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Unfall+Alkohol+Auto der Schwester

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 14:02

Hallo an alle,

Ich hoffe ihr könnt mir bisschen was sagen.!

Ich hatte am Sonntag einen Unfall mit dem Wagen meiner Schwester, ich war die Nacht feiern und habe dummerweise auch Alkohol zu mir genommen, habe eine Freundin nach Hause gebracht und habe mich dann auch auf den Weg nach Hause gemacht, ca.100 km.

Ca. 7 km von meinem Zuhause entfernt, kamen 2 Rehe auf die Strase und ich bin dummerweise ausgewichen, gegen eine ackerzufahrt mit der Front geknallt, habe mich in der Luft überschlafen und bin auf dem Graben gelandet. Bin ausgestiegen und habe ein auto zur Hilfe angehalten, die auch sofort Polizei und Krankenwagen riefen... Polizei kam, ich durfte pusten 1,1 war der Wert... und bin ins Krankenhaus gebracht worden wo dann auch Blut abgenommen wurde...

Ich weis alles sehr dumm von mir gewesen :(

Ich war als Fahrer in der Versicherung eingetragen, und der Wagen ist vollkaskoversichert und finanziert, restsumme ca. 12000€ bei der Bank.

Der Gutachter war gestern da und sagt ist nicht zu retten....

Weis jemand wie es weiter gehen wird, mein Führerschein ist erstmal weg aber das ist auch nicht mein Problem.

Wie wird die Versicherung vorgehen ? Bleibt meine Schwester auf den Schulden sitzen obwohl ich schuld bin ?

Wird die Versicherung zahlen und das Geld bei mir wieder einfordern ?

Wäre über antworten sehr dankbar...

Beste Antwort im Thema

Sachte ... hier ist erstmal nicht von einem HP-Fremdschaden die Rede. Die VK kann durchaus zu 100% leistungspflichtig sein. Eine finanzierende Bank ist involviert. Da gibts ggf. Besonderheiten zu beachten. Und eine glimpfliche Strafe ist auch im Grundsatz erreichbar. Da ist deutlich mehr als nix in Aussicht ... Klar, Streitpotenzial gibts da auch reichlich. Ohne anwaltliche Beratung ist das aber leichtsinnig bis irre ... ;)

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77 Antworten

Zitat:

@go-chica-go schrieb am 7. Februar 2020 um 06:07:14 Uhr:

Zitat:

@beachi schrieb am 6. Februar 2020 um 21:17:15 Uhr:

@go-chica-go

den schaden am fahrzeug deiner schwester wird die vollkaskoversicherung regulieren... sofern die zum schadenzeitpunkt nicht mit im auto war und gesehen hat, dass du betrunken bist.

für einen möglichen regress des kaskoversicherers wäre interessant zu wissen, ob du mit deiner schwester noch in häuslicher gemeinschaft lebst.. sprich wohnt ihr bspw. noch zusammen bei den eltern... ?!

In häuslicher Gemeinschaft wohnen wir nicht, sie wohnt bei unseren Eltern, ich in einer einenen Wohnung...

ok. dann greift das familienprivileg nicht. die vollkaskoversicherung wird dich bis max. 5.000 euro in regress nehmen. haftpflicht analog.

Zitat:

@Fastback01 schrieb am 7. Februar 2020 um 20:28:08 Uhr:

Zitat:

@Bulwey schrieb am 7. Februar 2020 um 16:36:21 Uhr:

@go-chica-go

hat deine Schwester dir das Auto eigentlich, wissentlich um deinen betrunkenen Zustand, gegeben, oder hast du dir den Wagen einfach genommen?

Also hier würde ich sagen, dass wenn Schwester das Auto selbst wissentlich überlassen hat, dann kann sie davon ausgehen, dass er vernünftig ist und sie kann annehmen, dass er nicht alkoholisiert fährt. Ich weiß nicht ob man ihr grobes und fahrlässiges Verhalten deshalb unterstellen kann. Es wäre anders, wenn sie dabei wäre und sie sieht, dass er besoffen ist oder weiß/gesehen hat, dass er viel getrunken hat. Da kann man eher den Partyveranstalter zur Rechenschaft ziehen (wenn es eine private Party ist) dass diese Person ihn nicht hätte fahren lassen dürfen.

