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UNFALL BITTE UM HILFE

Mercedes

Guten Abend,

mein C450 AMG hat einen Spiegel von einem T6 abbekommen dadurch habe ich jetzt 3 tiefe ca 2cm lange Kratzer davon getragen ( auf den Fotos nicht so gut zu sehen ) ich war direkt nach dem Vorfall beim Gutachter der hat mir dann klar gemacht das man alles neu lackieren muss um es vernünftig zu machen dafür muss Seitenteil + Kofferraumklappe komplett runter und lackiert werden eine Teillackierung meinte er ist scheisse da das Fahrzeug einen Wert in Höhe von ca 33.000€ hat, lange rede kurzer Sinn er ist auf eine Rep. Summe von 2500€ gekommen soweit so gut die AXA hat mir darauf hin lächerliche 1100€ Anstatt 2150€ überwiesen und die meinten das der Gutachter zu hoch abgerechnet hat mit allem, war heute bei einem Freiem Lackierer er meinte auch bei uns würde es über 2.000€ Kosten um den Schaden korrekt zu beheben weil alles ab muss Spoiler, embleme, rückleuchte etc.

Die AXA hat wohl eine Werkstatt gefunden die den Schaden für 1100€ Beheben was ich nicht so wirklich glauben kann..

Meine Frage an euch ist, hat die AXA das Recht mir eine Werkstatt vor zu schreiben?!

Ich habe keine Verkehrsrechtsschutz, sollte ich gegen klagen? Wie würden meine Chancen aussehen??

Müsste die AXA meinen Anwalt bezahlen weil ich in diesem Konflikt geschädigter bin?

Mein Gutachter hat heute am Telefon gesagt das ist eine Typische Masche von den Versicherungen ist und sollte definitiv zu Anwalt da er mich klar im Recht sieht.

 

Kurze Angabe zu meinem Fahrzeug

C450 AMG

BJ 04.2016

Unfallfrei

Fahrzeugwert ca. 33.000€

Alle Inspektionen bei Mercedes-Benz durchgeführt

Letzte Wartung war vorletzte Woche bei Mercedes-Benz kosten 915€.

Freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Hänge noch ein paar Fotos mit rein.

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51 Antworten

Vor Gericht gehen würde dich über 3.000 € kosten, was du als Geschädigter bezahlen musst.

Wenn du gewinnst, kriegst du es zurück.

Keine gute Idee.

Anwalt, außer ich, kostet IN DEM FALL auch. Auch, wenn du Geschädigter bist.

Das ganze habe ich auch mitgemacht und trotz Anwalt anschließend nur 50% von dem Geld bekommen was der Gutachter errechnet hat. Hätte ich das Fahrzeug in der Werkstatt einen Abtretungsvertrag über die Reparatur unterschrieben, hätte die Werkstatt den vollen Betrag von der Versicherung bekommen.

wenn es ein Fremdverschulden ist, dann zahlt das die Gegnerische Versicherung die dann auch ihren Gutachter schickt...., ich würde hier eine Abtretungserklärung bei der Werkstatt machen, den die können in vollem Umfang abrechnen.

Diese Art der Versicherung erleben zur Zeit die ganzen "Hagelschaden" Geschädigten auch, da kommt der Gutachter und die Versicherung überweist am nächsten Tag schon einen Minibetrag und danach ist das erst einmal erledigt....

Wenn Du im ADAC bist lasse Dich da mal von einem Anwalt beraten - hier ist eine rechtliche Beratung ja ein NUB Verstoß.

 

Was ich machen würde (wenn Fremdverschulden) darf man aber hier ja bestimmt mal berichten:

Da die AX* neben einigen anderen Halsabschneidern ja besonders bekannt ist fürs Drücken von Leistungen, hole ich mir ohne Rechtsschutzversicherung noch zwei Kostenvoranschläge/Angebote für die Reparatur und reiche diese (wenn ähnlich hoch) bei der Versicherung ein. Dann komme ich wohlwollend der Versicherung entgegen und akzeptiere die Abrechnung des günstigsten der 3 und verlange diese netto laut Gutachten/KV quasi fiktiv abzurechnen. Dann suche ich mir einen günstigen und mit guten Leumund ausgestatteten Lackierer und lasse das preiswert erledigen.

Mit Rechtsschutzversicherung gebe ich das meinem Anwalt, lasse das Fahrzeug zu Hause abholen, die bringen den Leihwagen mit und ich verschwende keine Gedanken und Zeit daran. Denn die Zeit und Nerven habe ich nicht über !

