Unfall beim rückwärts ausparken, ich stand in 2.Reihe im Parkverbot - Mitschuld?
Hi zusammen,
mir ist vor kurzer Zeit einer beim rückwarts ausparken auf der anderen Straßenseite ein Sprinter ins Auto gefahren. Schaden zum Glück nicht sehr hoch. Mein Auto stand im eingeschränkten Halteverbot (Parkverbot) an der rechten Straßenseite, quasi habe ich verbotswidrig in 2. Reihe dicht an der Bordsteinkante im Gewerbegebiet geparkt (nicht nur ich alleine). Von der Versicherung habe ich schon den Scheck bekommen, nur wollen die mir 25% Mitschuld abhaften. Mit Anwaltshotline habe ich auch schon gesprochen. Nur ich möchte ich mir den ganzen Krempel mit Schriftverkehr ersparen, wenn eine eventuelle Klage gegen die Verischerung keine Aussicht auf Erfolg hätte.
Habe bei Google mit meinen Umständen nichts passendes gefunden, könnt ihr mir genaueres vielleicht Vergleichsfälle mitteilen? Bin herzlich dankbar für Antworten.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
@azrazr
Dein ungebändigter Hass auf Richter ist unerträglich. Nur weil du nicht einsiehst, warum dir EIN Richter ein 50/50-Urteil aufgebrummt hat, sind sie für dich allesamt faule Säcke. Halt dich mal zurück!
Die Parkverbote gibt es ja nicht umsonst, weil man damit eben andere unnötig behindert. Gerade beim rückwärts Ausparken sind das erschwerte Bedingungen. Gibt natürlich keinen Freibrief für den Ausparkenden, er muss trotzdem alles dafür tun, dass es zu keinem Unfall kommt. Im konkreten Fall hat ja die Versicherung (!) (nicht der Richter) ein Verschulden ihres Versicherungsnehmers eingesehen und eine Haftung von 75% akzeptiert. Wenn der Schaden schon nicht sehr hoch war, wird es wahrscheinlich mehr kosten (u.a. Zeit, Nerven), die 25% wieder zu bekommen als diese 25% wert sind. Die 25% zieht die Versicherung anscheinden auch nur deshalb ab, weil der TE nicht regelkonform gestanden ist.
51 Antworten
Hi,
die Mithaftrung aus der Betriebsgefahr dürfte hier keine Rolle spielen.
Regelmäßig werden bei Parkschäden mit stehenden Fahrzeugen ja bekanntlich die gesamten Reparaturkosten ersetzt und nicht um 20 oder 25% reduziert, nur weil es dieses Fahrzeug überhaupt gibt.
Die Versicherung versucht hier, auf das falsche Parken abzuheben.
Hier denke ich hat der TE gute Chancen, den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen, weil man ein Auto, nur weil es falsch geparkt ist, nicht einfach beschädigen darf.
Die Versicherung ist KEIN Gericht.
Wie gesagt, sie versucht es halt.
Nun ab zum Anwalt und volle Schadenssumme einfordern.
Das Richter-Bashing kann man sich hier zum aktuellen Zeitpunkt noch sparen.
HC
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 7. April 2017 um 10:52:55 Uhr:
Hier denke ich hat der TE gute Chancen, den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen, weil man ein Auto, nur weil es falsch geparkt ist, nicht einfach beschädigen darf.
Hast die verlinkten Urteile gelesen?
Zitat:
Die Versicherung ist KEIN Gericht.
Wie gesagt, sie versucht es halt.
Das steht zweifelsfrei fest.
Ich würde das auch nicht so einfach hinnehmen (ohne RSV mußt dir das halt überlegen).
Zitat:
Das Richter-Bashing kann man sich hier zum aktuellen Zeitpunkt noch sparen.
Irgendwer hat die Schwachsinnsurteile ja gefällt (vermutlich Richter 😉).
Gruß Metalhead
....komisch, wenn die Gemeinde im Winter nicht ordentlich gestreut hat versuchen immer alle ihre eventuellen Unfallschäden im Falle des Abfluges abzuwälzen und berufen sich auf die Streupflicht.
Die STVO einzuhalten ist natürlich keine Plicht, also kommt auch keine Mithaftung in Frage.
Wie sich das Blatt doch wenden kann.
Im Prinzip liest man hier eh nur persönliche Meinung ohne juristische Fundierung.
Und die Meinungen bildet man in der Regel in Folge von Sympathien bzw. Antipathien.
Und ja, Richter sind alle total faul, eine gute Sportfreundin von mir ist oft zu faul zu Sport zu kommen,weil sie sich lieber den ganzen Abend auf Arbeit vergnügt.
