Unfall beim Abbiegen , Schuldfrage ?

Hallo,

bin links abgebogen und musste Fußgänger vorbei lassen. Hab etwa 3/4 Minute gedtanden als im Gegenverkehr einer mit Lichthupe entgegen kam , zunächst bremste und dann nochmal Bremse löste und hinten in die Rechte Ecke der Stosstange Fuhr. Wie gesagt ich stand ne Weile und war schon fast durch...hier mal n bild

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Wie will man die Vorfahrt nehmen wenn der der die Vorfahrt hat noch gar nicht da ist? Für mich ist da jemand auf ein stehendes Fahrzeug gefahren obwohl der gesehen hat das der da steht. Warum der da steht ist doch egal. Na ja nicht ganz egal 😉

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Die Politei glaubt meiner Vision weil sie plausibel ist und eben passt, aber Aussage gegen aussage.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 17. Dezember 2014 um 20:04:21 Uhr:


Das Regeln die Versicherungen unter sich, zur Not eben vor dem Richter...

Sieht aber eher schlecht aus, würde ich als Laie meinen:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/LinksabbiegerGeradeausfahrer.php

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 17. Dezember 2014 um 20:04:21 Uhr:



Zitat:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2301.php

OLG Brandenburg v. 23.10.2008: Der Linksabbieger darf nicht in die Fahrspur eines potentiellen entgegenkommenden Geradeausfahrers einfahren, solange sich auf den anderen Fahrspuren noch Fahrzeuge - z. B. wartende entgegenkommende Rechtsabbieger - befinden, so dass der Abbiegevorgang nicht vor dem späteren Herannahen eines entgegenkommenden Geradeausfahrers beendet werden kann. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Linksabbieger in der Regel allein, auch wenn der Unfall für den Geradeausfahrer nicht unabwendbar war.

Gut, waren hier keine Rechtsabbieger sondern Fußgänger...

Der Unterschied zwischen diesem Fall und dem Fall des TE liegt aber darin, dass der Unfallgegner des TE den Unfall zweifelsfrei hätte vermeiden können. Die gegebene Lichthupe ist da ein entscheidendes Detail.

Das Problem des TE dürfte im Zweifelsfall sein, zu beweisen, dass die Dinge sich tatsächlich so zugetragen haben wie von ihm beschrieben. Hat er dafür Zeugen, sollte der Unfallgegner die Alleinschuld bekommen.

Gibt es keine Zeugen, ist das natürlich nicht garantiert.

Ein Beweis ist doch dass mein Auto keine verzogene kratzspuren hat, wie sie entstehen, wenn zwei bewegende Teile kollidiert sind. Versteht ihr was ich meine?

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Zitat:

@MSank schrieb am 17. Dezember 2014 um 20:13:13 Uhr:


Genau so hat es sich zugetragen. Weit und breit kein Auto, also bin ich links abgebogen und mussze bremsen, weil so n blöder Radfahrer noch durchflitze...

Wenn du dieses Detail auch noch durch Zeugen beweisen könntest, dann wäre jeder Zweifel an deiner Schuld weg - denn dann kännte man dir auch das Blockieren des Gegenverkehrs - ansonsten dein einziges Fehlverhalten in der Situation - ja auch nicht zur Last legen. Schließlich kann man ja von dir nicht erwarten, wieder rückwärts auf die eigene Spur zu fahren, sobald du merkst, dass du noch auf Fußgänger warten musst. Das wäre ja viel zu gefährlich gewesen.

Problematisch ist natürlich - wie schon erwähnt - die Sache mit dem Beweisen. Ohne Zeugen könnte es schwierig werden.

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Zeuge ist da Beifahrerin.

Dann sieht es gar nicht so schlecht aus. Vor allem, wenn dieser Radfahrer tatsächlich so spät zu sehen war, dass du gar keine Chance hattest, ihn zu sehen, bevor du die Gegenspur blockiert hattest.

Zitat:

@MSank schrieb am 17. Dezember 2014 um 20:14:10 Uhr:


Die Politei glaubt meiner Vision weil sie plausibel ist und eben passt, aber Aussage gegen aussage.

Wie genau lautet die Version des Unfallgegners?

