Umweltprämie auch für Freiberufler mit EÜR?
Hallo,
ich bin seit einigen Monaten klassischer IT-Freiberufler (kein Gewerbe angemeldet, normale EÜR)
und fahre bisher noch mit meinem alten privaten Golf rum (nicht im Betriebsvermögen, 30 Cent-Pauschale).
Kann ich jetzt als Privat-Person mein Auto verschrotten und dann in den Genuss der 2500-Prämie beim Neuwagenkauf kommen?
Den Neuwagen möchte ich dann natürlich gerne gewerblich nutzen und die Mehrwertsteuer durch Umsatzsteuervoranmeldung
zurück bekommen sowie die Kosten steuerlich absetzen.
Ist das nun möglich? Wer weiß was? 😕
Danke! 😉
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tiigeri
Ich denke jetzt auch...ein Kauf mit Vorsteuer und Abschreibung und gleichzeitiger Umweltprämie ist problematisch. Entweder ich kaufe privat und bekomme die Umweltprämie, dann ist die Vorsteuer aber futsch. Oder ich kaufe geschäftlich, aber dann leider keine Umweltprämie.Aber Privat-Leasing kann mir keiner verbieten...Habe mit dem Finanzamt abgeklärt, daß es ohne Probleme möglich ist, ein Privat-Leasing Fahrzeug jederzeit auch geschäftlich zu nutzen und auch ins Betriebsvermögen zu überführen. Werde also den ersten Monat mit 30 Cent-Pauschale machen und das Fzg. ab 2ten Monat als Firmen-Fahrzeug im Betriebsvermögen nutzen, also mit Vorsteuer und Abschreibung. Das ist meiner Meinung nach absolut legal und sicher. Auch eine spätere Steuer-Kontrolle ist unproblematisch, denn die Umweltprämie habe ich dann als Privat-Person bekommen.
Wäre aber trotzdem nicht schlecht, wenn jemand noch Genaueres weiß 😉
Aber wenn du den Wagen "privat" kaufst, dann ist die Vorsteuer weg. Wenn du später (in 1 oder 2 Monaten) den Wagen ins Betriebsvermögen überführst, dann darfst du aber die Vorstuer nicht ziehen. Also lohnt sich das nicht. Außer dein Neuwagen ist weniger als 13000E Wert.
So sehe ich das. Falls die Vorsteuer mehr als 2500E ausmacht. Kauf dir den Wagen geschäftlich ohne Abwrackprämie.
Das Fazit lautet meines Erachtens: Wer als Freiberufler etc. einen Wagen hat, der sehr wenig bis keinen Wert mehr hat --> "probieren geht über studieren". Es kann ja nicht mehr schiefgehen, als dass man die Prämie nicht erhält. Bei wem's also passt..... Es ist einfach nur schade, dass da angeblich definitive Aussagen von Automobilclubs etc kommen. Alles indirekte Quellen letzten Endes, alles "Meinungen", solange es keine Präzedenzfälle gibt aufgrund der schwammigen Formulierung "Privatperson".
Mein Steuerberater meinte : Als Gewerbetreibender komme ich nicht in den Genuss der Prämie.
Sondern nur wenn ich den Neuwagen "privat" aus Privatmitteln bezahle.... Vorsteuerabzug ist dann nicht möglich.
Eine Überführung später ins Betriebsvermögen ist möglich.
Fazit: Für privat interessant, für Gewerbe nicht möglich.
Zitat:
Original geschrieben von Samcos
Mein Steuerberater meinte : Als Gewerbetreibender komme ich nicht in den Genuss der Prämie.
Sondern nur wenn ich den Neuwagen "privat" aus Privatmitteln bezahle.... Vorsteuerabzug ist dann nicht möglich.Eine Überführung später ins Betriebsvermögen ist möglich.
Fazit: Für privat interessant, für Gewerbe nicht möglich.
Also hat der Staat ganz gezielt nach dem Privatvermögen der Deutschen gegriffen. Andererseits, wer will es ihm verübeln - da liegen - wieviel? -114 Billionen Euro als private Spareinlagen in Deutschland. Von Deutschen, so habe ich es verstanden.
Ich darf meinen Seite-2-Ausführungen hinzufügen:
Nicht schlecht für eine vollkommen unfähige Mannschaft mit einer Bulldogge als Maskottchen. Respekt.
Sie hat es geschafft, klüger zu sein als das Volk.
Nun ja, als der Großteil.
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Und deshalb: LEASING
Ich verschrotte meinen Privat-Wagen und lease einen Neuwagen privat. Dann bekomme ich die Umweltprämie als Privatperson.
Den ersten Monat nutze ich den Neuwagen als Privat-Fzg mit geschäftlicher Teil-Nutzung (30 Cent Pauschale). Ab dem 2ten Monat überführe ich es ins Betriebs-Vermögen wegen geschäftlicher Nutzung > 50% und kann ab dem Zeitpunkt abschreiben + Vorsteuer machen.