Hi,
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. April 2017 um 10:59:25 Uhr:
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 7. April 2017 um 10:52:55 Uhr:
Hier denke ich hat der TE gute Chancen, den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen, weil man ein Auto, nur weil es falsch geparkt ist, nicht einfach beschädigen darf.
Hast die verlinkten Urteile gelesen?
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. April 2017 um 10:59:25 Uhr:
Zitat:
Die Versicherung ist KEIN Gericht.
Wie gesagt, sie versucht es halt.
Das steht zweifelsfrei fest.
Ich würde das auch nicht so einfach hinnehmen (ohne RSV mußt dir das halt überlegen).
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. April 2017 um 10:59:25 Uhr:
Zitat:
Das Richter-Bashing kann man sich hier zum aktuellen Zeitpunkt noch sparen.
Irgendwer hat die Schwachsinnsurteile ja gefällt (vermutlich Richter 😉).Gruß Metalhead
Wie aussagekräftig sind ein paar verlinkte Urteile, von denen wir zudem nicht wissen ob sie nächstinstanzlich aufgehoben worden sind, im Vergleich zu der Masse an Parkschäden, die zu 100% reguliert werden?
Beim hier diskutierten Fall gibt es aktuell lediglich einen Vorschlag der gegnerischen Versicherung.
Mehr ist nicht passiert.
Diesen Vorschlag muss man nicht akzeptieren.
Man könnte auch einfach die Versicherung anrufen und mit dem Sachbearbeiter darüber sprechen. Möglicherweise kann man sich eine Klage sparen und der Sachbearbeiter gibt die 100% frei.
Versuch macht kluch...
HC
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Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 7. April 2017 um 10:07:02 Uhr:
@azrazr
Dein ungebändigter Hass auf Richter ist unerträglich. Nur weil du nicht einsiehst, warum dir EIN Richter ein 50/50-Urteil aufgebrummt hat, sind sie für dich allesamt faule Säcke. Halt dich mal zurück!
Ich hasse keine Richter. Ich stelle nur fest, dass Verkehrsrichter ähnlichen Unsinn verzapfen, wie Meiner, und ich kenne auch den Grund: sie phantasieren an den Tatsachen (Gutachtern, Zeugen und Aussagen der Unfallgegnern) vorbei.
Zitat:
Die Parkverbote gibt es ja nicht umsonst,
Richtig. Und sie kosten irgend etwas zwischen 5 und 35 EUR. Die Parkverbote, die es nicht umsonst gibt, müssten mit Führerscheinentzug beim ersten Fall belohnt werden, nicht mit Kinkerlitzchen.
Dennoch: ob ein Auto falsch Parkt, oder da steht, weil es eine Panne hat, oder da steht, weil die Verkehrslage dies erfordert: ein Dritter hat schlicht und einfach nicht dagegen zu fahren. Punkt
Ausnahme: es gibt einen Notstand (Rettungsdienst, Feuerwehr - da bin ich für Rammböcke an den Fahrzeugen), die sollten natürlich auch korrekt parkende Fahrzeuge wegrammen, wenn es um Menschenleben geht. Das bisschen Materialschaden kann der Staat (oder die Versicherung des Menschen in Not) ja bezahlen - so viel sollte uns ein Menschenleben wert sein.
Zitat:
Gerade beim rückwärts Ausparken sind das erschwerte Bedingungen.
Kamera kostet bei eBay 20 EUR.
Zitat:
Gibt natürlich keinen Freibrief für den Ausparkenden, er muss trotzdem alles dafür tun, dass es zu keinem Unfall kommt. Im konkreten Fall hat ja die Versicherung (!) (nicht der Richter) [verschoben:] Die 25% zieht die Versicherung anscheinden auch nur deshalb ab, weil der TE nicht regelkonform gestanden ist.
Auf Grund von Gerichtsurteilen.
Zitat:
Wenn der Schaden schon nicht sehr hoch war, wird es wahrscheinlich mehr kosten (u.a. Zeit, Nerven), die 25% wieder zu bekommen als diese 25% wert sind.
Und genau dies ist die nächste Stufe des Zynismus (nicht Dir unterstellt - was Du schreibst ist leider der Standard in vielen Fällen)
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. April 2017 um 11:09:55 Uhr:
....komisch, wenn die Gemeinde im Winter nicht ordentlich gestreut hat versuchen immer alle ihre eventuellen Unfallschäden im Falle des Abfluges abzuwälzen und berufen sich auf die Streupflicht.
Um mal deine Analogie auf den Unfall mit dem gegen die Fahrtrichtung geparkten Fahrzeug umzubiegen:
Du verklagst die Gemeinde wegen nichtbeachtung der Streupflicht, dein Unfall ereignete sich aber bei +5°C bei trockener Straße.
