1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Umschreibung auf LKW Zulassung

Umschreibung auf LKW Zulassung

Bevor man ein Fahrzeug mit PKW Ausführung auf LKW umschreiben lässt, müssen doch einige Dinge im Auto verändert werden. Die hinteren Gurte müssen raus, Sitze ebenso. Die Fenster können bleiben. Muss da noch etwas verändert werden?
Danke für Eure Tipps.

Beste Antwort im Thema

Klingt jetzt wahrscheinlich etwas hart - aber : User PiKaPo hat es schon geschrieben. Hier will einer ne "legimation" für was illegales. Darüber zu diskutieren wie im Fall der Fälle bestraft wird - OK. Darüber zu Diskutieren wie er was am besten macht damit es am wenigsten auffällt. Nogo.
Was soll der Schei.....? Wenn Du Steuern sparen willst kauf ein Fahrrad mit Anhänger. Wenn Du ein Auto brauchst zahl die Steuern. Wenn Du nen LKW mit genügend Sitzplätzen willst kauf nen Mercedes Vario mit Doppelkabine.

63 weitere Antworten
63 Antworten

Zitat:

Gurte und Sitze müssen nicht nur raus, sondern die Befestigungspunkte auch unbrauchbar gemacht werden.

Auch das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, einigen ists egal, anderen nicht..

Zitat:

Nicht zu vergessen ist auch das Verhältnis zwischen Fahrgastraum und Laderaum.

Mehr als 50% der Länge, Gaspedal durchgetreten bis Heckabschluß, muss Ladefläche sein..

Denk auch daran, dass du mit einem "LKW" sonntags keine Hänger ziehen darfst.

Es geht um den Kastenwagen Renault Kangoo.
Was ich nicht verstehe, ist, auf inwiefern die Befestigungspunkte unbrauchbar gemacht werden müssen. Reicht es, wenn lediglich solche mit etwas Stoff gestopft werden?

Anhänger für sportliche Zwecke, Oldtimertreffen genutzt, darf man auch Sonntags mit einem LKW ziehen.
In manchen Gemeinden allerdings, muss man sich für letzteres eine Genehmigung holen.

und was wäre wenn man dann wieder selbstständig die Sitze und Gurte einbaut und keinem mitteilt?

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Anhänger für sportliche Zwecke, Oldtimertreffen genutzt, darf man auch Sonntags mit einem LKW ziehen.
In manchen Gemeinden allerdings, muss man sich für letzteres eine Genehmigung holen.

Und auch die Autobahnpolizei verlangt eine Genehmigung... 😰

Das reicht von Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug bis hin zu Verlust der Betriebserlaubnis und im Schadensfall auch noch Regressansprüche der Versicherung.

Unbrauchbarmachen der Befestigungspunkte bedeutet, dass diese zugeschweißt oder heraus getrennt werden müssen, eben um ein solches eigenständiges Rückbauen zu verhindern.
Stoff rein stopfen reicht da nicht.

Zitat:

Original geschrieben von pirat01


Bevor man ein Fahrzeug mit PKW Ausführung auf LKW umschreiben lässt, müssen doch einige Dinge im Auto verändert werden. Die hinteren Gurte müssen raus, Sitze ebenso. Die Fenster können bleiben. Muss da noch etwas verändert werden?

In Hessen: Die Schienen für die Sitze müssen rauß und die Befestigungspunkte für die Gurte müssen verschweißt werden. Es muss eine ebene Ladefläche mit mindestens 1,25 m² drin sein und die Fahrzeuginnenfläche muss überwiegend (mehr als 50%) zum Gütertransport zur Verfügung stehen. Und dann muss es dem Sachbearbeiter beim Finanzamt auch noch passen. Es kann durchaus sein, dass man sich die Mühe macht, mit Umbau und TÜV-Gutachten und das Finanzamt dann dennoch kein OK gibt.

Warum willst du das denn machen? Das hat auch noch andere Nachteile, z.B. darfst du am Sonntag nicht mit Anhänger fahren. Und die gesparte Kfz-Steuer des ersten Jahres wird durch den Aufwand bestimmt gefressen. Der Wiederverkauf ist auch ganz speziell, denn da muss sich ja ein Liebhaber für finden.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Anhänger für sportliche Zwecke, Oldtimertreffen genutzt, darf man auch Sonntags mit einem LKW ziehen.
In manchen Gemeinden allerdings, muss man sich für letzteres eine Genehmigung holen.

