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Unfall vom Händler vertuscht - Schadenersatz für übernächsten Eigentümer?

Themenstarteram 12. August 2019 um 14:21

folgender Fall: ich habe einen Gebrauchtwagen aus zweiter Hand privat gekauft, der Vorbesitzer hatte das Fahrzeug von einem großen VW Autohaus gekauft. Angabe im Kaufvertrag war unfallfrei sowohl für die Zeit des Vorbesitzers als auch davor, soweit bekannt. Jetzt hat sich rausgestellt, dass der Wagen hinten links am Radlauf gespachtelt wurde, ein Anruf der VB beim Händler bestätigte das: auf einmal wusste der Händler von dem Schaden, während auf dem Kaufvertrag angekreuzt ist "kein Schaden laut Vorbesitzer" und "kein Schaden auf andere Art und Weise bekannt".

In meinen Augen ein ganz klarer Fall von arglistiger Täuschung, die allerdings nur dem Händler angelastet werden kann, nicht aber der VB von der ich den Wagen gekauft habe. Nun ist die Frage, ob ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Händler stellen kann? Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre ja nur der VB möglich, die den Wagen dort auch gekauft hat, oder?

Beste Antwort im Thema

mein lieber Schmatzi,

jetzt mal Klartext, was anderes begreift du ja offensichtlich nicht.

Dein ganzes ergoogeltes juristisches Getöse hier ist schlicht und ergreifend für den Arsch.

Du hast null aber auch absolut null Plan sowohl von Zivilrechtlichen, als auch von Strafrechtlichen Belangen aber haust hier auf die Kacke, das es nur so spritzt!

Du fragst hier um Rat, bekommst Informationen und Hinweise über die du wirklich mal nachdenken sollest.

Aber was machst du ?

alle Doof hier alle keine Ahnung nur ich kenn mich aus.

Ich sage dir, du bekommst hier von niemanden auch nur eine Cent, im Leben nicht.

Aber manche Leute (Besserwisser und das bist du, nichts anderes, Leider) werden nur aus Schaden Klug.

 

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Themenstarteram 14. August 2019 um 18:28

Echt lustig wie ihr es immer wieder schafft mir genau das gegenteil von dem zu unterstellen, was ich schon mindestens 5mal hier wiederholt habe ;)

Da merkt man schon was hier für experten unterwegs sind.

 

 

Und soweit ich mich erinnere, war der liebe herr delle einer der ersten der gesagt hat, es bestünden ansprüche gegen VW

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 14. August 2019 um 20:28:17 Uhr:

Echt lustig wie ihr es immer wieder schafft mir genau das gegenteil von dem zu unterstellen, was ich schon mindestens 5mal hier wiederholt habe ;)

Da merkt man schon was hier für experten unterwegs sind.

 

Und soweit ich mich erinnere, war der liebe herr delle einer der ersten der gesagt hat, es bestünden ansprüche gegen VW

du bist ja nicht offensichtlich mal in der Lage richtig zu lesen (von verstehen ganz zu schweigen)

 

"Ansprechpartner" und Ansprüche. Nicht einmal das kannst du unterscheiden.

Aber hier Messerscharf beurteilen, wer Experte ist und wer nicht.......

 

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 14. August 2019 um 20:28:17 Uhr:

....

Und soweit ich mich erinnere, war der liebe herr delle einer der ersten der gesagt hat, es bestünden ansprüche gegen VW

Korrekt.

Nr. 2 hätte auf alle Fälle Ansprüche ggü. VW, wenn der Wagen als unfallfrei an Sie verkauft wurde es aber nicht war.

Und da Du von Fallstricken nichts mehr hören willst endet die Geschichte damit dann auch.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 14. August 2019 um 20:17:17 Uhr:

Wenn Du Dir Deiner Sache so sicher bist und hier eh nur Nullchecker rumlaufen gibt es doch nur eine Möglichkeit.

Du verabschiedest Dich hier, gehst Deinen Klageweg und belehrst uns alle in 2-4 Jahren wenn der Rechtsstreit durch ist mit einem Upload des Urteils. In solchen Fällen sind die Moderatoren gerne bereit auch alte geschlossene threads wieder hervorzukramen.

Genau so ist es. Daher schließe ich den thread hiermit - möchte aber noch eine Weisheit mit auf den Weg geben

Wer die Antwort nicht hören will, soll die Frage nicht stellen.

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