unangemeldet zum Straßenverkehrsamt fahren?
ich habe endlich wieder einen Scorpio gekauft, lange gesucht...:-) der steht nun unangemeldet bei mir auf dem Hof, das alte Kennzeichen welches Entstempelt ist, ist am Auto dran, darf ich mit einer Deckungskarte so zum Straßenverkehrsamt fahren, und ihn da anmelden? Da versichert ist das Auto ja, sobald ich eine Deckungskarte habe. Die Polizei hält mich bestimmt an,da das auto ja abgemeldet ist. Wer weiß wie die Bestimmungen sind?
22 Antworten
Also wenn es von Ort zu Ort verschieden ist, was ich mir nicht vorstellen kann, dann bitte vorher fragen bei den Behörden was geht. Das ich ein bischen verärgert war, war nur, weil ich es am eigenen Leib erlebt habe, und da versteht bitte meine Angst, wenn man so was zum 1. Mal macht und dann auch noch angehalten wird. Eine Mutprobe ist vielleicht damit gleichzustellen.
Mitlerweile kenne ich ein paar Kunden, Freunde, und Bekannte die das auch schon gemacht haben. Bis jetzt keine besonderen Vorkommnisse, also in Mönchengladbach, VIERSEN, Krefeld, und Neuss geht alles so wie ich es geschrieben habe.
Entschudigung das ich verärgert war, aber beim lesen und schreiben sind mir die Sierras durchgegangen
Müssen die Sierras doch gar nicht. Hatte auch mal einen, durchaus ein gemütliches
Gefährt welches keinerlei Agressionen beim Fahrer verursacht. 😉 🙂
Ich habe meine damaligen Erfahrungen auch nur gepostet weil, ähnlich wie hier
im Forum, mehrerer Aussagen kamen ( Suchte auch *zuerst* Rat im Inet ).
Der eine durfte es so, der andere wieder nicht.
Das absolute Chaos trat halt HIER BEI MIR dann auf, als ich nacheinander...
- Versicherung ( kein Problem, einfach Fahren - wir wissen ja Bescheid )
- TÜV ( fahren sie das FZG mit Überführungskennzeichen/ Tageszulassung )
- Polizei ( Geht gar nicht auf den eigenen Reifen, auf den Bock zum TÜV )
- Bürgeramt ( Lassen sie sich dort hinschleppen/ schieben )
... befragte. Siehe sinngemäße Antworten in den Klammern dahinter.
Die einzigste Gemeinsamkeit war damals: Keine HU & ASU = keine Anmeldung.
Erst als ich mich Kreuz & Quertelefonierte mit den besagten Stellen ( ... zig Stunden später ... )
hatte ich eine halbwegs sichere Aus- & zusage und konnte am Schlüssel drehen ohne
Zeit & Kostenraubende Umwege in Anspruch nehmen zu müssen.
Vielleicht gibt es ja mittlerweile eine einheitliche Regelung, damals gab es leider keine. :/
Gruß
Hi,
Erstmal Glückwunsch zum neuen Auto!
Also mein Kenntnisstand ist, daß das letzte gültige Kennzeichen des Fahrzeugs angebracht werden muß, zur Not auch in Form von Papier und Edding, hauptsache vorne und hinten sichtbar! Und dann muß auf DIREKTEM Weg zur Zulassungsstelle gefahren werden, nicht erst zum TÜV, Restaurant "Zum Golden Flügel"(McD) oder so...!!!
Ach ja, falls du eine Versicherungs(doppel-)Karte hast, kannst du sie wegschmeißen, und gilt NICHT als Versicherungsnachweis. Es gibt nur noch Buchstaben/Zahlen-Kombinationen die man auch telefonisch erfragen kann, die als Code online in der Zulassungsstelle gelten!
mfg
ulli
Es ist dazu einzig und alleine die STVZO gültig, ganz egal was irgendein Polizist oder Mitarbeiter der Zulassungsstelle, des TÜVs, der Kirche, der Friseur oder der Hausarzt dazu sagen!!!
Da kann auch nicht jeder Zulassungsbezirk machen was er will, die STVZO ist Gesetz und nicht nur ein Vorschlag.
Also nochmal, die Kennzeichen sind eine der Grundvoraussetzung um so zu fahren. Ganz einfach, das Fahrzeug/ der Fahrer muß bei Verkehrsdelikten irgendwie ermittelbar sein und das geht in der Regel eben über das Kennzeichen. Das Kennzeichen muß auch richtig angebracht sein, einfach nur hinter die Scheibe legen ist nicht.
Bei der Neuordnung der STVZO am 01.03.2007 wurde der §23 verschoben, ist jetzt alles in §10 Abs. 4 FZV geregelt, aber im Endeffekt das selbe Ergebnis.
Fährt man ohne Kennzeichen und das wurde nicht bemängelt, dann hast du verdammt viel Glück gehabt, das sich der kontrollierende Beamte mit diesem Paragraphen nicht gut ausgekannt hat (ist in diesem Bereich kein Einzelfall).
Ansonsten hättest du jetzt unter Umständen richtig Ärger am Hals. Kostet 40 Euro, 1 Punkt und bei Fahranfängern gibts als Zugabe noch ein Aufbauseminar dazu.
