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Umweltprämie auch für Freiberufler mit EÜR?

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 14:29

Hallo,

ich bin seit einigen Monaten klassischer IT-Freiberufler (kein Gewerbe angemeldet, normale EÜR)

und fahre bisher noch mit meinem alten privaten Golf rum (nicht im Betriebsvermögen, 30 Cent-Pauschale).

Kann ich jetzt als Privat-Person mein Auto verschrotten und dann in den Genuss der 2500-Prämie beim Neuwagenkauf kommen?

Den Neuwagen möchte ich dann natürlich gerne gewerblich nutzen und die Mehrwertsteuer durch Umsatzsteuervoranmeldung

zurück bekommen sowie die Kosten steuerlich absetzen.

Ist das nun möglich? Wer weiß was? :confused:

Danke! ;)

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64 Antworten
am 6. März 2009 um 7:49

wie issen das Leute - als Freiberufler oder Einzelunternehmer ohne Vollkaufmannseigenschaft - ist es doch garnicht nötig einen "Firmennamen" zu haben. Es langt doch Vor- und Zuname.

Und wenn das in den KFZ-Papieren und der Rechnung steht ist doch alles gut oder?

Ein Außenstehender sieht doch nur die natürliche Person und kann nicht auf ein Gewerbe schließen.

Okay wenn die Bafa beim FA nach dem Namen/Anschrift recherchiert dürfte klar werden das es doch ein Einzelunternehmer/Freiberufler ist.

Aber wer sollte das verbieten wenn man das KFZ als Privatmann nutzt und es kostentechnisch überhaupt nicht das Geschäftsvermögen tangieren soll. Also man sowieso nur ausschießliche Privatnutzung vorhat?

Ist halt blöd Privates und geschäftliches lässt sich nicht immer so sauber auseinanderhalten (nicht mindest seitens der Behörden). Man selber weiss ja genau in welcher Situation man als Geschäftsmann agiert und in welcher "nur" als Privatmann..

am 6. März 2009 um 8:42

Also habe gerade mit der Bafa gesprochen.

Die meinen wenn in den Fahrzeugpapieren (Alt / Neu), in der Kaufrechnung und im Antrag nur der Vor- und Zuname des Einzelunternehmers / Freiberuflers steht ist es kein Problem mit der Gewährung der Umweltprämie..

Also wenn man sein Gewerbe Max Mustermann Bafaabzocker nennt, sollte in allen beim Antrag entscheidenden Dokumenten nur Max Mustermann drinstehen und gut ist.

Mehrwertsteuer ziehen würde formell ja trotzdem gehen, weil die Rechnung ja trotzdem auf den Einzelunternehmer lautet.

Aber die Umweltprämie wird evtl. wieder zurückverlangt wen sich im Nachhinein rausstellen sollte dass doch für Gewerbe erworben. (Aber wer solls rausfinden und vor allen Dingen wie)

Naja aber was mit Sicherheit geht ist das KFZ später (wenn die Luft rein ist) ins Geschäftsvermögen zu überführen oder halt bei anteiliger betrieblicher Nutzung auch anteilige Kosten geltend machen...

Zitat:

Original geschrieben von toro1978

 

Aber die Umweltprämie wird evtl. wieder zurückverlangt wen sich im Nachhinein rausstellen sollte dass doch für Gewerbe erworben. (Aber wer solls rausfinden und vor allen Dingen wie)

Wenn in irgendeiner Art und Weise die Anschaffungskosten nachgewiesen werden müssen und die Prämie unterschlagen wird, dann ... den Rest kannste Dir selbst ausmalen

am 6. März 2009 um 11:42

Wieso, die Prämie würde doch für den alten Wagen gezahlt. Falls dieser im Privatvermögen ist, dann hat es ja buchhaltungstechnisch nix mit der Anschaffung des Neuen zu tun?! Ich sehe es eher so, dass die 2500E Prämie für meinen alten privaten Pkw gezahlt werden. Muss ja in der Buchhaltung nicht angegeben werden....

Oder?

2.1 Gegenstand der Förderung

Förderfähig ist der Erwerb eines Personenkraftwagens, der hinsichtlich seiner

Schadstoffklasse mindestens die Anforderungen von Euro 4 erfüllt, wenn zugleich ein Altfahrzeug gemäß Ziffer 4.2 verschrottet wird.

Gewillkürtes Betriebsvermögen

Zitat:

Original geschrieben von Samcos

Wieso, die Prämie würde doch für den alten Wagen gezahlt. Falls dieser im Privatvermögen ist, dann hat es ja buchhaltungstechnisch nix mit der Anschaffung des Neuen zu tun?! Ich sehe es eher so, dass die 2500E Prämie für meinen alten privaten Pkw gezahlt werden. Muss ja in der Buchhaltung nicht angegeben werden....

Oder?

Wenn er nicht im Anlagvermögen deines Unternehmens ist, dann kannst du dir das Geld steuerfrei in die Tasche stecken.

am 8. März 2009 um 14:13

So sehe ich es.

