Unbemerkter Auffahrunfall, bitte um Hilfe!!!
Servus,
als ich letztens auf der A3 gefahren bin, musste ich stark zusammen bremsen, da ein Auto vor mir bremsen musste weil einer geschlafen hat...
Im Rückspiegel sah ich nen SL der sehr schnell auf mich zu schoß und nach links rüber riss um nicht auf mich zu prallen.
Naja durch die bremserei merkte ich nichts und die Fahrerin des SL´s hob auch die Hand als Entschuldigung und ich auch da ja nix passiert ist. Zu hause merkte ich das Sie mich wohl irgendwie seitlich am Heck tuschierte.
Nun meine Frage, ich will net zur Polizei, da die das mit Sicherheit auch nicht gemerkt hat bei dem tempo🙂
Was kann ich tun, kann ich Anhand des Kennzeichen´s an die Halterin oder an den Halter kommen ohne erstmals die Polizei einzuschalten???
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Flowmaster
Willst du uns gerade sagen, dass du nicht bemerkt hast wie dir jemand über Schrittgeschwindigkeit das Auto touchiert hast??Man hört es doch schon spürbar wenn man beim Ausparken n Poller leicht streift.
Willste uns verscheissern??
In der Hektik, bei Vollbremsung und dem plötzlichen Herzklopfen und der Aufregung, kann ich mir durchaus vorstellen, dass man das nicht merkt .. immerhin dürfte es sich auch nur um einen "Streifschuss" handeln und keine Delle?
Schon Mal in so einer Situation gewesen? Oder überhaupt eine Vollbremsung durchgeführt?
Das kannst du echt nicht mit der Unfähigkeit auszuparken vergleichen ..
56 Antworten
@ doc
Wie kommst Du denn darauf das unser Themenstarter am SL etwas bezahlen müsste ?
Bei dem Schadenshergang ist der Sachverhalt doch ganz klar.... und da hat der Auffahrender eben Schuld. In diesem Fall greift also nicht das Prinzip einer möglichen Schadensbeteiligung aus der Gefährdungshaftung 😉 .
Gruß
@g-j
Nicht ganz so eilig, habe den User nie als Paradiesvogel bezeichnet. Ebenso nie ein Wort über die Marke Opel verloren.
😠
Zitat:
Original geschrieben von Geile-Natter
In diesem Fall greift also nicht das Prinzip einer möglichen Schadensbeteiligung aus der Gefährdungshaftung 😉
ich empfehle ein studium der rechtsprechung durch den
bundesgrichtshofin sachen mithaftung abseits der richtgeschwindigkeit.
gruesse vom doc
Zitat:
Original geschrieben von Maggus*D
@g-jNicht ganz so eilig, habe den User nie als Paradiesvogel bezeichnet. Ebenso nie ein Wort über die Marke Opel verloren.
😠
Mein Post,
wurde zwar durch ein maggus-Zitat eingeleitet,
was im Umkehrschluss aber nicht bedeutet -> Dies ist eine maggus-Unterstellung😉
Ich wollte nur dies zum Ausdruck bringen😉
Das mit dem Rassenhass "aka was traut der Corsa-Fahrer sich überhaupt und postet im A3 Bereich) bezieht sich rein auf die Marken 😉😁
Immar locka durch die Hose atmen😉
Viele Grüße
g-j🙂
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@ doc
Der Einschub mit dem Urteil bzw. den Leitsätzen des Bundesgrichtshofs 😁 oder hiess das nicht Bundesgerichtshof 😉 zum Thema Unfallbeteiligung auf Autobahnen jenseits 130 KM / h ist zwar informativ. Aber was hat das mit diesem Fall zu tun ?
In der Fallschilderung steht weder etwas von einer Überschreitung der 130 KM / h noch fände dieses Thema hier Anwendung, da der Unfall das unmittelbare Ergebnis einer entweder 1 )Unterschreitung des Mindestabstands ist oder 2 ) das Ergebnis überhöhter Geschwindigkeit des nachfolgenden Fahrzeug,.... in diesem Fall also in beiden Fällen des SL.
Insofern wäre es für jeden Anwalt ein Leichtes ein Schuldbeteiligung abzuweisen.
