Unfall Frage, Reperaturkosten...

Hallo,

habe den Roller meines Freundes ( der eig. seinem Vater gehört ) benutzt, natürlich nach erlaubnis vom Freund.

Daraufhin hatte ich einen Unfall, ein Wildtier lief mir vor den Roller und mich schmiss es um.
Folglich war der Roller kaputt.

Das ganze ist jetzt gut 6 Monate her. Weder ich noch der Betroffene kümmerte sich zunächst richtig darum, ausser das er ab und zu fragte wies aussieht und ich meinte muss mal Versicherung anrufen.

Nun macht der Betroffene saumäßig Stress auf einmal ihm Reicht es jetzt er hat mir lang genug Zeit gegeben er will jetzt 1100 Euro Reperaturkosten sonst verklagt er mich.

Auf die 1100 Euro kommt er durch ein Gutachten von einem Peugoet- Händler der den Roller angeblich untersucht hat. Wobei er den Roller dann nicht mal Reparieren lassen will sondern sich davon einen Neuen kaufen will. Meine Haftpflichtversicherung zahlt nix, muss selber zahlen.

Was ich jetzt wissen wollte, kann er die 1100 Euro Reperaturkosten vom Gutachten verlangen oder nur einen Zeitwert ( der Roller ist bj. 2003, Peugoet Viva City ) ?
Weil 1100 Euro ist schon zu viel für den Roller, übersteigt den Wert des Rollers glaube ich also Totalschaden. ( Nich das ich da vor Gericht dann noch mehr blechen muss).

Sorry wusste nicht genau wo ich den Thread unterbringen soll, roller passt nicht finde ich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Mensch Delle - stimmt!
 
Da war doch einer, der hier so eine Story losgelassen hat...........wie hiess der denn gleich nochmal........Pflaumenhirn oder so😕

prunum on libum oder placenta.........😁

Gruß

Delle

Verstößt besagter User nicht gegen MT-Vorschriften und kann gesperrt werden??

Es ist doch nur ein Account erlaubt.

Helft mal zählen:

1. Pflaumenmus

2. Pflaumenhirn

3. Pflaumenaugust

4. Pflaumenheini

3. Kirschkuchen

4. Schokokuchen

5. Gebärmutterkuchen

6.????????

Also melden wir den Jung doch an die Mods.

Aber auf der anderen Seite. Soviel Schwachfug und Unwissenheit paßt nicht in einen Account 😉

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Und was zur Hölle bedeutet TE ich weis ja netmal des lol

Zitat:

Original geschrieben von Auatsch


Ja ich bin mir schon sicher Das der Roller weniger Wert war als die Reperatur jetzt Kostet also totalschaden. Sprich ich zahl Den Restwert des Rollers, Des Gutachten und Mein Anwalt evtl...
Aber die Gerichtskosten muss ich ja dann nicht tragen oder wenn der mich verklagt und der nicht recht bekommt.

Neee... natürlich zahlt IMMER der der Recht bekommt die Gerichtsverhandlung.....

ACHTUNG DIESER BEITRAG ENTHÄLT IRONIE...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich geb`s auf........ 🙁

Konnte es dem TE wohl leider nicht nachvollziebar übermitteln.

Schade, aber wohl nicht ändern.

Ich weis nicht was du von mir willst.

Wenn er sagt du bekommst dieses Gutachten nicht und wir sehen uns vor Gericht was soll ich dann mit dem Reden oder dem en Brief schreiben von wegen ich des sehen, der meldet sich doch eh net bzw antwortet net

Zitat:

Original geschrieben von Auatsch
Ja ich bin mir schon sicher Das der Roller weniger Wert war als die Reperatur jetzt Kostet also totalschaden. Sprich ich zahl Den Restwert des Rollers, Des Gutachten und Mein Anwalt evtl...
Aber die Gerichtskosten muss ich ja dann nicht tragen oder wenn der mich verklagt und der nicht recht bekommt.

Und gleich verklage ich dich..........😠

Du regst mich auf................

Und wenn ich mich aufrege kann ich nicht mehr Schlafen.

Und dann habe ich Morgen früh schlechte Laune und meine Mitarbeiter müssen das Ausbaden.

Und alles nur weil DU das hier nicht verstehst was man dir schreibt ( um DIR zu helfen)

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Ok, jetz versuch ich auch mal mein Glück.
Lieber TE jetzt arbeitest du erst mal die Punkte 1-6 von Kryton ab.
Und dann, wenn du die Unterlagen in der Hand hast schreibst du uns was du hast. Und dann sehen wir weiter.