Ich gebe meinen Privat-Pkw zum Verschrotten. Bekomme die 2500 vom Staat dafür. Und im Gegensatz schaff ich mir einen Pkw für meinen Betrieb an.

Zitat:

Anschaffungswertprinzip

Leitet sich aus dem Vorsichtsprinzip ab und besagt, dass die Obergrenze der Bewertung bei Vermögensgegenständen die historischen Anschaffungskosten sind.

Zitat:

Anschaffungskosten

Nach § 255 Abs. 1 HGB die Aufwendungen, die geleistet wurden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Auch die Nebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten müssen zugerechnet, Anschaffungspreisminderungen müssen abgesetzt werden.

Gefördert wird der Erwerb eines Neuwagens, nicht die Verschrottung des alten. Wenn Du die Prämie beim überwiegend betrieblich genutzten Neuwagen unterschlägst, hast Du zu hohe Betriebsausgaben bspw via AfA angesetzt. Vorsätzlich, viel Spaß dabei.

am 8. März 2009 um 15:53

Die 2500 werden doch nicht unterschlagen, sondern als Privateinlage gebucht...

am 26. März 2009 um 14:52

Hallo

Ich werde es einfach probieren und sehen ob ich die U-Prämie bekomme.

Am 2.4. bekomme ich mein neues auto und dann werde ich sehen ob es klappt.

Da am 30.03. neue Formulare rauskommen und alles nur noch Online geht werde ich mal sehen was die vom Autohaus alles hinschicken müssen. Im Moment würde auch die verbindliche Bestellung des Fahrzeugs reichen und da stehe ich ja als "Privatperson" drauf. Schlechter wirds natürlich beim Leasingvertrag, da stehe ich mit Firmenname drauf, weil gewerbliches Leasing.

Zu Not klage ich, ist mir Sch***egal.

mfg Maik

am 27. April 2009 um 15:43

hallo,

bei mir sieht die konstellation einwenig anders aus. bin auch freiberufler, aber mein einkommenssteuersatz ist sehr gering. vielleicht liege ich für dieses jahr sogar noch im freibetrag.

in erster linie bin ich nicht am leasing interessiert, ich würde das auto gerne auch nach 36monaten behalten wollen. aber wenn leasing der einzige weg ist, den vorsteuerabzug geltend zu machen (1xmonat privat leasing, 35xmonate gewerbe leasing), dann hätte ich ein paar kurze fragen.

1. zahlt man nicht in der regel beim leasing oben drauf, wenn man das auto von vornherein behalten will?

2. lohnt sich der vorsteuerabzug ggü dem "leasingmehrpreis"?

3. hat mal jemand konkrete zahlen für die leasingraten und den übernahme"kaufpreis" am ende der laufzeit bei einem wagen-neupreiswert von ca. 8000.-€?

4. soll man leasingangebote der autohäuser nutzen, oder gibt es bessere angebote auf dem freien markt?

viele grüße

am 28. April 2009 um 13:22

Hey hab auch mal ne Frage zu diesem Thema:

Bin Existenzgründerin und hab einen 10 Jahre alten Peugeot an dem einiges zu machen währe und somit nicht mehr den Wert von 2500€ hat. (Umweltprämie würde sich lohnen).

Der ist allerdings auf meine Mutter zugelassen. Kann meine Mutter ein kleinen Kastenwagen kaufen, den sie an mich weiter verkauft?

Muss das Auto bei der Umweltprämie eine bestimmte Zeit danach auf den Halter zugelassen sein?

Währe ja super wenn das funktionieren würde.

Danke für erue Hilfe............

am 28. April 2009 um 13:51

Habe gerade bei finanztip.de unter Umweltprämie bei kauf eines neuen Autos folgendes gefunden:

"Der Neuwagen muss auf den Namen des Halters des Schrottautos zugelassen werden. Die Zulassung auf den Halter muss bis zum 31.12.2009 erfolgen. EINE MINDESTHALTEDAUER ist nicht vorgesehen. "

Dann dürfte es doch funktionieren oder weiß jemand noch was gegenteiliges?

Zitat:

Original geschrieben von supergaertnerin

Kann meine Mutter ein kleinen Kastenwagen kaufen, den sie an mich weiter verkauft?

Der Kastenwagen müsste halt offiziell auf jeden Fall ein PKW und kein LKW sein.

Sicher kann Dir Deine Mutter den Kastenwagen dann verkaufen, aber Sie kann Dir die MwSt. nicht ausweisen, sodass Du etwa 16% vom Kaufpreis verschenkst, solltest Du nicht derzeit noch unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Hallo,

gibt es zu diesem Thema etwas Neues? Ich bin nämlich auch Freiberufler und überlege gerade, ob ich es wagen soll, die Abwrackprämie und den Vorsteuerabzug gleichzeitig auszunutzen...

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