Unfall Frage, Reperaturkosten...

Hallo,

habe den Roller meines Freundes ( der eig. seinem Vater gehört ) benutzt, natürlich nach erlaubnis vom Freund.

Daraufhin hatte ich einen Unfall, ein Wildtier lief mir vor den Roller und mich schmiss es um.
Folglich war der Roller kaputt.

Das ganze ist jetzt gut 6 Monate her. Weder ich noch der Betroffene kümmerte sich zunächst richtig darum, ausser das er ab und zu fragte wies aussieht und ich meinte muss mal Versicherung anrufen.

Nun macht der Betroffene saumäßig Stress auf einmal ihm Reicht es jetzt er hat mir lang genug Zeit gegeben er will jetzt 1100 Euro Reperaturkosten sonst verklagt er mich.

Auf die 1100 Euro kommt er durch ein Gutachten von einem Peugoet- Händler der den Roller angeblich untersucht hat. Wobei er den Roller dann nicht mal Reparieren lassen will sondern sich davon einen Neuen kaufen will. Meine Haftpflichtversicherung zahlt nix, muss selber zahlen.

Was ich jetzt wissen wollte, kann er die 1100 Euro Reperaturkosten vom Gutachten verlangen oder nur einen Zeitwert ( der Roller ist bj. 2003, Peugoet Viva City ) ?
Weil 1100 Euro ist schon zu viel für den Roller, übersteigt den Wert des Rollers glaube ich also Totalschaden. ( Nich das ich da vor Gericht dann noch mehr blechen muss).

Sorry wusste nicht genau wo ich den Thread unterbringen soll, roller passt nicht finde ich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Mensch Delle - stimmt!
 
Da war doch einer, der hier so eine Story losgelassen hat...........wie hiess der denn gleich nochmal........Pflaumenhirn oder so😕

prunum on libum oder placenta.........😁

Gruß

Delle

Verstößt besagter User nicht gegen MT-Vorschriften und kann gesperrt werden??

Es ist doch nur ein Account erlaubt.

Helft mal zählen:

1. Pflaumenmus

2. Pflaumenhirn

3. Pflaumenaugust

4. Pflaumenheini

3. Kirschkuchen

4. Schokokuchen

5. Gebärmutterkuchen

6.????????

Also melden wir den Jung doch an die Mods.

Aber auf der anderen Seite. Soviel Schwachfug und Unwissenheit paßt nicht in einen Account 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Auatsch


Weil 1100 Euro ist schon zu viel für den Roller, übersteigt den Wert des Rollers glaube ich also Totalschaden. ( Nich das ich da vor Gericht dann noch mehr blechen muss).

Ob du glaubst es wäre Totalschaden spielt aber leider keine große Rolle. Ausschlaggebend ist das Gutachen.

Du hast den Unfall verursacht und musst dafür aufkommen.

Andere Möglichkeit wenn vorhanden, ist Abrechnung über die Kasko des Rollers, aber denke es ist keine vorhanden und jetzt nach 6 Monaten einen Schaden melden wäre eine Obligenheitsverletzung.

Ja aber eine Versicherung würde doch auch nicht Die komplette Reperatur zahlen sondern nur einen Zeitwert. Oder bei jedem KfZ unfalll ist das so. Sonst würde doch jeder Seine Schrottkarre kaputtfahrn lassen und sich von dem Klagegeld n Neueres kaufen weiler Vielmehr bekommt.

Vor allem er will ja nur das Geld vom Gutachten vom Peugoethändler und will es nicht mal reparieren lassen. Dann muss er doch auch den Roller Reparierenlassen wenn er das Geld dafür will, und sich nicht einen anderen kaufen?

Erst mal erstellt die Werkstatt keine Gutachten sondern bestenfalls Kostenvoranschläge.

Und das was nun ansteht, der Stress ist deine eigene Dusseligkeit, das muss man hier mal ganz klar zum Ausdruck bringen.

