Unfall beim Einparken. Soll ich einen Anwalt aufsuchen?
Guten Abend Forenmitglieder.
Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Bin ungefähr 2-3 Wagenlängen rückwärtsgefahren, weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf. Das haben die Polizisten auch so gesagt. Aber dennoch bekomme ich die Schuld.
Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.
Hat jemand Tipps für mich?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Daniii1992 schrieb am 13. Dezember 2018 um 23:03:47 Uhr:
Guten Abend Forenmitglieder.Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Unzwar bin ich rückwärtsgefahren ungefähr 2-3 Wagen weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf.
Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampfel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.
Hat jemand Tipps für mich?
Nur einen Tipp: geh zum Anwalt. Das ist eine ungünstige Konstellation, die zu dem Unfall geführt hat. Die Dame hätte nicht so flott wenden dürfen, aber du hattest beim Rückwärtsfahren eben auch erhöhte Sorgfaltspflichten. Dazu noch unterschiedliche Zeugenaussagen. Hier wirst du bald unzählige Tipps und Belehrungen erhalten, aber dieses Forum kann die Sache letztlich nicht entscheiden u d noch nicht einmal eine grobe Prognose geben, wie das Ding ausgeht.
Grüße vom Ostelch
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Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 14. Dezember 2018 um 08:42:56 Uhr:
Was wird heute eigentlich noch in den Fahrschulen beigebracht?? Natürlich darf man überall wenden.Den Anwalt würde ich mir sparen, da du den Unfall verursacht hast.
Herzliche Glückwünsche, dass du trotz dürftiger Faktenlage sofort eine klare Entscheidung treffen konntest. Aber ich hatte den TE ja gewarnt. 😉
Grüße vom Ostelch
Dafür braucht es auch keine Faktenlage. Erkundige dich und du wirst erkennen, dass die Schuld beim Rückwärtsfahren liegt. Kann man überall nachlesen.
Zitat:
[Wuote]
Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf.
Wenden ist überall dort erlaubt, wo es nicht verboten ist.
Da dort kein Verbotsschild stand, ist es somit erlaubt.
Es gibt keine Schilder, die explizit etwas erlauben, wie z.b. "Hier darf überholt werden". Das darfst du auch, wenn es nicht verboten ist.
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:06:09 Uhr:
Dafür braucht es auch keine Faktenlage. Erkundige dich und du wirst erkennen, dass die Schuld beim Rückwärtsfahren liegt. Kann man überall nachlesen.
Beide haben eine besondere Sorgfaltspflicht - der Rückwärtsfahrende und der Wendende.
Kann man überall nachlesen. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:06:09 Uhr:
Dafür braucht es auch keine Faktenlage. Erkundige dich und du wirst erkennen, dass die Schuld beim Rückwärtsfahren liegt. Kann man überall nachlesen.
Nein. Wenn du rückwärts in ein normal seiner Fahrspur folgendes Auto fährst stimmt das, die Besondere Sorgfaltspflicht hat der Rückwärtsfahrende.
Der Wendende aber auch, siehe StVO §9:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Die Sorgfaltspflicht beim Wenden und Rückwärtsfahren ist in der StVO gleichgestellt. Von daher: Pauschale Aussagen zur Schuldverteilung sind nicht möglich, das wird auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen.
Wir werden es sehen, wenn man hier vom Ausgang berichtet. Ich bin gespannt. Niemals wird der/die Wendende eine Schuld bekommen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 14. Dezember 2018 um 06:30:07 Uhr:
Hast du beim Unfall eigentlich gestanden oder bist schon gefahren ?
Als ich in die Parkbucht gefahren bin, war ich schon sehr langsam. Also eher gefahren würde ich sagen, da der Wagen rollte
@AMenge: alle 3 sind spezialisiert. Hab immerhin einen gefunden, der meinte, dass es wahrscheinlich auf 50/50 hinauslaufen wird. Mal schauen was das Ergebnis wird.
Wo hast Du deine Glaskugel erworben?
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:19:49 Uhr:
Wir werden es sehen, wenn man hier vom Ausgang berichtet. Ich bin gespannt. Niemals wird der/die Wendende eine Schuld bekommen.
