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Unfall beim Überholen (Schuldfrage)

Audi A3 8L
Themenstarteram 31. August 2011 um 9:12

Hallo zusammen,

ich hatte gestern am Abend einen Unfall, der sich wie folgt ereignete:

Ich fuhr die Hauptstraße eines kleinen Ortes entlang und sah, dass ca 50m vor mir ein Auto aus einer Tankstelle herausfuhr (in die selbe Richtung fuhr wie ich).

Das Auto wurde immer langsamer und somit entschied ich mich auch zu bremsen um erkennen zu können was der Fahrer vor hat. Als das Auto dann am rechten Straßenrand fast zum Stillstand kam, entschied ich mich mit Linksblinken zu Überholen, da ich annahm der Fahrer würde sein Auto am rechten Fahrbahnrand abstellen.

Während ich also nach links ziehe, entscheidet sich der Fahrer dann aber ohne einen Linksblinker zu setzen, spontan, ruckartig nach links in die hintere Einfahrt der selbigen Tankstelle aus der er zuvor kam, hineinzufahren.

Ich legte zwar noch ne Vollbremsung hin aber bin trotzdem noch in seine Fahrertür reingerauscht.

Als die Polizei da war, gestand der Fahrer sich nicht sicher zu sein ob er geblinkt hätte. Ich sagte aus, er hätte nicht geblinkt. Der Polizist nahm diese Aussage so auf und sagte, es sei davon auszugehen, dass der Fahrer nicht geblinkt hat und es somit wahrscheinlich zu Teilschud von mir und ihm kommt.

Frage: Ist es tatsächlich Teilschuld von mir, wenn der andere nicht geblinkt hat? Und soll ich das jetzt die Versicherungen regeln lassen oder einen Anwalt nehmen? Wie sieht die Selbstzahlung von mir aus, im Falle einer Teilschuld?

Danke schonmal für Antworten

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. November 2011 um 11:22

So ist jetzt ne Zeit her seit dem Unfall.

Wollte nur noch schnell den Ausgang der Geschichte niederschreiben.

Nach vielen Telefonaten mit den KfZ-Versicherungen kams zu folgendem Ergebniss:

Der Unfallgegnerin wurden 2/3 der Schuld zugewiesen und mir 1/3.

Mit diesem Urteil war ich relativ zufrieden, da ich mir somit 2/3 der Reperaturkosten auszahlen lassen konnte und mein Auto zum Restwert an den Höchstbietenden verkauft habe. Ich habe also letzenendes ziemlich genau so viel Geld aus der Sache mitgenommen, wie mein Auto wert war. War zwar ziemlich stressig und es hat seine Zeit gedauert, jedoch war das Ende für mich ganz ok (ohne Anwalt und so).

Danke euch nochmal für eure Teilnahme an meinem Beitrag

12 weitere Antworten
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12 Antworten
am 31. August 2011 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von 458Ace

Frage: Ist es tatsächlich Teilschuld von mir, wenn der andere nicht geblinkt hat? Und soll ich das jetzt die Versicherungen regeln lassen oder einen Anwalt nehmen? Wie sieht die Selbstzahlung von mir aus, im Falle einer Teilschuld?

dem ueberholenden obliegen immer spezielle pflichten (§5 stvo) dadurch resultiert im normalfall rein praktisch schonmal ein hoehere mithaftungsquote.

ich denke in deinem fall laeuft es auf 50:50 hinaus, da ein spurwechsel (manoever des unfallgegners) auch mit hoeheren sorgfaltspflichten behaftet ist. ob er geblinkt hat oder nicht, ist nach meinem dafuerhalten nur noch von untergeordneter bedeutung, zumal der sachstand dazu vermutlich nicht mehr eindeutig feststellbar sein wird.

 

gruesse vom doc

Teilschuld beider würde ich auch sagen. Er hätte blinken müssen und auch in den Spiegel gucken. Und du hättest dich versichern müssen, dass er rechts auch wirklich anhält.

 

EDIT:

Wie ich gerade sehe bist du neu hier ;) Erstmal willkommen.

Deinem Profil entnehme ich, dass du einen A3 8L fährst; Somit bist du in Zukunft hier richtig:

www.motor-talk.de/forum/audi-a3-8l-b303.html

am 31. August 2011 um 9:43

Hallo, ich hatte vor einigen Jahren eine ählichen Fall-damals hieß es auch erst 50-50 bei der Schuldfrage; habe es aber nicht dabei belassen und einen Anwalt eingeschaltet - schlußendlich ist die Sache vor Gericht gegangen und mit 70-30 zu meinen Gunsten entschieden worden. Für den Fall du bist Rechtsschutzversichert würde ich die Sache mit einem Anwalt besprechen. Für mich war das damals kein Aufwand, die Termine bei Gericht etc. werden durch den Anwalt wahrgenommen, du brauchst nicht selbst vor Ort zu sein. Viel Glück!

Gruß

Frank

Ursächlich dafür, dass du dich erst für das Überholen entschieden hast, ist doch dass er dir die Vorfahrt genommen hat und dann nicht beschleunigt, sondern sogar gebremst hat.. würde ich auf jeden Fall so der Versicherung mitteilen!

Themenstarteram 31. August 2011 um 10:51

Danke euch allen für die super Antworten :-)

werde das Bestmögliche rausholen und dann auf jeden Fall bescheid geben wie es ausging.

