Unfall bewusst/unbewusst verschwiegen

Hallo zusammen,

ich stecke ein wenig in der Zwickmühle.
Ich habe im Januar einen VW Lupo von Privat gekauft. Laut Kaufvertrag wurde ein reparierter Parkrempler angegeben. Ok halb so wild dachte ich, zumal auch Fotos von dem Parkrempler (Delle im Kotflügel vorne rechts) dabei waren. An einer anderen Position wurde "Das Fahrzeug ist unfallfrei" markiert. Jetzt war ich mit dem Wagen bei der Inspektion und dort wurde mir bei der Durchsicht gesagt, dass der Wagen bereits eine größere Reparatur an der linken Seite hinter sich hätte. Daraufhin habe ich den Lupo von einem Freund (Verkäufer in einem VW Autohaus) durch das System laufen lassen. Anhand der Reparaturhistorie konnte man erkennen, dass u.a. das Chassis gerichtet wurde, der Motor, eine Tür, sämtliche Anbauteile innen und außen (Schiebedach, Stoßstangen Verkleidungen usw.) aus- und wieder eingebaut wurden.
Nun mein Problem, da wir aufgrund Jobwechsel keine 2 Autos mehr benötigen möchte ich den Lupo wieder verkaufen. Da ich jetzt aber von dem Unfall Kenntnis habe, muss ich diesen bei dem Verkauf angeben und warscheinlich auch mit einem größeren finaziellen Verlust rechnen, als wenn ich einen Nicht-Unfallwagen verkauft hätte.
Kann ich in einem solchen Fall den Vorbesitzer für meinen Verlust haftbar machen oder kann ich sogar (wie es oft der Volksmund behauptet) den Wagen an den Verkäufer zurückgeben ?
Wäre echt super, wenn Ihr mir helfen könntet.

Bis denne,
Lars

50 Antworten

@Berndkalb
wenn er als Unfallfrei erkauft wurde, ist es ja eigentlich betrug

Aber wenn zur Unfallfreiheit keine Angaben gemacht wurden, und der wagen nicht unfallfrei ist, kann es ja eigentlich kein betrug sein. der vk hat ja höchstens was verschwiegen, aber der käufer hätte ja auch fragen können.

Hat keiner einen rat ?

Zitat:

Original geschrieben von dosen-pfand


@Berndkalb
wenn er als Unfallfrei erkauft wurde, ist es ja eigentlich betrug

Aber wenn zur Unfallfreiheit keine Angaben gemacht wurden, und der wagen nicht unfallfrei ist, kann es ja eigentlich kein betrug sein. der vk hat ja höchstens was verschwiegen, aber der käufer hätte ja auch fragen können.

Hat keiner einen rat ?

Es ist kein Betrug sondern arglistige Täuschung

Macht man wegen sowas eine § 263 StGB dann lacht der Staatsanwalt sich tot.

Der Unfallschaden war auch auf den ersten Blick nicht ersichtlich, erst auf den zweiten als ich eine macke untersuchte und dort cm dick Spachtel raus kam.

Zu deiner frage: Klärt ab was für ein Schaden an dem Auto war, wenn ihr diese verbindliche Information habt dann könnt ihr evtl zum Anwalt rennen

BK

Hallo habe eine Frage habe einen Golf 1 der 5 Vorbesitzen hatte der 3 Vorb. hat ihn mit Unfallschaden verkauft (angegebener Unfall) ich bin 6 Halter und habe ihn Unfallfrei gekauft. Wo muss ich den Hebel ansetzen um den Wagen zurückzugeben oder Schadensersatz geltend zu machen.
Lg bazille07

probiers mal hier:

https://www.motor-talk.de/.../...echsten-eigentuemer-t6679593.html?...

da kannst du dich bestimmt mit einklinken und mit dem te zusammentun

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@bazille07: einen Golf 1 hast Du? Baujahr? PS?
Wie geil ist das denn?
Ab ins Museum damit oder zu mir!
Ich nehme den mit und ohne Unfallschaden, ob vom 3. 4. Vorbesitzer, mir alles wurscht.
Hauptsache die Kiste fährt und bricht nicht gleich beim 1. Kiofsteinpflaster auseinander. 🙂

Zitat:

@bazille07 schrieb am 14. August 2019 um 20:27:51 Uhr:


