Unfall Frage, Reperaturkosten...

Hallo,

habe den Roller meines Freundes ( der eig. seinem Vater gehört ) benutzt, natürlich nach erlaubnis vom Freund.

Daraufhin hatte ich einen Unfall, ein Wildtier lief mir vor den Roller und mich schmiss es um.
Folglich war der Roller kaputt.

Das ganze ist jetzt gut 6 Monate her. Weder ich noch der Betroffene kümmerte sich zunächst richtig darum, ausser das er ab und zu fragte wies aussieht und ich meinte muss mal Versicherung anrufen.

Nun macht der Betroffene saumäßig Stress auf einmal ihm Reicht es jetzt er hat mir lang genug Zeit gegeben er will jetzt 1100 Euro Reperaturkosten sonst verklagt er mich.

Auf die 1100 Euro kommt er durch ein Gutachten von einem Peugoet- Händler der den Roller angeblich untersucht hat. Wobei er den Roller dann nicht mal Reparieren lassen will sondern sich davon einen Neuen kaufen will. Meine Haftpflichtversicherung zahlt nix, muss selber zahlen.

Was ich jetzt wissen wollte, kann er die 1100 Euro Reperaturkosten vom Gutachten verlangen oder nur einen Zeitwert ( der Roller ist bj. 2003, Peugoet Viva City ) ?
Weil 1100 Euro ist schon zu viel für den Roller, übersteigt den Wert des Rollers glaube ich also Totalschaden. ( Nich das ich da vor Gericht dann noch mehr blechen muss).

Sorry wusste nicht genau wo ich den Thread unterbringen soll, roller passt nicht finde ich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Mensch Delle - stimmt!
 
Da war doch einer, der hier so eine Story losgelassen hat...........wie hiess der denn gleich nochmal........Pflaumenhirn oder so😕

prunum on libum oder placenta.........😁

Gruß

Delle

Verstößt besagter User nicht gegen MT-Vorschriften und kann gesperrt werden??

Es ist doch nur ein Account erlaubt.

Helft mal zählen:

1. Pflaumenmus

2. Pflaumenhirn

3. Pflaumenaugust

4. Pflaumenheini

3. Kirschkuchen

4. Schokokuchen

5. Gebärmutterkuchen

6.????????

Also melden wir den Jung doch an die Mods.

Aber auf der anderen Seite. Soviel Schwachfug und Unwissenheit paßt nicht in einen Account 😉

96 weitere Antworten
96 Antworten

Edit: Habe Post von Delle übersehen. Schäm. 😁
Gruß
Frank

Deswegen ich weis auch nicht weiter.
Ob er überhaupt das Recht hat mit diesem Kostenvoranschlag das Geld einzufordern.
Wobei er das Geld ja nicht zur Reperatur verwenden möchte sondern zum Kauf eines neuen Rollers.

Aber eine Versicherung zum Beispiel zahlt bei einem Totalschaden auch net die Reperatur sondern nur des was der Roller/Auto etc. vorher wert war, warum sollte es ohne Versicherung bei einer Privatpperson anders sein?

Und bei diesem Fall handelt es sich ja um Totalschaden, 1100 Euro Reperaturkosten, der Roller ist BJ 03 hat bestimmt 15-20000 km der is nie und nimmer mehr als 1000 Eruo wert ...

ist eh schon verjährt, nach 6 Monaten, dass alles.

Wer Wildschäden fälscht oder nachmacht, wird mit Pflaumenkuchen nicht unter drei Stücken Beiträgen bestraft...........

Prost

Delle 😁

Das ich den Tag noch erleben darf, das Twelfrider mit mir einer Meinung ist 😁 😁

Gruß
Krypton

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


ist eh schon verjährt, nach 6 Monaten, dass alles.

Wer Wildschäden fälscht oder nachmacht, wird mit Pflaumenkuchen nicht unter drei Stücken bestraft...........

Prost

Delle 😁

Bei dem ganzen Gerede über Pflaumen[wasauchimmer] bekommt man ja noch Hunger. Vieleicht noch ein überfahrenes Wildschwein als Vorspeise.