Kommt auf's gleiche raus.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. April 2017 um 10:18:32 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 7. April 2017 um 10:07:02 Uhr:
Die Parkverbote gibt es ja nicht umsonst, weil man damit eben andere unnötig behindert.
Schon, aber daß die "gegen die Fahrtrichtung parker" bei Unfällen mit stehenden Fahrzeugen (nicht etwa bei Unfällen wenn dieser in den fließendne Verkehr einfährt) eine Mitschuld bekommen ist völlig absurd.
Das ändert absolut gar nix am Unfallgeschehen.Gruß Metalhead
Da ist das Problem, dass wir immer nur die Überschriften und Kurzfassungen lesen. So gesehen hätte ich es auch absurd gefunden.
Wenn ich aber das Urteil zum ersten Fall im PDF vom ADAC komplett durchlese (und damit den ganzen Hergang nachvollziehen kann), komme ich allerdings auch zum Schluss, dass der regelwidrig auf der linken Seite Haltende zumindest mithaften muss. Denn die Fahrbahn war zu schmal dafür, dass rechts jemand parkt, der Haltende auf der linken Seite steht und der (eindeutig Schuldige) Unfallverursacher zwischen beiden durchfährt. Das unvorhersehbare Halten auf der linken Straßenseite hat den Unfallverursacher "irritiert" (O-ton). Wenn der Haltende stattdessen von der anderen (richtigen) Seite gekommen wäre, wäre die Verkehrslage für den Unfallverursacher klar gewesen. Damit haftet nun der regelwidrig parkende eben laut OLG mit. Erstinstanzlich haftete er zu 0% (soviel zum Thema alle Richter sind faul und vergeben grundsätzlich 50/50...)
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 7. April 2017 um 11:21:33 Uhr:
Wie aussagekräftig sind ein paar verlinkte Urteile, von denen wir zudem nicht wissen ob sie nächstinstanzlich aufgehoben worden sind, im Vergleich zu der Masse an Parkschäden, die zu 100% reguliert werden?
Der normale Mensch würde wohl auch nicht auf die Idee kommen hier dem parkenden Fahrzeug etwas anhängen zu wollen (zu dieser Gattung zähle ich mich auch).
Zitat:
Beim hier diskutierten Fall gibt es aktuell lediglich einen Vorschlag der gegnerischen Versicherung.
Mehr ist nicht passiert.
Richtig, ich wundere mich nur über die verlinkten Urteile.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. April 2017 um 11:09:55 Uhr:
....komisch, wenn die Gemeinde im Winter nicht ordentlich gestreut hat versuchen immer alle ihre eventuellen Unfallschäden im Falle des Abfluges abzuwälzen und berufen sich auf die Streupflicht.
Die STVO einzuhalten ist natürlich keine Plicht, also kommt auch keine Mithaftung in Frage.Wie sich das Blatt doch wenden kann.
Ja - vollkommen idiotisch. Schnee sollte geräumt werden, damit die Fahrbahnen nicht zu Eisflächen werden, aber das Streuen sollten wir zu 100% einstellen - meine Meinung. Das Streuen zerstört die Autos, die Straßen, die Umwelt und kostet irre viel Geld. Ergebnis? Die PISA-Versager machen trotzdem ihre Unfälle - und die, die Verantwortung kennen, sind die dummen Zahler.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. April 2017 um 11:27:19 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. April 2017 um 11:09:55 Uhr:
....komisch, wenn die Gemeinde im Winter nicht ordentlich gestreut hat versuchen immer alle ihre eventuellen Unfallschäden im Falle des Abfluges abzuwälzen und berufen sich auf die Streupflicht.
Um mal deine Analogie auf den Unfall mit dem gegen die Fahrtrichtung geparkten Fahrzeug umzubiegen:
Du verklagst die Gemeinde wegen nichtbeachtung der Streupflicht, dein Unfall ereignete sich aber bei +5°C bei trockener Straße.
Kommt auf's gleiche raus.Gruß Metalhead
Die Temperatur ist absolut Wurst in meinem Post, es ging mir lediglich um die Einhaltung von bestimmten Pflichten bzw. Vorschriften und die Folgen bei Nichteinhaltung.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 7. April 2017 um 11:29:14 Uhr:
Da ist das Problem, dass wir immer nur die Überschriften und Kurzfassungen lesen.
Das muß man dem ADAC ankreiden wenn da wichtige Fakten fehlen.
Zitat:
Wenn ich aber das Urteil zum ersten Fall im PDF vom ADAC komplett durchlese (und damit den ganzen Hergang nachvollziehen kann), komme ich allerdings auch zum Schluss, dass der regelwidrig auf der linken Seite Haltende zumindest mithaften muss. Denn die Fahrbahn war zu schmal dafür, dass rechts jemand parkt, der Haltende auf der linken Seite steht und der (eindeutig Schuldige) Unfallverursacher zwischen beiden durchfährt.
