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Umschreibung auf LKW Zulassung

Themenstarteram 31. Juli 2012 um 14:33

Bevor man ein Fahrzeug mit PKW Ausführung auf LKW umschreiben lässt, müssen doch einige Dinge im Auto verändert werden. Die hinteren Gurte müssen raus, Sitze ebenso. Die Fenster können bleiben. Muss da noch etwas verändert werden?

Danke für Eure Tipps.

Beste Antwort im Thema

Klingt jetzt wahrscheinlich etwas hart - aber : User PiKaPo hat es schon geschrieben. Hier will einer ne "legimation" für was illegales. Darüber zu diskutieren wie im Fall der Fälle bestraft wird - OK. Darüber zu Diskutieren wie er was am besten macht damit es am wenigsten auffällt. Nogo.

Was soll der Schei.....? Wenn Du Steuern sparen willst kauf ein Fahrrad mit Anhänger. Wenn Du ein Auto brauchst zahl die Steuern. Wenn Du nen LKW mit genügend Sitzplätzen willst kauf nen Mercedes Vario mit Doppelkabine.

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Themenstarteram 1. August 2012 um 9:13

Reicht es eigentlich für die Anzeige zur Steuerhinterzieheung aus, wenn wenigstens ein Sitz hinten angebracht ist, oder muss dafür schon eine Person hinten gesichtet werden?

Wir sind zwei Personen im Haushalt und die hinteren Sitzen werden selten wie z.B. an Geburtstagen etc. beansprucht. Also wäre es ziemlich unwahrscheinlich, dass der Wagen voller Personen in eine Kontrolle fällt. Und für nur einige Male im Jahr will ich nicht 3 mal so viel Steuern zahlen. Die Sitze will ich nicht immer extra dafür wieder ein- und ausbauen.

Bei einer Kontrolle sehen die Ordnungshüter auf den 1. Blick in die Papiere ob das nun als LKW oder PKW läuft - täusch dich mal nicht.

Klar reicht es aus, dass die Sitze verbaut sind und somit nicht mehr die Ladefläche entsprechend genutzt werden kann.

 

Ansonsten kauf dir eben ein Auto das deine Bedürfnisse erfpllt und frag hier nicht nach illegalen Möglichkeiten.

Kann das hier ein Mod mal schließen?

am 1. August 2012 um 9:35

jeder von uns bezahlt die vollen steuern....manche sogar für 2 autos...

unser zweites auto dient nur dazu das meine freundin morgens zur arbeit kommt und abends wieder zurück...

darf ich da dann auch irgendwie steuern sparen?morgens 6km und abends 6km dann bezahle ich einfach nur noch 10€ im jahr...

Themenstarteram 1. August 2012 um 10:15

Und wie hoch wäre denn das Busgeld im schlimmsten Falle?

am 1. August 2012 um 10:25

Auch wenn mit einem zusätzlichen Sitz, einer naträglich montierten Sitzbank, mehr als 50% der Länge, für die Ladefläche übrig bleiben, ist es und bleibt es ein LKW..

Man muss nur die Zahl der sich ändernden Sitzplätze eintragen lassen, was im langen Crafter/ LT/Daily/Sprinter/Ducato/Transit möglich ist, geht aber nicht im T3 oder Berlingo/Partner oä..

wir reden hier nicht mehr von Bußgeld sondern von Strafe - Steuerhinterziehung ist eine Straftat (inklusive Vorbestrafung)

am 1. August 2012 um 13:06

Es muss die KFZ Steuer-Differenz in doppelter Höhe nachversteuert werden, zzgl. Bußgeld, meist in selber Höhe, 5-7 Punkte in Flensburg, je nach dem, wie der Richter drauf ist.

Das wars..

Für eine Vorstrafe ist die Höhe des Bußgeldes nicht ausreichend.

am 1. August 2012 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von pirat01

Und wie hoch wäre denn das Busgeld im schlimmsten Falle?

Da gibt es kein Bußgeld. Das gibt eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung!

am 1. August 2012 um 15:06

Das ist ein ganz normales Steuerverfahren, das zwar strafrechtlich geahndet wird, anhand der Höhe des Bußgeldes, aber nie und nimmer für eine Vorstrafe ausreichend ist.