Und wenn du ihm das alles geschrieben hast und er verklagt dich Trotzdem, dann ist er selbst schuld.
Merke: Wenn jemand von dir Geld möchte muss er das Belegen.
Ausnahme: Ein Räuber
Wenn ich jetzt schreibe. Überweis mir 1000 Euro oder ich verklage dich. Was antwortest du mir?

Gruß
Frank, Mist jetzt ist die ganze Tastatur voller Chipskrümel.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


Ok, jetz versuch ich auch mal mein Glück.
Lieber TE jetzt arbeitest du erst mal die Punkte 1-6 von Kryton ab.
Und dann, wenn du die Unterlagen in der Hand hast schreibst du uns was du hast. Und dann sehen wir weiter.

Gruß
Frank, Mist jetzt ist die ganze Tastatur voller Chipskrümel

Wie oft noch wenn ers nicht rausrücken will soll ich mich auf den Kopf stellen???

MACH ES EINFACH UND SIEH WAS PASSIERT! WIR KÖNNEN SONST NOCH DIE GANZE WOCHE DAS GLEICHE SCHREIBEN BIS DER SERVER HIER DIE PLATTE VOLL HAT!!!

Du zahlst natürlich erstmal nich DEINEN Anwalt, sondern den von Deinem Kumpel.
Den von Dir mandatierten zahlst Du natürlich auch. Aber das kannst Du ja selbst beeinflussen, ob Du einen nimmst oder nicht.
Aber so schnell, wie Du hier alles kapierst, brauchst Du keinen.

Dein Kumpel verklagt Dich. Du verlierst (das ist vorhersehbar). Dann zahlst Du:

Den Fahrzeugschaden (ca.) 1100
Nebenkosten                        26
Sachverständigen ca            300
plus
außergerichtl. Anwaltskosten

plus
Verfahrenskosten:
Gegenstandswert:
1.426,00
Anwaltsgebühren: 525,00
Auslagenpauschalen: 40,00
Umsatzsteuer (19 %): 107,35
Gerichtskosten: 195,00

Gesamtkosten: 867,35
Also bist dann bei rund 2500 EUR.

Los geht´s

Bin mir langsam nicht sicher, dass der TE kein Bot ist. Erinnert ihr euch noch an das kleine Eliza Programm aus den 80ern? das hat die Antwort auch immer in eine Frage umgewandelt. Und das stundenlange ohne Sinn und Verstand😕

BoahEy, dann hast du aber einen Rückschein in der Hand, wenn dein ehemaliger Freund tatsächlich eine Zivilklage einreichen sollte.

Mach doch einfach was dir geraten wird, wie oft willst du die selben Vorschläge jetzt noch hören ?

Was willst du zahlen wenn du keine Unterlagen hast ?

Ich hab ihm ja Persönlich schon gesagt ich will des Gutachten erstmal sehen.
Dann meinte er ich habe es schon, obwohl es noch der Sohn von ihm hatte (also mein kumpel wo es mir bringen sollte), als er das dann mitbekommen hat hat er das Gutachten wieder genommen. Nun meinte ich wir wollen das Gutachten sehen worauf er meinte ich bekomme es nicht wir sehen uns vor Gericht.

Da kann ich ja nix machen oder des kommt ja auf des selbe raus wie mit dem brief, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Auatsch

Zitat:

Wie oft noch wenn ers nicht rausrücken will soll ich mich auf den Kopf stellen???
dann bezahlst du nix, nullo niente !!

bist du nun zufrieden ?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Auatsch

Wie oft noch wenn ers nicht rausrücken will soll ich mich auf den Kopf stellen???

dann bezahlst du nix, nullo niente !!

bist du nun zufrieden ?

Also des mein ich doch ganze Zeit.

Wenn er des nicht mal rausrückt, bzw ich des net mal gesehen hab dann kann ich auch nix zahlen, dann bringt ihm auch des verklagen nix

Mach Punkt 1 - 6, sonst hast du ganz ganz schlechte Karten wenn Vater und Sohn sagen sie hätten es dir gezeigt und du wolltest nicht zahlen. Raff das endlich! das nennt sich BEWEISFÜHRUNG!!!!

Lieber Geschädiger, du möchtest von mir Geld. Bitte schicke mir eine Kostenaufstellung damit ich weis wie viel Geld du von mir haben möchtest.
Gruß
Frank

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