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Unfall beim rückwärts ausparken, ich stand in 2.Reihe im Parkverbot - Mitschuld?

Themenstarteram 6. April 2017 um 12:48

Hi zusammen,

mir ist vor kurzer Zeit einer beim rückwarts ausparken auf der anderen Straßenseite ein Sprinter ins Auto gefahren. Schaden zum Glück nicht sehr hoch. Mein Auto stand im eingeschränkten Halteverbot (Parkverbot) an der rechten Straßenseite, quasi habe ich verbotswidrig in 2. Reihe dicht an der Bordsteinkante im Gewerbegebiet geparkt (nicht nur ich alleine). Von der Versicherung habe ich schon den Scheck bekommen, nur wollen die mir 25% Mitschuld abhaften. Mit Anwaltshotline habe ich auch schon gesprochen. Nur ich möchte ich mir den ganzen Krempel mit Schriftverkehr ersparen, wenn eine eventuelle Klage gegen die Verischerung keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Habe bei Google mit meinen Umständen nichts passendes gefunden, könnt ihr mir genaueres vielleicht Vergleichsfälle mitteilen? Bin herzlich dankbar für Antworten.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

@azrazr

Dein ungebändigter Hass auf Richter ist unerträglich. Nur weil du nicht einsiehst, warum dir EIN Richter ein 50/50-Urteil aufgebrummt hat, sind sie für dich allesamt faule Säcke. Halt dich mal zurück!

Die Parkverbote gibt es ja nicht umsonst, weil man damit eben andere unnötig behindert. Gerade beim rückwärts Ausparken sind das erschwerte Bedingungen. Gibt natürlich keinen Freibrief für den Ausparkenden, er muss trotzdem alles dafür tun, dass es zu keinem Unfall kommt. Im konkreten Fall hat ja die Versicherung (!) (nicht der Richter) ein Verschulden ihres Versicherungsnehmers eingesehen und eine Haftung von 75% akzeptiert. Wenn der Schaden schon nicht sehr hoch war, wird es wahrscheinlich mehr kosten (u.a. Zeit, Nerven), die 25% wieder zu bekommen als diese 25% wert sind. Die 25% zieht die Versicherung anscheinden auch nur deshalb ab, weil der TE nicht regelkonform gestanden ist.

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Ich muss den vorher geschriebenen Text editieren. Altes Wissen.

Hier gut beschrieben: http://www.verkehrslexikon.de/.../...ftung%20bei%20Parkverstoessen.php

Wie Mitschuld? Obwohl der Gegner rückwärts gefahren ist ohne ausreichende Sicht oder Einweisung? Und das nicht mit einem Pkw sondern einem Lieferfahrzeug? Das würde ich aber noch einmal prüfen lassen.

ich glaube eher "Mithaftung" den "Mitschuld"... Er stand ja regelwidrig in 2er Reihe. Da ruhender Verkehr keinen Unfall verursachen kann auch nur Mithaftung und keine Mitschuld.

Daher wahrscheinlich die 25% der Schadenssumme die er selbst tragen muss/soll.

Hätte auch 50/50 ausgehen können.

https://www.adac.de/.../...stellter-Fahrzeuge-Unf%C3%A4llen_105255.pdf

O.

Mithaftung ja - wenn es Behinderungen bei der Übersicht gibt usw. Das regelwidrige Parken kann/sollte Geld kosten, aber eine Mithaftung ALLEIN auf Grund der Tatsache des regelwidrigen Parkens? Wäre idiotisch.

Ohne die Links gelesen zu haben, da evtl. doppelt: Es liegt an der sog. Gefährdungshaftung die der Gesetzgeber so vorgibt, sprich allein die Existenz des Autos (oder Hund / Pferd / Öltank) stellt eine Gefahr da und man haftet Verschuldensunabhängig. Beim Auto wird die Betriebsgefahr (Mithaftung) meist so auf 20% eingestuft.

Ich weiss, dass die Betriebshaftung immer dann greift, wenn ein Klugscheißer unbedriedigt ins Bett gehen musste, und er seinen Hass auf Andere überträgt. Und ich sagte ja: idiotisch. Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage, ausser, man geht als Jurist nach Hause, es gibt nichts zu essen, Frau hat Kopfschmerzen (schon wieder). Was bleibt einem perversen Richter, der für noch so miese, juristische Winkelzüge keine Komsequenzen zu befürchten hat, sonst übrig, als Gesetze so lange zu pervertieren, bis Idiotie zu "Recht" wird, damit er seine Aggressionen ableitet?

Betriebshaftung ist schlicht Schwachsinn. Dann ist jeder Mensch kriminell, allein, weil es ihn gibt. Nicht? Nun - abwarten. Mit dem Auto kann man das schon mal "anfangen".

Is halt so. Sags der BRD...

