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Unfall beim rückwärts ausparken, ich stand in 2.Reihe im Parkverbot - Mitschuld?

Hi zusammen,

mir ist vor kurzer Zeit einer beim rückwarts ausparken auf der anderen Straßenseite ein Sprinter ins Auto gefahren. Schaden zum Glück nicht sehr hoch. Mein Auto stand im eingeschränkten Halteverbot (Parkverbot) an der rechten Straßenseite, quasi habe ich verbotswidrig in 2. Reihe dicht an der Bordsteinkante im Gewerbegebiet geparkt (nicht nur ich alleine). Von der Versicherung habe ich schon den Scheck bekommen, nur wollen die mir 25% Mitschuld abhaften. Mit Anwaltshotline habe ich auch schon gesprochen. Nur ich möchte ich mir den ganzen Krempel mit Schriftverkehr ersparen, wenn eine eventuelle Klage gegen die Verischerung keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Habe bei Google mit meinen Umständen nichts passendes gefunden, könnt ihr mir genaueres vielleicht Vergleichsfälle mitteilen? Bin herzlich dankbar für Antworten.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

@azrazr
Dein ungebändigter Hass auf Richter ist unerträglich. Nur weil du nicht einsiehst, warum dir EIN Richter ein 50/50-Urteil aufgebrummt hat, sind sie für dich allesamt faule Säcke. Halt dich mal zurück!
Die Parkverbote gibt es ja nicht umsonst, weil man damit eben andere unnötig behindert. Gerade beim rückwärts Ausparken sind das erschwerte Bedingungen. Gibt natürlich keinen Freibrief für den Ausparkenden, er muss trotzdem alles dafür tun, dass es zu keinem Unfall kommt. Im konkreten Fall hat ja die Versicherung (!) (nicht der Richter) ein Verschulden ihres Versicherungsnehmers eingesehen und eine Haftung von 75% akzeptiert. Wenn der Schaden schon nicht sehr hoch war, wird es wahrscheinlich mehr kosten (u.a. Zeit, Nerven), die 25% wieder zu bekommen als diese 25% wert sind. Die 25% zieht die Versicherung anscheinden auch nur deshalb ab, weil der TE nicht regelkonform gestanden ist.

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Ja, sehr interessant...

mir ist ein Krankenwagen in mein parkendes Auto gefahren, also rückwärts. Ich stand in einer Zufahrt vor einem Wohnblock. Einschätzung?

Warum standest Du da? Saßt Du im Auto?

Zitat:

@OlliA5 schrieb am 6. April 2017 um 22:31:26 Uhr:


Ohne die Links gelesen zu haben, da evtl. doppelt: Es liegt an der sog. Gefährdungshaftung die der Gesetzgeber so vorgibt, sprich allein die Existenz des Autos (oder Hund / Pferd / Öltank) stellt eine Gefahr da und man haftet Verschuldensunabhängig. Beim Auto wird die Betriebsgefahr (Mithaftung) meist so auf 20% eingestuft.

Exakt, das steht auch im Link.

Ist also das gleiche Prinzip, wegen dessen man auch bei (nicht verbotenen) >130 km/h eine Mithaftung bekommen kann, obwohl der Unfallverursacher eindeutig der andere VT war.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 11. April 2017 um 19:59:25 Uhr:


Ja, sehr interessant...

mir ist ein Krankenwagen in mein parkendes Auto gefahren, also rückwärts. Ich stand in einer Zufahrt vor einem Wohnblock. Einschätzung?

Ähnlicher Fall wie beim TE würde ich sagen. Ich würde nicht darauf wetten, dass der Krankenwagenfahrer die Alleinhaftung bekommt.

Zitat:

@azrazr schrieb am 11. April 2017 um 21:17:46 Uhr:


Warum standest Du da? Saßt Du im Auto?

Das Auto stand da zum Parken.

Mittlerweile hat die Versicherung erst mal 1500€ + 65€ pro Tag zugesagt. Wenn es teurer wird, soll ich mich nochmal melden. Getauscht werden muss die Stoßstange. Die leichten Kratzer am Scheinwerfer nehme ich mal hin. Licht muss eingestellt werden und die Spur auch nochmal.

Der Fall ist nicht ganz wie beim TE, weil ich nicht im Parkverbot stand.

Na dann - alles gut!

Ach so, da war kein Parkverbot. Irgendwie hatte ich bei dem Wort "Zufahrt" gedacht, dass da mindestens Park-, wenn nicht Haltverbot war.

Wenn das nicht so ist, dann ist klar, dass es keinerlei Grund für eine Mithaftung deinerseits geben kann.

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