Etwas anderes ist, wenn er Alkoholiker ist und sie weiß, dass er immer besoffen Auto fährt. Dann ist es grobes und fahrlässiges Handeln, wenn sie ihm die Autoschlüssel überlässt.

Eben, das wollte ich ja damit sagen, dass das ja schon einen Unterschied macht, ob sie es wusste dass er betrunken ist oder nicht.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 8. Februar 2020 um 00:54:49 Uhr:

Zitat:

@Fastback01 schrieb am 7. Februar 2020 um 20:28:08 Uhr:

 

Also hier würde ich sagen, dass wenn Schwester das Auto selbst wissentlich überlassen hat, dann kann sie davon ausgehen, dass er vernünftig ist und sie kann annehmen, dass er nicht alkoholisiert fährt. Ich weiß nicht ob man ihr grobes und fahrlässiges Verhalten deshalb unterstellen kann. Es wäre anders, wenn sie dabei wäre und sie sieht, dass er besoffen ist oder weiß/gesehen hat, dass er viel getrunken hat. Da kann man eher den Partyveranstalter zur Rechenschaft ziehen (wenn es eine private Party ist) dass diese Person ihn nicht hätte fahren lassen dürfen.

Etwas anderes ist, wenn er Alkoholiker ist und sie weiß, dass er immer besoffen Auto fährt. Dann ist es grobes und fahrlässiges Handeln, wenn sie ihm die Autoschlüssel überlässt.

Eben, das wollte ich ja damit sagen, dass das ja schon einen Unterschied macht, ob sie es wusste dass er betrunken ist oder nicht.

Aber sie war ja nicht dabei und somit kann man (oder besser gesagt die Versicherung) der Schwester kein grob fahrlässiges Verhalten unterstellen. Somit muss die Versicherung den Schaden bezahlen.

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 8:07

so Ich werde jezz erstmal abwarten, am Dienstag habe ich einen Termin beim Anwalt, und dann werde ich berichten was er sagt... dann werden auch meine Blutalkohol Werte da sein....

Das Gutachten hat uns gestern über den Postweg erreicht, tja wie erwartet ist nichts mehr zu retten...

Morgen werde ich erstmal schauen ob der Wagen jezz für den Verkauf frei ist um die Kosten beim abschleppunternehmen nicht noch in die Höhe zu treiben...

Ein gutes angebot haben wir bereits erhalten...

WERDE EUCH AUF DEN LAUFENDEN HALTEN

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 17:31

Der 2.9 Punkt .... jemand ne Ahnung.... trifft das nur auf den Versicherungsnehmer oder auch auf andere Fahrer

am 9. Februar 2020 um 17:43

....Fehlinfo gelöscht...

Du hast am Dienstag einen Termin beim Anwalt - lass Dich bis dahin nicht verrückter machen als Du eh schon bist.

Dein Anwalt wird Dir alles erklären, ich hoffe es ist einer für Verkehrsrecht.

Warte den Termin erst mal ab.

Wie gesagt, auch bei dem ganzen Sche... was gerade bei Dir los ist...

Denk dran: Niemand außer Dir ist zu Schaden gekommen und Du behältst keine bleibenden Schäden am Körper! Alles andere wird schon werden, okay? Es ist "nur" Geld bzw. Auto !!! Das kann man alles ersetzen mit der Zeit...

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 19:08

Zitat:

@Fastback01 schrieb am 9. Februar 2020 um 19:53:28 Uhr:

Wie gesagt, auch bei dem ganzen Sche... was gerade bei Dir los ist...

Denk dran: Niemand außer Dir ist zu Schaden gekommen und Du behältst keine bleibenden Schäden am Körper! Alles andere wird schon werden, okay? Es ist "nur" Geld bzw. Auto !!! Das kann man alles ersetzen mit der Zeit...

Danke...