Dann wird zumindest ein Halbschuh draus. 😉
Zitat:
Das unvorhersehbare Halten auf der linken Straßenseite hat den Unfallverursacher "irritiert" (O-ton). Wenn der Haltende stattdessen von der anderen (richtigen) Seite gekommen wäre, wäre die Verkehrslage für den Unfallverursacher klar gewesen.
Mit der Begründung müsste man den zumindest in die MPU schicken, denn wenn eine Verkehrslage unklar ist, benutzt man im Zweifelsfall das mittlere/linke Pedal anstatt des Rechten.
Es haben zwei gegenüber geparkt und nicht genug Platz gelassen. Wenn beide richtig herum gestanden hätten wäre nix anderes passiert.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. April 2017 um 11:35:04 Uhr:
Die Temperatur ist absolut Wurst in meinem Post, es ging mir lediglich um die Einhaltung von bestimmten Pflichten bzw. Vorschriften und die Folgen bei Nichteinhaltung.
Nein, du sagst daß Gemeinden verklagt würden wegen Streupflicht und daraus resultierender Urteile.
Macht aber nur Sinn wenn die vernachlässigte Streupflicht, und das daraus resultierende Glatteis, Ursache für einen Unfall waren. Liegt keine Glätte vor, ist die vernachlässigte Streupflicht auch nicht ursächlich für den Unfall.
Genauso beim Parken. Das Auto belegt 5x2m Fläche, egal ob es vorwärts oder rückwärts parkt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 7. April 2017 um 11:21:33 Uhr:
Wie aussagekräftig sind ein paar verlinkte Urteile, von denen wir zudem nicht wissen ob sie nächstinstanzlich aufgehoben worden sind, im Vergleich zu der Masse an Parkschäden, die zu 100% reguliert werden?
Das sind letztinstanzliche Urteile. Und bei der Masse an Parkschäden handelt es sich um Fahrzeuge, die regelKONFORM standen. Da gibt es halt nix zu diskutieren. Gut, manche probieren es vielleicht trotzdem.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. April 2017 um 11:36:27 Uhr:
Das muß man dem ADAC ankreiden wenn da wichtige Fakten fehlen.
Das sind Schlagzeilen, die überall so stehen. Bei Urteilen kommt es halt IMMER auf den konkreten Sachverhalt an, das geht nicht in einen Einzeiler.
Zitat:
Mit der Begründung müsste man den zumindest in die MPU schicken, denn wenn eine Verkehrslage unklar ist, benutzt man im Zweifelsfall das mittlere/linke Pedal anstatt des Rechten.
Es haben zwei gegenüber geparkt und nicht genug Platz gelassen. Wenn beide richtig herum gestanden hätten wäre nix anderes passiert.
Das ist nicht richtig. Der eine hat geparkt, der andere auf der linken Seite gehalten und den Rückwärtsgang eingelegt. Er wollte rückwärts in sein Grundstück auf der rechten Seite einparken. Das hat der Unfallverursacher so nicht erkannt. [Folgend jetzt meine Interpretation:] Wäre er von der anderen Seite, also vorwärtsfahrend, gekommen, hätte das dazu geführt, dass der Unfallverursacher das rechtzeitig gesehen und damit gewartet hätte. So aber schert der vordere nach links aus und legt den Rückwärtsgang ein und der Unfallverursacher kommt dahinter zum Stehen bzw. versucht durch die zu kleine Lücke zu fahren.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. April 2017 um 11:45:44 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. April 2017 um 11:35:04 Uhr:
Die Temperatur ist absolut Wurst in meinem Post, es ging mir lediglich um die Einhaltung von bestimmten Pflichten bzw. Vorschriften und die Folgen bei Nichteinhaltung.
Nein, du sagst daß Gemeinden verklagt würden wegen Streupflicht und daraus resultierender Urteile.
Macht aber nur Sinn wenn die vernachlässigte Streupflicht, und das daraus resultierende Glatteis, Ursache für einen Unfall waren. Liegt keine Glätte vor, ist die vernachlässigte Streupflicht auch nicht ursächlich für den Unfall.Genauso beim Parken. Das Auto belegt 5x2m Fläche, egal ob es vorwärts oder rückwärts parkt.
Gruß Metalhead
Die Fläche die das Auto vom TE belegt hat dürfte es aber nicht belegen, es hätte da überhaupt nicht stehen dürfen. Warum du jetzt mit vorwärts oder rückwärts kommst kann ich nicht nachvollziehen. Vllt. geht es ja in Euren Urteilen darum die ihr hier gerade begutachtet.