Klasse, danke für die Antworten!
Habe heute nochmals mit der Versicherung am Telefon gesprochen und ungefähres Wortlaut war, hätte ich gesssen oder nebengestanden wäre volle Haftung bei Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsunternehmen. Da ich aber nicht anwesend war und das Auto nicht hätte stehen dürfen und geparkt war die 25% Mithaftung. Die Rechtssprechung soll eindeutig besagen dass eine Mithaftung wegen des vorbotwidrig abgestellten Fahrzeuges besteht (nur wo finde ich diese eindeutige Rechtssprechung?). Habe das Gefühl aufgrund der bis jetzt fehlenden Anwaltsvertretung nicht wirklich Ernst genommen zu werden. Schaden ist nur eine kleine Delle und kleine Abschürfungen am Radhaus, aber doch ein Schaden von gut 1500€ mit Märchensteuer.