Ich habe nur so verdammt schiss davor, dass es einen Keil zwischen mir und meine Schwester treibt, wir verstehen uns super und das soll auch so bleiben, noch sieht sie die ganze Sache nicht so dramatisch, aber ich denke das es sich noch ändert, wenn sie erfährt das die Versicherung nichts zahlt....

Ich weis das es ganz allein auf meinen Mist gewachsen ist, tzd allem habe ich Wahnsinne Angst vor dem was kommt

Das ist verständlich wie Du Dich fühlst. Versuche Dich eben auf das Positive zu konzentrieren und wenn Deine Schwester so ruhig bleibt, liegt es evtl. auch daran, dass sie das auch so sieht. Es ist "nur" Geld/Objekt was man ersetzen kann....

Mach jedenfalls in Zukunft nicht mehr so einen Mist und versuche Dich an die Null Promille Regel zu halten, also wirklich NULL Alol zu trinken wenn Du selber fährst oder mit jemandem im Auto fährst.

am 9. Februar 2020 um 20:39

@chica-Antreiber,

Du solltest Dir jemanden zum Anwalttermin mitnehmen. Ich habe den Eindruck dass Du so sehr durch den Wind bist und darum einiges nicht richtig verstehen könntest. Wenn man als Laie zum Anwalt gehen "muss", das ist nicht jedermanns Sache, sowieso nicht.

Wenn Du einen Anwaltkostenrechner im Internet bemühst weißt Du paar "Hausnummern". Wie es immer so ist, vor dem Schaden sei klug .....

Zitat:

@go-chica-go schrieb am 9. Februar 2020 um 20:08:09 Uhr:

Zitat:

@Fastback01 schrieb am 9. Februar 2020 um 19:53:28 Uhr:

Wie gesagt, auch bei dem ganzen Sche... was gerade bei Dir los ist...

Denk dran: Niemand außer Dir ist zu Schaden gekommen und Du behältst keine bleibenden Schäden am Körper! Alles andere wird schon werden, okay? Es ist "nur" Geld bzw. Auto !!! Das kann man alles ersetzen mit der Zeit...

Danke...

Ich habe nur so verdammt schiss davor, dass es einen Keil zwischen mir und meine Schwester treibt, wir verstehen uns super und das soll auch so bleiben, noch sieht sie die ganze Sache nicht so dramatisch, aber ich denke das es sich noch ändert, wenn sie erfährt das die Versicherung nichts zahlt....

Ich weis das es ganz allein auf meinen Mist gewachsen ist, tzd allem habe ich Wahnsinne Angst vor dem was kommt

Dann mach das am besten auch von Anfang an deinem Anwalt klar. Der vertritt nämlich in erster Linie deine Interessen, nicht die deiner Schwester.

Themenstarteram 11. Februar 2020 um 12:53

Tja da kam es doch ganz anders, mein Termin beim Anwalt hat sich verschoben auf Donnerstag, na meine Nase heute morgen noch operiert werden musste... Bin jezz aber wieder zuhause und dem Termin am Donnerstag steht nichts im Wege...

Andere Neuigkeiten, der Schutzbrief übernimmt einen Teil von 400 Euro für den AbschleppDienst, Gesamtkosten mit 8 Tage Standzeit, 650 Euro.... Den Rest zahle ich dann aus meiner Tasche, der Wagen ist nun Frei und wird heute Nachmittag vom Händler abgeholt...

am 11. Februar 2020 um 13:52

Mal eine Frage nebenbei ich habe das ganze jetzt so überflogen

Ich kann mich auch irren aber wird das ganze nicht anders behandelt angenommen man ist unter 21 ?

Ich weis natürlich nicht wie alt der oder die TE ist aber irgendwas habe ich mal gehört

Themenstarteram 11. Februar 2020 um 13:54

Zitat:

@karlwalter1 schrieb am 11. Februar 2020 um 14:52:46 Uhr:

Mal eine Frage nebenbei ich habe das ganze jetzt so überflogen

Ich kann mich auch irren aber wird das ganze nicht anders behandelt angenommen man ist unter 21 ?

Das kann sein, spielt aber keine Rolle weil alle über 21 sind,,,

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