Unfall Einschätzung
Hallo.
Ich hätte gerne mal interessehalber ein paar Meinungen, wie ein Unfall für mich ausgeht. Der Fall geht jetzt so oder so zum Anwalt.
Mir ist beim Links Abbiegen auf ein Tankstellengelände. Ein Roller reingefahren. Ich habe ca 40m vorher geblinkt, einen zweimaligen Schulterblick gemacht, die Geschwingkeit verlangsamt und mich auch auf meinem Fahrstreifen links eingeordnet. Dieses wird mir durch zwei Mitfahrer (Ehefrau, Sohn) bestätigt. Der Rollerfahrer bestätigte das so, war aber der Meinung ich hätte zu spät geblinkt.
Also wurde die Polizei hinzugerufen und nach Aufnahme der Aussagen kommen Sie zum Schluss, der Rollerfahrer hat Schuld (Tatbestandsnummer 105155). Außerdem kommt heraus der Rollerfahrer hat Alkohol getrunken und auf dem Unfallbogen wird auch Straftatbestand vermerkt (Ich glaube das heißt mindestens 1,1 Promille). Eine Zeugin an der Tankstelle hat sich noch gemeldet war aber zum eintreffen der Polizei nicht mehr vor Ort.
Ich habe mein Auto von einem Sachverständigen überprüfen lassen und habe alle Infos der gegnerischen Versicherung zukommen lassen.
Nachdem diese nun den Polizeibericht und alle Zeugenaussagen angefordert hat, wird mir mitgeteilt dem Versicherungsnehmer wäre keine Schuld nachzuweisen, vielmehr wäre ich gemäß Anscheinbeweis als Linksabbieger der Unfallverursacher (Rückschaupflicht vernachlässigt).
Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen und mache mir nun doch Sorgen. Was meint Ihr inwiefern hat die Versicherung da eine Chance?
Gruß und Danke für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Uwe Mettmann [url=https://www.motor-talk.de/.../unfall-einschaetzung-t6631996.html?...]schrieb am 3. Juni 2019
Jetzt ist ihm nun dieser Unfall passiert und sein Auftreten hier lässt vermuten, dass er nicht aus seinem Fehler lernen wird, schade. 🙁
Daher macht es auch keinen weiteren Sinn für mich, mit ihm weiter zu diskutieren, denn es wird zu nichts führen.
Gruß
Uwe
Momentan ist es eher dein Auftreten mit permanenten Vermutungen und Schuldzuweisungen, das diesen Thread entgleiten lässt. Möglicherweise wäre es in diesem Forum mal zielführend, die Fakten der TE einfach so zu akzeptieren, ohne subjektiv gestützte Szenarien zu kreieren, die nichts mehr mit Seite 1 zu tun haben.
Dazu natürlich der Hinweis, dass einem selbst so etwas natürlich nie passiert wäre. Irgendwann muss man den Blick nach dem Schulterblick auch wieder nach vorne richten. Wenn der Irre dann meint vorbeizuziehen, was willst du dann machen? Ich fahre selbst so einen 50ccm Kracher. Die beschleunigen im 1. Gang zügig.
Üblicherweise fängt man im Auto vorher an zu blinken. Das ist der Standard. Je dümmer sich die anderen Fahrer verhalten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall. Und das Verhalten des Besoffenen schlägt schon sehr in die Richtung aus. Vielleicht wäre es sinnvoll sich auch mal die Pflichten des anderen anzuschauen und nicht nur auf eine Seite einzukloppen.
84 Antworten
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. Juni 2019 um 22:14:05 Uhr:
@ElinnarIn diesem Fall war das Verhalten des Rollerfahrers aber sehr wohl vorhersehbar. Das Fahrzeug des TE stand und der Roller 20 m dahinter fuhr noch, vermutlich mindestens 30 km/h wenn nicht sogar 50 km/h, denn sonst hätte der Unfall 2 bis 3 Sekunden später kaum stattfinden können. Wenn der Roller aber noch fuhr, womit muss man wohl rechnen? Richtig, dass er vielleicht doch noch zum Überholen ansetzt. Einfach anzunehmen, dass er stärker bremst, um anzuhalten, ist etwas blauäugig.
Weiterhin kann man ja, wenn man unsicher ist, wie sich das hintere Fahrzeug verhält, einfach mal in den Rückspiegel schauen. Dann sieht man doch, ob er abbremst oder zum Überholen ansetzt. Diese Sorgfaltspflicht hat der TE aber versäumt. Er hätte dies aber machen müssen, da er beim Linksabbiegen jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen muss. Wenn er das trotz seiner 20-jährigen Erfahrung nicht kann, dann muss er halt die von ihm erwähnten 6-8 Minuten warten, bevor er abbiegt.
Letztendlich hat er das Glück, dass der Rollerfahrer angetrunken war, so dass er vermutlich den Hauptteil seines Schadens bezahlt bekommt.
Gruß
Uwe
und wann, wenn ich die ganze Zeit irgendwelche Deppen hinter mir beobachtet habe, darf ich wieder nach vorne, auf den Genverkehr, und in die Seitenstraße oder was auch immer, wohinein ich abbiegen will schauen??
Multitasking ... da sind Frauen im Vorteil. 🙂
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 5. Juni 2019 um 08:56:18 Uhr:
und wann, wenn ich die ganze Zeit irgendwelche Deppen hinter mir beobachtet habe, darf ich wieder nach vorne, auf den Genverkehr, und in die Seitenstraße oder was auch immer, wohinein ich abbiegen will schauen??
Das ginge vielleicht so: https://www.youtube.com/watch?v=A-_yXfds7Lo
Vielleicht hat aber auch der Rollerfahrer im Vollrausch seine Augen so bewegt.
Sodele. Jetzt liegt die Angelegenheit in Anwaltlichen Händen. Soll sich die Rechtsschutzversicherung mal bezahlt machen.
Ich habe heute nal einen kleinen Testlauf gewagt. Wenn ich von der Arbeit heim komme muss ich links in meine Straße abbiegen. Heute hatte ich in ca 20-25 m einen Audi hinter mir.
Ich habe rechtzeitig geblinkt und mich solange im Rückspiegel versichert, dass der Audi wirklich anhält bevor ich mit dem Abbiegen angefangen habe. Fand der gar nicht lustig und hat mich angehupt und wild gestikuliert. Ich denke mal der war nüchtern.... ??
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Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 5. Juni 2019 um 19:36:40 Uhr:
Und der Audi Fahrer dachte bestimmt von Dir
Du seiest besoffen....
🙂
wenn du das 2-3 mal mit dem Selben gemacht hast gibt es vielleicht sogar Haue!
So ist das nun mal... es gibt Gesetze Vorschriften und eine Betriebliche Praxis
Gelten tun immer die Gesetze - aber die Betriebliche Übung ist oft hilfreicher als das Pochen auf Vorschriften und Gesetze!