Es gibt für dich hier jetzt zwei Möglichkeiten:

A
Du erstattest deinem Kumpel die netto Reparaturkosten, auf die Mwst. hat er keinen Anspruch, wenn er nicht reparieren lässt.

B
Oder du verlangst von deinem Kumpel ein Sachverständigengutachten in welchem der

- Wiederbeschaffungswert

- die Reparaturkosten

- und der Restwert angegeben sind.

Dann kann man die Zahlen gegenüberstellen und unter Umständen kommt hier eine Abrechnung auf Totalschadenbasis in Betracht.

Aber das Gutachen wirst -selbstverständlich- auch du bezahlen müssen. Und das ist nicht unbedingt Preiswert.

Die Entscheidung liegt bei dir. 

Gruß

Delle

Ich kann mir hier ja kein Bild darüber machen ob der Roller dies noch wert ist oder nicht. Ich gehe erst mal von einem Gutachten aus, welches natürlich auch den Restwert des Rollers berücksichtigt.

Es bleibt dir frei auf eigene Kosten dagegen vorzugehen, diesen Schritt kannst du machen indem du die Zahlung verweigerst.
Dann ist dein "Freund" am Zug und wird den Betrag einklagen, wenn es dann vor Gericht geht und du verlierst zahlst du noch zusätzlich in Auftrag gegebene Gutachten, Gerichtskosten und was sonst noch alles anfällt.

Was du machst musst im Endefekt du wissen.

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Anders gefragt glaubt ihr mich würden noch Höhere Kosten treffen wenn ich di 1100 Euro nicht sofort bezahle?

da musst du mit Rechnen.........

Gruß

Delle

Die Wahrscheinlichkeit liegt bei guten 99,99%. Aber nun mußt du entscheiden..

Aber die Sach ist ja die dieses Anscheindnde Guthaben das die Reperatur 1100 euro Kosten soll hab ich noch nicht mal zu Gesicht bekommen.

Das Gutachten solltest du dir schon zukommen lassen bevor du etwas zahlst, sonst weßt du ja gar nicht was du zahlst.

Zitat:

Original geschrieben von Auatsch


Aber die Sach ist ja die dieses Anscheindnde Guthaben das die Reperatur 1100 euro Kosten soll hab ich noch nicht mal zu Gesicht bekommen.

Vllt schaffst Du das ja in den nächsten 6 Monaten.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von Auatsch


Aber die Sach ist ja die dieses Anscheindnde Guthaben das die Reperatur 1100 euro Kosten soll hab ich noch nicht mal zu Gesicht bekommen.
Vllt schaffst Du das ja in den nächsten 6 Monaten.

😁😁😁

Und nochwas (eigentlich verwunderlich, dass es bis jetzt noch nicht von irgendwelchen "Fachleuten" gekommen ist):

NEIN deine Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für diesen Schaden auf (da kannst du in den Bedingungen lesen soviel du willst😁).

Sofern keine Teilkasko für den Roller besteht, kommt überhaupt keine Versicherung für den Schaden auf.

*Ich weiss, ich bin ein Spielverderber

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


NEIN deine Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für diesen Schaden auf (da kannst du in den Bedingungen lesen soviel du willst😁).

Das hat er ja schon selber festgestellt und im ersten Posting erzählt 😁

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Zitat:

Vllt schaffst Du das ja in den nächsten 6 Monaten.

😁😁

Er muss erst einmal verstehen, dass es noch gar kein "Guthaben" gibt sondern nur einen Kostenvoranschlag.............🙄

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von twelferider
NEIN deine Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für diesen Schaden auf (da kannst du in den Bedingungen lesen soviel du willst😁).

Das hat er ja schon selber festgestellt und im ersten Posting erzählt 😁

Hä?? wieso nicht ??

Es gibt doch PHV`s mit eingeschlossener Benzinklauel.

Der User Gebärmutterkuchen hat doch so eine 😕

😁

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