Unfall beim rückwärts ausparken, ich stand in 2.Reihe im Parkverbot - Mitschuld?

Hi zusammen,

mir ist vor kurzer Zeit einer beim rückwarts ausparken auf der anderen Straßenseite ein Sprinter ins Auto gefahren. Schaden zum Glück nicht sehr hoch. Mein Auto stand im eingeschränkten Halteverbot (Parkverbot) an der rechten Straßenseite, quasi habe ich verbotswidrig in 2. Reihe dicht an der Bordsteinkante im Gewerbegebiet geparkt (nicht nur ich alleine). Von der Versicherung habe ich schon den Scheck bekommen, nur wollen die mir 25% Mitschuld abhaften. Mit Anwaltshotline habe ich auch schon gesprochen. Nur ich möchte ich mir den ganzen Krempel mit Schriftverkehr ersparen, wenn eine eventuelle Klage gegen die Verischerung keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Habe bei Google mit meinen Umständen nichts passendes gefunden, könnt ihr mir genaueres vielleicht Vergleichsfälle mitteilen? Bin herzlich dankbar für Antworten.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

@azrazr
Dein ungebändigter Hass auf Richter ist unerträglich. Nur weil du nicht einsiehst, warum dir EIN Richter ein 50/50-Urteil aufgebrummt hat, sind sie für dich allesamt faule Säcke. Halt dich mal zurück!
Die Parkverbote gibt es ja nicht umsonst, weil man damit eben andere unnötig behindert. Gerade beim rückwärts Ausparken sind das erschwerte Bedingungen. Gibt natürlich keinen Freibrief für den Ausparkenden, er muss trotzdem alles dafür tun, dass es zu keinem Unfall kommt. Im konkreten Fall hat ja die Versicherung (!) (nicht der Richter) ein Verschulden ihres Versicherungsnehmers eingesehen und eine Haftung von 75% akzeptiert. Wenn der Schaden schon nicht sehr hoch war, wird es wahrscheinlich mehr kosten (u.a. Zeit, Nerven), die 25% wieder zu bekommen als diese 25% wert sind. Die 25% zieht die Versicherung anscheinden auch nur deshalb ab, weil der TE nicht regelkonform gestanden ist.

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Zitat:

@azrazr schrieb am 7. April 2017 um 11:26:45 Uhr:



Zitat:

Die Parkverbote gibt es ja nicht umsonst,

Richtig. Und sie kosten irgend etwas zwischen 5 und 35 EUR. Die Parkverbote, die es nicht umsonst gibt, müssten mit Führerscheinentzug beim ersten Fall belohnt werden, nicht mit Kinkerlitzchen.

Klarstellung: "umsonst" nicht i.S.v. "kostenlos", sondern es gibt einen Grund für die Tatsache, dass es an diesen Orten verboten ist zu parken.

Und die 5-35€ sind nur eine Ordnungswidrigkeit. Alkoholfahrten bis unter 0,5%o sind auch keine OWi. Wenn jedoch ein (unverschuldeter) Unfall passiert, kostet es über 0,3%o aber trotzdem (wenn die Zahlen so noch stimmen).

Zitat:

Dennoch: ob ein Auto falsch Parkt, oder da steht, weil es eine Panne hat, oder da steht, weil die Verkehrslage dies erfordert: ein Dritter hat schlicht und einfach nicht dagegen zu fahren. Punkt

Da stimme ich dir voll zu. Trotzdem haftet der Falschparker mit, falls doch jemand es übersieht oder z.B. aufgrund des Halteverbots nicht damit gerechnet hat, dass da einer steht wie im Fall des TE.

Zitat:

@azrazr schrieb am 7. April 2017 um 11:26:45 Uhr:



Zitat:

Wenn der Schaden schon nicht sehr hoch war, wird es wahrscheinlich mehr kosten (u.a. Zeit, Nerven), die 25% wieder zu bekommen als diese 25% wert sind.

Und genau dies ist die nächste Stufe des Zynismus (nicht Dir unterstellt - was Du schreibst ist leider der Standard in vielen Fällen)

Immerhin HAT der TE ja einen Fehler gemacht. Warum soll er nicht dafür Geradestehen?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. April 2017 um 12:11:11 Uhr:


(...)
Immerhin HAT der TE ja einen Fehler gemacht. Warum soll er nicht dafür Geradestehen?

SOLL er doch: 5 EUR - von mir aus auch 35 EUR - die übliche OWI.

