Unfall durch plötzliches Bremsen, durch Fehleinschätzung des Vorausfahrenden.
Guten Tag,
es geht mir um die Frage wer hier Schuld hat, bzw. wie die Schuld verteilt ist.
Folgender Fall:
Auto1 und Auto2 fahren auf eine T-Kreuzung(voll einsehbar) zu um Rechts abzubiegen. Es ist wenig Verkehr.
Es ist Rot und ein Grünes-pfeil-Schild. Beide AUtos halten vorschriftsgemäß an der Linie bei der Ampel.
Dann fährt Auto1 zügig los um rechts abzubiegen, Auto2 fährt auch zügig los.
Allerdings bremst AUto1 dann plötzlich während der Einfahrt in die Kreuzung ab, obwohl ein kreuzendes Auto noch sehr weit entfernt ist (50kmh Gebiet) ,so dass Auto 2 nun auffährt. -> Der Fahrer hat nach links geschaut um den QUerverkehr zu beobachten.
So. Wie seht ihr das?
Ich habe neulich gelesen, dass nach dem abrupten Abremsen nach dem Anfahren an einer grünen Ampel, der Abremsende Schuld sein kann(ist ja immer eine Einzelfallbetrachtung).
In diesem Fall würde ich auf 50;50 tippen.
Beste Antwort im Thema
Ich vermute dem TE ist es selbst passiert und nun darf es nicht sein das er als guter Fahrer der Schuldige ist. Hier muss unbedingt etwas her damit der andere auch was ab bekommt. Keine Chance! Fahrzeug 1 macht alles richtig. Fahrzeug 2 hatte die Augen sonst wo
76 Antworten
Zitat:
Dem dort stehenden Fahrer wird man daher keinen Vorwurf machen können, wenn er nicht weiterfährt. Man beachte den Unterschied zwischen "Grünpfeil" (Schild) und "Grünem Pfeil" (Lichtzeichen).
Ganz sicher nicht. Genau so wenig wie dem Autofahrer, der am Stoppschild seinen Motor ausschaltet, damit er ungestraft telefonieren kann oder derjenige, der am Vorfahrtsschild erst mal die Karte studiert um raus zu kriegen, ob er links oder rechts abbiegen soll. Diese Leutchen, die den Grünpfeil (Schild) nicht kapieren, werden aber schwer zu packen sein
Der Unterschied besteht darin, das das Schild "Grünpfeil" bei roter Ampel einem Stoppschild für Rechtsabbieger gleich zu setzen und der Grünpfeil "Ampel" einem Vorfahrtschild für die angezeigte Abbiegung gleich zu setzen ist.
Man muß nur an der Halteline halten, an der Sichtline nicht mehr (es sei denn natürlich, es kommt was).
Die Regelung ist allerdings zu 100,00% Sinnfrei, was bringt das Halten an der Haltelinie wenn ich da gar nix sehe??
Sichtlinie, Anhalten, gucken, fahren, ist da ehr der Praxisfall.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. Dezember 2016 um 11:53:59 Uhr:
Man muß nur an der Halteline halten, an der Sichtline nicht mehr (es sei denn natürlich, es kommt was).
Die Regelung ist allerdings zu 100,00% Sinnfrei, was bringt das Halten an der Haltelinie wenn ich da gar nix sehe??
Sichtlinie, Anhalten, gucken, fahren, ist da ehr der Praxisfall.Gruß Metalhead
Das ist so sinnvoll wie an jedem anderen Stoppschild ohne Ampel auch. Zumal die Haltelinien auch berücksichtigen, dass es auch Fahrradfahrer und Fußgänger gibt, welche nicht die Fahrbahn selbst benutzen (und gern mal übersehen werden). Das Halten fördert auch (leider nicht bei allen) im Hirn die Auslöung der Schleife "besondere Vorsicht, lieber 2 x gucken und schön langsam zur Sichtlinie und schauen, ob ich ohne Gefährdung weiter kann".
Das halten an der Haltelinie soll vor allem die Fußgänger schützen. In der Praxis hält man an der Haltelinie, schaut nach Fußgängern, fährt dann bis zur Sichtlinie vor.
Innerorts dürfte es die große Ausnahme sein das man von der Haltelinie die in der Regel 10m vor der Kreuzung ist den Verkehr gut genug beobachten kann.
Ähnliche Themen
Es ist fakt, dass der Vorausfahrende die Situation falsch eingeschätzt hat. Mmn hat er auf keinen Fall mehr Schuld, der andere hätte immer noch besser aufpassen können und sich dreimal absichern vorm losfahren.