Habe gestern einen neuen netten Toyota geleast: 230€/Monat Brutto (3 Jahre, 45000 Gesamt-km, 0 Sonderzahlung).
Das kostet also insgesamt 8280€
Minus 2500 -> 5780
Ab 2ten Monat zahle ich mit Vorsteuer und Abschreibung grob umgerechnet nur ca. 55% der normalen Rate (bei 90% Geschäftsnutzung und Jahresverdienst im Bereich vom Höchststeuersatz),
also ca. nochmal Minus (35 * 230) * 0.45 = - 3600 -> 2180€
Also 2180€ für einen Neuwagen für 3 Jahre...
So probiere ich das jedenfalls...In dem Fall lohnt sich Leasing wirklich, denn man umgeht die o.g. Problematiken im Falle eines Kaufes.
Zitat:
Original geschrieben von tiigeri
Ab dem 2ten Monat überführe ich es ins Betriebs-Vermögen wegen geschäftlicher Nutzung > 50% und kann ab dem Zeitpunkt abschreiben + Vorsteuer machen.
Klingt plausibel, aus meiner Sicht dürfte das funktionieren. Nur eine "technische" Anmerkung: Bei Leasing spricht man nicht von "Betriebsvermögen", sondern von "Betriebsausgaben", denn das Fahrzeug bleibt ja (so sollte es zumindest gemacht werden) im Eigentum (=Betriebsvermögen) des Leasinggebers. Daher wird auch nicht abgeschrieben, sondern einfach die Leasingrate als Betriebsausgabe geltend gemacht.
(und bei der Vergleichsrechnung bitte den geldwerten Vorteil nicht vergessen, oder wolltest du Fahrtenbuch führen?) 😉
Ja und wie sieht es bei Leasing aus, darf ich das Fahrzeug später übernehmen oder abkaufen zu einem vorher festgeschriebenen Betrag?
Zitat:
Original geschrieben von Samcos
Ja und wie sieht es bei Leasing aus, darf ich das Fahrzeug später übernehmen oder abkaufen zu einem vorher festgeschriebenen Betrag?
Kommt darauf an, was im Kleingedruckten deines Vertrages steht...
Dann würde ja nur das Restwert-Leasing in Frage kommen, aber welcher Leasing-Anbieter bietet denn dieses Leasing mit 12 Monaten und ohne Anzahlung an?! Es sind wohl minimum 36 Monate möglich....
Habe was Neues gefunden : http://www.rv24.de/.../verschrottungspraemie.jsp?...
Da steht:
Zitat:
Können Freiberufler die Prämie für sich auch beanspruchen?
Freiberufler können die Prämie als Privatperson beanspruchen. Der Altwagen sowie der Neuwagen müssen dabei aber zwangsläufig auf die Person als solche zugelassen sein. Der Firmenname darf nicht im Fahrzeugschein stehen, da der Freiberufler dann als Gewerbekunde gelten würde und somit nicht antragsberechtigt wäre. Somit ist es diesen Personen möglich, die Abwrackprämie beim Autokauf zu erhalten und trotzdem die Mehrwertsteuer des Kaufpreises über die Firmennutzung abzusetzen. Hier verbirgt sich also doppeltes Sparpotenzial.
Ist natürlich nichts Offizielles...aber ich würde es riskieren 😁
Das ist aus den (neuen?) FAQ, nachdem ich heute eine Standard-Antwort auf meine vor vielen Tagen verschickten Anfrage-Email bekommen habe:
http://www.bafa.de/.../index.html
Zitat:
Ich bin Gewerbetreibender und fahre seit 10 Jahren einen PKW, den ich geschäftlich nutze. Bekomme ich die Abwrackprämie oder gilt dies nur für Privatpersonen?
--->
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen (siehe Ziffer 2.2 der Richtlinie). Fahrzeuge, die auf einen Gewerbebetrieb zugelassen sind, können nicht gefördert werden.
Also ich lese da: "Fahrzeuge, die auf einen Gewerbebetrieb zugelassen sind, können nicht gefördert werden ...... alle anderen schon". Aber auch das bitte auf eigene Gefahr verstehen und interpretieren 😉 .
Das BAFA schreibt in den FAQ:
Zitat:
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen (siehe Ziffer 2.2 der Richtlinie), d.h. das Alt- wie auch das Neufahrzeug zählen zum (steuerlichen) Privatvermögen. Fahrzeuge, die auf einen Gewerbebetrieb zugelassen sind, können nicht gefördert werden.
Wenn das Fahrzeug also zum steuerlichen Betriebsvermögen gehört (nur dann ist wohl Vorsteuerabzug möglich) gibt's keine Umweltprämie :-(
Die BAFA wird dies nicht nachprüfen können 🙂
In meinen Fahrzeugschein stehen meine private Daten. Was später bei einer eventuellen Betriebsprüfung rauskommt ist wieder was anderes 🙂
Riskieren könnte man es, meine Meinung.....
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