20VTurbo hat aufgrund einer gegebenen Verkehrssituation gebremst und sich damit völlig korrekt verhalten. Das ihm die Fahrerin des nachfolgenden SL dabei aufgefahren ist hat er definitiv nicht zu vertreten.
Und selbst wenn man das Thema Überschreitung der 130 KM / h mal dazu zieht...wie soll man das denn im Nachgang beweisen, wie schnell der Themenstarter war als er das Bremsmanöver einleitete ?
Ich glaube das fällt ohne Frage in die Rubrik "Märchenstunde" 😁 .... also vergiss das mal schnell und wende Dich den Dingen zu von denen Du wirklich Ahnung hast 😉 .
Gruß
Natter
Muss nochwas ergänzen....
Die Entscheidung des Gerichts in dem von doc geposteten Fall spricht ganz klar dem Auffahrenden die Schuld zu, obgleich der vorausfahrende durch mangelhafte Sorgfalt und einen Spurwechsel ohne Überprüfung des fliessenden Verkehrs maßgeblich an der Unfallentstehung beteiligt war... was wolltest Du uns also damit nun eigentlich sagen 😕 ?
Ist was unseren Fall angeht also eher meine Darstellung bestätigend als andersrum.
Man man....
Gut wenn wir hier bei Erfahrungen bleiben,
bleibe ich bei meiner Meinung das man es merkt wenn ich jemanden egal wie drauf fahre.
(Ja ich habe schon das ein oder andere Mal Vollbremsungen aus 250 gemacht. Sogar schon einmal mit nem A6. Und was sagt das jetzt aus?...)
Ihr dürft mich nur halb fertig machen, ich fahre auch regelmäßig Audi...
Zitat:
Original geschrieben von Flowmaster
bleibe ich bei meiner Meinung das man es merkt wenn ich jemanden egal wie drauf fahre.
Ihm ist jemand aufgefahren, dein Satz sagt aus: Du fährst jemanden auf.
verwirrend
@natter
anscheinend hast du eine ausgepraegte leseschwaeche, ansonsten haette dir auffallen muessen, dass unser freund 20V explizit darauf hingewiesen hat, dass man beim runterbremsen aus 240 km/h (achtung, geschwindigkeitsangabe) schonmal ueberhoeren kann wenn jemand hinten das eigene fahrzeug touchiert (...) ich denke wir stimmen dahingehend ueberein, das beim gennanten tempo die richtgeschwindigkeit auf deutschen autobahnen zweifelsfrei ueberschritten ist 😉
mit abschluss einer kfz haftpflichtversicherung tritt der versicherungsnehmer praktisch alle ansprueche die sich gegen ihn selbst richten an die gesellschaft ab. aus diesem umstand heraus ist der eigene versicherer dem grunde nach befugt allumfassend im rahmen der rechtsprechung zu regulieren. im echten leben (tm) ist regelmaessig zu beobachten, dass gesellschaften im normalfall wenig interesse daran zeigen versicherungsnehmerfreundlich zu regulieren, sondern wirtschaftliche interessen in den vordergrund stellen. konkret bedeut dies eigentlich fast immer den verlust von schadenfreiheitsrabatten fuer den versicherungsnehmer in grenzwertigen unfallhergaengen. wir koennen an dieser stelle festhalten, dass der versicherungsnehmer praktisch keine handhabe gegen diese vorgehensweise hat.
ich hoffe uebrigens du bist im job nicht so nachlaessig wie hier, sonst koennen einem die leute leidtun die dein stueckwerk ertragen muessen 😉
gruesse vom doc
Zitat:
Original geschrieben von aslws115
Da du den Schaden sowieso deiner Versicherung melden musst
wieso muss er seinen schaden der durch einen anderen verursacht wurde, seiner versicherung melden? 😕
@te: die adresse des halters von dem sl bekommst du nicht so ohne weiteres (ohne kontakte zur polizei oder zulassungsstelle nämlich garnicht)...
wenn du das kennzeichen hast, ruf beim zentralruf der autoversicherer an, dort wird dir mittels dem kennzeichen die zuständige haftpflicht sowie die versicherungsscheinummer des schadensverursacher mitgeteilt...
auf wunsch können die dich auch direkt mit der versicherung verbinden...dort schilderst du dann den sachverhalt und bekomst dann post von der versicherung......
alternativ steht dir als geschädigter ein anwalt deiner wahl zu, den die gegn. vers. zahlen muss.....
deins chaden "leicht touchiert" kann im übrigen gut und gerne mehr wie 700€ kosten....