Wobei - ein schlechtes Zeichen ist das sicher nicht, wenn die Polizei deine Version für plausibler hält als seine.

Die Polizistin wollte ihn alleine verwarnend aber da sprang der zweite dazwischen und meinte Aussage gegeb Aussage wobei er auch meine Aussage für plausibel hält, der dritte nickte zustimmende, sagte aber nix. Ich kann doch niemanden Vorfahrt gewähren, wenn keiner da ist.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 17. Dezember 2014 um 19:56:21 Uhr:



Zitat:

Er hätte ha auch ausweichen können. Wer im stehenden Auto fährt ist schuld , so hab ich das mal in Erinnerung

Zeugen?

An der Stelle hat man vor allem ein Beweisproblem wenn man keine Zeugen hat.

Deswegen baut man sich heutzutage eine Dashcam ans Auto. Ohne geht ja fast gar nicht mehr.

Bei sowas: sofort aus dem Auto springen und die Fußgänger um Zeugenaussage bitten. Wobei sowas für mich als Fußgänger eh selbstverständlich wäre.

Zitat:

@gofradomp schrieb am 17. Dezember 2014 um 20:55:18 Uhr:


Deswegen baut man sich heutzutage eine Dashcam ans Auto. Ohne geht ja fast gar nicht mehr.

Ob so ne Dashcam-Aufzeichnung vor Gericht verwertbar wäre, ist allerdings mehr als zweifelhaft. Bei einem Unfall wie beim TE, also einem gewöhnlichen Verkehrsunfall mit nur geringem Sach- und ohne Personenschaden wäre das schon extrem unwahrscheinlich.

Ich sehe die Schuld überwiegend bei dir. Wer die Spur oder Richtung wechselt, muss besonders achtsam sein und im Zweifelsfall (wenn man auf Fußgänger wartet, die die Spur queren), den Kreuzungsbereich frei lassen - also warten bis er losfahren kann.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, frag einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ggfs. kann er eine Mitschuld konstruieren. Denn der Auffahrende hätte - so interpretiere ich dein Foto - wahrscheinlich die Zeit, in der er die Lichthupe betätigte, durchaus damit verbringen können, stattdessen sein Bremspedal zu betätigen und den Unfall so vielleicht abzumildern oder zu vermeiden. Eine große Chance hierfür sehe ich allerdings nicht, zumal dieses Verhalten auch den Geschädigten dazu auffordern, ebenfalls einen Anwalt einzuschalten.

Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, teile deine Zweifel oder Bedenken deinem Haftpflichtversicherer mit. Leider befassen sich die meisten Versicherer nur sehr wenig mit solchen Einwänden und zahlen im Zweifelsfall lieber, da die Auseinandersetzungen mit dem Unfallgegner auch Zeit - und somit Geld kosten.

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Andere Frage, wenn da ein Pannen Fahrzeug im Weg gestanden hätte wäre der dem auch aufgefahren? Ich meine der wäre ja dann auch im Weg.

Zitat:

@MichaelBo83 schrieb am 17. Dezember 2014 um 21:01:39 Uhr:


Ich sehe die Schuld überwiegend bei dir. Wer die Spur oder Richtung wechselt, muss besonders achtsam sein und im Zweifelsfall (wenn man auf Fußgänger wartet, die die Spur queren), den Kreuzungsbereich frei lassen - also warten bis er losfahren kann.

Wenn alles so ist wie der TE gesagt hat, hat er aber keine Vorschrift missachtet. Selbst das Blockieren des Gegenverkehrs kann man ihm nicht vorwerden, wenn da, wie er behauptet, tatsächlich plötzlich ein Radfahrer auf die Straße schoss, den er vorher nicht gesehen hatte.

Und selbst wenn es diesen Radfahrer nicht gab, dann hätte der Unfallgegner den Unfall eindeutig vermeiden können. Er hat Lichthupe gegeben, somit ist klar, dass er den TE gesehen haben muss, und halten oder ausweichen hätter er auch gekonnt.

Ich bleibe dabei:: WENN es sich so verhält wie beschrieben UND das Gericht das auch glaubt, dann ist das 100% Alleinschuld des Unfallgegners.

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