Unfall beim Einparken. Soll ich einen Anwalt aufsuchen?

Guten Abend Forenmitglieder.

Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Bin ungefähr 2-3 Wagenlängen rückwärtsgefahren, weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf. Das haben die Polizisten auch so gesagt. Aber dennoch bekomme ich die Schuld.

Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.

Hat jemand Tipps für mich?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 13. Dezember 2018 um 23:03:47 Uhr:


Guten Abend Forenmitglieder.

Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Unzwar bin ich rückwärtsgefahren ungefähr 2-3 Wagen weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf.

Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampfel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.

Hat jemand Tipps für mich?

Nur einen Tipp: geh zum Anwalt. Das ist eine ungünstige Konstellation, die zu dem Unfall geführt hat. Die Dame hätte nicht so flott wenden dürfen, aber du hattest beim Rückwärtsfahren eben auch erhöhte Sorgfaltspflichten. Dazu noch unterschiedliche Zeugenaussagen. Hier wirst du bald unzählige Tipps und Belehrungen erhalten, aber dieses Forum kann die Sache letztlich nicht entscheiden u d noch nicht einmal eine grobe Prognose geben, wie das Ding ausgeht.

Grüße vom Ostelch

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Alles klar. Gebe Bescheid wenn sich was tut.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 14. Dezember 2018 um 08:42:56 Uhr:


Was wird heute eigentlich noch in den Fahrschulen beigebracht??

Den Anwalt würde ich mir sparen, da du den Unfall verursacht hast.

Der war gut! Daumen hoch!

"Natürlich darf man überall wenden. "

Also auch auf der Autobahn...

Hast recht, in Fahrschulen wird offenbar heutzutahe und auch früher schon nix mehr vermittelt.Mir wurde damals gelerntdas Wenden auf BAB und bei durchgezogener Linie sei verboten!

Fake News!! Danke dir für die Richtigstellung, 🙂

War klar, dass wieder so ein Blödsinn kommt. Naja, gehe ich nicht weiter drauf ein.

Mal ein kurzes Feedback. Die Unfallgegnerin hat eine falsche Straße genannt und auch eine Falschangabe bezüglich der Versicherung gemacht.

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Danke. Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden!

So seitdem 10. Februar wurde der Gerichtstermin 4 mal verschoben. 4 mal von der Unfallgegnerin.

Den 1er habe ich für einen guten Kurs verkauft. Gleichzeitig kam eine Strafe von 180 Euro. Der Anwalt hat Akteneinsicht beantragt, da im Bußgeldbescheid nur Paragraphen zugefügt worden sind, die mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rasen etc zu tun haben. Am Telefon bekam ich die Antwort, ich sei wohl mit 60-70 Sachen Rückwärts gefahren.

Wusste gar nicht, dass ich den V10 vom M5 E60 im 1er hatte.

60-70 Rückwärts, Geil, das möchte ich auch mal schaffen, wie viele Rückwärtsgänge hatte dein Wagen 😁

und das deine Gegnerin 4 mal den Termin platzen lässt, würde mir an deiner Stelle Hoffnung machen.
Bitte weiter auf dem Laufenden halten.

Ich glaube so 4 Automatisierte Rückwärtsgänge hat der bestimmt gehabt.

Warum sollte mir das Hoffnungen machen? Gibt es für solche Fälle ne Verjährungsfrist?

ne aber dann wird bei ihr ja was faul sein, sonst hätte sie ja schon den 1. Termin wargenommen

Sich immer eine neue Strategie ausdenken zu müssen, dauert nunmal.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 14. Dezember 2018 um 08:42:56 Uhr:


Was wird heute eigentlich noch in den Fahrschulen beigebracht?? Natürlich darf man überall wenden.

Den Anwalt würde ich mir sparen, da du den Unfall verursacht hast.

Da kann man sich nur an den Kopf fassen.

Und wieder verlegt.

Du bist offenbar nur als Zeuge in einem Owi-Verfahren geladen. Weshalb es dort zu Terminsverlegungen für deine Vernehmung kommt, das weißt Du doch garnicht.

Wobei das ist das Verfahren wegen meines Cabrios, nicht wegen des Unfalles mit dem 1er. Hab nicht genau geguckt sry. Hatte mich auch schon gewundert, warum da auf einmal OWi stand

und wenn dir Langweilig ist... - fährst du mit Trike oder Motorrad?

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