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Fahrerflucht

Themenstarteram 20. Mai 2010 um 20:47

hallo,

hatte heute einen unfall.

bin bei regen von der fahrbahn abgekommen und habe 2 leitpfosten mitgenommen.

bin weiter gefahren,da die stelle ungünstig zum halten war, und habe eine stelle gesucht um an zu halten(eine mir bekannet die für mich einfach zu erklären war).

habe im ersten moment meinen freund angerufen (da es sein auto war) und als ich die polizei anrufen wollte,stand sie auch schon vor mir.

Anzeige wegen Fahrerflucht.

Bin noch in der Probezeit.

Was kann bzw wird mich da erwarten?

(Leitpfosten waren noch ganz bzw in ordnung)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich tippe mal darauf, daß ein Fußgänger oder Autofahrer die Aktion beobachtet und zum Handy gegriffen hat...

Mal kurz OT:

Werden Leute auf Bahnsteigen verprügelt und tot geschlagen schauen alle weg, fährt man 2 Leuchtpfosten um hat man schon fast das SEK an den Fersen hängen weil die Notrufnummer 110 heißläuft. Der Schwerverbrecher muss ja gefangen werden...:rolleyes:

Aber am besten wäre es mit deiner Aussage zu warten und den Rat eines Anwaltes einzuholen, bevor dir die Staatsanwaltschaft einen Strick aus deinen Aussagen dreht.

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am 20. Mai 2010 um 21:00

Im Falle eines Strafbefehls oder einer Verurteilung ist die zu erwartende Strafe vor allem von der Schadenshöhe abhängig. Die Spannweite der möglichen Strafen ist sehr gross und reicht von:

1.) Geldstrafe 15-40 TS, wobei eine TS 1/30 Deines monatlichen Nettoeinkommens entspricht.

2.) Fahrverbot für 1-3 Monaten oder Fahrerlaubnisentzug

3.) 7 Punkte, die im Falle eines Fahrerlaubnisentzuges mit allen andern bereits vorhandenen Punkten wieder gelöscht werden.

am 20. Mai 2010 um 21:03

Wie weit hast du dich denn vom Unfallort entfernt, und wie lange hat es gedauert, bis die Polizei da war?

Eine Anzeige heißt nicht zwangsläufig, dass man auch Fahrerflucht begangen hat... aber diesbezüglich würde ich mir an deiner Stelle auf jeden Fall VOR einer Aussage rechtlichen Rat einholen.

Konsultiere einen Verkehrsanwalt, und erkläre die genaue Sachlage.

Die Chancen stehen in den von dir geschilderten Fall nicht schlecht, dass der Anklagepunkt Fahrerflucht eingestellt wird.

Zitat:

Original geschrieben von punktkommastrich

bin weiter gefahren,da die stelle ungünstig zum halten war...

Inwiefern war die Stelle ungünstig zum Halten?

am 21. Mai 2010 um 4:00

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/falle/unfallflucht.php

so ab der mitte wirds interessant fuer dich. mich wuerde da noch interessieren wie weit du weggefahren bist und wie lange das gedauert hat bis die polizei dann vor dir stand.

gruss

Versteh ich nicht. Saß da einer im Busch mit Fernglas oder hatten die Pfosten einen stillen Alarm oder wo kamen die so schnell her ? :confused:

Ich tippe mal darauf, daß ein Fußgänger oder Autofahrer die Aktion beobachtet und zum Handy gegriffen hat...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich tippe mal darauf, daß ein Fußgänger oder Autofahrer die Aktion beobachtet und zum Handy gegriffen hat...

Mal kurz OT:

Werden Leute auf Bahnsteigen verprügelt und tot geschlagen schauen alle weg, fährt man 2 Leuchtpfosten um hat man schon fast das SEK an den Fersen hängen weil die Notrufnummer 110 heißläuft. Der Schwerverbrecher muss ja gefangen werden...:rolleyes:

Aber am besten wäre es mit deiner Aussage zu warten und den Rat eines Anwaltes einzuholen, bevor dir die Staatsanwaltschaft einen Strick aus deinen Aussagen dreht.

Zitat:

Original geschrieben von NightHawk112

 

Aber am besten wäre es mit deiner Aussage zu warten und den Rat eines Anwaltes einzuholen, bevor dir die Staatsanwaltschaft einen Strick aus deinen Aussagen dreht.