Mit einem selbergemachten Kennzeichen zu fahren, auch wenn es eigentlich dem "richtigen" entspricht ist auch keine gute Idee (das Kennzeichen ist eine Urkunde und darf daher nicht nachgemacht werden):
Missbrauch von Kennzeichen (§ 22 StVG)
Freiheitsstrafe: bis 1 Jahr oder Geldstrafe
Punkte in Flensburg: 6
Wer ein Kfz oder einen Kfz-Anhänger mit einem gefälschten oder mit einem anderen amtlichen Kennzeichen versieht oder das amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, sofern die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist (§ 22 StVG).
Die gleiche Strafe trifft eine Person, die ein Kfz oder einen Kfz-Anhänger auf öffentlichen Straßen gebraucht, obwohl ihr bekannt ist, dass das Kennzeichen des Fahrzeugs in der zuvor genannten Weise manipuliert wurde.
Und wer es immer noch nicht glaubt, der soll bei Google folgendes eingeben : Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Wer es dann immer noch nicht glauben will, muß dann wirklich bei der Polizei anrufen und nach dem §10 Abs. 4 FZV fragen.
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Ok, du hast die Gesetze nicht gemacht, das es Beamte gibt, die jemanden beim rückwärts einparken blitzen mag es auch geben, aber das entstempelte Kennzeichen, welches nicht reseviert ist und schon an einem anderen Halter vergeben wurde soll Aufschluß zeigen wohin und zu wem es gehört ? Es sind ja nicht nur die Beamten die uns grünes Licht dafür geben ohne Kennzeichen zu fahren.
In Holland würde ich sagen das das stimmt, weil da das Auto bei der 1.Zulassung das Kennzeichen für ein Autoleben lang behält, egal wie lang die Abmeldung her ist, wo hin das Auto innerhalb Holland zieht, und wie oft der den Besitzer wechselt.
Nein ich habe die vorgeschlagene Internetseite nicht gelesen. Aber vorsichtig ist die Mutter der Porzelankiste.
Es ist möglich das die Polizei am Niederrhein was lockerer ist, oder dümmer, keine Ahnung. Aber unser Versicherungsagent muß dann aber auch was auch immer sein.
Ich vermute mal das das genauso ein komische Ausnahmeregelung ist wie mit dem Anbieten von 07er Nummern, und die Umweltplaketten.
Bis ein Kennzeichen neu vergeben wird, dauert es in der Regel eine ganze Weile. Und auch dann wäre es unwahrscheinlich das genau dieses Kennzeichen an das selbe Fahrzeug mit der selben Farbe vergeben wird.
Wenn also Oma Erna zur Polizei kommt und sagt so ein Rüpel im schwarze Sierra mit dem Kennzeichen MG- SM...
hat mich in der Fußgängerzone gejagt, wird die Polizei da schon etwas genauer nachforschen falls z.B. ein pinkfarbener 3er BMW bei Kennzeichenüberprüfung rauskommt. Und nachzuvollziehen wem und welchem Fahrzeug das Kennzeichen bisher schon zugeteilt war, ist das kleinste Problem. Wenn dann darunter ein 91er Siera in schwarz rauskommt...
Hast du mich auch gesehen, schei...e ............hahahahahahaha, das war gut. ne echt ich schmeiß mich weg.
Ja gut, das war ein gutes Beispiel. Aber das wußte ich nicht. Ich werde mal underen Dorfcheriff interviewen und mal unseren VfS-Menschen das mal kräftig unter die Nase reiben. Ich lasse es euch wissen was die sagen. Entweder habe ich Recht oder Glück gehabt, so wie es scheint.
Na warte, morgen wird er Neon-gelb gemacht, dann falle ich nicht mehr auf.
Hallo,
Cosworth (ohne 4x4) hat es doch schon ausführlich beschrieben und begründet. Fahrten ohne Kennzeichen sind nicht erlaubt. Es gibt eigentlich auch keinen Grund dafür. Wenn die alten Schilder nicht mehr vorhanden sind oder nicht reserviert wurden, muß man eben auf Kurzzeitkennzeichen zurückgreifen. Eine Identifikation des Autos bei Verstößen ohne Nummernschilder ist wesentlich schwieriger bzw. unmöglich. Da sollte eigentlich jeder Polizist bei dem Anblick schwerste allergische Reaktionen zeigen. Ich denke auch, daß die Polizisten entweder gutmütig waren oder die Bestimmungen nicht kannten.
Zum Thema selbstgemachte Kennzeichen: Ein Arbeitskollege kam nach zweitägiger Abwesenheit zurück in die Firma. An seinem BMW fehlten die Kennzeichen. Es war Freitag und die Behörden hatten schon geschlossen. Ich habe ihn zur Polizei gefahren. Dort wurde eine Anzeige aufgenommen und er bekam ein kurzes Schreiben, daß er seine Fahrt mit Pappschildern aufnehmen darf. Der Fall liegt natürlich ganz anders und ich weiß nicht, ob es gängige Praxis bei Diebstahl der Kennzeichen ist oder ob die Polizisten improvisiert haben. Egal ob ohne Nummernschilder oder Pappschilder ohne Segen der Polizei - würde ich nicht machen. Das (normalerweise) fällige Bußgeld ist unnötig zum Fenster rausgeschmissen.
Mit freundlichen Grüßen
Schwatzmaul