Wohl bekomms
Krypton

Zitat:

Original geschrieben von Auatsch


Deswegen ich weis auch nicht weiter.
Ob er überhaupt das Recht hat mit diesem Kostenvoranschlag das Geld einzufordern.
Wobei er das Geld ja nicht zur Reperatur verwenden möchte sondern zum Kauf eines neuen Rollers.
 
Aber eine Versicherung zum Beispiel zahlt bei einem Totalschaden auch net die Reperatur sondern nur des was der Roller/Auto etc. vorher wert war, warum sollte es ohne Versicherung bei einer Privatpperson anders sein?
 
Und bei diesem Fall handelt es sich ja um Totalschaden, 1100 Euro Reperaturkosten, der Roller ist BJ 03 hat bestimmt 15-20000 km der is nie und nimmer mehr als 1000 Eruo wert ...

ja leckomio.......

Erstellt am 9. März 2009 um 18:52:09 Uhr

Was hat Delle da geschrieben Hä ?

Liest du auch mal etwas, was man dir schreibt, oder suchst du nur Anschluss ?

Himmel Arsch und Zwirn............😠

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


ist eh schon verjährt, nach 6 Monaten, dass alles.
Wer Wildschäden fälscht oder nachmacht, wird mit Pflaumenkuchen nicht unter drei Stücken bestraft...........
Prost
Delle 😁

Gilt das auch für Kalk-Sandstein-Rehe?

Und übrigens wer fängt jetzt wieder an zu sticheln? Genau der Delle. Hast du Ihm wenigstens ne PN geschickt. Dann kann er in den Thread eingreifen. 😁
Gruß
Frank

He macht keine Witze ich hoffe hier ehrlich hilfe zu bekommen ^^

Das mit dem verjährt war auch eher ein Witz am Rande oder??

Zitat:

Original geschrieben von Auatsch
He macht keine Witze ich hoffe hier ehrlich hilfe zu bekommen ^^
 
Das mit dem verjährt war auch eher ein Witz am Rande oder??

Jaaaaaaaaaa!!!! es war ein Witz

Entschuldigung !

Mensch Delle. Du sprichst auch immer von einer Reparatur. Der Kollege will aber eine Reperatur. Vieleicht gilt da Pflaumenrecht😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Auatsch


Deswegen ich weis auch nicht weiter.
Ob er überhaupt das Recht hat mit diesem Kostenvoranschlag das Geld einzufordern.
Wobei er das Geld ja nicht zur Reperatur verwenden möchte sondern zum Kauf eines neuen Rollers.
 
Aber eine Versicherung zum Beispiel zahlt bei einem Totalschaden auch net die Reperatur sondern nur des was der Roller/Auto etc. vorher wert war, warum sollte es ohne Versicherung bei einer Privatpperson anders sein?
 
Und bei diesem Fall handelt es sich ja um Totalschaden, 1100 Euro Reperaturkosten, der Roller ist BJ 03 hat bestimmt 15-20000 km der is nie und nimmer mehr als 1000 Eruo wert ...
ja leckomio.......

Erstellt am 9. März 2009 um 18:52:09 Uhr

Was hat Delle da geschrieben Hä ?

Liest du auch mal etwas, was man dir schreibt, oder suchst du nur Anschluss ?

Himmel Arsch und Zwirn............😠

Was sollst du da geschrieben haben das mir weiterhilft???

das meinst du jetzt aber nicht Ernst oder ?

Steht doch eigentlich alles drin. Einschließlich Dusseligkeit. 😁
Gruß
Frank

Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.

@ TE

Bei Totalschaden mußt du Wiederbeschaffungswert - Restwert zahlen. Aber das Schrieb Delle ja schon um
Erstellt am 9. März 2009 um 18:52:09 Uhr

Also ziehe ich jetzt daraus das er nicht im Recht ist, weil er mir ja dieses Gutachten oder Kostenvoranschlag nicht mehr zeigen will... dann bringt ihm also verklagen auch nicht viel

Ähnliche Themen