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Umweltprämie auch für Freiberufler mit EÜR?

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 14:29

Hallo,

ich bin seit einigen Monaten klassischer IT-Freiberufler (kein Gewerbe angemeldet, normale EÜR)

und fahre bisher noch mit meinem alten privaten Golf rum (nicht im Betriebsvermögen, 30 Cent-Pauschale).

Kann ich jetzt als Privat-Person mein Auto verschrotten und dann in den Genuss der 2500-Prämie beim Neuwagenkauf kommen?

Den Neuwagen möchte ich dann natürlich gerne gewerblich nutzen und die Mehrwertsteuer durch Umsatzsteuervoranmeldung

zurück bekommen sowie die Kosten steuerlich absetzen.

Ist das nun möglich? Wer weiß was? :confused:

Danke! ;)

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64 Antworten
am 3. August 2009 um 22:20

Das ging nie, geht nicht und wird auch nie gehen, da sowohl Alt- als auch Neufahrzeug steuerlich zum Privatvemögen gehören müssen.

Dazu hätte ich gerne mal eine Auskunft von bits1011:

Nehmen wir mal an, es gibt da einen Dr. Freiberufler, der kauft sich ein Auto und ordnet es seinem Betriebsvermögen zu. Er macht Stuern, Benzin, Reparaturkosten steuerlich geltend ...

Im Brief und in der Zulassung steht "Dr. Freiberufler, Strasse XY, Nr. 00". Da steht nirgendwo "Betriebsvermögen".

 

Woher soll jetzt bitte das BAFA wissen, ob das auto zu8m Betriebsvermögen des Dr. Freiberufler gehört oder nicht?

 

Nicht dass ich hier zum Subventionsbetrug Beihilfe leisten möchte, es ist eine rein technische Frage. :rolleyes:

Was soll das bringen? Ab einem Nettopreis von 13.157,89 aufwärts kann man mehr als 2500€ Vorsteuer geltend machen, so daß die Inanspruchnahme der Prämie weniger sinnvoll ist. Prämie und Vorsteuerabzug zusammen funktioniert nicht.

Vorsteuerabzug ohne Berücksichtigung der Prämie ist Umsatzsteuerbetrug - eine der heftigsten Nummern, die man sich erlauben kann. Man muß also die Prämie anschaffungskostenmindernd angeben und hat sich spätestens beim Jahresabschluss/USt-Voranmeldung selbst angesch***en.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

es ist eine rein technische Frage. :rolleyes:

...siehst Du den Zusammenhang zwischen:

Händler > Steuernummer (UStID)

Freiberufler > Steuernummer (UStID)

> gemeinsame Rechnungsnummer und -betrag

> Finanzamt zieht Kfz-Steuer ein, usw...

am 4. August 2009 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Woher soll jetzt bitte das BAFA wissen, ob das auto zu8m Betriebsvermögen des Dr. Freiberufler gehört oder nicht?

Das BAFA wird (vorerst) keinerlei Kenntnis darüber erlangen, dass das Fahrzeug steuerlich als Betriebsvemögen geführt wird, das interessiert das BAFA zunächst auch gar nicht. Heikel wirds jedoch, wenn man anfängt das Fahrzeug sowie die laufenden Kosten steuerlich geltend zu machen, d.h. neben Vorsteuer werden Betriebskosten und/oder AfA geltend gemacht und dann hat man neben Subventionsbetrug u.U. auch noch Steuerhinterziehung auf der Habenseite.

Abgesehen davon, dass - wie LC5L schon geschrieben hat - allein der Vorsteuerabzug bereits ab einem Kleinwagen die 2.500 Fördersumme locker übersteigt, kann man auf legalem Weg den betrieblich genutzten Anteil des Privatfahrzeugs steuerlich geltend machen.

am 31. August 2009 um 15:13

Meines Erachtens zielt die Formulierung mit der Privatperson auf den im Umsatzsteuerrecht gebräuchlichen Sinn hin. Dort wird unterschieden in Unternehmen ( § 2 UStG ) .... und halt alles andere was nicht Unternehmer ist. Es gibt hier zwar keine direkte Definition, aber im Sprachgebrauch wird der Nichtunternehmer als Privatperson behandelt.

 

 

Gesetzeswortlaut :

 

UStG § 2 Unternehmer, Unternehmen - Stand: 21.02.2005

--------------------------------------------------------------------------------

 

in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.02.2005 (BGBl I S. 386).

 

(1)

 

1 Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. 2 Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. 3 Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

 

Die Weiteren Absätze erspare ich euch.

 

Also nach der Umsaststeuerlichen einteilung ist jeder Freiberufler auch Unternehmer.... also Umweltprämie oder Vorsteuer .....

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