Das ist jetzt keine Rechtsberatung, nur aus meiner langjährigen Erfahrung: ich gehe davon aus, dass die AXA die gegnerische Versicherung ist und du als Geschädigter den Unfall auf Gutachtenbasis abrechnen willst, d.h. du willst Kohle sehen und dann entscheiden, was du irgendwann machst - richtig? Und hier kommt jetzt das Problem: auch als Geschädigter kannst du die Schadenssumme nicht über Gebühr erhöhen. Und dein Gutachter berechnet seine Kosten auf der Grundlage der Schadenhöhe. Also erkennst du hier sofort die Interessenkonflikte: du als Anspruchsteller willst möglichst viel Geld, der Gutachter will möglichst ein hohes Honorar und die regulierende Versicherung will möglichst wenig zahlen. So wirst du in dieser Konstellation nicht um rechtliche Schritte rumkommen und das wird relativ lange dauern bei ungewissem Ausgang.

Daher mein Vorschlag: bringe das Fahrzeug in eine Werkstatt deiner Wahl (Mercedes empfehlenswert), lass die Werkstatt mit der Versicherung direkt abrechnen (Abtretungserklärung), lass auch den Gutachter direkt mit der Versicherung abrechnen (auch Abtretungserklärung) und stelle an die Versicherung noch deine Forderung bezüglich Nutzungsausfallentschädigung und merkantilen Minderwert des Fahrzeuges.

Hallo,

wenn dein Fahrzeug Mercedes Benz Check-Heft gepflegt ist, besteht auch der Anspruch auf Reparatur bei einer Mercedes Benz Werkstatt. Bei fiktiver Abrechnung wird die Versicherung in der Regel drastisch kürzen. Die Versicherung wird sehr schnell merken, das keine Rechtsschutz-Versicherung besteht. Auch vor Gericht würde der Richter mit 2 Verschiedenen Gutachten konfrontiert werden ( deines u. das der Versicherung ) und wird höchstwahrscheinlich ein neues Gerichtsgutachten erstellen lassen. Die Kosten würden den Schaden bei weiten übersteigen. Sollte der Richter gegen dich urteilen, würden alle Kosten dir auferlegt werden. Das Risiko ist einfach zu hoch.

Mein Tip,

Abtretungserkärung an eine Mercedes-Werkstatt unterschreiben und da reparieren lassen. Alles andere wird dich sehr viel Nerven u. Zeit kosten. Und gleich eine R-Versicherung abschließen. Alternativ wie

Hotfire bereits geschrieben hat. Aber auch das wird dich Zeit und Nerven kosten.

Viel Erfolg

Rechtsschutzversicherung abschließen, heute! Das ist ein guter Rat.

Wenigstens nur für Verkehr. Kostet 5 - 7 € monatlich.

Hilft dir bei Kauf/Verkauf, Ordnungswidrigkeiten und Unfällen.

Wie ich schon geschrieben habe, bei einer Fiktiven Abrechnung wird mittlerweile so verfahren.

Wenn du das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht hättest, wäre der Schaden komplett übernommen worden.

Ich hatte gerade 2 solche Fälle die fast bis in die gerichtliche Auseinandersetzung gingen.

Ich hatte einmal 6k und einmal 3k auf fiktive Abrechnung mit AMG Stundensatz. Darauf hin wurde erstmal jeweils (2 verschiedene Versicherungen) der Schaden auf basis der Stundensätze von freien Werkstätten abgerechnet.

Mein Anwalt hat Frist gesetzt nachzuüberweisen und hat Kopie vom Scheckheft mitgeschickt. Es gibt nämlich genügend Urteile, dass eine fiktive Abrechnung, bei scheckheftgepflegten Fahrzeugen, welche nicht älter plus minus 3 Jahre sind, auf Basis von nicht OEM Stundensätzen, nicht zumutbar ist. Daher, schick Scheckheft (wenn scheckheftgepflegt) und setz ne Frist bis wann du es durchsetzen lässt. Dann wirst du ein Tag vor Ablauf der Frist den Geldeingang verzeichnen.

Brauchs auch keine Rechtschutz, weil die Versicherer werden damit nicht vor Gericht gehen, weil es genau dazu einfach genug Entscheidungen und eine Pi mal Daumen Regel gibt (scheckheft und 3 Jahre) was zumutbar im Sinne der Vermeidung unnötiger Kosten für den Geschädten ist.

VG

Zitat:

@C_Classdriver schrieb am 1. Oktober 2021 um 08:34:00 Uhr:

Wie ich schon geschrieben habe, bei einer Fiktiven Abrechnung wird mittlerweile so verfahren.