Es geht hier nicht um Interpretation sondern um Fakten. Das vorausfahrende Auto hat die Situation falsch eingeschätzt und eine starke Bremsung hingelegt.
aber rechtlich ist die Sache wohl anscheinend auch so wie es die Mehrheit hier sieht.
Teilweise mal wieder auch brauchbare Antworten dabei. Danke dafür.
Falsch einschätzen ist nicht verboten. Schuld trift ihn nicht.
Je nach Kreuzung würde ich sogar soweit gehen das der 2. die Haltelinie nicht zu überfahren hat solange sich im Bereich zwischen Haltelinie und Kreuzung noch jemand befindet. Er muss nämlich ausschließen das er Fußgänger behindert, darf also nicht hinter dem anderen auf der Fußgängerfurt warten.
Zitat:
@situ schrieb am 14. Dezember 2016 um 11:54:59 Uhr:
Das ist so sinnvoll wie an jedem anderen Stoppschild ohne Ampel auch.
Stimmt. Sinnfrei. 😁
Gruß Metalhead
Du darfst ja gern für sinnfrei halten - bist leider auch nicht allein damit. Unfälle "passieren" - sie werden gemacht.
Und wenn man einen Sinn selbst nicht erkennen vermag, heißt das ja nicht, dass es ihn nicht gibt.
Mir ist sowas einmal fast passiert, ging wirklich nur noch um mm. Der Typ stieg sogar aus um zu schauen. Aber ein Blatt Papier passte noch dazwischen. 🙂 Seit dem schaue ich wirklich nur noch auf den Vordermann beim Abbiegen. Gibt wirklich einige Vollhonks, die ohne Grund plötzlich noch abbremsen, weil sie irgendwas gesehen haben wollen. Und wenn so Sachen wie ein Fahrradweg ins Spiel kommen, dann lass ich wirklich genug Abstand während des Schulterblicks und bin entsprechend langsam unterwegs. Ist jetzt auch nicht als Moralkeule gedacht, sowas kann wirklich passieren. Manchmal ist es halt schwer so dumm zu denken wie die anderen. Irgendwelche Sichtlinien oder sonstwas ist dabei völlig egal. Bescheuerte Notbremsungen vom Vordermann kann es immer geben.
PLötzliches und GRUNDLOSES Bremsen ist zwar verboten. Aber, wenn man in eine vorfahrtberechtigte Straße einbiegt, ist der Punkt "grundlos" komplett zu vergessen. Und wenn ich in Auto1 sitze, und mir eine Biene quer über die Fahrbahn fliegt - und mich das stört, weil die Biene vermeintlich vorflugberechtigt ist - MEINE Entscheidung!
Wenn ich der Meinung bin, nicht einzufahren, darf ich bremsen, und ich habe einen perfekten Grund: da ist die Vorfahrtstraße und ich konnte mich (wegen fehlender Ortskenntnis oder aus einem anderen Grund) noch nicht letztendlich vergewissern, dass das Einbiegen gefahrlos möglich ist. Meine Gründe sind mein Königreich.
Bei einem Unfall saß ich in Auto1. Es war ca. das Jahr 2003/2004. Es war nachts. Ich musste "nur" Vorfahrt gewähren. Eine "ortskundige" Frau fuhr hinter mir her. Ich fuhr also auf die T-Einmündung zu, und starrte in beide Richtungen in die Dunkelheit. Straßenbeleuchtung war links von mir in einiger Entfernung zu sehen (Ortschaft?). Vor Einfahrt in die Vorfahrtstraße verharrte ich an der Haltelinie, um mir klar zu werden, was ich hier überhaupt sehe. Die "Ortskundige" krachte in diesem Moment von hinten in mein Fahrzeug. Sie meinte, es sei alles frei gewesen, und ich hätte fahren müssen. Nun - ich MUSS schon mal gar nichts. Und ob frei ist, bestimme immer noch ICH im Auto1 und nicht irgend eine Schnalle in Auto2.
Auto2 muss grundsätzlich lernen, dahin zu schauen, wohin es fährt. Im übrigen gibt es für Auto2 ABSOLUT keinen Grund, "zügig" loszufahren, oder den Querverkehr zu beobachten. Auto2 muss bei einem Stop-Schild (oder beim grünen Pfeil) ohnehin erst an der Haltelinie anhalten. Dabei hat es alle Zeit der Welt den Verkehr zu beobachten. Auto2 kann erst fahren, wenn sich niemand vor ihm befindet, oder wenn sich jemand, der vor ihm ist, in Luft auflöst. Vorher lohnt die Beobachtung des Querverkehrs einfach nicht (es sei denn, die Queen kommt, oder ein Tour de France-Tross - dann aber bitte nicht fahren!)