Das ist falsch! Auch das geht nur mit einer Ausnahmegenehmigung! Schau mal

hier hinein!

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo


Das reicht von Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug bis hin zu Verlust der Betriebserlaubnis und im Schadensfall auch noch Regressansprüche der Versicherung.

Unbrauchbarmachen der Befestigungspunkte bedeutet, dass diese zugeschweißt oder heraus getrennt werden müssen, eben um ein solches eigenständiges Rückbauen zu verhindern.
Stoff rein stopfen reicht da nicht.

aber nicht relevant für einen Haftpflichtschaden, sondern für die hinteren Insassenschäden. Aber wer achtet denn bei einer Kontrolle überhaupt auf sonen Furz?

Du wirst dich umschauen, auf was bei ner Kontrolle alles geschaut wird.....

Morgen!

Also ich habe vor Kurzem meinen VW Bus auf LKW umschreiben lassen.
Hinten muss natürlich alles raus. Sitzbänke, Gurte, usw.
Dann die Schraubenaufnahmen für die Gurtbefestigung zumachen. Ich habe hier die Stopfen rausgemacht und Silikon reingedrückt. Das war für den TÜV okay.
Zusätzlich noch eine feste Trennwand nach den Sitzen vorne eingebaut.

Beim TÜV musste ich dreimal vorfahren bis mir der LKW bescheinigt worden ist.
Es hängt viel von der "objektiven Beschaffenheit" des Fahrzeugs ab, aber manches hängt auch von der subjektiven Laune des Gutachters ab. Ein Gutachter wollte mir einen Werkzeugschrank im Heck genehmigen, der andere nicht, usw. Es gibt bestimmte Grundvoraussetzungen, aber auch beim TÜV einen bestimmten Ermessensspielraum.

Jedenfalls musste ich nach der Eintragung beim TÜV noch beim Finanzamt vorfahren und eine freundliche Dame hat sich das Fahrzeug nochmal angesehen. Auch hier war ein "objektiver LKW-Auftritt" gefragt.
Die Fenster bei einem VW Bus T3 z.B. müssen bei unserem Finanzamt nicht zugemacht werden, wenn man aber einen PKW, z.B. VW Golf, zu einem LKW umbauen will, dann müssen hinten die Fenster verblecht werden.

Im Prinzip hängen die Anforderungen immer vom zuständigen TÜV und vom zuständigen Finanzamt ab.
Also am besten erstmal bei beiden nachfragen, sonst macht man sich die Arbeit und kriegt vom TÜV die Zulassung und dann muss man für das Finanzamt nochmal nacharbeiten.

Und außerdem sollte man eine gewisse Hartnäckigkeit an den Tag legen und sich nicht gleich abwimmeln lassen 😉

Viel Erfolg.

Kann man dann nicht erklären, die Sitze würden zu Verschönerungszwecken dienen und dass man keinen Platz mehr dafür zu Hause hat?

Zitat:

Original geschrieben von pirat01


Kann man dann nicht erklären, die Sitze würden zu Verschönerungszwecken dienen und dass man keinen Platz mehr dafür zu Hause hat?

Hi!

Also Du kannst natürlich Sitze, Bänke, Schränke, usw. "transportieren", aber sollten diese fest in Deinem Auto installiert sein, also angeschraubt usw., dann wird es schwer zu erklären, dass Du diese nur kurz mal eingeladen hast.

Außerdem wenn jemand z.B. bei einem Unfall hinten sitzt, ohne dass hinten eigentlich eine Sitzbank erlaubt ist, und es passiert irgend etwas, dann kriegst Du richtig Ärger.

Ich kenne schon Leute, die fahren z.B. Campingküchen und Sitzbänke als "Ladung" durch die Gegend (diese sind auch aus Sicherheitsgründen mit dem Boden verschraubt), aber es können laut Papieren nur drei Leute mitfahren und die müssen während der Fahrt alle vorne in der Fahrerkabine sitzen.
Das ist schon sehr wichtig.

Viele Grüße.

Deine Antwort
Ähnliche Themen