Wenn du das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht hättest, wäre der Schaden komplett übernommen worden.

Wird so verfahren, ja, die versuchen das standartmäßig- was aber nicht heisst, dass mann es pauschal so hinnehmen muss. Wie eben geschrieben:

neues (plus minus 3 jahre oder hochwertig) scheckheftgepflegtes KFZ hat Anspruch auf OEM Stundensätze - gibt massig Urteile und das wissen auch die Versicherer - proibieren werden die es dennoch.

Hallo,

ich hatte mal einen Steinschlag in der Windschutzscheibe (allerdings bei einem A4, aber das sollte eigentlich egal sein). Dem Audi-Zentrum habe ich auch eine Abtretungserklärung gegeben und meine 300,00 € Selbstbeteiligung bezahlt. Trotzdem hat die Versicherung in Coburg nachher Kürzungen in Höhe von über 300,00 € vorgenommen mit der Begründung, das die Werkstatt zu hohe Preise berechnet habe. Sie würde nur die von ihnen festgelegten Preise bezahlen, und nicht mehr. Diese Preise wären mir auch bekannt, was definitiv nicht stimmte.

Nachdem dann ein Anwalt an die Versicherung geschrieben hat, wurde der Rest nach Monaten bezahlt.

Also scheint das Kürzen der Rechnungen oder Gutachten doch Methode zu sein, und wenn man sich nicht wehrt, haben sie ihr Ziel erreicht.

Also: Nichts gefallen lassen und dagegen vorgehen.

Zitat:

@Bernd Herder schrieb am 1. Oktober 2021 um 10:16:39 Uhr:

Hallo,

ich hatte mal einen Steinschlag in der Windschutzscheibe (allerdings bei einem A4, aber das sollte eigentlich egal sein). Dem Audi-Zentrum habe ich auch eine Abtretungserklärung gegeben und meine 300,00 € Selbstbeteiligung bezahlt. Trotzdem hat die Versicherung in Coburg nachher Kürzungen in Höhe von über 300,00 € vorgenommen mit der Begründung, das die Werkstatt zu hohe Preise berechnet habe. Sie würde nur die von ihnen festgelegten Preise bezahlen, und nicht mehr. Diese Preise wären mir auch bekannt, was definitiv nicht stimmte.

Nachdem dann ein Anwalt an die Versicherung geschrieben hat, wurde der Rest nach Monaten bezahlt.

Also scheint das Kürzen der Rechnungen oder Gutachten doch Methode zu sein, und wenn man sich nicht wehrt, haben sie ihr Ziel erreicht.

Also: Nichts gefallen lassen und dagegen vorgehen.

Ist ein Unterschied zwischen Haftpflicht und Teil und Vollkako was zumutbar ist - daher ist das juristisch eine komplett andere Geschichte und hat ansich nichts mit dem Thema hier zu tun. Vor allem wenn man sich auf andere Urteile bezieht

Bei Kasko Selekt sowieso, aber auch selbst wenn normaler Teil und Vollkasko. In der Regel geht der Richer bei Eigenveschulden strenger mit der Pflicht um, so kosteneffizient wie zumutbar zu regulieren. Was bei Vollkasko schnell mit Raparieren und bei Haftpflicht mit Ersetzen einhergehen kann.

Hatte mit unserem 2. Wagen

(Clio V) auch vor einem Monat einen Parkunfall durch unseren Nachbarn.

 

Er und ich sind bei der Huk-Coburg.

 

Bin mit dem Wagen zu Renault hin und die, sowohl gleich einen Anwalt und Gutachter haben sich darum gekümmert, dass die Reperatur, Leihwagen etc. ALLES schnell abgewickelt wird.

 

Kein Stress für mich und gut ist.

(Verkehrsrechtschutz wäre auch vorhanden gewesen)

Zitat:

@B6E6N6Z schrieb am 1. Oktober 2021 um 10:25:47 Uhr:

Hatte mit unserem 2. Wagen

(Clio V) auch vor einem Monat einen Parkunfall durch unseren Nachbarn.

Er und ich sind bei der Huk-Coburg.

Bin mit dem Wagen zu Renault hin und die, sowohl gleich einen Anwalt und Gutachter haben sich darum gekümmert, dass die Reperatur, Leihwagen etc. ALLES schnell abgewickelt wird.

Kein Stress für mich und gut ist.

(Verkehrsrechtschutz wäre auch vorhanden gewesen)

Das ist sehr schön für dich, und das ist klar - Reperatur ist immer stressfreier als fiktive Abrechung (worum es hier geht)

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