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Unfall beim Abbiegen , Schuldfrage ?

Hallo,

bin links abgebogen und musste Fußgänger vorbei lassen. Hab etwa 3/4 Minute gedtanden als im Gegenverkehr einer mit Lichthupe entgegen kam , zunächst bremste und dann nochmal Bremse löste und hinten in die Rechte Ecke der Stosstange Fuhr. Wie gesagt ich stand ne Weile und war schon fast durch...hier mal n bild

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Wie will man die Vorfahrt nehmen wenn der der die Vorfahrt hat noch gar nicht da ist? Für mich ist da jemand auf ein stehendes Fahrzeug gefahren obwohl der gesehen hat das der da steht. Warum der da steht ist doch egal. Na ja nicht ganz egal ;)

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Ich hab ja nicht überholt. Ich stand und wäre längst weg, wenn nicht laufend Fußgänger fazukämen, während der depp Karacho druff fuhr. Er hätte ha auch ausweichen können. Wer im stehenden Auto fährt ist schuld , so hab ich das mal in Erinnerung .

Hallo,

Das kommt öfter vor als man glaubt.Ist mir auch passiert.

Wollte links abbiegen,hinter mir 4 Fahrzeuge auf der Gegenspur ähnlich.

Dann gab einer auf der Gegenspur Lichthupe.Ich bin aber trotzdem

nicht gefahren und der mir das Zeichen gegeben hat auch nicht.

Auf so eine Aufforderung reagiere icht nicht denn ich weiss ja nicht

zweifelsfrei warum der andere Fahrer mir ein Zeichen gegeben hat.

Wollte er nur nett sein oder wollte er einen Unfall provozieren.

Wenn ich dann vor ihm links abbiege und er fährt auch

bin ich der Schuldige.

Seelze 01

am 17. Dezember 2014 um 18:39

ich verstehe den sachverhalt nicht. mit welchem Fahrzeug bist du gefahren? Ist dir jemand aufgefahren?

Wenn ich das richtig interpretiere hast du also jemandem die Vorfahrt genommen und bist also Schuld an dem Unfall . Dumm gelaufen und kannst es nicht mehr ändern .

Martin

Wenn es sich so verhalten hat wie beschrieben, dann ist zweifellos der andere Schuld. Nur wenn er keine Chance gehabt hätte dich zu sehen, wärst du teilweise oder ganz schuld. Aber wenn er dir vor dem Unfall schon die Lichthupe gezeigt hat, kann man ja davon ausgehen, dass er dich sehr wohl gesehen hat. Er hätte ausweichen oder anhalten können und müssen.

Sachverhalt der Versicherung möglichst präzise beschreiben, vor allem die Tatsache, dass du die ganze Zeit gestanden hast und nicht einmal ein paar Zentimeter gerollt bist. Zeugen wären evtl auch ganz gut, für den Fall, dass der Unfallgegner den Sachverhalt anders in Erinnerung hat als du. Dann sollte eigentlich nichts schiefgehen.

sorry,aber in dem verlinkten fred ist die einhellige meinung genau anders, du bist abgebogen hast dem andren die vorfahrt genommen, du bist schuld

das ist ja das schwachsinnige was ich auch imanderen fred immer wieder sage.

egal ob du dem gegenverkehr in die spur fährst, oder voen nem deppen der übeholt weggerammt wirst, du als abbieger bist schuld,

schau dir mal den verlinkten fred oben genau an

http://www.motor-talk.de/.../...dstrasse-schuldfrage-t5104963.html?...

und folgende

Zitat:

Er hätte ha auch ausweichen können. Wer im stehenden Auto fährt ist schuld , so hab ich das mal in Erinnerung

Zeugen?

An der Stelle hat man vor allem ein Beweisproblem wenn man keine Zeugen hat. Vom ersten Anschein hast du natürlich die Vorfahrt missachtet, das spricht gegen dich. D.h. du musst nachweisen dass du länger gestanden hast und er dir einfach reingefahren ist. Denn wie schon hier und im anderen Thread steht, als erstes hast du als Abbieger die Sorgfalgspflicht missachtet und hättest gar nicht in der Gegenspur stehen dürfen, das gibt dir erstmal die Arschkarte.

Wie will man die Vorfahrt nehmen wenn der der die Vorfahrt hat noch gar nicht da ist? Für mich ist da jemand auf ein stehendes Fahrzeug gefahren obwohl der gesehen hat das der da steht. Warum der da steht ist doch egal. Na ja nicht ganz egal ;)

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 17. Dezember 2014 um 19:53:16 Uhr:

sorry,aber in dem verlinkten fred ist die einhellige meinung genau anders,

Dann solltest Du den verlinkten Thread vielleicht noch ein oder auch mehrmals lesen.