@ doc
Da es nichts bringt sich mit einem "Neunmalklug" wie Dir sachlich und fachlich auseinander zu setzen, erspare ich mir weitere Bemühungen Dir die Zusammenhänge, sowie die rechtlichen Grundlagen und deren praktische Anwendung zu erklären.
Du raffst es eh nicht und weisst es ja scheinbar eh besser 😉 .
Wenn Du meinst mit Deinem Halbwissen hier posen zu müssen..... nur zu.
So ein Verhalten ist zwar armseelig aber ein bezeichnender Caracterzug für Menschen Deines Schlages.
Insofern kannst Du warscheinlich nicht einmal etwas dafür.
Kümmere Dich um die Dinge von denen Du wirklich Ahnung hast.....
und wenn man keine Ahnung hat ----> einfach mal die F***** halten 😁 .
Gruß
Natter
Könnten einige Leute hier mal wieder den Stock aus dem Arsch ziehen, aber langsam bitte! Dieses Besserwisser-Rumgezicke bringt dem TE recht wenig!
Zum Thema:
Grundsätzlich würde ich bei solchen Dingen IMMER zur Polizei gehen. Bevor du dies tust, würd ich deinen Freundlichen mal nen Blick drauf werfen lassen und eine kleines "Schadensgutachten" machen lassen, damit du dir ungefähr vorstellen kannst worum es überhaupt geht.
Um die Angelegenheit mal wieder etwas sachlicher zu betrachten...@20vturbo:
Vielleicht kannst Du auf die Schnelle mal ein Foto der Kratzer an der Heckschürze einstellen?
Möglicherweise ist die Beschädigung eher unerheblich und lässt sich mittels Smart-Repair für relativ kleines Geld (100 - 200 €) schon problemlos beseitigen.
Ich habe mit dieser Reparaturmethode bei leichten Beschädigungen am Lack (sowohl bei grau-metallic auf Blech als auch schwarz-metallic auf Kunststoff) schon sehr gute Erfahrungen gemacht und kann das empfehlen.
Wie gesagt, sollte eine eher geringfügige Beschädigung vorliegen (Bild wäre prima, dann kann man das vielleicht auch hier schon vorab beurteilen), würde ich bei einem Smart-Repair-Fachmann die Reparaturkosten anfragen und dann entscheiden, ob es den Aufwand wert ist, die Versicherung(en) etc. einzuschalten oder vielleicht bei Kosten eines möglichen Hunderters das Ganze als unangenehme Erfahrung abzuhaken. 🙂
Mal so als Gedanke...
Zitat:
Original geschrieben von 20vturbo2
Servus,als ich letztens auf der A3 gefahren bin, musste ich stark zusammen bremsen, da ein Auto vor mir bremsen musste weil einer geschlafen hat...
Im Rückspiegel sah ich nen SL der sehr schnell auf mich zu schoß und nach links rüber riss um nicht auf mich zu prallen.
Naja durch die bremserei merkte ich nichts und die Fahrerin des SL´s hob auch die Hand als Entschuldigung und ich auch da ja nix passiert ist. Zu hause merkte ich das Sie mich wohl irgendwie seitlich am Heck tuschierte.Nun meine Frage, ich will net zur Polizei, da die das mit Sicherheit auch nicht gemerkt hat bei dem tempo🙂
Was kann ich tun, kann ich Anhand des Kennzeichen´s an die Halterin oder an den Halter kommen ohne erstmals die Polizei einzuschalten???
Grüße
Die frage ist ob die Schaden übverhaupt vom SL kommt wenn man eh nichts gemerkt hat, wie will man das beweisen? Ich sehe da kein schöne losung, eines kann man machen und das allein, zur Polizei gehen, aber dann muss man selber outen! und die eigene Auto wird sehr genau angeschaut.
@natter
*gaehn*
kommt noch irgendwas gehaltvolles zum thema oder begnuegst du dich weiter mit billiger polemik und hausgemachten persoenlichkeitsanalysen ?
gelangweilte gruesse vom doc