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UNFALL BITTE UM HILFE

Mercedes

Guten Abend,

mein C450 AMG hat einen Spiegel von einem T6 abbekommen dadurch habe ich jetzt 3 tiefe ca 2cm lange Kratzer davon getragen ( auf den Fotos nicht so gut zu sehen ) ich war direkt nach dem Vorfall beim Gutachter der hat mir dann klar gemacht das man alles neu lackieren muss um es vernünftig zu machen dafür muss Seitenteil + Kofferraumklappe komplett runter und lackiert werden eine Teillackierung meinte er ist scheisse da das Fahrzeug einen Wert in Höhe von ca 33.000€ hat, lange rede kurzer Sinn er ist auf eine Rep. Summe von 2500€ gekommen soweit so gut die AXA hat mir darauf hin lächerliche 1100€ Anstatt 2150€ überwiesen und die meinten das der Gutachter zu hoch abgerechnet hat mit allem, war heute bei einem Freiem Lackierer er meinte auch bei uns würde es über 2.000€ Kosten um den Schaden korrekt zu beheben weil alles ab muss Spoiler, embleme, rückleuchte etc.

Die AXA hat wohl eine Werkstatt gefunden die den Schaden für 1100€ Beheben was ich nicht so wirklich glauben kann..

Meine Frage an euch ist, hat die AXA das Recht mir eine Werkstatt vor zu schreiben?!

Ich habe keine Verkehrsrechtsschutz, sollte ich gegen klagen? Wie würden meine Chancen aussehen??
Müsste die AXA meinen Anwalt bezahlen weil ich in diesem Konflikt geschädigter bin?

Mein Gutachter hat heute am Telefon gesagt das ist eine Typische Masche von den Versicherungen ist und sollte definitiv zu Anwalt da er mich klar im Recht sieht.

Kurze Angabe zu meinem Fahrzeug

C450 AMG
BJ 04.2016
Unfallfrei
Fahrzeugwert ca. 33.000€
Alle Inspektionen bei Mercedes-Benz durchgeführt
Letzte Wartung war vorletzte Woche bei Mercedes-Benz kosten 915€.

Freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Hänge noch ein paar Fotos mit rein.

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51 Antworten

Zitat:

@REDSUN schrieb am 1. Oktober 2021 um 19:16:54 Uhr:



Zitat:

@C_Classdriver schrieb am 1. Oktober 2021 um 18:50:14 Uhr:[/i
@REDSUN
Du kannst es wohl nicht
Vernünftig Lesen dann begreifst du es auch.

was ist d.M.n an der frage

zitat :
Meine Frage an euch ist, hat die AXA das Recht mir eine Werkstatt vor zu schreiben?

falsch zu verstehen, ist das bei dir so oder tust du wirklich nur so?

Bei dir läuft was schief.

Er wollte Fiktiv abrechnen daraufhin hat die Versicherung ihm eine Werkstatt genannt die für die gekürzte Summe den Schaden beheben würde, um die Kürzung zu rechtfertigen und nichts anderes. Einfach mal vernünftig lesen bevor du rumpöpelst.

Die Werkstatt muss er nicht akzeptieren.

Zitat:

@C_Classdriver schrieb am 1. Oktober 2021 um 19:37:37 Uhr:



Bei dir läuft was schief.

Er wollte Fiktiv abrechnen daraufhin hat die Versicherung ihm eine Werkstatt genannt die für die gekürzte Summe den Schaden beheben würde, um die Kürzung zu rechtfertigen und nichts anderes. Einfach mal vernünftig lesen bevor du rumpöpelst.

hab nie etwas anderes behauptet, nur lediglich gesagt, dass er keine vorgegebene Werkstatt Akzeptieren muss, Folglich auch nicht den von der Versicherung veranschlagten Betrag.

Liegt ja nicht an mir, wenn du den Sinn einer Antwort nicht verstehst - Kein plan was du für Pillen nimmst, aber nimm weniger davon...

Mal abgesehen davon, spricht dein Auftreten ja für sich, wenn man mal deinen verlauf betrachtet - aber das wollten wir hier nicht thematisieren.

