Unfall die 2. Stoßstange, Kotflügel Scheinwerfer hat 2 Tage gehalten!!!
Nabend zusammen, muß kurz loswerden das ich mal wieder heute das glück hatte von einem anderen auto übersehen zu werden.
nach dem unfall im dezember http://www.motor-talk.de/.../kopie%20von%20front.jpg?... hatte ich am dienstag abend meine neue stoßstange, scheinwerfer usw montiert. heute mittag auf dem weg zur arbeit fährt eine alte damen sage und schreibe 35 km/h wo doch 50 erlaubt sind.
engel links und teufel rechts: von links überhole nicht, von rechts überhole, überhole nicht, überhole...
naja, die dame blinkte nach rechts und das war mein startzeichen zum überholen. 2. gang auf das der ladedruck steigt.
KNALL, sie blinkte rechts und fuhr links!?!?!?!
mein puls auf 180! alles was ich bis in die nacht am dienstag fertig gemacht habe für die katz.
PULS 200, der wagen der mir als unfallfrei verkauft wurde, hatte ca 1cm dicken spachtel auf dem kotflügel der gerade auf die straße fiehl.
als krönung dann die polizei...
herr jesse g. sie sind mit schuld an dem unfall, sie haben ihre sorgfallspflicht verletzt, sie hätten warten müssen bis die dame auf 0 km/h ist oder rechts abbiegt. PULS 300
der kleine polizist (165cm meines erachtens keine 18 jahre alt) lebte gerade sehr gefährlich, doch im hinterkopf das kw gewinde, kompl unten und es hat noch nicht den tüv gesehen neben ein paar anderen sachen...
das ende vom lied. alles wieder kaputt, es geht wieder von vorne los und ich bleibe erstmal für monate auf den kosten sitzen.
das gesetz habe ich auch noch nie gehört, dass man warten muß bis der rechtsblinkende angehalten ist oder abgebogen ist. naja bei den deutschen gesetzen schockt einen eh nichts mehr und mein anwalt wird etwas zu tun haben.
schönen abend zusammen und ein unfallfreies jahr 2005!!!
suche stoßstange für sra, kotflügel ;-(((
22 Antworten
wenn man den Rechtschutz aber erst nach dem Unfall abscließt, wird die sich das wohl nicht annehmen, oder?
nein, meist gibt es eine 3 monatige wartezeit nach Abschluss.
aber jeder der etwas mehr für autos übrig hat und nicht ständig auf sein recht verzichten will sollte sowas abschließen. ist eine tankfüllung im jahr. das rechnet sich :😉
Naja, ganz klar, du bist Unfallverursacher, da du beim Überholen eine besondere Sorgfaltspflicht hast. Wie es dann hinterher aussieht ist eine andere und vor allem eine Versicherungstechnische angelegenheit. Warte es mal ab. Die Versicherungen fordern dich ja in der Regel auf eine Unfallschilerung abzugeben (neben der Anzeige, die eh läuft!!).
Viel Glück und bis bald...
Gruß, Lox
Auf ein neues - mehrmals kann ich dir das nicht
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Eduard Pogea
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Zitat:
Original geschrieben von patrick202
erstmal herzliches beileid..
@haribo: der vertrag ist nicht von vorneherein nichtig: unfälle mit schäden bis 800€ ohne Rahmenschäden oder motor gelten als gering und müssen nicht als unfall angegeben werden-da hast du also kein chance,da es nur ein blechschaden war..
dennoch anwalt
Aber da geht es doch schon los, wer legt die 800 Euro fest?
Wenn ich an den Golf von meinem Kollegen denke, Kratzer im Dach. Lackierung nach VW Vorschrift wäre also ein Unfallschaden?! Aber der Lackierer um die Ecke macht es billiger?!
Meines Wissen nach ist ein Unfallschaden sobald was am Auto getauscht wird was nicht verschraubt ist.
Also Tür tauschen ist ok, aber wenn was geschweißt wird z.b. dann wird es kritisch.
Aber das weiß ich nicht genau.
guten morgen zusammen.
erstmal danke für eure antworten.
ich war gestern bei einem gutachter, er sagte das jeder schaden bekannt gegeben werden muß und erstrecht bei spachtelarbeiten. er probierte sein neues gerät aus und stellte auf 0,01mm genau die lackunterschieden fest.
resultat von meinem gutachter: scheinwerfer (gebrochen), kotflügel und innenkotflügel, lenkung (sicherheitsgründen, fzg muß vermessen werden), felge (tiefe kratzer) muss neu.
kotflügel, tür und stoßstange muß neu lackiert werden.
zur schuldfrage habe ich leider noch nichts gehört, aber 50%-50% wird es nicht geben, eher 80%-20%.
verursacher bin ich nicht, wer rechts blinkt und links fährt handelt grob fahrlässig und sie hat dazu auch nicht, innen spiegel, außenspiegel schulterblick gemacht. wenn das blinken keine rolle spielt können wir die blinker auch abmachen...
eine rechtsschutzversicherung habe ich seit jahren zum glück schon. sperfrist ist übrigens 2-3 monate.
wenn ihr zu einem gutem gutachter bzw. zu einem guten tüvprüfer möchtet dann kann ich diesen nur empfehlen. ich hatte noch nie probleme bei einer eintragung, ich kam immer sofort dran, absolut fair und tollerant. einer der wenigen dieser art, nach mehreren umbauten (g60 turbo, g60 golf 3, diverse motorumbauten, fahrwerke ganz unten usw) und hunderten tüvprüfern ist er mit abstand der beste.
finde seine seite jetzt nicht, aber wenn einer interesse hat oder hilfe braucht kann ich die daten weitergeben.
mfg jesse
Zitat:
Original geschrieben von i----------i
verursacher bin ich nicht, wer rechts blinkt und links fährt handelt grob fahrlässig und sie hat dazu auch nicht, innen spiegel, außenspiegel schulterblick gemacht. wenn das blinken keine rolle spielt können wir die blinker auch abmachen...
mfg jesse
Sondern? Möchte ja dann gerne mal wissen, was meine kleinen, dicken Kollegen da vor Ort aufgenommen haben!?
Du wirst auf der Unfallmitteilung die du bekommen haben müsstest, als 01 eingetragen worden sein. Denn du BIST Unfallverursacher!
Es gibt übrigens einen gravierenden Unterschied zwischen Unfallverursacher und dem Schuldigen!
Du bist ihr rein gefahren, also hast du den Unfall verursacht. Logisch, oder?
Wenn du nicht da gewesen wärst hätte sie ja trotz falschem Blinken in die andere Richtung fahren können und es wäre nichts passiert (ok, hätte der Hund nicht geschi****.......).
Warte mal ab was da auf dich zukommt. Die Bußgeldstelle wird dich ja auch noch irgendwann anschreiben!
Viel Glück und Gruß,
Lox