Restwert zahlen. Aber das Schrieb Delle ja schon um
Erstellt am 9. März 2009 um 18:52:09 Uhr
Stimmt wohl nicht ganz.
Bei Totalschaden muss er Wiederbeschaffungswert - Restwert + Gutachten bezahlen.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Stimmt wohl nicht ganz.Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.
@ TE
Bei Totalschaden mußt du Wiederbeschaffungswert - Restwert zahlen. Aber das Schrieb Delle ja schon um
Erstellt am 9. März 2009 um 18:52:09 Uhr
Bei Totalschaden muss er Wiederbeschaffungswert - Restwert + Gutachten bezahlen.
Gruß
Frank
Na dann vergiß bitte nicht die Unkostenpauschale und die Ummeldung etc 🙂
ausserdem was soll ich machen wenn der sagt er verklagt mich und zeigt mir des Gutachten net was sol ich dann bitte machen den Anzeigen er soll mir des schicken oder wie ???
Klar das ich sein Roller Kaputtgefahren hab keine Frage, aber wie gesagt wenn der Ja Totalschaden hat wieso soll ich dem dann 1100 Euro zahlen wenn der nichtmal soviel wert war des ist doch bei jeder versicherung so (wiederhol ich mich???)
und den Anwalt. Den zahlt nämlich diesmal nicht die Versicherung....
😁
@TE: wieso bekomme ich langsam den Eindruck, dass Du uns hier verar***en willst?
Übrigens wird es noch ein bisschen schlimmer für Dich.
Es steht nämlich nirgends in der Zivilprozessordnung (ZPO), dass Dein Kumpel Dich nicht gleich verklagen darf, wenn er das will.
Also regel es jetzt oder zahl nachher noch mehr.
Nochmal:
Wenn Du meinst, dass es ein Totalschaden ist, sag Deinem Kumpel, dass er ein Gutachten machen lassen soll und Du die Kosten dafür trägst.
Bringt Dir zwar nix bei dem geringen Schaden, weil der Gutachter die von Dir vermutete "Ersparnis" mehr als kompensieren wird. Aber Du kannst dann wenigstens sagen, dass Du ja gleich gewusst hast, dass es ein Totalschaden ist...
Wenn Du das Risiko eingrenzen willst, schau halt mal bei mobile, was ein vergleichbarer Roller kostet. Dann hast Du einen groben Richtwert.
Hafi
Ich geb`s auf........ 🙁
Konnte es dem TE wohl leider nicht nachvollziebar übermitteln.
Schade, aber wohl nicht ändern.
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Na dann vergiß bitte nicht die Unkostenpauschale und die Ummeldung etc 🙂
Au weia, wenn wir jetzt noch ein wenig weiter schreiben wird's für den TE richtig Teuer.
Fehlt nur noch der Nutzungsausfall für das halbe Jahr. 😁 (War nur Spass)
Ja ich bin mir schon sicher Das der Roller weniger Wert war als die Reperatur jetzt Kostet also totalschaden. Sprich ich zahl Den Restwert des Rollers, Des Gutachten und Mein Anwalt evtl...
Aber die Gerichtskosten muss ich ja dann nicht tragen oder wenn der mich verklagt und der nicht recht bekommt.