Die nächste Regierung wird es schon richten. :cool::D:cool:

Wenn die Betriebsgefahr nicht zum Tragen kam, dann spielt sie auch keine Rolle. So auch hier. :eek:

@TE huschel Dich mal in Richtung Anwalt ;)

Zitat:

@forfourfahrer schrieb am 6. April 2017 um 16:12:47 Uhr:

Daher wahrscheinlich die 25% der Schadenssumme die er selbst tragen muss/soll.

Hätte auch 50/50 ausgehen können.

Der TE hätte auch komplett auf seinen Schaden sitzen bleiben können. Viele Unfallverursacher verduften einfach, weil sie nicht einsehen, dass der Falschparker den entstandenen Schaden ersetzt bekommt, sie selbst aber nicht... In der heutigen Zeit haben die anderen immer Schuld, wenn etwas daneben geht...

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 6. April 2017 um 19:24:10 Uhr:

https://www.adac.de/.../...stellter-Fahrzeuge-Unf%C3%A4llen_105255.pdf

Die Urteile mit "gegen die Fahrtrichtung Parken" sind meiner Meinung nach Schwachsinn.

Wo ist der Unterschied (klar der Unfallfahrer trifft die Beifahrer- anstatt die Fahrerseite), das Auto wird dadurch ja nicht breiter?

Zitat:

Laut AG Hamburg vom 15.12.2003 (Az.:54B C 2245/03 = ADAJUR Dok.Nr. 67497) haftet der Halter des an einer Engstelle geparkten Fahrzeugs aufgrund einer Kollision zu einem Drittel, da sein Auto so abgestellt war, dass eine Vorbeifahrt der gleichgerichteten Verkehrsteilnehmer bei Gegenverkehr nicht möglich war.

Kann mir das einer Erklären?

Wenn ich irgendwo parke (innerorts auf der Fahrbahn, was zweifelsfrei erlaubt ist soferne die Mindestbreite frei bleibt), ist das immer gegeben. :confused:

Gruß Metalhead

Ich kann es erklären:

99% der Unfälle finden so statt, dass ein Depp einen Unbeteiligten schädigt, der regelkonform oder regelwidrig, sich aber auf jeden Fall so verhält, dass er mit dem Schaden eigentlich nichts zu tun hat, ausser, dass er zufällig abgeschossen wurde.

Nun haben Richter studiert, sich für die Beamtenlaufbahn qualifiziert und tragen eine Robe. Sie KÖNNEN nicht hergehen, in zwei Minuten urteilen: der Depp muss zahlen. Ende. Um ihre Robe zu begründen, lassen sie sich Dinge einfallen, die mit dem Vorgang, den sie bearbeiten, nichts zu tun haben. Auf dem Golfplatz amüsieren sie sich heftig über die Urteile,, und die Kollegen finden die Sachen so lustig, dass sie alle sagen "Du, das mache ich beim nächsten auch so, und dann erzähle ich Dir, was der für Gesicht gezogen hat." Wahlweise wie oben, kommt unzufrieden zur Arbeit und holt sich den Kick über solche Schwachsinnsurteike.

Die Alternative zu diesen Annahmen kann nur sein, dass man annehmen muss, dass es Psychopathen sind, und es nicht merken.

Solchen krassen Abweichungen von technisch eindeutigen Sachverhalten, wie im Verkehrsrecht, gibt es sonst nirgendwo.

Noch eine Annahme: Verkehrsrichter wird, wer es nicht geschafft hat, etwas anderes zu machen... Und nun polliert er sein Ego durch wirre "Rechtsprechung" auf...

@azrazr

Dein ungebändigter Hass auf Richter ist unerträglich. Nur weil du nicht einsiehst, warum dir EIN Richter ein 50/50-Urteil aufgebrummt hat, sind sie für dich allesamt faule Säcke. Halt dich mal zurück!

Die Parkverbote gibt es ja nicht umsonst, weil man damit eben andere unnötig behindert. Gerade beim rückwärts Ausparken sind das erschwerte Bedingungen. Gibt natürlich keinen Freibrief für den Ausparkenden, er muss trotzdem alles dafür tun, dass es zu keinem Unfall kommt. Im konkreten Fall hat ja die Versicherung (!) (nicht der Richter) ein Verschulden ihres Versicherungsnehmers eingesehen und eine Haftung von 75% akzeptiert. Wenn der Schaden schon nicht sehr hoch war, wird es wahrscheinlich mehr kosten (u.a. Zeit, Nerven), die 25% wieder zu bekommen als diese 25% wert sind. Die 25% zieht die Versicherung anscheinden auch nur deshalb ab, weil der TE nicht regelkonform gestanden ist.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. April 2017 um 10:07:02 Uhr:

Die Parkverbote gibt es ja nicht umsonst, weil man damit eben andere unnötig behindert.

Schon, aber daß die "gegen die Fahrtrichtung parker" bei Unfällen mit stehenden Fahrzeugen (nicht etwa bei Unfällen wenn dieser in den fließendne Verkehr einfährt) eine Mitschuld bekommen ist völlig absurd.

Das ändert absolut gar nix am Unfallgeschehen.

Gruß Metalhead

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