Der Tip ist vollkommen richtig.

am 21. Mai 2010 um 8:12

komische kiste, ich geh immer davon aus, dass der verursacher selbst die polizei holt, um den an seinem wagen enstandenen schaden zu protokollieren und ersetzt zu bekommen (vk).

andererseits kann ich mir schwer vorstellen, dass dir dir polizei fahrerflucht unterstellt, wenn die stelle an der es passiert ist, ungeeignet oder gefährlich zum halten gewesen wäre - musst ja schon relativ weit weggefahren sein?

war da nen graben oder sowas? weil wenn schon leitpfosten vorhanden waren, hat es sich wohl um eine schnellstraße oder ähnliches gehandelt, da ist doch auch oft nen standstreifen, der in solchen fällen auf jedenfall benutzt werden kann. (warnblinker an, warnweste an und von der fahrbahn weg stellen (bei regen halt nicht so angenehm, entweder schirm oder sitzen bleiben...was natürlich nicht sehr sicher ist).

zudem habe ich es ehrlich noch nie erlebt, dass die polizei so dermaßen schnell vor ort war.

vor kurzem wurde hier jemand überfallen und man konnte es auf frischer tat beobachten, hatte direkt die polizei gerufen und die hat über 20 minuten gebraucht, der täter war weg, aber diebesgut gesichert.

vermute mal, dass die entweder zufälig in der nähe waren (dann von jemand angerufen wurden), oder es selber gesehen haben, evtl von der anderen seite aus oder ähnliches.

 

grüße

am 21. Mai 2010 um 8:33

keiner muß die polizei holen und sich selbst beschuldigen.

es macht auch keinen sinn, neben einem leitpfosten 'auf den besitzer zu warten'. das könnte dauern....:D

lediglich der geschädigte (hier strassenmeisterei) muß möglichst zeitnah informiert werden. ob der letztendlich die polizei einschreitet ist dessen sache.

die sind i.d.r. eher froh, dass sich überrhaupt einer gemeldet hat;)

am 21. Mai 2010 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

keiner muß die polizei holen und sich selbst beschuldigen.

es macht auch keinen sinn, neben einem leitpfosten 'auf den besitzer zu warten'. das könnte dauern....:D

lediglich der geschädigte (hier strassenmeisterei) muß möglichst zeitnah informiert werden. ob der letztendlich die polizei einschreitet ist dessen sache.

die sind i.d.r. eher froh, dass sich überrhaupt einer gemeldet hat;)

Bist du da sicher? Ich habe mich vor Jahren mal in das Thema eingelesen, und da habe ich andere Erinnerungen.

Natürlich macht es bei einem beschädigten Leitpfahl keinen Sinn, auf den Geschädigten zu warten. Wenn man aber den Geschädigten an der Unfallstelle nicht antrifft, und ihn auch nicht erreichen kann (z.B. nachts), und sich dann einfach so von der Unfallstelle entfernt, begeht man Fahrerflucht (Tatbestand ist erstmal erfüllt). In der Praxis geht man dann meist straffrei aus, wenn man sich "unverzüglich", also so schnell wie möglich, mit dem Geschädigten in Verbindung setzt ("tätige Reue"). Wenn man aber beobachtet wurde und der Zeuge inzwischen die Polizei verständigt hat, wird es eng.

Daher wurde (zumindest auf den Seiten, die ich dazu seinerzeit gelesen habe) immer dazu geraten, den Unfallort auf keinen Fall eigenmächtig zu verlassen. Wenn man den Geschädigten nicht antrifft und auch nicht erreichen kann, soll man die Polizei rufen, damit diese die Personalien feststellt. So würde ich es auch immer halten, allein schon, um auf der sicheren Seite zu sein.

Ich denke, in dem Fall der TE wird es wirklich darauf ankommen, wie weit sie sich entfernt hat (nächste Einmündung / nahe gelegene Haltebucht dürfte m.E. noch OK sein) und wie lange es gedauert hat (5 Min. wohl noch OK, halbe Stunde wohl eher nicht mehr).

Wenn uns der TE mit ein paar detailierteren Informationen versorgen würde, bräuchten wir nicht noch länger im Nebel herumzustochern und eine hypothetische Diskussion führen...;)

Themenstarteram 22. Mai 2010 um 18:12

war eine enge landstraße mit graben daneben.unfall geschah genau in der kurve,hätte somit den verkehr erheblich behindert .bin ca 700m zum ortseingang gefahren da mir in diesen moment nur das eingefallen ist da ich mich in dem dorf kaum auskenne und es mein erster unfall war.hatte das pech das paar wagen hinter mir ein polizist(außer dienst ) gefahren ist.polizei war ca. 3minuten nachdem ich den motorabgestellt habe da.

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