Uneingetragene Fahrzeugteile- Was kostet wenn man erwischt wird?
Halli Hallo,
ich hab mir vor zwei Monaten die neuen Vegas Felgen von Corniche gekauft, bis jetzt ist aber noch kein Gutachten draußen. Da der Frühling nun da ist will ich auch meine Schmuckstücke zeigen 🙂 Wisst ihr was das kostet wenn man damit erwischt wird? Bekommt man punkte?
Liebe Grüße
Vw388
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Raik Tdi
hi, genau so ist es. also im schlimmsten falle der fälle 5000€ an die versicherung plus bußgeld, punkte in flensburg und fahrverbot. ich denke das ist die ganze sache nicht wert.Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Fakt ist, daß die Haftpflichtversicherung immer zahlen muß, ganz egal wessen sich der Versicherungsnehmer schuldig gemacht hat. Selbst wenn jemand vorsätzlich und mit einem komplett illegal verbastelten Fahrzeug einen Unfall verursacht, hat die Versicherungsgesellschaft keine Möglichkeit die Zahlung zu verweigern. Die Behauptung, man müsse hinter seinem Geld herlaufen, ist nichts weiter als dümmlicher Unsinn.Anschließend kann sich die Versicherung das gezahlte Geld aber teilweise vom VN zurückholen, d.h. diesen in Regress nehmen. Im Fall einer erloschenen BE aber nur dann, wenn der Grund für das Erlöschen derselben ursächlich den Unfall herbeigeführt hat, und hier auch nur bis zu einer maximalen Summe von 5.000,-€.
Nachdem es diesen Tread gibt, ist das Ganze mindestens als grobe Fahrlässigkeit einzustufen; ja eigentlich als Vorsatz zu klassifizieren. Nachdem beide Verhaltensweisen im Geltungsbereich von in Deutschland abgeschlossenen Versicherungen als nicht versicherbare Risiken fixiert sind, ist es allermindestens so, dass keine Regressbegrenzung einzuhalten ist, d.h. in beliebiger Höhe Regress genommen werden kann.
Eine Zahlungsverweigerung ist - mindestens im Falle einer Unfallursächlichkeit der baulichen Veränderung (und weist einmal nach; insbesondere bei Regen etc., dass die Räder eines Autos nicht am Unfall ursächlich beteiligt waren (viel Spass dabei; Gutachtenkosten ca. 5.000 Euro; eher mehr) durchaus in greifbarer Reichweite.
Ergo: Am meisten bringt ihr mit solchem Mist andere in Gefahr, die u.U. auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Dieses Verhalten führt auch dazu, das heute jeder geneigt ist, wegen jedem kleinen Sch...kratzer als Geschädigter einen Anwalt einzuschalten, wodurch in letzter Konsequenz die Versicherungkosten für alle steigen.
Im Übrigen sieht man Räder selbst meist nicht, wenn man mit dem Auto fährt... sind also in erster Linie für die anderen dran gebaut - und die sollen dann den Ärger haben - neee!
35 Antworten
3 Punkte pro Rad wenn du Pech hast. Aber mal eine andere Frage, du kaufst dir Felgen die noch kein Gutachten haben?😕
Tja schwierig. Ich weiß nicht als was die Rennleitung das auslegt:
http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_papiere_hu_und_technik.html
Wenns fahren ohne Betriebserlaubnis ist, dann gibts auch Punkte, denn im Prinzip ist es ja so.
Ja ich hab mir die bestellt und die haben gesagt die kommen gleich nach Ostern raus ... hm ... was das kostet ist mir soweit eigendlich schnuppe hauptsache die kiste wird nicht still gelegt.
Wie sieht es denn aus, wenn man eine ABE hat fuer das Fahrzeug spezsell, und die Teile bloss nicht eingetragen sind?
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Fahren ohne Betriebserlaubnis ist wohl das mindeste was dich erwarten kann. Wenn du einen Unfall baust, kann es richtig teuer werden! Regressforderung von der Versicherung usw.
Hi,
das mit dem Still-legen ist so ein Ding.
Es liegt immer im ermessen des Ordnungshüters, wenn er es zu extrem und nicht verkehrstauglich empfindet wird dein auto "Entstempelt".
An "zeeng"
Bei einer ABE ist das so ein Ding, lese immer die Zusätze, eigentlich erlischt die ABE für Felgen immer sobald du was an der Fahrwerksgeometrie veränderst(Tiefer, Distanzen).
Demnach immer die Zusätze beachten!
MfG
Ok besten Dank fuer die Info 🙂
Zitat:
Original geschrieben von harrycash
Wenn du einen Unfall baust, kann es richtig teuer werden! Regressforderung von der Versicherung usw.