Zitat:

@Technikeer schrieb am 1. Oktober 2021 um 20:27:56 Uhr:


Die Werkstatt muss er nicht akzeptieren.

Na das sag ich doch auch die ganze Zeit, aber ich soll/muss erstmal richtig lesen lernen sagt Prof. @C_Classdriver

Zitat:

@REDSUN schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:04:55 Uhr:



Zitat:

@C_Classdriver schrieb am 1. Oktober 2021 um 19:37:37 Uhr:



Bei dir läuft was schief.

Er wollte Fiktiv abrechnen daraufhin hat die Versicherung ihm eine Werkstatt genannt die für die gekürzte Summe den Schaden beheben würde, um die Kürzung zu rechtfertigen und nichts anderes. Einfach mal vernünftig lesen bevor du rumpöpelst.

hab nie etwas anderes behauptet, nur lediglich gesagt, dass er keine vorgegebene Werkstatt Akzeptieren muss, Folglich auch nicht den von der Versicherung veranschlagten Betrag.

Liegt ja nicht an mir, wenn du den Sinn einer Antwort nicht verstehst - Kein plan was du für Pillen nimmst, aber nimm weniger davon...

@REDSUN
Du bist zu schlau für diese Welt und bei mir auf der Ignorierliste

Ähnliche Themen

Zitat:

@REDSUN schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:04:55 Uhr:


Folglich auch nicht den von der Versicherung veranschlagten Betrag.

Nicht ganz ! Wenn er fiktiv abrechnen möchte UND das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist UND das Fahrzeug NICHT in Markenwerkstatt Scheckheft gepflegt ist - dann kann es erfolgreich zur Ablehnung von OEM Verrechnungssätzen kommen (somit bekommt man den regionalen Stundenverrechnungssatz - LINK ) - Stichwort: Schadenminderungspflicht !

Auch würde ich bei der Abrechnung auf fiktiver Gutachtenbasis dringen empfehlen „die spätere Geltendmachung der angefallenen Mehrwertsteuer“ ausdrücklich vorzubehalten !

Auch würde ich mich damit vertraut machen, welche Bestandteile bei fiktiver Abrechnung ggf. nicht erstattet werden, wie: MWST, Nutzungsausfall vs. Leihwagen und wo es auch noch Probleme durch Kürzungen geben kann wie bei: Verbringungskosten, UPE Aufschläge, Beilackierungskosten usw.

Zitat:

@REDSUN schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:04:55 Uhr:



Zitat:

@C_Classdriver schrieb am 1. Oktober 2021 um 19:37:37 Uhr:



Bei dir läuft was schief.

Er wollte Fiktiv abrechnen daraufhin hat die Versicherung ihm eine Werkstatt genannt die für die gekürzte Summe den Schaden beheben würde, um die Kürzung zu rechtfertigen und nichts anderes. Einfach mal vernünftig lesen bevor du rumpöpelst.

hab nie etwas anderes behauptet, nur lediglich gesagt, dass er keine vorgegebene Werkstatt Akzeptieren muss, Folglich auch nicht den von der Versicherung veranschlagten Betrag.

Liegt ja nicht an mir, wenn du den Sinn einer Antwort nicht verstehst - Kein plan was du für Pillen nimmst, aber nimm weniger davon...

Mal abgesehen davon, spricht dein Auftreten ja für sich, wenn man mal deinen verlauf betrachtet - aber das wollten wir hier nicht thematisieren.

Zitat:

@REDSUN schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:04:55 Uhr:



Zitat:

@Technikeer schrieb am 1. Oktober 2021 um 20:27:56 Uhr:


Die Werkstatt muss er nicht akzeptieren.

Na das sag ich doch auch die ganze Zeit, aber ich soll/muss erstmal richtig lesen lernen sagt Prof. @C_Classdriver

mit dem würde ich mich nicht weiter unterhalten der fällt hier immer mit seiner Art auf 🙂

Zitat:

@hotfire schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:32:00 Uhr:



Zitat:

@REDSUN schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:04:55 Uhr:


Folglich auch nicht den von der Versicherung veranschlagten Betrag.