Bei Alkohol spielt noch eine andere Sache eine Rolle: unsere nationale Alkoholfreundlichkeit, die wir maximal ausreizen. International ist nix mit 0,3 %o.

Fakt ist folgendes - ein unfreiwilliger Selbstversuch. Ich habe "früher" gerne Slicks gespielt. Und ich habe oft Pizza bestellt. Und weil der Pizzamensch mich für so einen guten Kunden hielt, hat er mir mal eine Flasche Wein mitgebracht (sonst hatte ich nur Pizza - von Pizza habe ich allerdings keine Effekte festgestellt). Zu meiner Pizza habe ich ein halbes Glas Wein getrunken (ich schätze, es waren 0,1 l). Plötzlich ließen meine Rundenzeiten dramatisch nach. Ich fuhr nach bestem Wissen und Gewissen nach wie vor Ideallinie, aber irgendwie war ich eine halbe Sekunde pro Runde langsamer. Ich habe die Ursache im Wein vermutet. Ich habe mich - mit Wecker - für GENAU eine Stunde hingelegt, bin dann SOFORT zum Spiel und habe die gleiche Bahn weitergespielt. Und siehe da - die Rundenzeiten waren wieder "normal". Fazit: Alkohol wirkt schon in der geringsten Menge NEGATIV. 0,3%o "zuzulassen", sind nichts anderes als politische Kriminalität - Mitverantwortung an Mord (wer sich angetrunken ans Steuer setzt, ist für mich ebenso ein Mörder, wie der, der jemanden mit Absicht überm Haufen fährt).

Für Alkohol MUSS man also geradestehen - und Alkoholunfälle passieren in voller Fahrt, und nicht, nachdem das Auto abgestellt wurde.

Ein abgestelltes Auto kann viel: nötigen, behindern, Zeit kosten - dafür muss der Fahrer geradestehen. Aber es kann keinen Unfall mit einem rückwärts fahrenden Auto verursachen.

Im übrigen hatte ich die Tage einen Unfall und einen Beinaheunfall. In beiden Fällen stand ich mitten im Weg, und jemand ist rückwärts in mich gefahren. Der Zweite hat rechtzeitig gehalten, weil meine Beifahrerin eingegriffen hat, und gehupt hat. Ich habe dort nicht geparkt - ich habe dort gestanden, weil ich sah, dass vorne ein Depp ist, und ich wollte mich aus seinem Wirkungskreis heraushalten (was ja nur mäßig gelungen ist).

Ich hätte natürlich auch ein Asi sein können, und hätte aus eigenem Antrieb dort tatsächlich parken können. Im ersten Fall hätte ich Ärger mit der Polizei gehabt, weil ich eine Straße blockiert hätte, im zweiten Fall wäre das glatt möglich gewesen - es war auf dem weitläufigen Gelände einer Tankstelle, wo keine LKW fuhren (die hatten gesonderte Zapfsäulen), also jedes PKW (auch mit Anhänger) wäre locker um mich herumgekommen.

Und was nun: ich existiere - und stehe. Ob ich im Auto sitze, oder nicht - macht das einen Unterschied?
Wenn ich das Auto verlasse, hafte ich zu 25%, wenn nicht, dann hafte ich nicht? Auf welcher Basis entscheidet der Rückwärtsfahrer, dass er in mich reinknallt - auf Basis meiner Anwesenheit im Auto?

Es ist schlicht Hirnriss, einem stehenden Fahrzeug eine Mitschuld am Unfall zu unterstellen. Vor allem, wenn ich dort stehenbleibe, und warte, was der Depp vorne veranstaltet, dann haftet der zu 100% (hoffentlich), und wenn ich dort parke, dann haftet der zu 75%? Kannst Du hierzu eine Rechtsgrundlage zitieren?

Ich bin absolut der Meinung, dass falsches Parken eine ganz übles Verkehrsvergehen ist. Ich bin auch der Meinung, dass solches Parken auch sehr scharf geahndet wird - aber nicht in Form der Mithaftung bei Unfällen. Wie ich schon schrieb, halte ich das für idiotisch.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 7. April 2017 um 12:01:13 Uhr:


Die Fläche die das Auto vom TE belegt hat dürfte es aber nicht belegen, es hätte da überhaupt nicht stehen dürfen. Warum du jetzt mit vorwärts oder rückwärts kommst kann ich nicht nachvollziehen. Vllt. geht es ja in Euren Urteilen darum die ihr hier gerade begutachtet.