Die Versicherungsgesellschaft kann ihren Versicherungsnehmer nur dann in Regress nehmen, wenn der Grund für das Erlöschen der BE ursächlich für den Unfall ist.
man,man ein Threag der eigendlich als gemein gefährlich gelten sollte! Felgen ohne Gutachten kaufen und dann solche fragen! ich Gönns keinem aber bei einem unfall kackt dir die Versicherung was wenn dier Räder nicht eingetragen sind!!
nein die Versicherung wird auf jeden fall nicht zahlen!!!!! weil die Betriebserlaubnis erloschen ist sooooooooo n un gut bitte Schließen wegen solchen leuten kann amn dann hinter sein geld herlaufen tolle sache geil
Fakt ist, daß die Haftpflichtversicherung immer zahlen muß, ganz egal wessen sich der Versicherungsnehmer schuldig gemacht hat. Selbst wenn jemand vorsätzlich und mit einem komplett illegal verbastelten Fahrzeug einen Unfall verursacht, hat die Versicherungsgesellschaft keine Möglichkeit die Zahlung zu verweigern. Die Behauptung, man müsse hinter seinem Geld herlaufen, ist nichts weiter als dümmlicher Unsinn.
Anschließend kann sich die Versicherung das gezahlte Geld aber teilweise vom VN zurückholen, d.h. diesen in Regress nehmen. Im Fall einer erloschenen BE aber nur dann, wenn der Grund für das Erlöschen derselben ursächlich den Unfall herbeigeführt hat, und hier auch nur bis zu einer maximalen Summe von 5.000,-€.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Fakt ist, daß die Haftpflichtversicherung immer zahlen muß, ganz egal wessen sich der Versicherungsnehmer schuldig gemacht hat. Selbst wenn jemand vorsätzlich und mit einem komplett illegal verbastelten Fahrzeug einen Unfall verursacht, hat die Versicherungsgesellschaft keine Möglichkeit die Zahlung zu verweigern. Die Behauptung, man müsse hinter seinem Geld herlaufen, ist nichts weiter als dümmlicher Unsinn.Anschließend kann sich die Versicherung das gezahlte Geld aber teilweise vom VN zurückholen, d.h. diesen in Regress nehmen. Im Fall einer erloschenen BE aber nur dann, wenn der Grund für das Erlöschen derselben ursächlich den Unfall herbeigeführt hat, und hier auch nur bis zu einer maximalen Summe von 5.000,-€.
hi, genau so ist es. also im schlimmsten falle der fälle 5000€ an die versicherung plus bußgeld, punkte in flensburg und fahrverbot. ich denke das ist die ganze sache nicht wert.
Zitat:
Original geschrieben von Naiki
Ja ich hab mir die bestellt und die haben gesagt die kommen gleich nach Ostern raus ...
Hast du die Felgen schon bezahlt? Ohne Gutachten sind die nämlich im Prinzip wertlos.
Zitat:
Original geschrieben von Raik Tdi
hi, genau so ist es. also im schlimmsten falle der fälle 5000€ an die versicherung plus bußgeld, punkte in flensburg und fahrverbot. ich denke das ist die ganze sache nicht wert.Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Fakt ist, daß die Haftpflichtversicherung immer zahlen muß, ganz egal wessen sich der Versicherungsnehmer schuldig gemacht hat. Selbst wenn jemand vorsätzlich und mit einem komplett illegal verbastelten Fahrzeug einen Unfall verursacht, hat die Versicherungsgesellschaft keine Möglichkeit die Zahlung zu verweigern. Die Behauptung, man müsse hinter seinem Geld herlaufen, ist nichts weiter als dümmlicher Unsinn.Anschließend kann sich die Versicherung das gezahlte Geld aber teilweise vom VN zurückholen, d.h. diesen in Regress nehmen. Im Fall einer erloschenen BE aber nur dann, wenn der Grund für das Erlöschen derselben ursächlich den Unfall herbeigeführt hat, und hier auch nur bis zu einer maximalen Summe von 5.000,-€.
Nachdem es diesen Tread gibt, ist das Ganze mindestens als grobe Fahrlässigkeit einzustufen; ja eigentlich als Vorsatz zu klassifizieren. Nachdem beide Verhaltensweisen im Geltungsbereich von in Deutschland abgeschlossenen Versicherungen als nicht versicherbare Risiken fixiert sind, ist es allermindestens so, dass keine Regressbegrenzung einzuhalten ist, d.h. in beliebiger Höhe Regress genommen werden kann.
Eine Zahlungsverweigerung ist - mindestens im Falle einer Unfallursächlichkeit der baulichen Veränderung (und weist einmal nach; insbesondere bei Regen etc., dass die Räder eines Autos nicht am Unfall ursächlich beteiligt waren (viel Spass dabei; Gutachtenkosten ca. 5.000 Euro; eher mehr) durchaus in greifbarer Reichweite.
Ergo: Am meisten bringt ihr mit solchem Mist andere in Gefahr, die u.U. auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Dieses Verhalten führt auch dazu, das heute jeder geneigt ist, wegen jedem kleinen Sch...kratzer als Geschädigter einen Anwalt einzuschalten, wodurch in letzter Konsequenz die Versicherungkosten für alle steigen.
Im Übrigen sieht man Räder selbst meist nicht, wenn man mit dem Auto fährt... sind also in erster Linie für die anderen dran gebaut - und die sollen dann den Ärger haben - neee!