Nicht ganz ! Wenn er fiktiv abrechnen möchte UND das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist UND das Fahrzeug NICHT in Markenwerkstatt Scheckheft gepflegt ist - dann kann es erfolgreich zur Ablehnung von OEM Verrechnungssätzen kommen (somit bekommt man den regionalen Stundenverrechnungssatz - LINK ) - Stichwort: Schadenminderungspflicht !

Auch würde ich bei der Abrechnung auf fiktiver Gutachtenbasis dringen empfehlen „die spätere Geltendmachung der angefallenen Mehrwertsteuer“ ausdrücklich vorzubehalten !

Auch würde ich mich damit vertraut machen, welche Bestandteile bei fiktiver Abrechnung ggf. nicht erstattet werden, wie: MWST, Nutzungsausfall vs. Leihwagen und wo es auch noch Probleme durch Kürzungen geben kann wie bei: Verbringungskosten, UPE Aufschläge, Beilackierungskosten usw.

Naja das mag ja alles sein - aber prinzipiell gilt (ob hier andere ginge geltend gemacht werden, sollte durch einen Rechtsanwalt geklärt werden.)

Welche Ansprüche können Sie geltend machen?

Viele fragen sich, wenn ein unverschuldeter Unfall passiert: Was steht mir eigentlich zu? Ein unverschuldeter Unfall zieht viele Schmerzensgeldansprüche nach sich, die Sie als Geschädigter bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen können. Im Folgenden haben wir für Sie eine Liste all jener Aspekte zusammengestellt, die in Betracht kommen können, nachdem ein unverschuldeter Autounfall einen Schaden am Fahrzeug verursacht hat oder bei dem es gar zu Verletzten gekommen ist.

* Kosten für einen Sachverständigen Ihrer Wahl
* geschätzte oder tatsächlich angefallene Kosten für die Reparatur
* bei einem Totalschaden: Wiederbeschaffungswert (ausgenommen Restwert)
* Nutzungsausfallentschädigung
* Mietwagenkosten
* Schmerzensgeld, mögliche Heilbehandlungskosten
* Erstattung des Haushaltsführungsschadens
* Verdienstausfall
* An- und Abmeldekosten des Fahrzeugs
* Entsorgungskosten
* Abschleppkosten
* Standkosten
* Auslagenpauschale
* Anwaltskosten

Quelle : https://www.bussgeld-info.de/unverschuldeter-unfall/

Ist die AXA die generische oder deine Versicherung?

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 1. Oktober 2021 um 22:07:43 Uhr:


Ist die AXA die generische oder deine Versicherung?

Na ich denke vom Unfallgegner

Die Frage ist doch, ob er den Schaden beheben oder nur die Kohle kassieren will. Ich würde die Karre bei MB hinstellen und Schaden vernünftig beheben lassen. Hätte keine Nerven mich mit der Versicherung rum zu schlagen wenn am Schluss so oder so lackiert wird…

Zitat:

@Technikeer schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:53:00 Uhr:



Zitat:

@REDSUN schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:04:55 Uhr:


hab nie etwas anderes behauptet, nur lediglich gesagt, dass er keine vorgegebene Werkstatt Akzeptieren muss, Folglich auch nicht den von der Versicherung veranschlagten Betrag.

Liegt ja nicht an mir, wenn du den Sinn einer Antwort nicht verstehst - Kein plan was du für Pillen nimmst, aber nimm weniger davon...

Mal abgesehen davon, spricht dein Auftreten ja für sich, wenn man mal deinen verlauf betrachtet - aber das wollten wir hier nicht thematisieren.

Zitat:

@Technikeer schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:53:00 Uhr:



Zitat:

@REDSUN schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:04:55 Uhr:


Na das sag ich doch auch die ganze Zeit, aber ich soll/muss erstmal richtig lesen lernen sagt Prof. @C_Classdriver

mit dem würde ich mich nicht weiter unterhalten der fällt hier immer mit seiner Art auf 🙂

Der Spruch kommt genau vom Richtigen.