Ach so, ja, wir reden von den verlinkten Urteilen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. April 2017 um 11:55:59 Uhr:


Der eine hat geparkt, der andere auf der linken Seite gehalten und den Rückwärtsgang eingelegt. Er wollte rückwärts in sein Grundstück auf der rechten Seite einparken.

Ok, da hab ich jetzt auch Fragezeichen in den Augen.

Muß man wahrscheinlich gesehen haben (bestimmt comedyreif).

Gruß Metalhead

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nee, comedyreif ist das nicht. Das ist gelebte Praxis gerade in Wohngebieten, dass man rückwärts in sein Grundstück einparkt. Der Einparkende hat halt im Fall des ersten Urteils nur nicht mit der Dummheit des Unfallfahrers gerechnet, sich aber dennoch falsch verhalten. Anbei noch ein Versuch von mir, eine Skizze zu zeichnen, so wie ich die Situation verstanden habe. Das war es dann aber auch zum Thema in/gegen die Fahrtrichtung halten meinerseits.

Linkshalten

Klasse, danke für die Antworten!

Habe heute nochmals mit der Versicherung am Telefon gesprochen und ungefähres Wortlaut war, hätte ich gesssen oder nebengestanden wäre volle Haftung bei Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsunternehmen. Da ich aber nicht anwesend war und das Auto nicht hätte stehen dürfen und geparkt war die 25% Mithaftung. Die Rechtssprechung soll eindeutig besagen dass eine Mithaftung wegen des vorbotwidrig abgestellten Fahrzeuges besteht (nur wo finde ich diese eindeutige Rechtssprechung?). Habe das Gefühl aufgrund der bis jetzt fehlenden Anwaltsvertretung nicht wirklich Ernst genommen zu werden. Schaden ist nur eine kleine Delle und kleine Abschürfungen am Radhaus, aber doch ein Schaden von gut 1500€ mit Märchensteuer.

@FX97
Die Links zur zusammengefassten Rechtsprechung wurden doch schon auf der ersten Seite gepostet?
Du hälst 1800€ für einen nur kleinen Schaden? Ich weiß nicht. Mir ist einer mal einer bei seinem Spurwechsel bei 80km/h recht heftig in die Seite gedonnert und hat mir schon 1000€ gekostet. Da der andere zu fünft und ich allein ohne Zeugen war, war es aussichtslos, da was zu holen und hab seitdem eine Dashcam. Das hat mir schon geschmerzt, obwohl ich das locker wegstecken könnte.
Meine Meinung zu deiner Aussicht hast du vielleicht schon gelesen, andere sind anderer Meinung. Das musst du nun selbst entscheiden, ob du Widerspruch ggf. mit Anwalt einlegst.

@Bahnfrei
Wenn es so gelaufen ist wie deine Skizze das darstellt, ist das in meinen Augen sehr wohl Comedyreif.
Wäre er kurz vor dem Parkenden nach links gefahren, wäre das Heck gleich vor der Einfahrt gestanden, es hätte kein Missverständnis gegeben. So muß er jetzt aufpassen daß er beim linkseinschlagen nicht irgendwo gegenfährt.

Gruß Metalhead

Deinen Schaden kriegst Du auf jeden Fall repariert - nur eben nicht beim Markenhändler. Wenn Du einen kleinen Urlaub in Ungarn oder Rumänien machst, ist die Schadenssumme sicher unter 300 EUR.

Ärgerlich ist, dass diese 25% auf Deine Versicherung gerechnet werden, weil Du 25% des gegnerischen Schadens zu entrichten hättest. Entweder DU hast Rabattschutz (dann darfst DU die Versicherung aber nie wieder wechseln), oder Du hast eine Billigversicherung (Allsecur, Huk24), dann wird's richtig teuer... Hier ist der Hund begraben.

Und die Unrechtsprechung sagt tatsächlich 25%. So, wie es aussieht, hast Du Null Chancen, besser wegzukommen, als die ganzen Opfer der Unrechtsurteile vorher. Da wird sich kein Richter hinsetzen, und die korrekte Urteilsbegründung finden, nach der Du nicht mithaftest - der würde mit so einer Aktion im Golfclub endgültig versch...

Du könntest es natürlich mit Kindesmißbrauch probieren, ob Eltern auch 25% verantwortlich sind, wenn ein Auto im Rückwärtsgang gegen ein Kind fährt, sofern die Eltern weit weg sind. Aber das hat auch keinen Aussicht auf Erfolg. Kindesmißbrauch ist nämlich auch ein Monopol der Verkehrsrichter (auch nachts auf einsamen Landstraßen: die Kinder sind für die überall - aber nicht für Dich).