Hallo habe eine Frage habe einen Golf 1 der 5 Vorbesitzen hatte der 3 Vorb. hat ihn mit Unfallschaden verkauft (angegebener Unfall) ich bin 6 Halter und habe ihn Unfallfrei gekauft. Wo muss ich den Hebel ansetzen um den Wagen zurückzugeben oder Schadensersatz geltend zu machen.
Lg bazille07

Bei demjenigen der Dir die Unfallfreiheit verkauft aber nicht geliefert hat.
Sollte der auch beschixxen worden sein kann er seinerseits an seinen Verkäufer herantreten, kann Dir aber egal sein.

wenns nicht irgendwann bei einem der vielen Vorbesitzer dann verjährt ist. ;-)

Habe ich richtig verstanden ich muß mich an den Vorbesitzer wenden wegen des Sachmangel. Habe durch Zufall erfahren das es ein Unfallauto ist ,vom 3 Vorbesitzer ,weil ich mehr über das Auto wissen wollte und er hat als reparierten Unfallwagen verkauft.

Zitat:

@bazille07 schrieb am 15. August 2019 um 09:34:03 Uhr:


Habe ich richtig verstanden ich muß mich an den Vorbesitzer wenden wegen des Sachmangel. Habe durch Zufall erfahren das es ein Unfallauto ist ,vom 3 Vorbesitzer ,weil ich mehr über das Auto wissen wollte und er hat als reparierten Unfallwagen verkauft.

Ja. Nur der Vorbesitzer, der dir den Wagen verkauft hat, ist dein Vertragspartner, niemand sonst. Nur ihm gegenüber hast wegen des Unfallschadens eventuell gesetzliche oder vertragliche Ansprüche. Du müsstest allerdings beweisen können, dass er wusste, dass es ein Unfallwagen ist. Wenn er das Fahrzeug selbst als "unfallfrei" gekauft und auch nichts bemerkt hat, hast du keine Chance. Vor allem, wenn du von einer Privatperson gekauft hast. Das ist bei so alten Autos mit vielen Vorbesitzern häufig ein Problem.

Grüße vom Ostelch

Und lies nochmal Bernds Post vom 5. August 2007 um 09:31:15 Uhr

Bei einem Golf 1 stellt sich die Frage, wie groß der Wertunterschied zwischen einem unfallfreien und reparierten Fahrzeug ist.
Ich würde zum Verkäufer hingehen und sagen, mit nem Hunni ist die Sache aus der Welt und ihr kreuzt Unfall auf dem Bogen an.

Danke für eure Antworten aber mit einem" Hunni" ist din Sache nicht aus der Welt geschafft.

Zitat:

@bazille07 schrieb am 15. August 2019 um 10:23:38 Uhr:


Danke für eure Antworten aber mit einem" Hunni" ist din Sache nicht aus der Welt geschafft.

Dann empfehle ich dir, jetzt mal zu einem Anwalt zu gehen und die Angelegeneheit mit ihm zu besprechen, damit er dann gegebenenfalls konkrete Schritte einleiten kann, die auch zielführend sind. Eine "Schnellbesohlung" im V+S-Forum reicht für die Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht aus, wenn man selbst nicht wenigstens über stabile Grundkenntnisse des Rechts verfügt. Wenn du Mitglied in einem Automobilclub bist, bekommst du auch über diesen eine erste kostenlose Rechtsberatung.

Grüße vom Ostelch

ergänzend sei erwähnt, dass auch viele Rechtsschutzversicherungen, falls vorhanden, spartenübergreifend eine telefonische Erstberatung anbieten

Wenn der Vertrag, in dem arglistig ein Unfallschaden verschwiegen wurde, vor mehr als 10 Jahren geschlossen wurde, ist Anfechtung ausgeschlossen ( §124 BGB).
Da es sich um den 3.Besitzer eines Golf 1 handelt, kommt diese Regelung möglicherweise zum Tragen.

O.

Das ist doch alles juristisches Trockenschwimmen. Der TE hat gegen den "3. Besitzer" keine Ansprüche und den 4. und 5. Besitzern dürfte das Problem schnuppe sein, denn sie selbst haben ihre Käufer nicht getäuscht, sind das Fahrzeug los und damit ist der Fall für die erledigt. Bei dem geringen Wert des Fahrzeugs wird wohl keiner riskante und relativ kostenträchtige Rechtsstreite führen.

Grüße vom Ostelch

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