Mit der Teilschuld wäre ich mir da gar nicht so sicher. Ich hatte vor einigen Jahren mal einen VU, wo der Gegner bereits am rechten Fahrbahnrand stand und dann so plötzlich anfuhr, so dass es zwischen ihm und mir (als Vorbeifahrenden) zum Zusammenstoß kam, da ich so schnell nicht anhalten konnte und ihm in seinen linken Kotflügel fuhr. Letztendlich war er zu 100% Schuld (hat das gottseidank auch gleich eingesehen, so dass es gar nicht erst zum Streit kommen konnte) und hab meinen Schaden komplett ersetzt bekommen. Sehe den Fall hier ähnlich, daher Teilschuld???

Zitat:

Original geschrieben von FlitzerFreddi

Ursächlich dafür, dass du dich erst für das Überholen entschieden hast, ist doch dass er dir die Vorfahrt genommen hat und dann nicht beschleunigt, sondern sogar gebremst hat.. würde ich auf jeden Fall so der Versicherung mitteilen!

das kann ganz böse nach hinten losgehen, wenn die versicherung dann den verdacht des überholens bei "unklarer verkehrslage" in den raum stellt...

Zitat:

Original geschrieben von 458Ace

Frage: Ist es tatsächlich Teilschuld von mir, wenn der andere nicht geblinkt hat?

gegenfrage: kannst du beweisen, das der andere nicht geblinkt hat?

hier handelt es sich quasi um den klassischen linksabbiegerunfall (google spuckt dir seitenweise zeug dazu raus!), bei dem eine teilschuld für dich sehr warscheinlich ist...wie hoch diese ausfällt entscheidet aber ein richter, das können 25% sein die sich aus der betriebsgefahr ergeben oder auch deutlich mehr...

abwarten und tee trinken, mehr bleibt dir jetzt nicht ürbig...wenn du eine rechtschutzvers. hast, würde ich allerdings auch mal einen anwalt aufsuchen...

Themenstarteram 9. November 2011 um 11:22

So ist jetzt ne Zeit her seit dem Unfall.

Wollte nur noch schnell den Ausgang der Geschichte niederschreiben.

Nach vielen Telefonaten mit den KfZ-Versicherungen kams zu folgendem Ergebniss:

Der Unfallgegnerin wurden 2/3 der Schuld zugewiesen und mir 1/3.

Mit diesem Urteil war ich relativ zufrieden, da ich mir somit 2/3 der Reperaturkosten auszahlen lassen konnte und mein Auto zum Restwert an den Höchstbietenden verkauft habe. Ich habe also letzenendes ziemlich genau so viel Geld aus der Sache mitgenommen, wie mein Auto wert war. War zwar ziemlich stressig und es hat seine Zeit gedauert, jedoch war das Ende für mich ganz ok (ohne Anwalt und so).

Danke euch nochmal für eure Teilnahme an meinem Beitrag

am 9. November 2011 um 11:57

genau so, ist es meinem Bruder ergangen, das alles liegt nun 1,5 Jahre zurück, gestritten wird nur noch über den Anwalt.

Schuldfrage ist bis heute nicht geklärt...

Dennoch viel Erfolg.

(beide waren alleine im Auto) Aussage gegen Aussage...

auch danke für dein feedback!

lg

am 9. November 2011 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von 458Ace

So ist jetzt ne Zeit her seit dem Unfall.

Wollte nur noch schnell den Ausgang der Geschichte niederschreiben.

Nach vielen Telefonaten mit den KfZ-Versicherungen kams zu folgendem Ergebniss:

Der Unfallgegnerin wurden 2/3 der Schuld zugewiesen und mir 1/3.

Mit diesem Urteil war ich relativ zufrieden, da ich mir somit 2/3 der Reperaturkosten auszahlen lassen konnte und mein Auto zum Restwert an den Höchstbietenden verkauft habe. Ich habe also letzenendes ziemlich genau so viel Geld aus der Sache mitgenommen, wie mein Auto wert war. War zwar ziemlich stressig und es hat seine Zeit gedauert, jedoch war das Ende für mich ganz ok (ohne Anwalt und so).

Danke euch nochmal für eure Teilnahme an meinem Beitrag

Danke für´s feedback - ist ja am Ende so gekommen wie in meinem Fall vor Jahren. Wichtige Frage: Was für einen Nachfolger wird dein Wagen bekommen?

Gruß Frank

Uuuuuuups da war ich wohl ein wenig zu langsam.... schön, dass es gut gelaufen ist

 

 

Hi,

also nach meinen Erfahrungen lohnt es sich in solchen Fällen durchaus einen Anwalt (wenn Du Rechtsschutz hast) hinzuzuziehen. Ich hatte vor Jahren mal einen ähnlich unklaren Fall.

Auch ein Sachverständiger, (der den Hergang meist durchaus anhand der Bilder der beschädigten Fahrzeuge. (Hattest Du überhaupt eine Chance den crash zu verhindern ???) beurteilen kann ist durchaus hilfreich.

Sollte das für Dich entsprechend laufen, bist Du mit 1/3 dabei. Dies kannst Du dann evtl. durch eine geeignete Werkstatt kompensieren.

Viel Erfolg!

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