Servus, wenn ihr testosteronkontrollierte Cowboys eure Streitereien per PN regeln könntet, würde das den Thread deutlich lesbarer machen.
Könnte ein Moderator den Streit mit den zahlreichen Zitaten auf zig Seiten hier vielleicht aufbereiten?
Griaß Eich

Zitat:

@hotfire schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:32:00 Uhr:



Zitat:

@REDSUN schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:04:55 Uhr:


Folglich auch nicht den von der Versicherung veranschlagten Betrag.

Nicht ganz ! Wenn er fiktiv abrechnen möchte UND das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist UND das Fahrzeug NICHT in Markenwerkstatt Scheckheft gepflegt ist - dann kann es erfolgreich zur Ablehnung von OEM Verrechnungssätzen kommen (somit bekommt man den regionalen Stundenverrechnungssatz - LINK ) - Stichwort: Schadenminderungspflicht !

Auch würde ich bei der Abrechnung auf fiktiver Gutachtenbasis dringen empfehlen „die spätere Geltendmachung der angefallenen Mehrwertsteuer“ ausdrücklich vorzubehalten !

Auch würde ich mich damit vertraut machen, welche Bestandteile bei fiktiver Abrechnung ggf. nicht erstattet werden, wie: MWST, Nutzungsausfall vs. Leihwagen und wo es auch noch Probleme durch Kürzungen geben kann wie bei: Verbringungskosten, UPE Aufschläge, Beilackierungskosten usw.

Hallo,

grundsätzlich stimme ich dir in allen Punkten zu. Allerdings hat der BGH, im allseits bekannten Porsche-Urteil, nicht nur auf den durchgehenden Service in der Markenwerkstatt, sondern auch auf Reparaturen abgestellt. Je höher die Laufleistung, umso weniger reicht nur das Serviceheft.

Bei fiktiver Abrechnung kann dann, unter den o.b. Voraussetzungen, die gegnerische Haftpflichtversicherung auf eine Referenzwerkstatt verweisen.

Leider hat der TE nicht den Schaden konkret beschrieben, denke aber hier geht es größtenteils um die Beilackierungskosten. Wenn auch die Heckklappe beilackiert werden soll, obwohl ev. gar nicht beschädigt und der Schaden an der Seite ist, wird das von den Haftpflichtversicherungen (Prüfinstitut) stets moniert.

Wenn dann der gerichtlich bestellte Gutachter die Beilackierungskosten nicht bestätigt, bleibt der TE sowohl auf seinen eigenen Anwaltskosten, den Gerichtskosten, den Gutachterkosten und den gegnerischen Anwaltskosten hängen, was bei dem hiesigen Streitwert wahrscheinlich weitaus höher sein wird, als die noch offene Restforderung.

Ohne RS- Versicherung würde ich nach derzeitigem Kenntnisstand von der Führung des Prozesses abraten oder ich habe einen Anwalt des Vertrauens, der die Sache im Vorfeld genau prüft.

Gruß und viel Glück

Hallo,
War bei mir ähnlich:
Fiktiv abgerechnet!
Schaden laut Gutachten 3000€ + Mwst.
Erstattet wurden,

-Gutachter-Kosten
-Honorar-Rechtsanwalt
-Verbringung 127€
-Nutzungsausfall 180€
-Wertminderung 400€

nicht erstattet wurde die Mwst. auch wurden die Reparaturkosten um 500€
gekürzt (Beilakierung etc.)
Fahrzeug wurde dann bei einem Lakierer der auch für MB die Karosserie-Arbeiten ausführt für 2000€ wieder instand gesetzt.
Das ganze hat sich über 12 Monate hingezogen!!
Lg

Zitat:

@Harald205 schrieb am 3. Oktober 2021 um 09:01:33 Uhr:


Das ganze hat sich über 12 Monate hingezogen!!

Und das um sich einige 100€ einzustecken ?

Dann lieber Anwalt einschalten und Mercedes bitten das Fahrzeug abzuholen und nen Leihwagen mitzubringen!

Der Anwalt bekommt einmal ne Unterschrift und kann dann Abtretungserklärung usw. alles für mich erledigen.

Dann die gesparte Zeit für einige bezahlte Überstunden nutzen und auszahlen lassen - reibt deutlich weniger Nerven auf.

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