Unfall Frage, Reperaturkosten...
Hallo,
habe den Roller meines Freundes ( der eig. seinem Vater gehört ) benutzt, natürlich nach erlaubnis vom Freund.
Daraufhin hatte ich einen Unfall, ein Wildtier lief mir vor den Roller und mich schmiss es um.
Folglich war der Roller kaputt.
Das ganze ist jetzt gut 6 Monate her. Weder ich noch der Betroffene kümmerte sich zunächst richtig darum, ausser das er ab und zu fragte wies aussieht und ich meinte muss mal Versicherung anrufen.
Nun macht der Betroffene saumäßig Stress auf einmal ihm Reicht es jetzt er hat mir lang genug Zeit gegeben er will jetzt 1100 Euro Reperaturkosten sonst verklagt er mich.
Auf die 1100 Euro kommt er durch ein Gutachten von einem Peugoet- Händler der den Roller angeblich untersucht hat. Wobei er den Roller dann nicht mal Reparieren lassen will sondern sich davon einen Neuen kaufen will. Meine Haftpflichtversicherung zahlt nix, muss selber zahlen.
Was ich jetzt wissen wollte, kann er die 1100 Euro Reperaturkosten vom Gutachten verlangen oder nur einen Zeitwert ( der Roller ist bj. 2003, Peugoet Viva City ) ?
Weil 1100 Euro ist schon zu viel für den Roller, übersteigt den Wert des Rollers glaube ich also Totalschaden. ( Nich das ich da vor Gericht dann noch mehr blechen muss).
Sorry wusste nicht genau wo ich den Thread unterbringen soll, roller passt nicht finde ich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
prunum on libum oder placenta.........😁Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Mensch Delle - stimmt!
Da war doch einer, der hier so eine Story losgelassen hat...........wie hiess der denn gleich nochmal........Pflaumenhirn oder so😕Gruß
Delle
Verstößt besagter User nicht gegen MT-Vorschriften und kann gesperrt werden??
Es ist doch nur ein Account erlaubt.
Helft mal zählen:
1. Pflaumenmus
2. Pflaumenhirn
3. Pflaumenaugust
4. Pflaumenheini
3. Kirschkuchen
4. Schokokuchen
5. Gebärmutterkuchen
6.????????
Also melden wir den Jung doch an die Mods.
Aber auf der anderen Seite. Soviel Schwachfug und Unwissenheit paßt nicht in einen Account 😉
96 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Das hat er ja schon selber festgestellt und im ersten Posting erzählt 😁Zitat:
Original geschrieben von twelferider
NEIN deine Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für diesen Schaden auf (da kannst du in den Bedingungen lesen soviel du willst😁).
Wie jüngere Vergangenheit gezeigt hat, ist das aber leider kein Garant dafür, dass nicht doch noch ein so schlauer Kopf daher kommt und irgendwas von Bedingungen lesen usw. faselt😁
Doppelt hält besser (hoffentlich)
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hä?? wieso nicht ??Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Das hat er ja schon selber festgestellt und im ersten Posting erzählt 😁
Es gibt doch PHV`s mit eingeschlossener Benzinklauel.
Der User Gebärmutterkuchen hat doch so eine 😕
😁
Yo Klar 😁
Und wer ist Gebärmutterkuchen User, gibts nen Link dazu ?
Der Abend ist grad so lustig, dies als grönender Abschluss wäre nett.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hä?? wieso nicht ??Es gibt doch PHV`s mit eingeschlossener Benzinklauel.
Der User Gebärmutterkuchen hat doch so eine 😕
😁
Mensch Delle - stimmt!
Da war doch einer, der hier so eine Story losgelassen hat...........wie hiess der denn gleich nochmal........Pflaumenhirn oder so😕
Hier bekommt er auch gerade mal wieder "Moppen".
http://www.motor-talk.de/.../...befahren-eines-feldweges-t2187803.html
Den anderen sende ich per PN, wegen dem Datenschutz 😎
Gruß Delle
Ähnliche Themen
Den Nachweis, dass er die Benzinklausel in der PHV eingeschlossen hat, ist er uns immer noch schuldig.
Gruß
Frank, der die Benzinkausel auch gerne in seine PHV eingeschlossen hätte.