Dort ist zum Vergleich auch die genau hier (wahrscheinlich) vorhandene Situation beschrieben und genau dargelegt, warum hier der "Entgegenkommer" die volle Schuld hat.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 17. Dezember 2014 um 19:53:16 Uhr:

sorry,aber in dem verlinkten fred ist die einhellige meinung genau anders, du bist abgebogen hast dem andren die vorfahrt genommen, du bist schuld

das ist ja das schwachsinnige was ich auch imanderen fred immer wieder sage.

egal ob du dem gegenverkehr in die spur fährst, oder voen nem deppen der übeholt weggerammt wirst, du als abbieger bist schuld,

schau dir mal den verlinkten fred oben genau an

Sollte sich herausstellen, dass der TE wirklich bereits 45 Sekunden stand, was ich jedoch sehr stark bezweifle, wird das zivilrechtlich eine sehr große Rolle spielen. Zunächst aber einmal wird er als Unfallverursacher angesehen, es sei denn, es sind vor Ort Zeugen vorhanden, die die lange Standzeit bestätigen. Dann ist das Abbiegen unter Mißachtung des Gegenverkehrs nicht mehr die Unfallursache, sondern die Unaufmerksamkeit/Verschätzen des anderen.

Ach ja. Es handelt sich übrigens wenn überhaupt um eine Vorrangverletzung. Mit Vorfahrt hat ein derartiger Fall nichts zu tun.

Und der von dir verlinkte Thread hat mit dem Fall aber auch so gar nichts gemein.

Das Regeln die Versicherungen unter sich, zur Not eben vor dem Richter...

Sieht aber eher schlecht aus, würde ich als Laie meinen:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/LinksabbiegerGeradeausfahrer.php

Zitat:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2301.php

OLG Brandenburg v. 23.10.2008: Der Linksabbieger darf nicht in die Fahrspur eines potentiellen entgegenkommenden Geradeausfahrers einfahren, solange sich auf den anderen Fahrspuren noch Fahrzeuge - z. B. wartende entgegenkommende Rechtsabbieger - befinden, so dass der Abbiegevorgang nicht vor dem späteren Herannahen eines entgegenkommenden Geradeausfahrers beendet werden kann. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Linksabbieger in der Regel allein, auch wenn der Unfall für den Geradeausfahrer nicht unabwendbar war.

Gut, waren hier keine Rechtsabbieger sondern Fußgänger...

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 17. Dezember 2014 um 19:53:16 Uhr:

sorry,aber in dem verlinkten fred ist die einhellige meinung genau anders, du bist abgebogen hast dem andren die vorfahrt genommen, du bist schuld

das ist ja das schwachsinnige was ich auch imanderen fred immer wieder sage.

egal ob du dem gegenverkehr in die spur fährst, oder voen nem deppen der übeholt weggerammt wirst, du als abbieger bist schuld,

schau dir mal den verlinkten fred oben genau an

http://www.motor-talk.de/.../...dstrasse-schuldfrage-t5104963.html?...

und folgende

Dieser Fall liegt aber anders, da hat der Abbieger vor dem Abbiegen Rückspiegel und Schulterblick vergessen. Klar, da wäre ich auch von einer Hauptschuld des Abbiegers ausgegangen. Damit, dass alle Hintermänner den eigenen gesetzten Blinker sehen, kann man nun mal nicht sicher rechnen.

In dem Fall des hiesigen TE kann man ihm nur vorwerfen, dass er die Fahrspur des Gegenverkehrs blockiert hat, anstatt auf "seiner" Seite der Straße auf die Fußgänger zu warten. Dafür kann er auf keinen Fall ne Alleinschuld bekommen. Schlimmstenfalls eine Teilschuld, aber das glaube ich auch nicht. dafür wiegt das Fehlverhalten des Unfallgegners (nicht angehalten/ausgewichen OBWOHL er offensichtlich das Auto des TE gesehen hat) zu schwer.

Zitat:

@CV626 schrieb am 17. Dezember 2014 um 19:42:30 Uhr:

Wenn es sich so verhalten hat wie beschrieben, dann ist zweifellos der andere Schuld. Nur wenn er keine Chance gehabt hätte dich zu sehen, wärst du teilweise oder ganz schuld. Aber wenn er dir vor dem Unfall schon die Lichthupe gezeigt hat, kann man ja davon ausgehen, dass er dich sehr wohl gesehen hat. Er hätte ausweichen oder anhalten können und müssen.

Sachverhalt der Versicherung möglichst präzise beschreiben, vor allem die Tatsache, dass du die ganze Zeit gestanden hast und nicht einmal ein paar Zentimeter gerollt bist. Zeugen wären evtl auch ganz gut, für den Fall, dass der Unfallgegner den Sachverhalt anders in Erinnerung hat als du. Dann sollte eigentlich nichts schiefgehen.

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Genau so hat es sich zugetragen. Weit und breit kein Auto, also bin ich links abgebogen und mussze bremsen, weil so n blöder Radfahrer noch durchflitze...dem folgten dann Fußgänger also hat sich der Aufenthalt, also das abbiegen verzögert, deshalb stand ich länger da. Und dann, also nach Standzeit kam der ältere man , machte noch Lichthupe , gestikulierte Wild bremste zunächst und ballerte mit dann rein. Es sibd mehr Kratzer als Schaden , daher kann er so schnell gar nicht gewesen sein, um nicht ausweichen zu können. Der depp wollte nicht auswichen , einfach nur sturr! Soll ich mich in so einem Moment wegbeamen ?

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