Natürlich gibt es ein Bußgeld,, wie in jedem Steuerverfahren in dem unterschlagene Steuern aufgedeckt wurden und werden, das in der Höhe der hinterzogenen Steuern ausfällt..

Es sei, man macht eine Selbstanzeige, dann wird meist nur der doppelte Steuersatz erhoben und von einem Prozess mit anschliessender Bußgeldforderung abgesehen.

Nachtrag

Man hat allerdings ein rieseiges Problem, bis zum Abschluß des Verfahrens, man ist bis dahin zahlungsunfähig, weil das Finanzamt alle Konten des Steuersünders einfrieren kann und darf.

Für einen Eintrag im Zentralregister reicht das Bußgeld auf die hinterzogene KFZ Steuer nie und nimmer aus.

Klingt jetzt wahrscheinlich etwas hart - aber : User PiKaPo hat es schon geschrieben. Hier will einer ne "legimation" für was illegales. Darüber zu diskutieren wie im Fall der Fälle bestraft wird - OK. Darüber zu Diskutieren wie er was am besten macht damit es am wenigsten auffällt. Nogo.

Was soll der Schei.....? Wenn Du Steuern sparen willst kauf ein Fahrrad mit Anhänger. Wenn Du ein Auto brauchst zahl die Steuern. Wenn Du nen LKW mit genügend Sitzplätzen willst kauf nen Mercedes Vario mit Doppelkabine.

Themenstarteram 1. August 2012 um 19:12

Es gab mal auch einen Fall, wo ein Freund von mir nach einem Diskobesuch mit seinem Vito ohne hinteren Fenster und einer unsichtbaren Trennwand mich und andere Kollegen in der Ladefläche nach Hause fuhr. Und was wäre denn das für ein Verstoß?

am 1. August 2012 um 19:16

Verstoß gegen das Transportverbot von Personen auf der Ladefläche, hat mal 120DM gekostet, für 3 Punkte in Flensburg + Taxi, für die Mitfahrer, die sofort aussteigen mussten.

am 1. August 2012 um 19:29

Zitat:

Original geschrieben von pirat01

Es gab mal auch einen Fall, wo ein Freund von mir nach einem Diskobesuch mit seinem Vito ohne hinteren Fenster und einer unsichtbaren Trennwand mich und andere Kollegen in der Ladefläche nach Hause fuhr. Und was wäre denn das für ein Verstoß?

Kacke ist natürlich, wenn ein Unfall passiert und die Personen hinten verletzt werden. Man sollte immer vom Worst-Case ausgehen, wenn man solche Aktionen unternimmt.

Themenstarteram 1. August 2012 um 19:29

immerhin günstiger als die erste Variante und bleibt ein Strafverfahren erspart. Vielleicht wäre es dafür lieber hinten ein Couch anzubringen um wenigstens für ein bescheidenes Comfort zu sorgen und im schlimmsten Fall nur die 60€ zu bezahlen und sich ein Strafprozess zu ersparen, denn der Couch ist zwar stabil, aber dennoch ein Transportgut. Man lässt sich dafür die hinteren Scheiben tönen sowie die von der Trennwand.

am 1. August 2012 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von pirat01

immerhin günstiger als die erste Variante und bleibt ein Strafverfahren erspart. Vielleicht wäre es dafür lieber hinten ein Couch anzubringen um wenigstens für ein bescheidenes Comfort zu sorgen und im schlimmsten Fall nur die 60€ zu bezahlen und sich ein Strafprozess zu ersparen, denn der Couch ist zwar stabil, aber dennoch ein Transportgut. Man lässt sich dafür die hinteren Scheiben tönen sowie die von der Trennwand.

Und nochmal Worst-Case: Geh mal davon aus, Du schraubst eine Couch hinten auf Deine Ladefläche fest und da sitzen vielleicht noch Leute ohne Gurt drauf. Dann düst Du heim und fährst wegen einer Unachtsamkeit gegen einen Baum. Die Leute fliegen durch die Ladefläche und vielleicht noch vorne zur Scheibe raus. Und nun bist Du als Fahrer im Eimer...

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