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. April 2017 um 15:04:19 Uhr:


@FX97
Die Links zur zusammengefassten Rechtsprechung wurden doch schon auf der ersten Seite gepostet?
Du hälst 1800€ für einen nur kleinen Schaden? Ich weiß nicht. Mir ist einer mal einer bei seinem Spurwechsel bei 80km/h recht heftig in die Seite gedonnert und hat mir schon 1000€ gekostet. Da der andere zu fünft und ich allein ohne Zeugen war, war es aussichtslos, da was zu holen und hab seitdem eine Dashcam. Das hat mir schon geschmerzt, obwohl ich das locker wegstecken könnte.
Meine Meinung zu deiner Aussicht hast du vielleicht schon gelesen, andere sind anderer Meinung. Das musst du nun selbst entscheiden, ob du Widerspruch ggf. mit Anwalt einlegst.

"Klein" ist relativ. Der Sohn des Managers einer Autovermietung hat einen Mercedes gegen eine Verkehrsinsel gesetzt. Er ist mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren (er war bekannt dafür), der Wagen ist in den Drift gekommen, ist seitlich gegen eine Verkehrsinsel geprallt und äußerlich hatte der Wagen keinen Extremschaden.

De facto war aber das gesamte Fahrzeug hinüber - weil verzogen.

DAS ist ein Schaden.

1800 kommen schon für eine zerkratzte Stoßstange eines ABM-Fahrzeuges zusammen. Wer seine Stoßstange selbst verkratzt, lässt so etwas nie und nimmer reparieren (er poliert höchstens selbst mal drüber).

Hast Du deine Tabletten wieder nicht genommen?

Der Typ ist ja einfach nur geil.

Mein Auto kann ich auch auf den Philippinen billig reparieren lassen, da kostet es vielleicht sogar nur 50 Euro. Wie ich da hinkomme und was das kostet? Völlig egal, aber da ist voll billig. Ich schwör.

Begrabene Hunde bei Versicherung entdeckt. Der "Postillion" würde sich freuen. So einen Quatsch habe ich ja noch nie gehört, geschweige denn gelesen.

Das absolut Schärfste ist aber der Kindesmißbrauch, auf das Verkehrsrichter ein Monopol haben...

Junge, junge, weißt Du überhaupt, was Du da alles schreibst?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 7. April 2017 um 15:18:41 Uhr:


Der Typ ist ja einfach nur geil.

Mein Auto kann ich auch auf den Philippinen billig reparieren lassen, da kostet es vielleicht sogar nur 50 Euro. Wie ich da hinkomme und was das kostet? Völlig egal, aber da ist voll billig. Ich schwör.

Begrabene Hunde bei Versicherung entdeckt. Der "Postillion" würde sich freuen. So einen Quatsch habe ich ja noch nie gehört, geschweige denn gelesen.

Das absolut Schärfste ist aber der Kindesmißbrauch, auf das Verkehrsrichter ein Monopol haben...

Junge, junge, weißt Du überhaupt, was Du da alles schreibst?

Hast Du nichts besseres zu tun, als anderer Leute Beiträge zu analysieren?

Ungarn ist übrigens nicht weit. Merkels Gäste kommen von dort gerne zu Fuß (und nicht ab Philippinen). Aus Bayern sind es mal gerade ~350 km. Und ja, es lohnt sich. Größere Dinge lasse ich grundsätzlich dort machen. Im übrigen blühen dort die Zahnarztpraxen, weil die Touristen aus Deutschland dort gerne ihre Zähne machen lassen. Insofern stimmt nur eine Sache: DEIN Post ist genau das, was Du mir unterstellst 😁

Wenn ich eine umfassende Karosseriearbeit hätte, würde ich nach Rumänien fahren. Dort lassen sich für ~1000-2000 km Fahrt Arbeiten von 20.000 EUR (z.B. rostiger, verschlissener Oldtimer) im kleinen, vierstelligen Bereich machen. Sogar den Trabant lohnt es sich dort wiederherstellen zu lassen, selbst, wenn man einen Wrack erwirbt. Man muss halt wissen, wofür man sein Geld ausgibt. Klugscheißer wie die, die meinen, dass andere nicht wissen, wovon sie schreiben, helfen dabei sicher nicht 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. April 2017 um 15:13:31 Uhr:


Hast Du deine Tabletten wieder nicht genommen?

Frag das doch lieber die "25%-fürs-Parken" und die "50/50-egal-was-sonst-passiert"-Richter.

Ich sags ja: Junge, Junge...

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