PS: Hat schon einer geschrieben "Ab zum Anwalt?" (Spässle gemacht)
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Mensch Delle - stimmt!
Da war doch einer, der hier so eine Story losgelassen hat...........wie hiess der denn gleich nochmal........Pflaumenhirn oder so😕
prunum on libum oder placenta.........😁
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
prunum on libum oder placenta.........😁Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Mensch Delle - stimmt!
Da war doch einer, der hier so eine Story losgelassen hat...........wie hiess der denn gleich nochmal........Pflaumenhirn oder so😕Gruß
Delle
Verstößt besagter User nicht gegen MT-Vorschriften und kann gesperrt werden??
Es ist doch nur ein Account erlaubt.
Helft mal zählen:
1. Pflaumenmus
2. Pflaumenhirn
3. Pflaumenaugust
4. Pflaumenheini
3. Kirschkuchen
4. Schokokuchen
5. Gebärmutterkuchen
6.????????
Also melden wir den Jung doch an die Mods.
Aber auf der anderen Seite. Soviel Schwachfug und Unwissenheit paßt nicht in einen Account 😉
@Delle
Danke
@TE
wenn alle Stricke reißen ab zum ANWALT 😁 😁
Rofl...... jetzt ist aber genug OT hier.
Lasst den armen Kerl nun aber mal wieder in Frieden, sonst kommt das Mod Wort zum Montag.
Gruß
Delle 😉
Ja von diesem Gutachten/Kostenvoranschlag hat er behauptet ich habe es schon. Nachdem er festgestellt hat das er es doch selber noch hat, will er es gar nicht mer raus rücken und direkt vor Gericht gehen.
Aber ich kann doch nicht 1100 Euro zahlen von einem Gutachten/Kostenvoranschlag das ich noch nicht mal gesehen hab.
Wenn er mir des net zukommen lässt ist ja sein Problem oder sehe ich des Falsch?
Na dann schick ihm doch ein Einschreiben, dass er die Schadenshöhe unter vorlage des Kostenvoranschlages beziffern soll. Wenn er nichts "ordentlich" geltend macht, dann hat der ein Problem. Noch anerkennen, dass du den Schaden entsprechend geltendem Recht bezahlen möchtest und du die Höhe nur prüfen möchtest, da du bisher keine Unterlagen von ihm erhalten hast.
Weil wer keinen Schaden gelten gemacht hat, kann ihn auch nicht direkt einklagen bzw. geht dann ein erhebliches Kostenrisiko ein...
Gruß
Krypton - der auch eine PHV mit Benzinklausel möchte
PS: Erinnert ich euch noch an die Werbung der Provinzial von vor xx Jahren? Da wurden sogar vorsätzliche Schäden nach Werbung übernommen 😁😁
Also, wen jemand von mir Geld haben möchte dann muss er mir einen entsprechenden "Beleg" vorlegen.
Ohne "Beleg" keine Kohle.
Gruß
Frank
muss ich die 1100 euro überhaupt zahlen oder nur einen zeitwert, bzw. das was der Roller vorher Wert war.
Weil bei Versicherungen ist das ja auch nicht anders.
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Also, wen jemand von mir Geld haben möchte dann muss er mir einen entsprechenden "Beleg" vorlegen.
Ohne "Beleg" keine Kohle.
Gruß
Frank
So sehe ich da auch. Im Endeffekt ist meiner Ansicht nach der Anspruch nicht ernsthaft geltend gemacht worden...
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Na dann schick ihm doch ein Einschreiben, dass er die Schadenshöhe unter vorlage des Kostenvoranschlages beziffern soll. Wenn er nichts "ordentlich" geltend macht, dann hat der ein Problem.
Das ist richtig.
Derjenige, welcher eine Forderung stellt, ist hierfür in der Nachweispflicht.
Dieser Nachweis wäre im konkreten Falle der nebulöse Kostenvoranschlag (wobei man hier sehr wohl streiten könnte, ob so ein Kostenvoranschlag überhaupt ein aussagekräftiger Nachweis ist).
Einfach nur kommen und behaupten geht nun mal nicht.
Wenn du deine grundsätzliche Bereitschaft zur Schadenregulierung kundtust, so hat er kein Feststellungsinteresse mehr - eine Klage gegen dich wird daher scheitern, wenn er den Schaden zur Höhe nicht nachweist.