Die Version ist alternativlos.
Als ich mal Anno 1988/1989 herum in Remscheid im Auto2 saß, hat meine Beifahrerin gekreischt (nix passiert, die Situation war aber knapp). Da habe ich genau das gelernt, was ich hier oben schreibe. War zwar kein grüner Pfeil, aber eine vergleichbare Situation.
Wer auffährt ist erst mal selber schuld.
Ausnahmen gibt es, wenn
. der andere Dich nach einem Überholvorgang geschnitten hat und dann sofort eine Vollbremsung hinlegt.
. der Vordermann rückwärts auf Dich auffährt
. der Hintermann mich nachweislich in den Vordermann gedrückt hat, weil er selber nicht aufgepasst hat
. vielleicht noch anderes denkbar.
So sehe ich erst mal die Nummer 2 als alleine schuld.
Aber irgendwann findet auch der einen Richter, der das anders sieht.
Sag uns doch einfach mal, ob du von der Versicherung
jetzt 100% Schuld aufgebrummt bekommen hast oder nicht.
Dein Chrash ist ja fast 2 Monate her.
Anhand deiner Beschreibung (auch der Details welche du
im E38 Forum angegeben hast) gehe ich von einer
alleinigen Schuld deinerseits aus.
Hat jetzt nix mit Schadenfreude zu tun, aber wirf nicht
ein Thema ins Forum und lass uns danach dumm sterben.😉
Zitat:
@pico24229 schrieb am 14. Dezember 2016 um 12:14:13 Uhr:
Es ist fakt, dass der Vorausfahrende die Situation falsch eingeschätzt hat. Mmn hat er auf keinen Fall mehr Schuld, der andere hätte immer noch besser aufpassen können und sich dreimal absichern vorm losfahren.Es geht hier nicht um Interpretation sondern um Fakten. Das vorausfahrende Auto hat die Situation falsch eingeschätzt und eine starke Bremsung hingelegt.
aber rechtlich ist die Sache wohl anscheinend auch so wie es die Mehrheit hier sieht.
Teilweise mal wieder auch brauchbare Antworten dabei. Danke dafür.
Was steht da irgendwo in der STVO, (sinngemäß) "mit den Fehlern anderer rechnen.."!
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/gruenpfeil.php
Und was steht da unter Punkt 1? JEDES FHz. muss an der Haltelinie ANHALTEN!
Du hättest also anhalten müssen u. wenn du das "gewollt" hättest, dann wärst du vermutlich langsamer angefahren..!
Die frage ist jetzt, ob das Heck des vorrausfahrenden FHz. schon HINTER der Haltelinie gewesen ist als du aufgefahren bist, wenn ja, würde ich sagen "ruhig verhalten" sonst droht ggf. noch ein Bußgeld plus Punkte!
MfG Günter
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 14. Dezember 2016 um 18:43:20 Uhr:
Sag uns doch einfach mal, ob du von der Versicherung
jetzt 100% Schuld aufgebrummt bekommen hast oder nicht.
Dein Chrash ist ja fast 2 Monate her.
Anhand deiner Beschreibung (auch der Details welche du
im E38 Forum angegeben hast) gehe ich von einer
alleinigen Schuld deinerseits aus.Hat jetzt nix mit Schadenfreude zu tun, aber wirf nicht
ein Thema ins Forum und lass uns danach dumm sterben.😉
Das war halt ein Sonderfall, da der vorausfahrender einer der besten freunde aber nicht mit seinem Auto war. Es ist wie gesagt schon länger her und gab auch nie wirklich Meinungsverschiedenheiten darüber , jetzt habe ich nur nochmal darüber nachgedacht weil ich halt über diesen kleinen Artikel bzgl unnötiger Bremsung bei Grüner Ampel gestossen bin. Ich wollte jetzt nur nochmal wissen wie es in diesem fall tatsächlich rechtlich gewesen wäre.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 15. Dezember 2016 um 08:10:48 Uhr:
...
weil ich halt über diesen kleinen Artikel bzgl unnötiger Bremsung bei Grüner Ampel gestossen bin. Ich wollte jetzt nur nochmal wissen wie es in diesem fall tatsächlich rechtlich gewesen wäre.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 14. Dezember 2016 um 09:06:43 Uhr:
...
Es ist Rot und ein Grünes-pfeil-Schild.
...
Welche grüne Ampel meinst du in deinem Fall?
Die vom Querverkehr oder die der querenden Fußgänger?
😕