Auf den Ausgang kannst du lange warten. Ich warte seit knapp 2 Jahren auf einen Gerichtstermin, bei dem mir jemand ins Auto gefahren ist.
@NDLimit: wer^^
wie groß ist denn Dein Schaden? Es sind ja unterschiedliche Sachverhalte: den Schaden bei der Wendenden wird Deine Versicherung regulieren oder auch nicht. Dazu hat die Versicherung Anwälte, sie wird auch unberechtigte Ansprüche abwehren, Dir kann es aber auch egal sein, denn ganz ohne Schuld gehst Du aus der Sache nicht raus und damit wirst Du beim Rabatt sowieso zurückgestuft.
Bleiben Deine Ansprüche beim Gegner. Diese musst Du selber geltend machen. Da lohnt sich ein Anwalt möglicherweise. Der wird aber max. 50% herausholen. Für einen Bagatellschaden würde sich das nicht lohnen, da Du die Anwaltskosten auch nur proportional erstattet bekommst.
Zitat:
@Daniii1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:24:45 Uhr:
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:19:49 Uhr:
Wir werden es sehen, wenn man hier vom Ausgang berichtet. Ich bin gespannt. Niemals wird der/die Wendende eine Schuld bekommen.Auf den Ausgang kannst du lange warten. Ich warte seit knapp 2 Jahren auf einen Gerichtstermin, bei dem mir jemand ins Auto gefahren ist.
@NDLimit: wer^^
Nicht Du 😉
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:25:26 Uhr:
wie groß ist denn Dein Schaden? Es sind ja unterschiedliche Sachverhalte: den Schaden bei der Wendenden wird Deine Versicherung regulieren oder auch nicht. Dazu hat die Versicherung Anwälte, sie wird auch unberechtigte Ansprüche abwehren, Dir kann es aber auch egal sein, denn ganz ohne Schuld gehst Du aus der Sache nicht raus und damit wirst Du beim Rabatt sowieso zurückgestuft.Bleiben Deine Ansprüche beim Gegner. Diese musst Du selber geltend machen. Da lohnt sich ein Anwalt möglicherweise. Der wird aber max. 50% herausholen. Für einen Bagatellschaden würde sich das nicht lohnen, da Du die Anwaltskosten auch nur proportional erstattet bekommst.
Tür hinten, Stoßstange und Radlauf hinten links bis zum Schweller sind beschädigt.
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 14. Dezember 2018 um 08:42:56 Uhr:
Was wird heute eigentlich noch in den Fahrschulen beigebracht?? Natürlich darf man überall wenden.Den Anwalt würde ich mir sparen, da du den Unfall verursacht hast.
Was nicht verboten ist, ist erlaubt. (War in der DDR genau umgekehrt). Also auch das Wenden.
Wenn ein Mittelstreifen durchgezogen ist (Trennlinie) darf ich den beim Wenden nicht überfahren. Ansonsten § 1 und besondere Sorgfaltspflicht, wie auch beim Rückwärts fahren. Ich denke Fifty / Fifty.
Wendeschleifen werden durch Verkehrschild angezeigt, wenn das Wenden ausserhalb dieser besonders problematisch oder unmöglich ist. Aber die zunehmenden Kreisel schaffen da viele Möglichkeiten.
Werner-Peter
Zitat:
@Daniii1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:26:59 Uhr:
Tür hinten, Stoßstange und Radlauf hinten links bis zum Schweller sind beschädigt.
dann lohnt sich der Anwalt. Wenn er gleich von vornherein nur 50% fordert und diese dann auch erstattet werden, werden die Anwaltskosten vom Gegner voll bezahlt.
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:06:09 Uhr:
Dafür braucht es auch keine Faktenlage. Erkundige dich und du wirst erkennen, dass die Schuld beim Rückwärtsfahren liegt. Kann man überall nachlesen.
Dann lese mal nach und werfe einen Blick in die von mir zitierte Vorschrift der StVO und du wirst sehen, dass man beim Wenden die gleichen hohen Sorgfaltspflichten zu erfüllen hat.
Grüße vom Ostelch